Okay die nächste Frage gleich hinterher
Aber ich denke die Antwort wird ähnlich ...
Als Autoneuling fällt es sehr schwer den Wert der jährlichen Fahrleistung richtig zu schätzen. Jedenfalls, wenn man zu wenig angibt, es scheppert und man hat mehr auf dem Tacho sieht die Sache ähnlich (blöd) aus.
Wonach schauen Versicherungen jetzt?
"(Aktueller Tachostand - Tachostand zu Vertragsbeginn) / Jahre"?
Es bleibt jedem ja offen, wann er sein Auto im Jahr fahren will. In den ersten 3 Monaten der Versicherung bis zur Jahreswende (also wenn Versicherung erst im 4. Quartal begonnen hat) könnte ich ja beispielsweise die volle Fahrleistung für ein gesamtes Jahr abfahren. Dann würde oben genannte "Formel" aber nicht hinhauen ...Mich interessiert es deshalb so genau, weil bei mir (Versicherung läuft zu 100% auf mich, ohne irgendwelche Scherze mit Eltern und Zweitwagen) ein paar tkm locker ein paar 100€ ausmachen
Mich wundert auch, dass immer erwähnt wird, dass Verstöße zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen zB Veränderungen am Fahrzeug ohne passende Erlaubnis oder Abnahme. Aber ich denke da ist es tatsächlich der Fall, weil ja das versicherte Auto verändert wird (und es nicht nur jemand anderes fährt) ... korrekt?
Als Autoneuling fällt es sehr schwer den Wert der jährlichen Fahrleistung richtig zu schätzen. Jedenfalls, wenn man zu wenig angibt, es scheppert und man hat mehr auf dem Tacho sieht die Sache ähnlich (blöd) aus.
Wonach schauen Versicherungen jetzt?
"(Aktueller Tachostand - Tachostand zu Vertragsbeginn) / Jahre"?
Es bleibt jedem ja offen, wann er sein Auto im Jahr fahren will. In den ersten 3 Monaten der Versicherung bis zur Jahreswende (also wenn Versicherung erst im 4. Quartal begonnen hat) könnte ich ja beispielsweise die volle Fahrleistung für ein gesamtes Jahr abfahren. Dann würde oben genannte "Formel" aber nicht hinhauen ...Mich interessiert es deshalb so genau, weil bei mir (Versicherung läuft zu 100% auf mich, ohne irgendwelche Scherze mit Eltern und Zweitwagen) ein paar tkm locker ein paar 100€ ausmachen
Mich wundert auch, dass immer erwähnt wird, dass Verstöße zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen zB Veränderungen am Fahrzeug ohne passende Erlaubnis oder Abnahme. Aber ich denke da ist es tatsächlich der Fall, weil ja das versicherte Auto verändert wird (und es nicht nur jemand anderes fährt) ... korrekt?