Chuone Piratenslot -> Symbole Illegal (?)

der letzte satz heißt übersetzt: solange es nicht im zusammenhang mit der SS steht kann es verwendet werden

Das hatte ich vorhin auch noch irgendwo gelesen und wollte es hier posten.

Wikipedia drückt sich da leider auch nicht sehr verständlich aus.

Ich denke hier wird mal wieder viel Wirbel gemacht um nichts.
 
hab jetzt nicht alles gelesen, viel wirbel um nichts:
...
sicherlich ist das ein wenig unglücklich aber entspannt euch und lasst euch keinen quatsch einreden und verbreitet keine panik ;)

Soll heißen, du siehst keinen Handlungsbedarf?

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Ich habe mich mit der Rechtslage dazu noch nicht auseinandergesetzt, aber werde es dann wohl mal machen, wenn mir langweilig ist.

§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.


§ 86
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.



§ 11
Personen- und Sachbegriffe

(3) Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen.

Soweit mir bekannt ist, gehört die SS zu eben jenen verbotenen Gruppierungen. Somit müsste auch der Totenkopf als verboten gelten, dazu habe ich aber abschließend noch nicht genug seriöse Informationen gefunden, um abschließend für mich der Meinung zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
es ist eindeutig, dass der verwendete Totenkopf eben der verbotene ist

die Zweiteilung des oberen Knochenende und die Dreiteilung des unteren, sind allesamt exakt und in einer Übereinstimmung, die eine Verwechslung ausschließen

die beiden sind identisch und daher auszutauschen
 
Also scheinen die Symbole nicht rechtskonform und außerdem frage ich mich gerade warum man die Slotsymbole bei Google findet.
Dürfen die denn überhaupt für komerzielle Zwecke benutzt werden?
 
Soll heißen, du siehst keinen Handlungsbedarf?

soll heißen dass ihr euch entspannen sollt.

wir brauchen hier nicht wieder tausend leute die meinen zu wissen was das gesetz sagt, panik machen dabei aber keine ahnung haben

wie zb wittis das gerne tut.

ich werd mir das in ruhe angucken und dann entscheiden was passiert,
bis dahin genießt das wochenende und fühlt euch nich aufn fuss getreten oder denkt dass ich das einfach beiseite schiebe ..
 
ich möchte wittis-web recht geben und eine Frage klären.

Aus meiner Sicht bedeutet das "anzeigen" im Satz die strafrechtliche Anzeige bei der Polizei, und nicht die Verwendung des Symbols, weil dafür anzeigen ein eher untypisches Wort wäre.

Vielen Dank @Pamtamo noch für das Posten der zutreffenden Paragraphen.

lg solid
 
Also ich finds auch n bissi übertrieben, zum einen muss ich Chu1 da mal recht geben, es steht in keiner Verbindung zu irgendeinem SS Zusammenhang und zum anderen finde ich es auch sehr gelungen es im Forum zu posten.
Kann da nur gratulieren:roll: Hätte es ne PN nicht auch gemacht?

..es gibt übrigens noch ganz andere Sachen die heiß gekocht wurden wo sich welche es nicht verkneifen konnten...;)

https://www.talkteria.de/forum/topic-37146.html

...also kommt mal wieder runter aufn Boden...

jörn
 
es ist zwar eindeutig das der Totenkopf hier in nem Piratenzusammenhang verwendet wird und nicht in dem SS-Zusammenhang, aber trotzdem ist es schon sehr dreist einfach ne 1:1 Kopie vom SS-Totenkopf zu nehmen, anstatt sich von nem Grafiker hier für Lose im Wert von 1 Euro einen anderen Totenkopf erstellen zu lassen :roll:

aber wenn Chuone keinen Handlungsbedarf sieht vielleicht sehen ja die Seitenbetreiber einen ;)
 
es ist eindeutig, dass der verwendete Totenkopf eben der verbotene ist

Hast du dazu eine Quelle? ich finde irgendwie keine seriöse Seite auf der die nach §86a verbotenen Symbole gelistet sind. Ich finde nur Informationen das es so ist und irgendwelchen links oder rechtsgerichteten Seiten traue ich halt nicht gerne :)

Mir ist zwar klar das es wohl so sein wird, aber ich hätte es gerne irgendwo nachweislich verankert, wie z.B. Veröffentlichung im Bundesanzeiger (da wurden/werden ja z.B. auch indizierte Titel benannt).

wir brauchen hier nicht wieder tausend leute die meinen zu wissen was das gesetz sagt, panik machen dabei aber keine ahnung haben

ich werd mir das in ruhe angucken und dann entscheiden was passiert,
bis dahin genießt das wochenende und fühlt euch nich aufn fuss getreten oder denkt dass ich das einfach beiseite schiebe ..

Auf der einen Seite gebe ich dir Recht, Halbwissen bringt einen nicht weiter, darum bin ich ja auf der Suche nach Quellen, weil es mich interessiert. Hat nix damit zu tun das ich dir oder sonstwem ans Bein pissen will, sondern eher damit um das abschließend zu klären.

Aber ich könnte an deiner Stelle nicht so ruhig bleiben, bei einem scheinbar solch krassem Verstoß. Lizenzverstöße sind das eine und schlimm genug, aber hier geht es um ein sehr sensibles Thema. Sicher bringt es auch nix wenn du jetzt überstürzt handelst. Aber ich hätte mir von dir mehr Professionalität gewünscht, sprich das du gleich gesagt hättest. Ich schaue mir das ganze an und werde mich wenn nötig um Abhilfe bemühen. Dazu eine Info an alle Käufer des Slots, denn momentan schadest du dir mit deiner (sorry) arroganten Art (betrachtest alle anderen von oben herab) nur selbst. Aber das ist dein Problem. Immerhin scheinst du dich ja doch der Sache annehmen zu wollen.
 
Dürfen die denn überhaupt für komerzielle Zwecke benutzt werden?

Das wundert mich ehrlich gesagt auch..

Schatztruhe => Produktfoto im Onlineshop
Kanone => Produktfoto im Onlineshop
Piratenschiff => laut der Seite stammt es aus dem Spiel Anno 1503
Totenkopf => bereits geklärt.

das sind 4 der 7 vorhandenen Symbole.

ob die allesamt zur weiteren Verwendung gedacht sind? :think:
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus meiner Sicht bedeutet das "anzeigen" im Satz die strafrechtliche Anzeige bei der Polizei, und nicht die Verwendung des Symbols, weil dafür anzeigen ein eher untypisches Wort wäre.

also ich denke . anzeigen im sinne abbilden is gemeint, man schreibt doch nicht was gutes um was schlechtes zu belegen ...

er ist kaum von einem üblichen totenkopf zu unterscheiden und kann deshalb abgebildet werden - ergibt sinn

er ist kaum von einem üblichen totenkopf zu untescheiden und kann deshalb zur anzeige gebracht werden - ergibt absolut keinen sinn
 
@joern.

Auch wenn eine Diskussion über PN sicherlich eleganter und weniger aufmerksamkeitsheischender gewesen sein könnte, wäre dies aus meiner Sicht nicht der richtige Weg gewesen, da man damit den Seitenbetreibern die Möglichkeit schnell zu reagieren genommen hätte, es sei denn es wären alle Seitenbetreiber per PN informiert worden, und daran hege ich zumindest momentan Zweifel.

Warten wir mal ab, was chu1 nun tut, mehr können wir ja erstmal nicht machen.

lg solid
 
es steht in keiner Verbindung zu irgendeinem SS Zusammenhang

es ist zwar eindeutig das der Totenkopf hier in nem Piratenzusammenhang verwendet wird und nicht in dem SS-Zusammenhang, aber trotzdem ist es schon sehr dreist einfach ne 1:1 Kopie vom SS-Totenkopf zu nehmen, anstatt sich von nem Grafiker hier für Lose im Wert von 1 Euro einen anderen Totenkopf erstellen zu lassen :roll:

Genau darum suche ich ja nach einer seriösen Quelle die belegt das eben genau dieser SS-Totenschädel verboten ist. Denn genau dieser Punkt lässt mich momentan noch zweifeln ob es rechtlich nun ok oder nicht ist. Moralisch sieht es natürlich anders aus, aber mich interessieren halt die rechtlichen Aspekte.

Momentan habe ich nur Auslegungen gefunden das er in Zusammenhang mit anderen Symbolen verboten ist und das gilt dann wohl sogar für alle Totenköpfe und nicht nur diesen. So dürfen rechts gerichtete Gruppierungen scheinbar garkeine Totenköpfe verwenden.

das sind 4 der 7 vorhandenen Symbole.
ob die allesamt zur weiteren Verwendung gedacht sind? :think:

Das ist in diesem Thread aber eigentlich irrelevant, weil es dazu schon einen gibt oder gab.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wo ihr gerade die Rechtskommentare ansprecht, vieleicht geh ich montags einfach mal in unser Seminar und schau nach was der MüKo zu diesem Thema sagt. Ich denke das würde allen weiterhelfen und die Diskussion auf eine sachlichere Eben heben.

lg solid
 
Ich hab dazu auch was gefunden:

Quelle: https://www.deutsches-rechtsbuero.de/urteilsarchiv.htm

Zum Stichwort „Verfassungswidrige Propagandamittel und Kennzeichen“ (§§ 86, 86a StGB)
(zu „Mäxchen Treuherz und die Flugzeuge“)

Unter die strafbaren Propagandamittel im Sinne des § 86 StGB fallen u.a. neben den bekannten nationalsozialistischen Schriften nach der Rechtsprechung, - verwenden Sie diese also nicht

......

Unter die strafbaren Kennzeichen iSd § 86a StGB fallen neben den bekannten nationalsozialistischen Kennzeichen, wie Hakenkreuz, Siegrune(n) und Hitlerbildern, nach der Rechtsprechung, - verwenden Sie diese also nicht :

- das „Gauabzeichen“ oder „Obergaudreieck“ (BGH, Beschluß vom 31.07.2001, Az. 3 StR 495/01, zu finden in NJW 2002, 3186) – 52D02,

- der Totenkopf (EuGH, Beschluß vom 05.07.2005, Az. ECHR-LGer11.OR (CD1) – 52A05,


- das Keltenkreuz (BGH, Beschluß vom 01.10.2008, Az. 3 StR 164/08) - 52D08 -,

Was alles verboten ist und was erlaubt wäre, ist dort auch angeführt also einfach mal die ganzen Urteilssprüche durchgehn.
 
mich wundert es nur, das dieses ganze thema nun nach so vielen jahren erst auftritt! wie lange is der slot schon im umlauf? 4-6 jahre?

und ich wette niemand von euch zockern hat gewußt das das so ein totenkopf ist!

ich würde chu da auch keine schuld zuschieben, weil ich weiß das der slot entstanden ist wo er noch nicht entdeckt hat was er doch für geile symbole selber erstellen kann!

und ich glaube auch kaum das das zur anzeige gebracht wird oder irgendeiner rechtliche schritte gegen irgendeinen seitenbetreiber erhebt! man kann ja wohl kaum der klammgemeinde vorwerfen das wir alles nazis sind etc... es hat keiner von uns gewußt das der totenkopf verboten ist, sonst würde so eine diskussion hier nicht erst nach sovielen jahren auftretten!!!

und ich verstehe auch nicht was die vergleiche zu anderen google slots sollen.. alle slots von vor 6 jahren sind google slots... da wurden noch keine symbole selber erstellt etc!!!!

das größte beispiel für © verletzung ist meines erachtens superslots mit seinen waterworld! ich glaube kaum das da eine lizenz von disney existiert das er den sebastian von arielle verwenden darf!!! und interessieren tuts doch auch kein oder?

was ich damit sagen will... es wir hier heißer gekocht als es eigentlich sein muss... gesetz hin oder her!!!! keiner wird eine spieleseite auseinander nehmen wegen so einen symbol!!!!!

gegen terror rechts etc gibts geug fahnder im inet.. denkt ihr nicht das die in den letzten 6 jahren nicht schon lange mal auf den totenkopf gestoßen sind? die hätten dann schon was unternommen wenn die der meinung währen es handelt sich um eine seite mit rechtsradikalen hintergrund!