Betrüger beim Losekauf

Wenn du das beweisen kannst, ok
Wenn nicht, hast, kann es sein, das du dich eben strafbar gemacht hast
https://bundesrecht.juris.de/stgb/__164.html
(§ 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. )
 
Wäre mein Account gehackt gewesen und du hättest öffentlich sowas behauptet, könntest du der Anzeige sicher sein :roll:

Aber du weißt es ja besser (siehe Kontakt zu Admins, da redest du eben grad mal anders)
 
Wäre mein Account gehackt gewesen und du hättest öffentlich sowas behauptet, könntest du der Anzeige sicher sein :roll:

Aber du weißt es ja besser (siehe Kontakt zu Admins, da redest du eben grad mal anders)

Ahh, wo rede ich anders:ugly:
Totte, ich sag nur das Zivilrechtlich kaum einer eine Chance hat seine Lose/Geld wieder zubekommen? Kann das auch gern hier Posten, wenn Du erlaubst:)
 
PayPal AGB schrieb:
2. Anmeldung und Kontotypen
2.1 Anmeldung. Sie können sich bei PayPal in Deutschland nur anmelden, wenn Sie volljährig sind und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Sie bestätigen uns hiermit außerdem, dass Sie nicht in verdeckter Stellvertretung für einen Dritten oder einen wirtschaftlich Berechtigten handeln.

PayPal kriegt mal schnell einen Tipp und du bist das Konto ohnehin los ... mit 17.

Davon ab: Du hast ein zu unsicheres Zahlungsmittel gewählt und warst daher leicht zu betrügen und der Täter ist nur schwer zu belangen. Dadurch ist es nicht gleich weniger Betrug, aber so sind eben die Tatsachen. Wenn ich meine Haustür offen stehen lasse ist es zwar immernoch Diebstahl, aber ich brauch mich nicht wundern wenn die Bude leer ist.

Schreib das Geld ab, lerne daraus PayPal nicht mehr zu nutzen und lösche dein PayPal Konto bevor sie es dir wegen AGB Verstoß einfrieren :mrgreen:
 
Wer sagt denn dass ICH einen Tipp gebe? :roll: Mir ist das doch kreuzscheissegal. Ich dachte eher an einen seiner zielichtigen Handelspartner :mrgreen:
 
@ Totte mit deiner Klage würdest du aber nicht weit kommen ;) Ist ja ganz klar ausgedrückt dass nur das anschwärzen wider besseren Wissens strafbar ist.
Wen er einfach mal ins blaue schiesst hat er theoretisch nicht viel zu befürchten.
 
Also ich würde mich erstmal an Mone wenden. Sie hat mir schon sehr oft geholfen bei so sachen (Danke Mone :D ).

Bei PayPal kannst du machen was du willst, sicher ist nur der Käufer. Habe es auch schon oft gehabt, dass ein Käufer dann gesagt hat "Unberechtiger Kontozugriff", Geld weg.