Blinker setzen auf Autobahn um sich Platz zu machen erlaubt?

Ach ihr alten immer-nach-Vorschrift-Fahrer - ihr könnt mir eh nicht erzählen, dass euch IMMER an die STVO haltet ;)
Ist mir eigentlich auch egal ob das erlaubt ist oder nicht- ich machs trotzdem :ugly:
Ist ja nun auch nicht so, dass die ganze Autobahn voller Videowagen ist und wenn doch, pech gehabt 8)
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Endeffekt ist es vor allem auch einfach eine Frage des gesunden Menschenverstandes... Kann derjenige überhaupt gerade ausweichen? Verfällt er vielleicht eher in Panik? (Was bei älteren oder unsichereren Fahrern durchaus passieren kann.) Führt derjenige gerade einen Überholvorgang durch, der sowieso gleich abgeschlossen ist?
Eigentlich ist der Einsatz der Lichthupe in diesem Fall fast immer überflüssig, nutzlos oder sogar gefährlich.

Und ich finde, StVO § 16 (1) ist sehr eindeutig:

§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.​

Zack, eindeutig meines Erachtens. Überholen ist auf der Autobahn nicht gegeben. Weil man einen ganz links fahrenden nicht überholen kann. Höchstens will. Aber man tut es nicht.


Ich bin trotzdem kooperativ. Wenn ich mit 110 links fahre, um einen mit 80 fahrenden zu überholen und von hinten kommt ein Touareg (hier beliebiges anderes Klischee-Fahrzeug einfügen) angerast und bittet mich per Warnzeichen, den Überholvorgang abzubrechen; dann bremse ich eben auf 70 ab und schere wieder hinten ein. :ugly: So nett bin ich ;)

Nein, das war Spaß. Seid einfach nett zueinander da draußen, wir sind auf der Straße keine Gegner, sondern Kooperierende :)

Und wer 180 fährt kommt eh genauso schnell an, wie der der 100 fährt und viel weniger Stress hat ;)
 
biste darauf auch noch stolz,andere zu blenden?

bevor irgendwelche blindvögel mich übersehen und mich todfahren mache ich mich lieber vorher bemerkbar mittels fernlich
(wie erwähnt am tage bei sonnenschein)




und zum thema: ihr scheint ja alle die perfekten autofahrer zu sein. ehrlich gesagt lieber mal freundlich blinken und kurz lichthupe (mit genügend abstand)
als wegen son paar notorischen links fahrern jedesmal ne vollbremsung durchzuführen.
aber heutzutage ist ja eh billiger gleich rechts zu überholen.
 
§ 16 Warnzeichen



(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben​

1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder​

2. wer sich oder andere gefährdet sieht.​

ok, brauch ich nicht mehr suchen *g*

damit scheidet die Lichthupe als angeblich erlaubtes Mittel auf der Landstraße auch aus, es sei denn, du überholst gerade jemanden ...
 
Aber wenn ich die auf der Landstraße benutze, warne ich auch nicht vor einer Gefahr, sonder zeige nur an, dass ich überholen will und da ist es definitiv erlaubt.

Da gibt es schon einen kleinen Unterschied. Auf der Landstraße zeigst du durch Betätigen der Lichthupe an, dass DU zum überholen ansetzt. Auf der Autobahn verlangst du durch die Lichthupe von deinem Vordermann, dass ER die Spur wechseln und sie dir freimachen soll

damit scheidet die Lichthupe als angeblich erlaubtes Mittel auf der Landstraße auch aus, es sei denn, du überholst gerade jemanden ...
auf der Landstrasse ist es erlaubt. So hab ichs jedenfalls vor 3 Jahren noch in der Fahrschule gelernt...
 
bevor irgendwelche blindvögel mich übersehen und mich todfahren mache ich mich lieber vorher bemerkbar mittels fernlich
(wie erwähnt am tage bei sonnenschein)

aha

dann fährst du von hinten auf ein Fahrzeug auf, wie zB bei mir, ich habe sogennate hypersensible Augen, und blendest mich, auch bei Tage bei mir möglich und ich muss bremsen (vor Schreck oder sonst was)

was machst du dann?
meine Stoßstange mit deinem Gesicht nach Defekten absuchen?
meine Heckscheibe mit deinen Haaren sauberwischen?

Sorry, solche Typen sind mir immer die Liebsten, genau wie die Deppen, die bei Nacht die Nebenscheinwerfer verbotener Weise anmachen und mich blenden ...
 
aha

dann fährst du von hinten auf ein Fahrzeug auf, wie zB bei mir, ich habe sogennate hypersensible Augen, und blendest mich, auch bei Tage bei mir möglich und ich muss bremsen (vor Schreck oder sonst was)

was machst du dann?
meine Stoßstange mit deinem Gesicht nach Defekten absuchen?
meine Heckscheibe mit deinen Haaren sauberwischen?

Sorry, solche Typen sind mir immer die Liebsten, genau wie die Deppen, die bei Nacht die Nebenscheinwerfer verbotener Weise anmachen und mich blenden ...

dann kümmer dich mal lieber um die tausende mit falsch eingestellten scheinwerfern
(oder die die die funktion leutchtweitenregulierung bei beladung nicht kennen)
statt um die 3 moped fahrer mit fernlicht.

und dann wäre noch die frage:
steht in deinem führerschein ein nachtfahrverbot?
wenn nein stellst du ja ne gefahr für andere dar weil dich jedes lichtlein schon ausser kontrolle bringt! (nachts ist die blendwirkung ja wesentlich höher.)
 
und dann wäre noch die frage:
steht in deinem führerschein ein nachtfahrverbot?
wenn nein stellst du ja ne gefahr für andere dar weil dich jedes lichtlein schon ausser kontrolle bringt! (nachts ist die blendwirkung ja wesentlich höher.)


du weisst schon, dass du sogar mit Nachblindheit fahren darfst?

und so extrem ist es ja nicht, denn wenn mir einer mit hohen Scheinwerfern entgegen kommt, scheue ich einfach nach rechts rüber, so dass ich nicht direkt in die Scheinwerfer schaue ...

aber lenk mal nicht ab, wir reden gerade über die Tatsache, dass du mit Fernlicht fährst, auch das ist untersagt, sobald Blendwirkung eintreten kann ist das Fernlicht abzuschalten!

also?!

aber ist schon ok, kleine Kinder sind immer etwas trotzig, vor allem, wenn man diese durch Regeln bändigen will ...
 
Wieder mal über ‘Linkspenner’auf der Autobahn geärgert?

Seit der neuen “Dränglervorschrift”: Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot ! ! !

Sollte man lieber gleich rechts überholen: Rechts überholen: 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)

Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens: 50 EUR und 2 Punkte

Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont…), sehr schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.

ABER!! -Das geht noch viel billiger und effektiver!

Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro ?!!! Steht so im § 38 StVO geschrieben.

Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte !!!

Manchmal ist die Gesetzgebung wirklich widersinnig….., oder ?

Gute Fahrt
:ugly: :mrgreen:
So jetzt lachen wir alle mal und haben uns wieder lieb und fahren anständig Auto.

MfG

Lynx72
 
@witti ja leider darf man in deutschland auch fahren wenn man blind ist oder sonstige gesundheitliche gebrächen hat.(rede jetzt nicht von kleinigkeiten)

ich lebe halt nach dem motto lieber gesehen werden als TOT und da ist es mir egal ob ich da ne regel zu verletzen muss die in meinen augen vertetbar ist.


ausserdem würde es diese linksfahridioten nicht geben (oder diese ich fahre mal nach links ohne zu schauen was da kommt') würde es auch wesentlich weniger drängler geben und diese diskusion wäre hier überflüssig.

wobei ich zugeben muss das einem anteil von dränglern die pappe weggenommen werden sollte weil sie drängeln wo der vorderman garnicht schneller oder rüberfahren kann.
 
Irgendwie hab ich keine richtige Antwort gefunden...

Blockiert ein Fahrzeug die linke Spur, obwohl re3chts von dem Fahrzeug ausreichend Platz ist, darf man als Fahrer hinter dem Fahrzeug bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes mittels linken Blinker den Vordermann darauf hinweisen, dass rechts genug Platz ist, und das man durchwill.

gruss kelle!
 
Blockiert ein Fahrzeug die linke Spur, obwohl re3chts von dem Fahrzeug ausreichend Platz ist, darf man als Fahrer hinter dem Fahrzeug bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes mittels linken Blinker den Vordermann darauf hinweisen, dass rechts genug Platz ist, und das man durchwill.


eben nicht
das erfüllt den Tatbestand der Nötigung.

du kannst, sofern wirklich rechts Platz wäre, um die linke Spur freizumachen, lediglich das Kennzeichen des blockierenden FAhrzeuges notieren und dann deinerseits diese Nötigung anzeigen, weil hier einVerstoß gegen das Rechtsfahrgebot stattfand.

aber deinerseits nötigen darfst du trotzdem nicht
 
Blockiert ein Fahrzeug die linke Spur, obwohl re3chts von dem Fahrzeug ausreichend Platz ist, darf man als Fahrer hinter dem Fahrzeug bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes mittels linken Blinker den Vordermann darauf hinweisen, dass rechts genug Platz ist, und das man durchwill.

genau das war meine Frage... Erlaubt oder nicht erlaubt? Jetzt brauchen wir hier echt bald Exprtenrat.
 
Irgendwie hab ich keine richtige Antwort gefunden...

Blockiert ein Fahrzeug die linke Spur, obwohl re3chts von dem Fahrzeug ausreichend Platz ist, darf man als Fahrer hinter dem Fahrzeug bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes mittels linken Blinker den Vordermann darauf hinweisen, dass rechts genug Platz ist, und das man durchwill.

gruss kelle!


so kannte ich das bis jetzt eigentlich auch.

aber wenn dem nicht mehr so ist sage ich nur kriminalisierung der bevölkerung wo es nur geht.
 
Wenn ich unterwegs bin und einer blockiert die linke Spur (obwohl rechts alles frei ist), fahre ich einfach auf die rechte Spur und drücke mal kurz auf das Gaspedal :!:

Entweder der Blockierer gibt Gas weil er sich nicht rechts überholen lassen will oder er fährt nach rechts ;)

Ich würde ihn nicht rechts überholen :!:
Aber das hat bis jetzt immer gewirkt ;)

Ansonsten einfach warten, irgendwann ist auch wieder freie Fahrt :ugly:
 
aber deinerseits nötigen darfst du trotzdem nicht

Bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes ist es eben keine Nötigung.

Der Tatbestand einer Nötigung setzt im allgemeinen voraus, dass jemand, nämlich der Genötigte, gefährdet wird.

Dies ist aber nicht der Fall, da der Sicherheitsabstand gehalten wird, und somit keine Gefährdung vorhanden ist.

gruss kelle!
 
@witti


1. heule ich dann nicht
2. du als makelloser gutmensch der streng nach regeln und gesetzen lebt
und diese NIEMALS verletzt,
gehörst eher in nen ausstellungsraum als einzigartiges wunder auf diesem planeten.
 
Ich poste nur mal ein Zitat:
Wenn jemand auf der Autobahn die linke Spur benutzt, obwohl die rechte frei ist, und dadurch einen schneller Fahrenden behindert, dann darf der Überholer aus der Ferne(!) die Lichthupe betätigen, um seine Überholabsicht deutlich zu machen (kurze Betätigung). Er darf das nicht mehr, wenn er bereits näher herangefahren ist (sonst wird es unter Umständen zur Nötigung, wie auf unserem Bild) und nicht so, dass der Vorausfahrende geblendet wird

aus:
https://www.fahrtipps.de/pkw/lichthupe.php

Wikipedia sieht das unter https://de.wikipedia.org/wiki/Fernlicht ähnlich.

Also: Aus weitem Abstand ist kurze Lichthupe zulässig.

Das mit Nötigung usw ist ja schön und gut, aber wie soll man nun wirklich laut Gesetz vorgehen wenn vor einem auf der Autobahn ne Oma mit ihrem Corsa auf der linken Spur mit 90 schleicht!?
Laut Gesetz? Dahinterbleiben und warten, bis sie Platz macht.

Marty
 
@witti
......
2. du als makelloser gutmensch der streng nach regeln und gesetzen lebt
und diese NIEMALS verletzt,
gehörst eher in nen ausstellungsraum als einzigartiges wunder auf diesem planeten.
Als Mod hat er schließlich ne Vorbildfunktion :ugly:
Außerdem bringt das alles NIX, denn wer >20 zu schnell fährt is selber Schuld.
Nicht umsonst fängt da die Vergabe der Punkte und der Einzug des Führerscheines statt :roll:

ich kenn mich aus :-?
Probezeit 1.Vergehen (600,- DM Strafe +3 Punkte)
Nach ca.17 Jahren 2. Vergehen 35 kmh zu schnell (150€ Strafe +3 Punkte + 4 Wochen)