Blinker setzen auf Autobahn um sich Platz zu machen erlaubt?

Das mit Nötigung usw ist ja schön und gut, aber wie soll man nun wirklich laut Gesetz vorgehen wenn vor einem auf der Autobahn ne Oma mit ihrem Corsa auf der linken Spur mit 90 schleicht!?

Edit: Ich habe jetzt bewußt übertrieben ;-)

auf die rechte spur wechselen und gleichziehen NICHT ÜBERHOLLEN

hilft meist
 
ich habe gehört, dass es sich wie folgt straftechnisch nach unten staffelt.

aufblenden = nötigung, das höchste Bußgeld
rechts überholen
auf der Standspur überholen

und jetzt das absolut billigste um zügig im Straßenverkehr voran zu kommen:

sich ein Blaulicht aufs Dach schnallen und durch, meines wissens ist dafür das Bußgeld noch geringer als bei den anderen 3 vergehen.

Die Aussagen stammen von einem Polizisten, die einem Freund von mir erzählt wurden. Sprich, es handelt sich um hörensagen, inwiefern diese Auflistung stimmt, kann ich nicht beurteilen, könnte ggf. mal jemand nachschauen der nen Bußgeldkatalog zur hand hat? :)
 
auf autobahnen wo es keine geschwindigkeitsbeschränkung gibt?
Und welcher Polizist würde da blitzen :?:
Außer Du nötigst jemanden der die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen einhält :!:
:arrow: (80 kmh)

Weiterhin kann ich mich ganz schwach erinnern mal was von "zweispurigem Verkehr in eine Richtung mit Mittelleitplanke" gelernt zu haben und das war
:arrow: :?: 130 :?:

Als letztes darf die Polizei nur Blitzen wo eine erhöhte Unfall Gefahr herscht.
(Ist vielleicht nicht immer nachvollziehbar) :ugly:

edit: @Liquid0815 das hatte auf der 1. oder 2. Seite schonmal einer gepostet :!:
 
edit: @Liquid0815 das hatte auf der 1. oder 2. Seite schonmal einer gepostet :!:
danke, ich hab gerade erst gemerkt, dass der thread mehr als eine Seite hat. :ugly:
ich schiebs einfach mal auf meinen Kater... aber gut mal so genau dastehen zu haben mit Punkten und Bußgeld, werd ich gleich mal an meinen Freundeskreis versenden.
 
Und welcher Polizist würde da blitzen :?:
Außer Du nötigst jemanden der die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen einhält :!:
:arrow: (80 kmh)

"zweispurigem Verkehr in eine Richtung mit Mittelleitplanke" gelernt zu haben und das war
:arrow: :?: 130 :?:

Als letztes darf die Polizei nur Blitzen wo eine erhöhte Unfall Gefahr herscht.
:!:


also 1. geht es hier nicht ums blitzen. 2. die 130 sind richtgeschwindigkeit.

und ausserdem reicht auch nen videowagen der dich verfolgt
oder auf brücken werden abstandsmessungen durchgeführt (videoaufnahme)
und wenn ich mich genötigt fühle reicht es auch kennzeichen aufschreiben und anzeige.

also weiss nicht was du mir/uns damit sagen willst.
 
.....
und wenn ich mich genötigt fühle reicht es auch kennzeichen aufschreiben und anzeige.
Und was ist dann :?: Dann hast Du auf einem Zettel meine Autonummer 8O
Der letzte der meine Autonummer notiert hat drohte mir persönlich mit Anzeige, aber gekommen ist bisher nichts :roll: Ich weiß auch dass er auf der Polizeistation war :roll: :yawn:
 
was willst du eigentlich hier ging es um nötigung und nicht ums blitzen wie du geschrieben hattest ausserdem will hier keiner wissen wer sich mal dein kennzeichen aufgeschrieben hat und dir gedroht hat. als nächstes erzählste uns noch wie du mal bei ner grünen ampel abgebogen bist. *reisackplumps*
 
aufblenden = nötigung, das höchste Bußgeld
Das aber nur, wenn Du eh schon viel zu dicht aufgefahren bist.

und jetzt das absolut billigste um zügig im Straßenverkehr voran zu kommen:

sich ein Blaulicht aufs Dach schnallen und durch, meines wissens ist dafür das Bußgeld noch geringer als bei den anderen 3 vergehen.
Tja, dann sollte der Polizist sich mal wieder bei einer Schulung anmelden, so Dinge wie eine Strafanzeige wegen Amtsanmassung etc. sind auch nicht ohne. Zumal ein Blaulicht alleine nicht mal Sonderrechte beinhaltet, da müsste noch ein Horn dazu.

Marty
 
Das aber nur, wenn Du eh schon viel zu dicht aufgefahren bist.

Tja, dann sollte der Polizist sich mal wieder bei einer Schulung anmelden, so Dinge wie eine Strafanzeige wegen Amtsanmassung etc. sind auch nicht ohne. Zumal ein Blaulicht alleine nicht mal Sonderrechte beinhaltet, da müsste noch ein Horn dazu.

Marty

???

Amtsanmaßung?
Findet nicht statt, wenn du mit Horn und Blaulicht durch die Stadt fährst, weil du eben kein Amt damit anmaßt ... ziehst du dabei noch die Polizeiuniform an, dann sieht das schon anders aus

Blaulicht und kene Sonderrechte?
Warum dürfen Blaulicht nur gesondert genehmigte Fahrzeuge haben?
Nicht mal der einfache Krankentransport hat Blaulicht, es sei denn, es wird beantragt!
 
Das aber nur, wenn Du eh schon viel zu dicht aufgefahren bist.

Tja, dann sollte der Polizist sich mal wieder bei einer Schulung anmelden, so Dinge wie eine Strafanzeige wegen Amtsanmassung etc. sind auch nicht ohne. Zumal ein Blaulicht alleine nicht mal Sonderrechte beinhaltet, da müsste noch ein Horn dazu.

Marty

wie gesagt, das ganze ist etwas besser geschildert auf seite 2 ganz unten.
 
Und ich finde, StVO § 16 (1) ist sehr eindeutig:

§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.​
Öhm, ich kenne die Lichthupe eigentlich mehr als Mittel jmd. die Vorfahrt zu "schenken". Ist das dann auch ein Verstoß?
 
Öhm, ich kenne die Lichthupe eigentlich mehr als Mittel jmd. die Vorfahrt zu "schenken". Ist das dann auch ein Verstoß?

ich denke so streng wie es cmdr geschrieben hat, ist es wohl nicht ganz. Es ist ja durchaus üblich, dass wenn man jemand anders die Vorfahrt gewährt, obwohl man sie eigentlich selber hätte, kurz die Lichthupe betätigt, ich selber mache das auch so.

Weiterhin ist es ja auch erlaubt nachts die Lichthupe kurz einzuschalten um sog. Wegweiserzeichen (das sind z. B. die gelben Schilder, die vor einer Kreuzung angeben wechler Ort in welcher Richtung liegt)besser lesen zu können.

edit:
MartyMcFly schrieb:
Wikipedia sieht das unter https://de.wikipedia.org/wiki/Fernlicht ähnlich.

Also: Aus weitem Abstand ist kurze Lichthupe zulässig.

auf der selben Seite steht allerdings auch:
"Das Fernlicht wird auch von einigen Verkehrsteilnehmern rechtswidrig genutzt um sich "freie Bahn" zu verschaffen. Dieses wird in Deutschland als Nötigung bestraft"
also nicht erlaubt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also: Aus weitem Abstand ist kurze Lichthupe zulässig.
So sieht es auch ein befreundeter Polizist und so handhabe ich es schon immer auf der Autobahn, naja meist, manchmal hat man doch nicht mehr ganz den vorgeschiebenen Sicherheitsabstand wenn der vorherfahrende langsamer ist als man denkt. :ugly:
Macht er kleinen Platz, 2 Gänge runter und rechts vorbei. Ist günstiger als drängeln. :ugly::ugly:

Blaulicht und kene Sonderrechte?
Warum dürfen Blaulicht nur gesondert genehmigte Fahrzeuge haben?
Nicht mal der einfache Krankentransport hat Blaulicht, es sei denn, es wird beantragt!
Sonderrechte wie rote Ampel überfahren? Nur mit Blaulicht UND Martinshorn erlaubt. So habe ich das mal vor Jahren in der Feuerwehr gelernt.
 
Amtsanmaßung?
Findet nicht statt, wenn du mit Horn und Blaulicht durch die Stadt fährst, weil du eben kein Amt damit anmaßt
Solange Du nicht den Eindruck erweckst, ein Polizist zu sein, ist das richtig, das sehen Richter genauso.

Aber wer macht denn ein Blaulicht an und fährt dann ganz normal im Strassenverkehr? Hier geht es darum, dass Blaulicht anzumachen um sich vermeintliche Sonderrechte zu verschaffen.

Wie wäre es mit "vorsätzlicher Gefährdung des Strassenverkehrs"?
Wie wäre es mit "Nötigung"?
Wie wäre es mit "Fahren ohne Betriebserlaubnis", wenn das Licht aussen angebracht und nich vom TÜV abgenommen ist?
Wie wäre es mit §§ 52 Abs. 3 der STVZO?
Evtl. könnte die Führerscheinstelle auf die Idee kommen, das dem Fahrer die geistige Reife fehlt, ein Fahrzeug zu führen, bei wiederholter Nutzung des Blaulichts ohne Berechtigung.

Ich vermute, bei erstmaligem Gebrauch kostet das nur ein Bussgeld, spätestens beim zweiten Mal wird das aber Ernst.

Blaulicht und kene Sonderrechte?
Entschuldigung, falscher Begriff, ich meinte die Wegerechte, diese werden ja auch hier beansprucht. Sonderrechte mit Blaulicht, Wegerechte nur mit Blaulicht und Horn.

Marty
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey, muss mich hier mal einmischen, bin vorhin mit meiner Freundin auf der Autobahn gedüst, rechte Spur belegt, linke Spur fast komplett frei.

Wir also linke Spur, ca. 160km/h, kommt ein Freak von hinten an, bestimmt 200 Sachen und hockt sich so dicht hinter uns dass wir dachten der will aufm Grünstreifen überholen - wie gesagt: Rechte Spur war komplett belegt.

Dann gabs das volle Programm:
--> Auffahren (habe mal gehört dass es dann als Nötigung gilt, wenn man die Scheinwerfer im Rückspiegel nicht mehr sieht?)
--> Blinker
--> zurückfallen lassen und wieder auffahren.
Ging bestimmt 2-3 Minuten so, bis sich ne Lücke aufgetan hat.
Der Typ vorbeigezogen und beim nächsten Auto wieder das selbe abgezogen.

Denke dass 160km/h angemessen und nicht gerade schleichen ist.
Normal bin ich ja nicht so pingelig (fahre selbst gerne etwas schneller), aber DAS war die Höhe.
Hab Nummernschild, Automarke, Uhrzeit etc. alles notiert, was kann ich jetzt machen?

Bei uns in der Nähe gab´s vor wenigen Jahren nen tödlichen Unfall, Mutter mit Kind, weil ein Testfahrer einer bekannten deutschen Luxus-Marke mit über 200 Sachen und Lichthupe angeprescht kam und die dann das Lenkrad verrissen hat vor Schreck. Seitdem hab ich für solch krasses Benehmen im Straßenverkehr wenig übrig.
 
Ich möchte den Post von Terminator33 jetzt nicht lächerlich machen, aber als mich die Polizei auf der Autobahn zur rausgezogen hat war das so ähnlich (Lichthupe, dichtes Auffahren (hab gar kein Blaulicht gesehn)) ;) Gilt es da denn auch? :biggrin:
 
Dann gabs das volle Programm:
--> Auffahren (habe mal gehört dass es dann als Nötigung gilt, wenn man die Scheinwerfer im Rückspiegel nicht mehr sieht?)
Das ist Nötigung.
Das ist auch schon Nötigung.
--> zurückfallen lassen und wieder auffahren.
Das ist ebenfalls Nötigung.
Hab Nummernschild, Automarke, Uhrzeit etc. alles notiert, was kann ich jetzt machen?
Wenn Du möchtest: Eine Strafanzeige wegen Nötigung bei der Polizei. Die nehmen das auf, werden den Halter auch anschreiben, problematisch wird es, den Fahrer zu ermitteln.

Und viel Lust wird die Polizei dazu nicht haben, erwarte also keine begeisterten Beamten, wenn Du die Anzeige aufgibst. Das soll aber nicht heissen, dass Du es lassen sollst.

Marty
 
Blinker ist keine Nötigung, genausowenig wie eine einmalig getätigte Lichthupe. Natürlich aber nur dann wenn der Abstand eingehalten wird.
 
Blinker ist keine Nötigung, genausowenig wie eine einmalig getätigte Lichthupe. Natürlich aber nur dann wenn der Abstand eingehalten wird.

Ist jetzt blinken Nötigung oder nicht?
Lichthupe ist meines Erachtens unter dem Vorsatz "der soll den Weg frei machen" schon Nötigung. Dazu gibt das Web noch folgendes her:

Andauerndes Hupen oder Blinklicht

Dieses Verhalten ist besonders häufig. Der Nachfahrende versucht auf der Autobahn, den Vorausfahrenden durch die Lichthupe oder durch den eingeschalteten linken Blinker dazu zu veranlassen, die Überholspur zu räumen. Nach der ständigen Rechtsprechung liegt in einem solchen Verhalten eine bloße Belästigung (und ist wegen fehlerhafter Betätigung der Lichtanlage des Fahrzeugs natürlich ordnungswidrig), jedoch keine Nötigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288). Aus der ganzen Angelegenheit kann aber blitzschnell eine Nötigung werden, wenn der Hintermann seinem Begehr dadurch Nachdruck verschafft, in dem er zusätzlich zu dicht auffährt.


MfG

Lynx72
 
Zuletzt bearbeitet: