News-Bot
klamm-Bot
- 25 April 2006
- 7.405
- 209
Folgende News wurde am 30.08.2011 um 16:17:00 Uhr veröffentlicht:
Bei Wasserlachen brauchen Autofahrer keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen
Shortnews
Bei Wasserlachen brauchen Autofahrer keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen
Shortnews
Ein Ehepaar hatte einen Autofahrer verklagt, weil dieser sie bei Regenwetter nass und dreckig gemacht hatte. Die Eheleute wollten die Kosten der Reinigung über 39,60 Euro ersetzt bekommen. Das Amtsgericht Meldorf stellte jetzt fest, dass ein Autofahrer bei Regenwetter keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen muss (Aktenzeichen: 81 C 701/10). Laut dem Gericht bestehe die Möglichkeit, dass die Verlangsamung der Geschwindigkeit nicht zur aktuellen Verkehrslage passen könnte. Dies wiederum würde die Unfallgefahr erhöhen. Stattdessen sollten sich die Spaziergänger dem Wetter angemessen bekleiden, führten die Richter weiter aus.