Das blub-dot-Spiel

blubb

Gut. Diese Mindestvertragslaufzeiten und selbsttätigen Vertragsverlängerungen irritieren mich nämlich.
 
Ist eine Vorkehrung gegen Stromanbieter-Hopping, denke ich.

Bisher sind mir jedenfalls keine Fälle bekannt, in denen der Vertrag nicht an die Abrechnungsstelle (sprich Wohnung) gekoppelt gewesen wäre.

dot


Bin nun erstmal auf dem Flohmarkt. Bis nachher, mein Kätzchen. :kiss:
 
Ich habe nachgelesen. Genau genommen steht dort, dass ich nur vorzeitig entlassen werde aus dem Vertrag, wenn sie am neuen Wohnort keine Versorgung vornehmen können. :roll:

blubb
 
Also bisher konnte ich auch immer problemlos kündigen, aber das waren damals auch lokale Stadtwerke und sonst war ich in einer WG und habe das oft auch gar nicht selbst entschieden. Aber so steht es nun in deren AGB. Ich frage mich, was die machen, wenn ich danach wieder wohin ziehe, wo ich es nicht selbst entscheiden kann. :think:

blubb