News Bremen fordert härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 16.08.2014 um 08:36:46 Uhr veröffentlicht:
Bremen fordert härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten
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Bremen (dpa) - Bremen will Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte besser vor Angriffen von Gewalttätern schützen. Über eine Bundesratsinitiative soll entweder ein neuer Paragraf im Strafrecht verankert oder der bestehende Strafrahmen verschärft werden.
«Wir brauchen eine Mindeststrafe. Wer Polizisten angreift, muss am Ende mit Gefängnis bestraft werden», sagte Justizsenator Martin Günthner (SPD) der Nachrichtenagentur dpa. Es könne nicht sein, dass die Täter mit Geldstrafen davonkommen. Günthner schlug Freiheitsstrafen gestaffelt nach der Schwere der Tat von bis zu zehn Jahren vor.
Allein in Bremen seien Polizeibeamte im vergangenen Jahr fast 500 mal attackiert worden. «Nach meiner Überzeugung ist es notwendig, dass Menschen, die für diesen Staat in Konfliktsituationen geschickt werden, vom Staat geschützt werden», sagte Günthner. Von Beamten höre er, dass sie immer häufiger Opfer von Gewalt würden und sich dadurch zunehmend bedroht fühlten. «Sie haben nicht das Gefühl, dass die Gesetzeslage abschreckende Wirkung entfaltet.»
Günthner rechnet mit Unterstützung aus anderen Ländern. Unter den Innenministern werde das Thema intensiv diskutiert. «Ich gehe davon aus, dass der Schutz von Polizeibeamten allen ein hohes Anliegen ist.» Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte: «Der Angriff gegen die Polizei richtet sich gezielt gegen den demokratischen Rechtsstaat als dessen Repräsentanten die Polizeibeamten wahrgenommen werden.» Nötig sei ein starkes gesetzgeberisches Signal.
 
Ein Polizist ist auch nur ein Bürger wie jeder andere auch - so ein Gesetz würde gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen und wäre damit sowieso unwirksam.
Darauf könnten sich dann auch alle möglichen anderen Vereine berufen, wie z.B. Bürgerwehren. Und es würde sowieso das Abwehrrecht gegen den Staat einschränken.
Da sind mal wieder die (National-) Sozialisten am Werk.
 
Ein Polizist ist auch nur ein Bürger wie jeder andere auch - so ein Gesetz würde gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen und wäre damit sowieso unwirksam. [...]

Sie sind doch als Beamte den normal Bürgern schon besser gegen "Beleidigungen" geschützt -> Stichwort Beamtenbeleidigung.

Aber deine Aussage geht meiner Meinung nach schon ein Tick zu weit. Zwar kann ich nicht ganz nachvollziehen warum in diesem Gesetz Feuerwehrleute und Sanitäter mit verankert werden sollen, aber bei Polizisten kann ich es verstehen. Immerhin tragen die ja auch dazu bei das unsere "demokratische Grundordnung" auch so bleibt wie sie jetzt ist, zu mindestens was den rechtsstaatlichen Aspekt angeht.

Außerdem sind Polizisten im Vergleich zu "normal-Bürgern" die Gefahr der Gewalt mehr ausgesetzt...
 
Sie sind doch als Beamte den normal Bürgern schon besser gegen "Beleidigungen" geschützt -> Stichwort Beamtenbeleidigung.
Nee, eine Beamtenbeleidigung ist straffrei, weil man den Staat an sich beleidigt, bzw. die Anordnung die der Beamte durchsetzen will, und keine Person. Allerdings kann man die Beamten damit nur provozieren. Da gibt es etliche Urteile.

Aber deine Aussage geht meiner Meinung nach schon ein Tick zu weit. Zwar kann ich nicht ganz nachvollziehen warum in diesem Gesetz Feuerwehrleute und Sanitäter mit verankert werden sollen, aber bei Polizisten kann ich es verstehen. Immerhin tragen die ja auch dazu bei das unsere "demokratische Grundordnung" auch so bleibt wie sie jetzt ist, zu mindestens was den rechtsstaatlichen Aspekt angeht.
Das ist aber kein Grund gegen die Grundordnung zu verstoßen oder sie im Bezug auf Polizisten außer Kraft zu setzen.

Außerdem steht im StGB §114: "Nach § 113 wird auch bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert oder sie dabei tätlich angreift."

Das verstößt aber alles ganz klar gegen den Gleichheitsgrundsatz, womit ein Polizist dann auch nicht so behandelt werden kann wie ein normaler Bürger. Allenfalls bei einem Rettungseinsatz kann man begründen, weil hier tatsächlich eine Art Notstand vorliegt.

Außerdem sind Polizisten im Vergleich zu "normal-Bürgern" die Gefahr der Gewalt mehr ausgesetzt...
Dafür werden sie ja bezahlt und ausgebildet.
 
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Nee, eine Beamtenbeleidigung ist straffrei, weil man den Staat an sich beleidigt, bzw. die Anordnung die der Beamte durchsetzen will, und keine Person. Allerdings kann man die Beamten damit nur provozieren. Da gibt es etliche Urteile.

In wie fern beleidige ich den Staat wenn ich zu einem Polizisten in der Kontrolle "Du A****loch!" äußere (das "Du" kostet extra)...


Das ist aber kein Grund gegen die Grundordnung zu verstoßen oder sie im Bezug auf Polizisten außer Kraft zu setzen.

Sehe da ehrlich gesagt kein Verstoß. Polizisten haben im Dienst im Vergleich zur Allgemeinheit eh besondere Befugnisse.

Außerdem steht im StGB §114: "Nach § 113 wird auch bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert oder sie dabei tätlich angreift."

Artikel gelesen? Mir ist klar wenn man diese hindert auch belangt wird aber ob man hier gleich mit einer Freiheitsstrafe droht würde ich eher vom Sachverhalt abhängig machen - bzw. kommt es ja darauf an wie diese davon profitieren sollten. Wenn du einen Polizist angreifst wirst du auch bestraft. Es geht nicht darum ob man bestraft wird sondern wie. Es werden diesbezüglich härtere Strafen gefordert und keine Bußgelder.

Das verstößt aber alles ganz klar gegen den Gleichheitsgrundsatz, womit ein Polizist dann auch nicht so behandelt werden kann wie ein normaler Bürger. Allenfalls bei einem Rettungseinsatz kann man begründen, weil hier tatsächlich eine Art Notstand vorliegt.

Wie ich merke siehst du es auch irgendwie ein das man einen Polizist nicht wie einen Normalbürger behandeln kann. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sehe ich dennoch nicht - Gesetz die den Beamten "schützen" sollten gibt es auch jetzt, nur sind diese zu lasch. Der "Bulle" genießt dies allerdings auch nur im Dienst und nicht dauerhaft.

Klar ist der Polizist genau so ein Mensch wie du und ich - nicht mehr und auch nicht weniger. Aber es gibt für mich ehrlich gesagt einen Unterschied ob jemand in einer Auseinandersetzung seinem Nachbarn eine langt oder einem Polizist der im Dienst ist.

Deine Ansicht das hier gegen die Grundordnung verstoßen wird kann ich immer noch nicht nachvollziehen. Hier wird nur von einer Seite gegen eine Ordnung verstoßen und von Denjenigen die Gewaltdelikte an Polizisten ausübt. Man kann hier von einem doppelten Faustschlag sprechen, der eine geht ins Gesicht des Beamten und der andere gegen Rechtsstaat während der Polizist ein blaues Auge hat und Täter mit einem davon kommt.

Das Rad wird auch hier nicht neu erfunden, es werden lediglich härtere Mindeststrafen gefordert. Dennoch halte ich das ganze auch nicht für ausgereift und man sollte viel mehr auf das Motiv und nicht nur auf die Tat achten. Schließlich gibt es in meinen Augen einen unterschied zwischen einer Backpfeife im stark alkoholisierten Zustand und einem motivierten (egal ob politisch, religiös, kriminell) gezielten und bewussten Angriff.

Des weiteren ist mir auch der "körperlicher Angriff" etwas zu schwammig. Wenn sich jetzt ein Demonstrant mit einem "Stupser" aus der Schlinge eines Ordnungshüter befreit ist dies ja auch theoretisch ein körperlicher Angriff.
 
In wie fern beleidige ich den Staat wenn ich zu einem Polizisten in der Kontrolle "Du A****loch!" äußere (das "Du" kostet extra)...
Hier ist es wirklich nur das "Du".

Wie ich merke siehst du es auch irgendwie ein das man einen Polizist nicht wie einen Normalbürger behandeln kann. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sehe ich dennoch nicht - Gesetz die den Beamten "schützen" sollten gibt es auch jetzt, nur sind diese zu lasch. Der "Bulle" genießt dies allerdings auch nur im Dienst und nicht dauerhaft.
Man muss Polizisten sehr kritisch behandeln und genau schauen was sie tun und sagen und vor allem genau überprüfen und hinterfragen:
Definition: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Ein Polizist ist damit Teil des Volkes einerseits und andererseits übt er für das Volk eine (vollziehende) Gewalt aus. Das hebt den Gleichheitsgrundsatz aber nicht auf, warum sollte es das?
Also warum sollte ein Angriff auf einen Bürger anderes behandelt werden als ein Angriff auf einen Bürger?
 
Hier ist es wirklich nur das "Du"

Nö, der Anus-Vergleich kostet auch. Ein fast schon legendäres Beispiel...

Also warum sollte ein Angriff auf einen Bürger anderes behandelt werden als ein Angriff auf einen Bürger?

Wie soll dann der Rechtsstaat durchgesetzt werden? Mit Anarchie? Das muss doch auch Dir einleuchten - ohne Sonderstellung innerhalb der Gesellschaft kann ein Polizist diese nicht schützen. Das fängt schon damit an, dass Einsatzfahrten (gekennzeichnet durch Blaulicht) im Straßenverkehr Vorrang haben. Oder das die Feuerwehr vorsätzliche Sachbeschädigung verüben darf, wenn dein Auto z.B. einen Hydranten zu parkt oder eine Feuerwehrzufahrt verstellt. Oder das Die Polizei stärker in deine Freiheitsrechte eingreifen darf als es Dir selbst (z.B. durch den Jedermannsparagrafen) gestattet wäre.
 
Oder das die Feuerwehr vorsätzliche Sachbeschädigung verüben darf, wenn dein Auto z.B. einen Hydranten zu parkt oder eine Feuerwehrzufahrt verstellt.

Das ist ein Irrglaube, dem auch ich verfallen war. Man kennt sie, die Bilder aus den USA, wo man regelmäßig eingeschlagene Autoscheiben mit durchgelegtem Schlauch sieht.
In Deutschland ist dies nicht so. Darüber hatte ich kürzlich erst eine (hitzige) Diskussion mit einem Verwandten im Feuerwehrdienst...
Abgefahrene Seitenspiegel sind denen herrlich egal, auch umgefahrene Poller und Beulen in den Dienstfahrzeugen.
Werden aber so Dinger gebracht wie Autoscheiben einschlagen, weil die Karre vor einem Hydranten steht, wird der Beamte a) Disziplinarrechtlich belangt und b) zivilrechtlich vom Beschädigten. Auch wenn es um Leben und Tod gehen mag, muss dann ein anderer (frei zugänglicher) Hydrant gesucht werden.

Mal abgesehen von Angriffen auf Beamten wie Polizisten, Feuerwehrleuten und anderen im Rettungsdienst Tätige, sind es gerade solche Beispiele, wo ich absolut kein Problem habe, die Rechte von Beamten im Dienst massiv zu stärken.
Auch wenn man ab und zu von den Polizeigegnern und ewigen Anarchisten mit diversen Beispielen von Polizeigewalt (egal ob berechtigt oder unberechtigt) konfrontiert wird, sind diese immer noch dafür da uns zu schützen.
Da ist die Forderung nach härterer Bestrafung für jene welche Beamten tätlich angreifen nur ein kleiner Schritt, es muss noch viel weiter gehen (zb. straffreie Beschädigung fremden Eigentums, denn oft geht es dann um Menschenleben)
 
@ darkkurt
Lies dir das Gesetz noch einmal durch ;)
Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden
Glaub mir, ich komme aus einer Feuerwehrfamilie. Keine Frewilligen, berufliche.
Sicher gibt es Gerichtsbeschlüsse, die im Einsatz eine Beschädigung fremden Eigentums zulassen. Sicher verlaufen manche Anzeigen wegen Beschädigung im Sande weil irgendeine Versicherung still schweigend den Schaden bezahlt.
Wenn aber ein Fahrzeug bspw. vor einem Hydranten parkt und der Feuerwehrbeamte bspw. die Scheiben einschlägt, um dort einen Schlauch durchzulegen... dann geht der Feuerwehrbeamte nicht ohne Strafe nach Hause. Je nach Höhe des Schadens und Richter sowie Ankläger kann es bei einem Du Du Du bleiben oder richtig böse teuer werden.
Ähnlich geht es Rettungssanitätern und Rettungsassistenten, wenn z.b. ein I.V.-Zugang gelegt werden muss. Das darf nur ein Arzt, Rettungssanitäter gar nicht, Rettungsassistenten besitzen so genannte Notkompetenz... strafrechtlich ist die Sache klar, der RA hat richtig gehandelt, wenn er einen Zugang legt, bevor der Notarzt eingetroffen ist und der Patient dadurch gerettet werden konnte.
Zivilrechtlich kann die Schiene aber anders laufen und es kann u.U. eben richtig teuer werden.

Du darfst dich darüber gerne mit einem Beamten im Feuerwehrdienst unterhalten, wenn du mir auf Grundlage deines angeführten Gesetzes nicht glauben magst.
 
@ darkkurt
Lies dir das Gesetz noch einmal durch ;)
Verhindert ein geparktes Auto das Löschen oder die Evakuierung, dann geht durch es eine unmittelbare Bedrohung (für Dritte) aus. Die Frage ist doch in meinen Augen eher, ob das Entfernen, bzw. das Beschädigen alternativlos ist (Andere Zufahrtmöglichkeit, weiterer Hydrant).
 
Wie soll dann der Rechtsstaat durchgesetzt werden? Mit Anarchie?
Interessante Annahme, die aber falsch ist - man kann den Rechtsstaat nicht durchsetzen.
Sobald ein Rechtssystem durchgesetzt werden muss, das nicht allgemein akzeptiert ist, ist dieses Rechtssystem zum Scheitern verurteilt. Das wäre nur eine leere Hülle ohne Substanz.
 
Interessante Annahme, die aber falsch ist - man kann den Rechtsstaat nicht durchsetzen.
Sobald ein Rechtssystem durchgesetzt werden muss, das nicht allgemein akzeptiert ist, ist dieses Rechtssystem zum Scheitern verurteilt. Das wäre nur eine leere Hülle ohne Substanz.
Das ist philosophischer Quatsch! Demnach hätte jeder Mob die Macht, den Rechtsstaat außer Kraft zu setzen. Das Recht muss ggf. auch gegen Widerstände durchgesetzt werden können - ein Rechtsstaat bedeutet nicht Machtlosigkeit, sondern, dass das Recht für alle und gleich gilt. Was aber im Umkehrschluss nicht heißen muss, dass die Vertreter des Rechtsstaates nicht weitergehende Rechte vor dem Gesetz haben dürfen.
 
Das ist philosophischer Quatsch! Demnach hätte jeder Mob die Macht, den Rechtsstaat außer Kraft zu setzen. Das Recht muss ggf. auch gegen Widerstände durchgesetzt werden können - ein Rechtsstaat bedeutet nicht Machtlosigkeit, sondern, dass das Recht für alle und gleich gilt.
Jeder Mob setzt für sich das Recht außer Kraft, allerdings zeitlich und räumlich begrenzt, denn weiter reicht seine Macht nicht. Ich meine aber keinen kleinen Mob, sondern eine allgemeine Ablehnung, die dann tatsächlich das Recht außer Kraft setzt. So was findet sich immer wieder in Auflösungsprozessen von Staaten - siehe ISIS oder Ukraine (wobei es sich da um eine späte Phase handelt), etc.
Und was ist mit diesem ganzen Überwachungszeugs? Das deutet doch auf Auflösung hin - und nun das hier.

Was aber im Umkehrschluss nicht heißen muss, dass die Vertreter des Rechtsstaates nicht weitergehende Rechte vor dem Gesetz haben dürfen.
Wer bestimmt denn wer Vertreter des Rechts ist?
 
Verhindert ein geparktes Auto das Löschen oder die Evakuierung, dann geht durch es eine unmittelbare Bedrohung (für Dritte) aus. Die Frage ist doch in meinen Augen eher, ob das Entfernen, bzw. das Beschädigen alternativlos ist (Andere Zufahrtmöglichkeit, weiterer Hydrant).

Und genau das ist die Problematik, denn es gibt immer Alternativen, nur kosten diese in der Regel Zeit.
Und wie gesagt strafrechtlich stand nie was zur Debatte, aber wenn man keine Zeit hatte um auf den Abschleppwagen zu warten und deshalb Autos wegrammt oder Scheiben einschlägt, statt den nächsten frei zugänglichen Hydranten zu suchen und deshalb ein Zivilverfahren und im schlimmsten Fall noch ein Disziplinarverfahren am Hals hat, sieht es nicht selten finanziell, als auch beruflich düster aus.

Tausch dich doch einfach mal mit Feuerwehrleuten aus, statt hier den Paragraphenreiter zu spielen.
Ich weiß, dass hier ist das Internet und da musst du so sein, aber glaub mir, so einfach wie du es dir denkst ist es im Einsatz nicht, du stehst jederzeit "mit einem Bein im Knast" und genau das ist eigentlich das Schlimme. Würden Rettungskräfte als auch Polizisten "Dienst nach Vorschrift" leisten, würden einige Leben weniger gerettet werden.
 
8O Hier fängt es langsam an nach Verschwörungstheorien zu riechen, oder habe ich was an der Nase?

[...]Und was ist mit diesem ganzen Überwachungszeugs? Das deutet doch auf Auflösung hin - und nun das hier.[...]

Überwachung gab es von Staaten immer wieder. Egal in welcher Epoche und egal in welchem System. Je ausgereifter die Technik desto dreister die Methoden. Aber wie zum Teufel kommst du darauf das Aufgrund von staatlicher Überwachung eine Auflösung des Systems statt findet? :wall:

[...]Wer bestimmt denn wer Vertreter des Rechts ist?

Das Volk, dazu gehörst auch du wenn du ein Wahlberechtigter bist und auch wählen gehst.
 
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Überwachung gab es von Staaten immer wieder. Egal in welcher Epoche und egal in welchem System. Je ausgereifter die Technik desto dreister die Methoden. Aber wie zum Teufel kommst du darauf das Aufgrund von staatlicher Überwachung eine Auflösung des Systems statt findet? :wall:
Nee, andersrum: Der Zerfall provoziert Gegenreaktionen. Und es ist selbst schon ein schwerer Einschnitt ins Rechtssystem, also findet eine Auflösung statt und zwar von zwei Seiten.

Das Volk, dazu gehörst auch du wenn du ein Wahlberechtigter bist und auch wählen gehst.
Naja, meinetwegen.
 
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