Datenabgleich zwischen Paid4 Betreiber?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ganz genau so ist es! Eine Accountsperre ist eine temporäre Massnahme. Sie dient dazu, den Account vor Änderungen zu schützen und mit dem Betroffenen User Kontakt aufzunehmen. Erklärt der betroffen glaubhaft, das die Daten bei Klamm falsch sind, wird der Account wieder frei geschaltet. Fertig.

Kann der User das nicht glaubhaft versichern, bleibt der Account halt gesperrt.

Nur unkooperativen Usern entgehen so evtl paar Paidmails, die User sind aber selbst schuld.

Wenn ich in meine Daten lese, Gebburtsdatum 1.4.1980 und auf einer anderen öffentlichen Seite 11.9.1964 dann sperre ich den User wegen VERDACHT auf unkorrekte Daten. Diesen Verdavht kann der User dann ausräumen, und bei grossen Zweifeln eine Ausweiskopie schicken.

Dazu muss ich gar keine weiteren Informationen beschaffen. Es reicht ein Verdacht zur Sperre, die bis zur Aufkklärung bestehen bleibt.

Falsch, denn die Daten bei "Klamm" gehen keinen anderen Webmaster etwas an.
Nur auf die Tatsache hin, daß auf "Klamm" Daten öffentlich gemacht wurden,
dürfen diese nicht für die eigenen Projekte genutzt werden.
 
Welche Weitergabe? Wenn ich 2 Dienste betreibe und selbst die Daten abgleichen würde, wo gebe ich dann Daten weiter (oder würde in diesem Fall mein Gehirn als "Dritter" im Sinne des BDSG gelten?)

Nein, aber du solltest evt. dein Hirn vorher einschalten.

Diese Frage kann dir auch gerne dein Anwalt besser beantworten. Du solltest aber vielleicht gar keinen Dienst aufmachen, wenn du dir solch einfache Fragen nicht selbst beantworten kannst.

Kommt da noch mehr aus dem Cashdevil Forum?
 
Falsch, denn die Daten bei "Klamm" gehen keinen anderen Webmaster etwas an.
Nur auf die Tatsache hin, daß auf "Klamm" Daten öffentlich gemacht wurden,
dürfen diese nicht für die eigenen Projekte genutzt werden.

Gibt´s dazu einen entsprechenden §?

Denn sonst dürfte ich ja die Daten aus einem Telefonbuch auch nicht hernehmen, wenn ich die Telefonnummer von jemandem suche und dort dann anrufen... :-?
 
Nein, aber du solltest evt. dein Hirn vorher einschalten.

Diese Frage kann dir auch gerne dein Anwalt besser beantworten. Du solltest aber vielleicht gar keinen Dienst aufmachen, wenn du dir solch einfache Fragen nicht selbst beantworten kannst.

Kommt da noch mehr aus dem Cashdevil Forum?

Dann viel Spaß bei der Beweisführung ... ;)

Muss ich von dort kommen? *grübel*
 
Gibt´s dazu einen entsprechenden §?

Denn sonst dürfte ich ja die Daten aus einem Telefonbuch auch nicht hernehmen, wenn ich die Telefonnummer von jemandem suche und dort dann anrufen... :-?

Nö,

die jeweiligen Paragraphen werden frei Haus geliefert, aber nicht hier. ;)

Aber du scheinst noch nicht einmal die Grundzüge des Datenschutzes zu verstehen. Wie soll man dir dann die Feinheiten erklären? :think:
 
Das war mir fast schon klar, denn sonst würden einige die es jetzt noch nicht denken vielleicht etwas anderes merken :mrgreen:
 
Das war mir fast schon klar, denn sonst würden einige die es jetzt noch nicht denken vielleicht etwas anderes merken :mrgreen:

Das kann mir schnuppe sein. Ich kann mich auch tausendfach auf meine Reputation hier berufen (die ich evt. bei zwei oder drei Leuten habe) oder sonstwas. Das ist alles egal.

Es geht hier um ne Sache. Wie man dazu steht, ist wurscht. Ich finde es witzig (nicht nur) und ich denke, es wird seinen Weg gehen.

Aber wir können gerne weiterdiskutieren. Ich lerne immer gerne neue Menschen kennen. ;) Zumal man sie hier auch so einfach wieder stehenlassen kann.
 
Falsch, denn die Daten bei "Klamm" gehen keinen anderen Webmaster etwas an.
Nur auf die Tatsache hin, daß auf "Klamm" Daten öffentlich gemacht wurden,
dürfen diese nicht für die eigenen Projekte genutzt werden.

lass es drauf beruhen, die § hab ich hier schon genannt wo das steht und unabhängigt davon,wo diese Daten veröffentlich wurden, fallen alle Daten, die er öffentlich gemacht hat darunter ( § 28 BDSG und § 29 BDSG ), es sei den er widerspricht der Speicherung der Daten und wenn er Widerspricht ist er den Account auch los.

(3) Die Übermittlung oder Nutzung für einen anderen Zweck ist auch zulässig:

1. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten oder
2. zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist, oder
3. für Zwecke der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, wenn es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt, die sich auf
a) eine Angabe über die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser Personengruppe,
b) Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung,
c) Namen,
d) Titel,
e) akademische Grade,
f) Anschrift und
g) Geburtsjahr

§29 BDSG schrieb:
(1) Das geschäftsmäßige Erheben, Speichern oder Verändern personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung, insbesondere wenn dies der Werbung, der Tätigkeit von Auskunfteien, dem Adresshandel oder der Markt und Meinungsforschung dient, ist zulässig, wenn

1. kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung hat, oder
2. die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung offensichtlich überwiegt.
 
Tja, dann würde ich vorschlagen, ihr gönnt euch ne Pause, denn über laufende Verfahren spricht man bekanntlich nicht soviel ;)

Und du berichtest uns dann den Ausgang des selbigen, denn der würde auch mich brennend interessieren (im speziellen ob Innere Organe von mir als Dritter angesehen werden könnten) :mrgreen:
 
Ich finds witzig, wenn ewin mit Paragraphen um sich wirft.

Ungefähr so, als wenn meine Anwältin mit Schraubenschlüsseln durch die Gegend wirft.
 
Da man hier mit Worten offensichtlich nichts erreicht, werde ich dann doch mal das Gesetz zitieren müssen:

§ 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung

(2) Das Speichern, Verändern oder Nutzen für andere Zwecke ist nur zulässig, wenn

4. Angaben des Betroffenen überprüft werden müssen, weil tatsächliche Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen,

§ 28 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke

(1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig,

wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses mit dem Betroffenen dient,

wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt.

(3) Die Übermittlung oder Nutzung für einen anderen Zweck ist auch zulässig:

für Zwecke der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, wenn es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt, die sich auf
a) eine Angabe über die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser Personengruppe,
b) Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung,
c) Namen,
d) Titel,
e) akademische Grade,
f) Anschrift und
g) Geburtsjahr
beschränken und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat,

§ 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

(1) Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.

(3) An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit

(4) Personenbezogene Daten sind ferner zu sperren, soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt.

lool, ewin war schneller :LOL:
 
Tja, dann würde ich vorschlagen, ihr gönnt euch ne Pause, denn über laufende Verfahren spricht man bekanntlich nicht soviel ;)

Und du berichtest uns dann den Ausgang des selbigen, denn der würde auch mich brennend interessieren (im speziellen ob Innere Organe von mir als Dritter angesehen werden könnten) :mrgreen:

Heiliges Blechle,

da redet jemand von inneren Organen. ;) Wenn du damit eine Organschaft im rechtlichen meinst, könnten wir ja mal drüber reden. Damit musste ich mich mal außeinadersetzen.

Aber zwischenzeitlich würde ich dir eher raten, sämtliche Organe zu spenden. :ugly:

Sorry for that.
 
@cash,

du wirfst auch mit Schraubenschlüsseln um dich. Ich denke, wir kennen uns einigermaßen.

Es ist eine Sache, so einfache Sachen wie Paragraphen aus dem TDG zu zitieren.
Es ist aber eine ganz Sache, hier recht komplexe Sachverhalte mit einem Paragraphen erklären zu wollen.

Ich bin ja sonst auch immer recht schnell bei der Hand, zu zitieren. Ich weiß aber auch, warum ich das hier nicht mache.

Abgesehen davon:
Ich würde nicht mit § mich werfen, von denen ich nichts verstehe. Dazu gehört auch, dass ich das Umfeld verstehe; der Hintergrund usw. Ich mache das nur dann, wenn ich auch Ahnung habe, z.B. im Vertragsrecht. Da kommen dann die Paragraphen irgendwann dazu. Weil man einen Background haben möchte für das, was man täglich macht. ;)

Der umgekehrte Weg kann ganz böse ins Abseits führen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da man hier mit Worten offensichtlich nichts erreicht, werde ich dann doch mal das Gesetz zitieren müssen:
(3) Die Übermittlung oder Nutzung für einen anderen Zweck ist auch zulässig:

für Zwecke der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, wenn es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt, die sich auf
...
g) Geburtsjahr
...
Meine Fresse, ihr §-Zitierer. Ich hab da mal was unterstrichen und fett-rot markiert.

Hier geht es nicht um anonymisierte, listenmäßige Daten einer Personengruppe, hier geht es um persönliche Daten einer einzelnen, realen Person.
 
Du brauchst nichts zu zitieren.

Im Gesetz steht eindeutig, dass man im Falle eines Zweifels an der Richtigkeit der Angaben, sperren kann, egal ob die Richtigkeit oder Unrichtigkeit festzustellen ist.

Und dass man von dir öffentlich angegebene Daten (NP) zum Zwecke der Abgleichung beim Dienst verwenden kann, ist ja wohl klar.

Da dies jeder Dienst bei dem du angemeldet bist tun kann, ist ein Datenabgleich zwischen den Diensten nicht nötig, also ist der Titel des threads widerlegt.

Bleibt nur noch die Tatsache, dass du falsche Angaben gemacht hast, bestehen.
 
Nein,

Spatzerl,

da liegst du völlig falsch. Und du hast weder die Ahnung noch die Finesse, um das beurteilen zu können.

Das ist jetzt mal gar nicht negativ auf dich bezogen. Aber schau die das doch lieber von außen an, als das du hier irgendwelche Zitate einfügst, die nicht passen.

Nicht böse gemeint, nochmal.
 
Hier geht es nicht um anonymisierte, listenmäßige Daten einer Personengruppe, hier geht es um persönliche Daten einer einzelnen, realen Person.

Gerade beim Geburtsdatum geht es um Zielgruppen. Er hat ja Interessen angekreuzt. Wenn jetzt alle user ihr Geb.Datum fälschen, kann ein Sponsor, der nur Menschen ab 40 als Zielgruppe hat, keine Werbung buchen, weil keiner dieses Geb.Datum angegeben hat. Dem Dienst entgehn so Einnahmen, die er eigentlich haben könnte, wenn die Daten korrekt wären.
Für den Sponsor sind die Daten anonymisiert, weil er keine vollständigen Adressen einsehen kann.
Der user hat aber bestätigt, dass er seine Daten zum Zwecke der Werbung freigibt.
 
Meine Fresse, ihr §-Zitierer. Ich hab da mal was unterstrichen und fett-rot markiert.

Hier geht es nicht um anonymisierte, listenmäßige Daten einer Personengruppe, hier geht es um persönliche Daten einer einzelnen, realen Person.


Das öffentlich gemachte Daten nicht mehr unter den Datenschutz fallen ist klar und sein Geburtsdatum hat er nunmal öffentlich gemacht. Mone, das weiß er ganz genau und er ärgert sich nur, das er rein gar nichts dagegen machen kann. Es ist praktisch nicht mehr möglich, durch Ihn selbst öffentlich gemachte Daten zu schützen und aus diesem Grund kann er sich auch Null auf den Datenschutz berufen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle wo er diese Angaben öffentlich gemacht hat. Leuchtet sicher jeden ein.

Mone es gibt ganz einfach keinen Abgleich zwischen den Betreibern, aber das sollte hier so dargestellt werden. Es ist schlichtweg ein Hirngespinnst mit diesem "Paid4netzwerk der Paid4betreiber" ..... Aber warum sag ich das, kann ja jeder glauben was er will.....
 
Sorry für OT: Warum ist BadBoy zeitweise gesperrt? Ist er das schon länger und hab es nur nicht gelesen, oder gerade eben passiert, und ich hab was verpasst?

[EDIT] Soeben wieder Freigeschaltet...


Roadrunnerbs
 
@Cash

du hast natürlich Recht. Wenn dem so sei, das ich bei Paidmailern nach Alter gehe, dann wäre das ein Kündigungsgrund. Aber kein Löschungsgrund und dann müsste man mal über die Prozente reden.

Hat den email4cash so ein Spript? Hm,.... Kann ich da als Sponsor wählen?
Wie überprüft denn cashdevil und email4cash, ob ich überhaupt 18 bin. Oder wie kommen dann überhaupt diese komischen Mails in mein Postfach?

*Grübel*

P.S.:
ewin, gehe doch mal Leute glücklich machen, die dich nicht so oft sehen. Sie werden es dir danken.

Gerade beim Geburtsdatum geht es um Zielgruppen. Er hat ja Interessen angekreuzt. Wenn jetzt alle user ihr Geb.Datum fälschen, kann ein Sponsor, der nur Menschen ab 40 als Zielgruppe hat, keine Werbung buchen, weil keiner dieses Geb.Datum angegeben hat. Dem Dienst entgehn so Einnahmen, die er eigentlich haben könnte, wenn die Daten korrekt wären.
Für den Sponsor sind die Daten anonymisiert, weil er keine vollständigen Adressen einsehen kann.
Der user hat aber bestätigt, dass er seine Daten zum Zwecke der Werbung freigibt.

Jain. Gilt das denn auch, wenn ich als Sponsor überhaupt keine Möglichkeit habe, nach Alter zu wählen?

Antwort vom Paid4Siegel? ;)

P.S.:
Auf den Mumpitz wg. Abgleich Nickpage und Daten Dienst gehe ich lieber nicht ein.

Das öffentlich gemachte Daten nicht mehr unter den Datenschutz fallen ist klar und sein Geburtsdatum hat er nunmal öffentlich gemacht. Mone, das weiß er ganz genau und er ärgert sich nur, das er rein gar nichts dagegen machen kann. Es ist praktisch nicht mehr möglich, durch Ihn selbst öffentlich gemachte Daten zu schützen und aus diesem Grund kann er sich auch Null auf den Datenschutz berufen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle wo er diese Angaben öffentlich gemacht hat. Leuchtet sicher jeden ein.

Mone es gibt ganz einfach keinen Abgleich zwischen den Betreibern, aber das sollte hier so dargestellt werden. Es ist schlichtweg ein Hirngespinnst mit diesem "Paid4netzwerk der Paid4betreiber" ..... Aber warum sag ich das, kann ja jeder glauben was er will.....

Sorry, wenn ich dir das mal so sagen muss. Aber du hast überhaupt nichts verstanden. Oder aber ich bin total verblödet. Oder irgendwas in der MItte. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.