BGH: Grundlagen-Entscheidung zum Impressum auf Webseiten

dann wollte ich noch folgendes mitteilen:

wer werbemails versendet haftet für die darin befindlichen texte und links (ähnlich wie auf den webseiten). führt ein link zu websites mit illegalen inhalten, haftet der webmaster, der diese links verbreitet mit. es ist nicht möglich sich mit einem satz in den werbemails von dieser haftung zu befreien.
bei professionellen werbemailversender ist geboten immer den verantwortlichen für werbetext und websites zu nennen.
auch wenn ein verantwortlicher genannt wurde hat der versender zu haften und tritt in jedem fall für entstandene schäden ein, es steht ihm jedoch frei die ihm entstandenen schäden selbst von seinem auftraggeber einzufordern.

für mich heißt das, ich stelle den werbemailversand ein und biete meinen usern eine andere möglichkeit an geld zu verdienen.

:roll:

So weit ich weiss gilt das doch nur für Newsletter oder?

Davon mal abgesehen muss man nur schauen was man bewirbt. In erster Linie ist erstmal der Verantwortlich der sich auf einen eventuellen Kuhhandel einlässt der aus einer Werbemail stammt. Und dann muss erstmal bewiesen werden das dieser Person überhaupt von der von mir verschickten Mail geschädigt wurde. Man kann sich ja auch sonst wo anmelden.

Gruss
 
Was passiert eigentlich, wenn eine Webseite mit Frames arbeitet und der Link zum Impressum nur in einem gesonderten Frame enthalten ist? Google ich nun nach bestimmten Inhalten dieser Seite, ist es ja durchaus realistisch, dass ich auf einen Frame stoßen werde der diese Link zum Impressum somit nicht enthält.

Solange nun durch die Links in diesem durch Google angegeben Frame nicht das Impressum erreichbar ist, wäre das dann auch ein Verstoß?

Frames werden zwar immer seltener - aber gerade viele alte Seiten die nicht besonders aktuell sind nutzen ja noch Frames und stellen somit potentiell eine Gefahr dar!

Wer kennt sich da aus???
 
Ich glaube, da wurde noch nicht drüber verhandelt. ;) Es gibt ein Urteil darüber (müsste ich raussuchen), dass das Impressum von jeder Unterseite aus erreichbar sein muss, mehr nicht.
 
also von jeder Unterseite kann ich mir nicht vorstellen, große Seite wie Telekom und Co haben Unterseiten wo ja gar kein Link vorhanden ist.

Naja am besten ist es Frame freie Seiten zu bauen und den Link im Header oder im footer oder so zu haben, so das es immer erreichbar ist...
 
Na ja, einige behaupten das, sicher auch Auffasssungssache. Ich glaube sogar, es gibt ein Urteil, muss mal suchen.


https://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html

Die Informationen müssen nach dem Wortlaut des Gesetzes leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Eine explizite Bezeichnung der Pflichtangaben als "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG" ist daher nicht erforderlich. Weitere Einzelfragen sind ebenfalls umstritten. So wird teilweise die Ansicht vertreten, dass z.B. bei Framestrukturen alle Unterseiten einer Internetpräsenz mit einem entsprechenden Link versehen sein müssen, wenn sich diese auch ohne Mainframe laden lassen. Dies ist m.E. falsch, da Unterseiten einer einheitlichen Internetpräsenz nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Wer alle Risiken ausschließen möchte, sollte ein entsprechenden Link in der Navigationsleiste integrieren und zusätzlich jede Unterseite mit einem entsprechenden Verweis versehen.
 
Urteile sagen ja auch aus, das es zumutbar ist mit zwei klicks.

Sollte dann ja auch zumutbar sein, das die Hauptseite aufgerufen wird oder? (In der Adresszeile das eben abändern sollte doch wohl kein Problem sein...)

Vielleicht sollte mal das höchste zuständige Gericht das mal genau definieren...
 
Das hat es ja eben nicht. :-? Ich hätte mir aber eher mal Aufklärung darüber erwünscht, ob denn nun die Telefonnumer reingehört oder nicht.
 
Ja ich meinte ja sollte es mal. Also die Richter sollte man in ein Zimmer sperren, bis die Klare Urteile fällen, das kann ja wohl nicht so schwer sein oder!? Jeder vernünftige Mensch würde das hinbekommen...
 
Ja ich meinte ja sollte es mal. Also die Richter sollte man in ein Zimmer sperren, bis die Klare Urteile fällen, das kann ja wohl nicht so schwer sein oder!? Jeder vernünftige Mensch würde das hinbekommen...

Aber selbst wenn ein paar Richter mal klare Urteile gefällt haben, ist das noch immer keine allgemein gültige Richtlinie - denn das nächste Gericht, mit anderen (oder sogar gleichen) Richtern kann ja beim nächsten Fall etwas vollkommen anderes entscheiden, solange es keine klaren Gesetze dazu gibt. Wo bleibt das explizite Internetrecht? Einfach alle gültigen Rechte auf das Internet aufzudrücken ist (wie man tag täglich sieht) NICHT die richtige Lösung!!!! :ugly:
 
Wenn die Höchste Instanz etwas Urteilt, dann kann man dagegen nicht mehr angehen, das ist dann Fakt, das ist dann wie ein Gesetz, so kenne ich das...
 
Wenn die Höchste Instanz etwas Urteilt, dann kann man dagegen nicht mehr angehen, das ist dann Fakt, das ist dann wie ein Gesetz, so kenne ich das...

Eben. Und die höchste Instanz ist der Bundesgerichtshof. Alles was darunter ist, kann in jedem Einzelfall anders entschieden werden.

Schau Dir nur mal das Theater Abmahnungen an, hier hat sich ein Gericht in Hamburg schon "profiliert". ;)
 
Wenn die Höchste Instanz etwas Urteilt, dann kann man dagegen nicht mehr angehen, das ist dann Fakt, das ist dann wie ein Gesetz, so kenne ich das...
Jedes Gericht ist in seinen Entscheidungen frei. Es hält sich bei Urteilen natürlich gerne an Referenzen, dann muss man keine neuen Begründungen stricken.

Aber auch an ein Urteil des BVG ist ein Amtsrichter nicht gebunden.

Gruss
Marty
 
Angabe der Telefonnummer im Impressum | Impressumpflicht in Österreich

Jetzt ist mir klar, warum im Urteil vom BGH nichts über die Pflicht zur Angabe der Telefonnummer steht:

BGH, Beschluss vom 26.4.2007, I ZR 190/04

RL 2000/31/EG Art. 5

Das beklagte Versicherungsunternehmen gibt auf seiner Website nur Postanschrift und E-Mail-Adresse, nicht aber eine Telefonnummer an. Die Verbraucherzentrale klagte auf Unterlassung. Das Erstgericht gab der Klage statt, das Berufungsgericht wies ab.

Der BGH setzt das Verfahren aus und legt folgende Fragen dem EuGH zur Vorabentscheidung vor:
1. Ist ein Diensteanbieter nach Art. 5 Abs. 1 lit. c der Richtlinie verpflichtet, vor Vertragsabschluss mit einem Nutzer des Dienstes eine Telefonnummer anzugeben, um eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation zu ermöglichen?
2. Falls die Frage zu 1 verneint wird:
a) Muss ein Diensteanbieter neben der Angabe der Adresse der elektronischen Post vor einem Vertragsschluss mit einem Nutzer des Dienstes nach Art. 5 Abs. 1 lit. c der Richtlinie einen zweiten Kommunikationsweg eröffnen?
b) Bejahendenfalls: Reicht es für einen zweiten Kommunikationsweg aus, dass der Diensteanbieter eine Anfragemaske einrichtet, mit der der Nutzer sich über das Internet an den Diensteanbieter wenden kann, und die Beantwortung der Anfrage des Nutzers durch den Diensteanbieter mittels E-Mail erfolgt?

* Heise-Artikel vom 6.6.2007
* BGH-Entscheidung
* Anmerkung: Die Frage der Angabe der Telefonnummer ist für viele Online-Anbieter von ganz wesentlicher Bedeutung. Ein großer Vorteil der E-Mail-Kommunikation gegenüber dem Telefon besteht darin, dass man nicht ständig erreichbar sein muss und die Beantwortung von Anfragen dann erfolgen kann, wenn gerade Zeit dafür ist. Der Anbieter erspart sich damit Personal. Das betrifft sowohl große Anbieter als auch kleine, die oft gar kein Büro haben. Bei letzteren dient das Weglassen der Telefonnummer auch dem Schutz der Privatsphäre, weil das Geschäft häufig von der Privatwohnung aus betrieben wird.

Die links und noch viel mehr findet ihr hier:

https://www.internet4jurists.at/e-commerce/impressum1a.htm

Eine sehr informative Seite, die auf die Impressumspflicht in Deutschland und Österreich eingeht, mit links zu allen wichtigen Urteilen.
 
Von sowas verstehe ich gar ni, deshalb muss ich mal etwas fragen:
Muss ein Impressum auf jeder Seite sein?
Wenn ja, darf es auch auf einer anderen Seite auf die ich verlinke (genau auf die Impressumsseite)?
 
Von sowas verstehe ich gar ni, deshalb muss ich mal etwas fragen:
Muss ein Impressum auf jeder Seite sein?
Nein, nicht auf wirklich jede. Aber die Ausnahmen sind so dünn gestreut, dass man sinnvollerweise auf jede Seite eines packt.
Wenn ja, darf es auch auf einer anderen Seite auf die ich verlinke (genau auf die Impressumsseite)?
Ja, darf es.

Marty
 
Ich weiß nicht, ob ich hier nun genau richtig bin und ob diese Frage hier evtl. schon gestellt worden ist, aber die Suche warf bei mir leider nichts raus.

Deshalb:

Darf man das Impressum auch als Bild / Screen einfügen, anstatt den Text auszuschreiben?