Blinker setzen auf Autobahn um sich Platz zu machen erlaubt?

jegliche Aktion um mir meinen Weg zu erdrängen, gilt in der Regel als Nötigung

und hier, wenn man es denn dann ganz genau nimmt, ist es wohlkaum möglich, mit dem Blinker links in eine linke Spur zu wechseln, da man sich bereits links außen befindet.
ergo ist die hier mißbräuchlich genutzte Funktion des Blinkers, dem Vorderman durch eben ein Lichtsignal die Aufforderung zum Spurwechsel zukommen zu lassen
damit dränge ich mich auf, versuche dadurch den Vordermann zu etwas zu bewegen = Nötigung

ob und in wieweit das nun durch die Behörden verfolgt würde, weil dadurch ja keine Gefährdung ausgeht, ist ein anderes Blatt
Lichthupe, sofern nicht mit gefordertem Mindestabstand genutzt, kann zu einer Gefährdung werden (Blenden) und wird deswegen meistes verfolgt
zumindest die Autobahnpolizei auf der A1 nimmt sich solcher Leute an ...
durfte ich selber erleben, nachdem mich einer mit Lichthupe angeblendet hat, es war bereits am dämmern, fuhr auf einmal hinter mir das Fenster auf der mittleren Spur runter, eine Kelle kam raus und der Hintermann wurde freundlich auf den nächsten Parkplatz geleitet :evil:
was weiter passiert ist, keine Ahnung, gehört habe ich davon nichts weiter ... ist nun schon ettliche Jahre her (97-98)
 
Wenn jemand auf der Autobahn die linke Spur benutzt, obwohl die rechte frei ist, und dadurch einen schneller Fahrenden behindert, dann darf der Überholer aus der Ferne(!) die Lichthupe betätigen, um seine Überholabsicht deutlich zu machen (kurze Betätigung). Er darf das nicht mehr, wenn er bereits näher herangefahren ist und nicht so, dass der Vorausfahrende geblendet wird
Der Nachfahrende versucht auf der Autobahn, den Vorausfahrenden durch die Lichthupe oder durch den eingeschalteten linken Blinker dazu zu veranlassen, die Überholspur zu räumen. Nach der ständigen Rechtsprechung liegt in einem solchen Verhalten eine bloße Belästigung (und ist wegen fehlerhafter Betätigung der Lichtanlage des Fahrzeugs natürlich ordnungswidrig), jedoch keine Nötigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288 ).
:):)
 
na gut, andersrum fahren die meisten ja mit ihrem Lichtsignal auch noch dicht auf, ergo unterschreiten diese dann den einzuhaltenden Sicherheitsabstand (den ja mal alle gelernt haben, die einen Führerschein haben) und das gilt als dicht auffahren
schon ist dann die Nötigung dazu gegeben
 
Ich nicht, wenn ich von weiten jemanden auf der linken Spur sehe obwohl rechts Platz ist, bekommt er 1 oder 2x eine Lichthupe von mir. Die meisten reagieren darauf und machen Platz. Wenn er keinen Platz machen sollte und die rechte Spur ist komplett frei, überhole ich lieber rechts. Ist deutlich günstiger als Drängeln, falls man wirklich irgendwann mal erwischt wird. Nur ich finde das kann man nur dann machen, wenn man auch ein relativ leistungsstarkes Auto hat, den bevor der auf der linken Spur fahrende das mitbekommt, muß man schon vorbei sein. :)

Champ
 
Lieber Champ, nett das Du von Webseiten zitierst, aber wenn, dann auch komplett und nicht sinnentstellt:

https://www.finanztip.de/recht/verkehr/lichthup.htm
Dieses Verhalten ist besonders häufig. Der Nachfahrende versucht auf der Autobahn, den Vorausfahrenden durch die Lichthupe oder durch den eingeschalteten linken Blinker dazu zu veranlassen, die Überholspur zu räumen. Nach der ständigen Rechtsprechung liegt in einem solchen Verhalten eine bloße Belästigung (und ist wegen fehlerhafter Betätigung der Lichtanlage des Fahrzeugs natürlich ordnungswidrig), jedoch keine Nötigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288). Aus der ganzen Angelegenheit kann aber blitzschnell eine Nötigung werden, wenn der Hintermann seinem Begehr dadurch Nachdruck verschafft, in dem er zusätzlich zu dicht auffährt.
 
ok um die kleinen Grabenkämpfe zu beenden :roll: halten wir mal fest, dass links blinken bzw. Lichthupe mit ausreichendem Sicherheitsabstand keine Nötigung ist. Allerdings ist dieses Vorgehen eine Nötigung, sobald man zu dicht auffährt.

MfG

Lynx72
 
Mit Marty habe ich doch keine Grabenkämpfe, sondern immer interessante Diskussionen. :)

Aber deine Zusammenfassung ist völlig korrekt.
 
halten wir mal fest, dass links blinken bzw. Lichthupe mit ausreichendem Sicherheitsabstand keine Nötigung ist.

Und halten wir weiter fest, dass es trotzdem eine Ordnungswidrigkeit ist, die bestraft wird. Es geht also hier nicht darum, ob es verboten ist (das ist es), sondern nur um den Begriff Nötigung.

Mit Marty habe ich doch keine Grabenkämpfe, sondern immer interessante Diskussionen. :)
Die Grabenkämpfe tragen wir dann mal auf der Autobahn aus :D Ich muss mir nur noch das passende Auto leihen... :evil:

Marty
 
Und halten wir weiter fest, dass es trotzdem eine Ordnungswidrigkeit ist, die bestraft wird. Es geht also hier nicht darum, ob es verboten ist (das ist es), sondern nur um den Begriff Nötigung.
Dauerblinker links = Belästigung, eine ständige Lichthupe ebenso. Eine einmalige oder zweimalige Lichthupe ist jedoch offiziell erlaubt.

STVO §5 Überholen
quad.gif

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

Die Grabenkämpfe tragen wir dann mal auf der Autobahn aus :D Ich muss mir nur noch das passende Auto leihen... :evil:
Mit oder ohne Lichthupe und Drängeln? :ugly: Ich würde jedoch Landstaße vorschlagen, wir haben hier schöne, enge, kurvige Landstaßen, da macht das richtig Spaß. :LOL:
 
Dauerblinker links = Belästigung, eine ständige Lichthupe ebenso. Eine einmalige oder zweimalige Lichthupe ist jedoch offiziell erlaubt.
Nee, der zitierte § gilt für die Ankündigung. Wie willst Du überholen, wenn der zu Überholende im Weg ist?

Der §5 ist zum Beispiel für die Landstrasse gedacht, um denjenigen zu warnen, den Du überholen willst. Nicht aber, um jemanden zu verscheuchen. Auf der Autobahn ist kurze Lichthupe aus ausreichendem Abstand sinnvoll, um zu zeigen, dass man überholen möchte. Aber nur einmal... der Blinker ist dazu nicht geeignet, den sieht ja keiner, wenn man nur einmal blinkt.

Mit oder ohne Lichthupe und Drängeln?
Du kommst doch eh nicht an mir vorbei, warum willst Du dann Lichthupe machen? Zum Drängeln wirst Du nicht kommen, Du wirst mich höchstens am Horizont als Punkt warnehmen. :mrgreen:

Ich würde jedoch Landstaße vorschlagen, wir haben hier schöne, enge, kurvige Landstaßen, da macht das richtig Spaß. :LOL:
Wo ist hier? Ich kenne die Eifelsträsschen, das würde reichen.

Marty
 
Nee, der zitierte § gilt für die Ankündigung. Wie willst Du überholen, wenn der zu Überholende im Weg ist?
Ich kündige an zu überholen :arrow: ich überhole, sobald der Schleicher vor mir endlich Platz macht. :p:ugly:


Du kommst doch eh nicht an mir vorbei, warum willst Du dann Lichthupe machen? Zum Drängeln wirst Du nicht kommen, Du wirst mich höchstens am Horizont als Punkt warnehmen. :mrgreen:
8O
Was willst du dir denn für ein Auto leihen? Denk an den Spritverbrauch. :LOL::LOL:

Wo ist hier? Ich kenne die Eifelsträsschen, das würde reichen.
Hier ist Pfälzer Wald. Aber Eifel ist auch ok, da hab ich mal eine Tour gemacht, ist schön dort zu fahren. :)
 
???
Blaulicht und kene Sonderrechte?
Warum dürfen Blaulicht nur gesondert genehmigte Fahrzeuge haben?
Nicht mal der einfache Krankentransport hat Blaulicht, es sei denn, es wird beantragt!

Mal zur richtig Stellung, jeder Krankentransportwagen (KTW) hat ein Blaulicht auf dem Dach, sofern er von qualifizierten Fachpersonal bestetzt ist. Sollte es sich dabei um umqualifiziertes Personal, wie z.B. Taxifahrer mit "nur" erweiterten Erste-Hilfe Kenntnissen handeln, wird dieser kein Blaulicht genehmigt bekommen, denn dieser bekommt keine Patienten ab die Medizinischer Betreuung durch Fachpersonal bedürfen. Eine SoSi Fahrt mit Patient im Gepäck erfolgt zum Großteil wg. Medizinischer Indikationen.

Es liegt alleine in der Verantwortung des verantwortlichen Rettungsassistenten/Rettungssanitäters, aus einem "normalen" Krankentransport einen Notfallkrankentransport mit Inanspruchnahme der SoSi + WeRe (Sondersignale + Wegerechte)
zu nehmen. Es erfordert dazu nicht die Einwilligung der Leitstelle (örtlich unterschiedlich). Dies geschieht z.B. bei Verschlechterung des Zustandes auf dem Transportweg.
 
*Thread hochhol

Dass das Einschalten der Lichthupe oder des Blinkers, um einem vorausfahrendem Fahrzeug zu signalisieren dass es auf die rechte Spur fahren soll, verboten ist, haben wir hier inzwischen gelernt.

Wie sieht es aber in folgender Situation aus?

Ich fahre auf der linken Spur und befinde mich gerade auf einem Überholmanöver. Von hinten kommt ziemlich schnell ein Auto auf mich zu und betätigt die Lichthupe - was ja klar verboten ist. Darf ich jetzt, nachdem das Auto mich überholt hat, meinerseits die Lichthupe kurz betätigen um ihn auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen oder wäre das auch Nötigung?
 
*Thread hochhol

Dass das Einschalten der Lichthupe oder des Blinkers, um einem vorausfahrendem Fahrzeug zu signalisieren dass es auf die rechte Spur fahren soll, verboten ist, haben wir hier inzwischen gelernt.

Wie sieht es aber in folgender Situation aus?

Ich fahre auf der linken Spur und befinde mich gerade auf einem Überholmanöver. Von hinten kommt ziemlich schnell ein Auto auf mich zu und betätigt die Lichthupe - was ja klar verboten ist. Darf ich jetzt, nachdem das Auto mich überholt hat, meinerseits die Lichthupe kurz betätigen um ihn auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen oder wäre das auch Nötigung?
Eine einmalige Lichthupe ist definitiv erlaubt!
Und nein, das darfst du nicht tun.
 
Eine einmalige Lichthupe ist definitiv erlaubt!

Und nein, das darfst du nicht tun.

Um aus großer Entfernung auf sich aufmerksam zu machen, ja.

Und was bringt das? Wenn ich dich von der Strecke jage juckt mich auch nicht ob du das als Fehlverhalten interpretierst. (Mal drastisch ausgedrückt)
 
PS: Als offizielles Warnsignal beim Auffahren bleibt der Vorrausfahrenden sogar die "kurze" Betätigung der Bremse, um durch das Aufleuchten der Bremslichter zu zeigen und zu warnen, dass er zu dicht auffährt ...
[2-cent]
Kannst auch einfach kurz das Nebelschlusslicht anmachen, die meisten Leute können das eh nicht auseinanderhalten, ich könnts auch nicht ;)
[/2-cent]

Zum Thema noch was.
War mal auf der A42 unterwegs, Samstag mittag, nix los.
Scheuch also mal den Passat, bei 180 ist da eh Sense und beschleunigen tut der auch nicht wirklich flott, selbst bei nem Kickdown. (Ja, Automatik)
War hinter mir dann ein dicker BMW der recht gut auffuhr bis er bemerkte das ich ja gerne schnell fahren würde nur das es bei mir eben länger dauert, hat er wohl gemerkt und sich dann damit abgefunden.
Also sind auch Tiefflieger lernfähig :)
 
Wenn ich unterwegs bin und einer blockiert die linke Spur (obwohl rechts alles frei ist), fahre ich einfach auf die rechte Spur und drücke mal kurz auf das Gaspedal :!:

Entweder der Blockierer gibt Gas weil er sich nicht rechts überholen lassen will oder er fährt nach rechts ;)
Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Die meisten Linksspurpenner bekommen davon gar nichts mit.
Wenn ich mich hinten rechts so neben ihm positioniere, daß er meine Scheinwerfer in seinem rechten Außenspiegel sehen kann, nützt mir das auch nichts, denn wer schon den Rückspiegel nicht benutzt, für den sind die Außenspiegel wohl auch nur dekorative Anbauteile.

Auch ein aufschließen auf gleiche Höhe rechts neben Ihm verursacht im Idealfall ein dummes Gesicht, falls es überhaupt bemerkt wird.

Der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot wird - sofern überhaupt bekannt- als Lapalie angesehen, daß es den gleichen Stellenwert wie das rechts-Überholverbot hat weiß offenbar kaum jemand.

Ich nicht, wenn ich von weiten jemanden auf der linken Spur sehe obwohl rechts Platz ist, bekommt er 1 oder 2x eine Lichthupe von mir. Die meisten reagieren darauf und machen Platz. Wenn er keinen Platz machen sollte und die rechte Spur ist komplett frei, überhole ich lieber rechts. Ist deutlich günstiger als Drängeln, falls man wirklich irgendwann mal erwischt wird. Nur ich finde das kann man nur dann machen, wenn man auch ein relativ leistungsstarkes Auto hat, den bevor der auf der linken Spur fahrende das mitbekommt, muß man schon vorbei sein. :)

Champ

Genauso sehe ich das auch und wenn ich es eilig habe handle ich auch auf diese Weise.
Im Normalfall versuche ich die Schnarchnasen irgendwie aus ihrem Traumschlaf zu rütteln, auch wenn ich mich manchmal dabei erwische, wie ich den Sicherheitsabstand ein wenig unterschreite - wobei ich mich im selben Moment auch wieder darüber ärgere warum ich mich durch Fehlverhalten anderer selbst zu einem solchen verleiten lasse.
 
Leichenschänder :ugly:

Aber zum Thema wenn links jemand schleicht obwohl rechts alles frei ist überhole ich äußerst vorsichtig rechts (hatte auch schon oft genug den Fall bei 3 Spuren die 2 rechten frei und links eiert jemand mit 120 rum. Dann nehme ich die ganz rechte und fahr vorbei). Ist meines wissens billiger als wenn ich 10m auf fahr und Lichthupe gebe :mrgreen: (ok google hat gerade gesagt 100€ und 3 Punkte vllt. sollte ich es doch lieber lassen *grübel* aber wenigstens keine Nötigung ;))

mfg

Chris