Wenn ich nach der Verwendung der Studienbeiträge in Hessen suche, dann finde ich das Weißbuch zur Verwendung der Studienbeiträge: https://www.hessen.de/irj/servlet/p...22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf
Schön, nur geht aus den Aufstellungen nicht hervor, ob 100% der Beiträge den Unis zugute kam. Und es ging um den Gesetzliche Festlegung, des Sachbezugs. Wenn die Landesregierung das Geld für die Unis ausgeben will, dann kann sie das doch auch in den Gesetzentwurf schreiben, oder?