Auto verkauft. Käufer beanstandet Mängel.

Elmbiker

New member
9 Mai 2012
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Hallo,

ich habe vorgestern mein Golf4 Privat verkauft.
Ich bin ca. 1 Stunde mit dem Käufer Probe gefahren und der Motor lief einwandfrei.
Ich teilte ihm folgende Mängel mit: Kratzer auf Motorhaube und auf Felgen. Diese hat er auch gesehen und wir haben es auch nachträglich im Kaufvertrag notiert.

Gestern rief er mich an und sagte mir, dass die gelbe Motorkontrollleute leuchtet. Mal ist sie aus und mal ist sie an. Der Motor läuft wohl auch unrund. Er fährt morgen in die Werkstatt und lässt das Auto durchchecken.

Ich kann von mir aus nur sagen, dass mir diese Mängel völlig unbekannt sind. Bei mir lief er immer top und hatte keinerlei Probleme.

Heute rief er mich wieder an und sagte, er habe das Auto komplett durchchecken lassen... Abgasrückführungsventil, Drosselklappe und der Ölstandsensor seihen wohl defekt. Aber bei der Probefahrt sagte er selber, dass der Motor perfekt seih.

Nun kommt er an und sagt mir, dass ich die hälfte der Reperaturkosten übernehmen soll oder er bringt mir das Auto wieder vorbei...

Zitat Kaufvertrag:
"Das Fahrzeug wurde besichtigt und Probe gefahren. Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft-soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten."

Selbstverständlich unterzeichneten wir beiden den Kaufvertrag

Ich weiß momentan nicht so ganz was ich machen soll und würde mich auf eine Antwort sehr freuen, Vielen Dank.
 
Ich weiß momentan nicht so ganz was ich machen soll
Privater Verkauf unter Ausschluss der Sachmänngelhaftung... Da brauchst du nichts machen.

Halt dem Käufer den Kaufvertrag unter die Nase, solange du nicht arglistig gehandelt hast, dir die Mängel also bekannt waren bzw. du etwas manipuliert hast, damit der Käufer es bei der Proefahrt nicht bemerkt, brauchst du dir da keine großen Sorgen machen.

In dem Fall gilt der Zustand des Autos bei Übergabe und der Käufer wäre in der Beweispflicht.

Gruß Aru
 
hatte auch mal so ein problem.
nachdem mein anwalt dann einmal einen netten brief hingeschickt hat war ruhe im karton. :LOL:

meistens reicht es auch schon mit dem anwalt zu drohen...:evil:
 
hatte auch mal so ein problem.
nachdem mein anwalt dann einmal einen netten brief hingeschickt hat war ruhe im karton. :LOL:

meistens reicht es auch schon mit dem anwalt zu drohen...:evil:

Und was soll der Anwalt da im Fall von Elmbiker schreiben, wo bisher keinerlei öffentliches Verfahren läuft? Soll er dem Käufer den Kaufvertrag erklären? Das würde er sicher machen. Aber so ein Anwalt arbeitet alles andere als kostenlos und eine Rechtschutzversicherung würde da wohl kaum die Kosten übernehmen, genauso wenig wie der Käufer des Autos.

Mit dem Anwalt zu drohen ist scheinbar in den letzten Jahren zu einem typisch deutschen Hobby geworden. Mittlerweile ist es ja schon fast üblich, dass bei jeder dritten Ebay-Auktion oder sonstigem Geschäft jemand mit dem Anwalt droht. Meistens Leute, die absolut keinen blassen Dunst haben, wann und wie ein Anwalt irgendwas bewirken kann. Sorry, aber das musste ich mir mal von der Seele schreiben, mich ärgert das schon lange. Mir ist bestimmt schon mindestens zehn mal aus völlig abstrusen Gründen mit einem Anwalt gedroht worden, aber mit einem tatsächlichen Anwalt bin ich noch nie in Kontakt gekommen. Da ist mir ja die Amerikaner-Mentalität noch lieber, die ziehen wenigstens wirklich direkt wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht und drohen nicht nur :roll:
 
Mir ist bestimmt schon mindestens zehn mal aus völlig abstrusen Gründen mit einem Anwalt gedroht worden, aber mit einem tatsächlichen Anwalt bin ich noch nie in Kontakt gekommen. Da ist mir ja die Amerikaner-Mentalität noch lieber, die ziehen wenigstens wirklich direkt wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht und drohen nicht nur :roll:

Und warum vergleichst du hier Äpfel mit Birnen ?
Es wurde ein rechtsgültiges Geschäft abgeschlossen und wenn es Probleme bei so etwas gibt kann einem ein Anwalt halt helfen. Und ich habe nicht nur grosse Reden geschwungen sondern wirklich den Anwalt gebeten einen Brief zu schreiben.

Und den Grund den der Threadersteller hier beschreibt ist sicherlich nicht abstrus...

Deine eigene Meinung in allen Ehren, aber hilft hier nicht weiter.;)
 
In dem Fall gilt der Zustand des Autos bei Übergabe und der Käufer wäre in der Beweispflicht.
Aru hats ja auf den Punkt gebracht. Wobei ich das so genau auch nicht wusste. Aber klar ist das, denn in Deutschland gilt der Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten). Bedeutet, solange die Schuld nicht klar bewiesen werden kann, gilt der Beschuldigte immer als unschuldig.
 
Aber klar ist das, denn in Deutschland gilt der Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten). Bedeutet, solange die Schuld nicht klar bewiesen werden kann, gilt der Beschuldigte immer als unschuldig.
Das gilt nur im Strafrecht. Da bewegen wir uns hier aber nicht. Im Zivilrecht gewinnt immer der, der den Richter besser überzeugen kann.

Marty
 
Du hattest noch nie einen Prozess vor einem Zivilgericht, oder? Solltest Du mal hingehen, die meisten sind ja öffentlich. Da wird gelogen, behauptet, gefälscht, verleumdet (nein, nicht im Fernsehen).... und am Ende wird sich verglichen, damit der Richter keine Urteilsbegründung schreiben muss. :D

Marty
 
Ehrlich gesagt nein, ich war da noch nie. Wollte schon immer mal sowas sehen. Ich glaub das mach ich demnächst mal. :D
 
Es wurde ein rechtsgültiges Geschäft abgeschlossen und wenn es Probleme bei so etwas gibt kann einem ein Anwalt halt helfen.
Ein rechtsgültiges Geschäft wurde auch in den von mir berichteten Fällen abgeschlossen.

Und ich habe nicht nur grosse Reden geschwungen sondern wirklich den Anwalt gebeten einen Brief zu schreiben.
Mag sein, trotzdem macht das in Elmbiker's momentaner Situation keinen Sinn.

Und den Grund den der Threadersteller hier beschreibt ist sicherlich nicht abstrus...
In der Situation des Threaderstellers einen Anwalt einzuschalten wäre in der Tat abstrus. Der Käufer hat Forderungen gestellt, die ihm höchstwahrscheinlich nicht zustehen. Jetzt sollte Elmbiker sinnvollerweise einfach "Nein" sagen und auf den Kaufvertrag verweisen. Natürlich kann er damit auch seinen Anwalt beauftragen, nur kostet es dann halt einen Batzen Geld. Das mit dem Anwalt sollte er erstmal schön dem Käufer überlassen, falls der dann tatsächlich versuchen sollte, seine Forderungen gerichtlich durchzusetzen.

Deine eigene Meinung in allen Ehren, aber hilft hier nicht weiter.;)
Deine Meinung in allen Ehren, aber sie kostet den Threadersteller unter Umständen unnötig Geld.
 
Bei Eurem ganzen Gerede über "Anwalt einschalten / nicht einschalten"
vergesst ihr eines: Ab jetzt alles nur noch schriftlich! Sonst kommt der Punkt wie Marty schon schrieb wenn es vor Gericht geht "gelogen betrogen etc." und man hat nichts in der Hand.

Also meiner Meinung nach sollte der TE dem Käufer schiftlich mitteilen "das ihm die genannten Mängel (aufführen was der Käufer behauptet hat - und hat er das schriftlich oder mündlich gemacht?) bis zur Fahrzeugübergabe nicht vorhanden waren und er keinen Grund hat irgendetwas an Kosten zu übernehmen. Mit freundlichem Gruß"

Und dann soll der andere (wie Zwiebelkuchen schrieb) doch zu seinem Anwalt gehen und den Kaufvertrag vorlegen und ggf. den Schriftverkehr und dann haben die das Problem.
 
Vielleicht war der Käufer in gar keiner Werkstatt, und versucht jetzt bloß nachträglich einfach den Preis zu drücken.

@ Elmbiker: Wie ist es denn jetzt nach 4 Wochen weitergelaufen mit dem Käufer?