News Berlin: Taxifahrer stirbt bei Verkehrsunfall

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 29.11.2015 um 16:55:58 Uhr veröffentlicht:
Berlin: Taxifahrer stirbt bei Verkehrsunfall
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Berlin (dts) - Bei einem Verkehrsunfall ist in Berlin am frühen Sonntagmorgen ein 61-jähriger Taxifahrer ums Leben gekommen. Der Mann sei mit einer 28-jährigen Kundin unterwegs gewesen, teilte die Polizei am Abend mit. Als der 61-Jährige abbiegen wollte, wurde der Wagen von einem Pkw eines 25-jährigen Mannes erfasst. Der Aufprall schleuderte das Taxi über die Fahrbahn, dabei wurde der Taxifahrer aus dem Fahrzeug geschleudert. Er erlitt dabei schwere Verletzungen, denen er noch am Unfallort erlag. Die 28-jährige Mitfahrerin erlitt lebensgefährliche Verletzungen und wurde auf eine Intensivstation gebracht. Der 25-jährige Fahrer und sein Beifahrer wurden ebenfalls schwer verletzt. Der 25-Jährige sei nach Zeugenaussagen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen, zudem habe er keinen gültigen Führerschein besessen. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Blutentnahme an, da der Mann vermutlich alkoholisiert gewesen war. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf.
 
Der Kollege aus den Kommentaren hatte Recht, aber es ist anscheinend noch nicht bei allen angekommen:
Nochmal die Begründung aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur jetzt erfolgten Streichung des § 21 a Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 StVO:

„Bisher müssen sich Personen, die ein Taxi oder einen Mietwagen führen, während der Fahrgastbeförderung nicht anschnallen. Diese Ausnahmemöglichkeit wurde in den siebziger Jahren eingeführt und basierte auf gewaltigen Übergriffen auf Taxen- und Mietwagenfahrer/innen bei der Fahrgastbeförderung. Durch verschiedene Verbände wurde vorgetragen, dass mittlerweile die Zahl der Verkehrsunfälle eine weitaus größere Gefahr darstelle als die Gefahr durch Überfälle. Aus Verkehrssicherheitsgründen wird deshalb die bisherige Ausnahmemöglichkeit für Taxi- und Mietwagenfahrer/innen, sich während der Fahrt nicht anschnallen zu müssen, nicht mehr als sinnvoll angesehen und abgeschafft. Damit müssen sich auch Taxi- und Mietwagenfahrer/innen stets anschnallen. Die EU-Kommission wurde bereits über diese Absicht, die Ausnahme im deutschen Recht abzuschaffen, informiert“.

Der BZP begrüßt die bevorstehende Umsetzung seiner langjährigen Forderung außerordentlich, dankt noch einmal den Mitstreitern BG Verkehr und DVR und informiert hiermit darüber, dass die Regelung seit dem 30.10.2014 gilt.

Rechtsfolge des Verstoßes gegen die Anschnallpflicht ist ein Bußgeld von 30 €.
 
Wieder ein betrunkener Fahrer tötet und verstümmelt Leute. Schwerst mögliche Strafe angesagt.

Wenn der "richtig" betrunken" war, kriegt er max 5 Jahre oder ne Geldstrafe ^^

§ 323a Vollrausch

Hier mal was aus dem Gesetzbuch:

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.


In der Regel ist jemand ab 3,0 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) schuldunfähig. Bei Tötungsdelikten erst ab 3,3 Promille BAK. Dies sind aber nur Richtwerte. Im Einzelfall kann das Gericht auch hiervon abweichen.
Für im Vollrausch begangene Delikte kann man gem. § 323a StGB bestraft werden, der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

GZ Deutschland :D
Also erst saufen, dann Mist bauen ... lindert die Strafe -.-
 
Mag sein, doch Totschlag und eventuell verursachte schwere körperliche Verletzung müssen juristisch eine Menge bedeuten, Rausch oder nicht. Oder sonst ist etwas gewaltig faules da.