Ausziehen unter 25

paddelfisch

Well-known member
14 Februar 2008
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So zusammen ich frag das mal hier

Es geht nicht um mich,ich habe seit ich 18 bin schon eine eigene Wohnung.

Meine bekannte hat folgendes Problem.Sie wird 18 im Feb nächstes Jahr und heiratet..Ihr Freund ist Hartz4 Empfänger und sie macht nur so nen mini job

Zuhause hat sie kein eigenes Zimmer sondern hat eins mit ihrer 11Jährigen Schwester zusammen und ihr kleiner Bruder von 9 ist auch noch anwesend.
Wenn Sie nicht zuhause ist sondern dauernd bei ihrem freund schläft läuft mit ihrer Mutter alles super,aber sobald sie zuhause ist geht der Streit sofort los und sie wurde auch schon mehrmals blutig geprügelt.

Frage ist nun,wie kann sie trotzdem unter 25 Jahren mit HIlfe vom Amt ausziehen.Die Eltern können Sie nicht unterstützen.Ich weiss das man ausziehen kann,wenn man einfach nicht zuhause sein kann,weil das aus dem Ruder läuft.Aber gilt eig auch dass wenn man Verheiratet ist sie sowieso abgesehen von dem Stress zu Ihm ziehen kann.Ich meine Sie sind ja dann immerhin verheiratet.

wäre nett wenn ihr mir das mal schreibt und ich erkläre es ihr dann mal,was sie tun sollte und machen kann
 
Auf Antrag ist das bei "dringenden Gründen" möglich; das Empfinden, was "dringende Gründe" sind, ist erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich, je nach Unterhaltsbehörde. "Bei den Eltern ist es zu eng" muss nicht ausreichen; wenn sie aber nachweislich geschlagen wird, dann aber ganz sicher. Die Argumentation könnte dann allerdings auch Probleme mit dem Jugendamt wegen der kleinen Geschwister nach sich ziehen :-?

Ich würde vorschlagen, sie oder ihr solltet euch mal beraten lassen - und zwar bei der Arge (Jobcenter oder wie sich die sich auch bei euch nennen) und einer unabhängigen Stelle (z.B. der AWO oder Erwerbsloseninitativen). Die kennen ihre Behörden in der Stadt und kennen auch die Präzedenzfälle und können recht schnell sagen, was geht und was nicht.

Wenn der Ehemann über 25 ist, dann müsste er auch eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen können - aber da bin ich mir jetzt nicht sicher.
Grundsätzlich gilt bis 25 leider die "Stallpflicht" bei den Eltern.

Edit: Siehe auch https://www.bmas.de/coremedia/gener...en__zu__kosten__der__unterkunft.html#frage_07
 
Grundsätzlich gilt bis 25 leider die "Stallpflicht" bei den Eltern.
wobei es eine sonderfallregelung gibt, einfach mal zur arge gehen und die werden dir dann schon helfen ;) und nicht einfach abwimmeln lassen :mrgreen:

das wird aber ohnehin dann ne weile dauern, denn grundsätzlich sehen die "unter 25" >tschuess, am besten nen "richtigen" termin machen, bei den "fachleuten", nicht bei den "ohnebüroberater"
Wenn der Ehemann über 25 ist, dann müsste er auch eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen können
ist das nicht so oder so schon eine bedarfsgemeinschaft?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, wenn die Situation wirklich so unerträglich für sie ist, sollte sie sich ans Jugendamt wenden und dort um Hilfe bitten. Es gibt betreute Wohnformen für Jugendliche aus zerrütteten Familienverhältnissen.

Überdies klingt mir das mit der Heirat aber nicht gut durchdacht. Klingt, als ob sie einfach nur aus der Familie ausbrechen und sich den Traum einer eigenen heilen Familie erfüllen will, was durchaus schief gehen kann....
 
Auch ich (Mitarbeiter im Bereich SGB II) kann nur raten, bei der zuständigen Stelle ALG II vorzusprechen. Dort können sinnvolle Hilfen angeboten werden!

Zu diesem Fall eine konkrete Aussage zu treffen, ohne nähere Einzelheiten zu kennen wäre unseriös!

Baffi
 
Danke für die Tipps

Jugendamt wäre nen fataler Fehler wenn Sie dort hingeht.Das Jugendamt ist schon bei Ihr gewesen und die Dame weiss auch davon,dass Sie früher extrem blutig geschlagen wurde!Allerdings ist glaube ich dort ja ne Schweigepflicht von der meine Bekannte da auch gebraucht machte.Denn Sie will nicht,dass die zwei Geschwister von der Mutter weg kommen,denn ihnen hat die Mama nie etwas getan es ging immer nur um Sie!

Das liegt allerdings auch erst daran,seit die Ehe der Eltern kaputt ist und Sie nen Papa Kind durch die Schläge der Mutter wurde.Die Mutter hat nen Hass auf den Vater und so geht es daher immer Rund zwischen den beiden!Denke mal sie spiegelt den Hass an Ihr aus,anstelle von da wo der Hass vlt hin soll.

Zur Polizei wollte Sie früher alles mal gehen,aber das geht wie gesagt einfach nicht,weil dann dreht die Mutter richtig durch und dann sind schläge wohl noch das harmloseste...Deswegen tut Sie das nicht und wollte halt wissen inwieweit das Amt helfen wird.

Danke für die Tipps ich gehe Dienstag ja selber zum Amt und werde dort dann mal mit hinterfragen was Sie machen kann.
 
Wenn sie wissen will, inwieweit das Amt helfen kann, soll sie das Amt fragen. Das ist die einfachste und schnellste Lösung. Hier kann ohnehin nur jeder von seinen eigenen Erfahrungen sprechen.
 
das hört sich an wie zu alten ddr-zeiten: wo man geheiratet hat um ne wohnung zu bekommen!!! Scheidung von anfang an mit einkalkuliert.
weil wohnungen knapp waren und ebenfalls "stallpflicht" bei den eltern herrschte...
aber das galt wenigstens nur für unverheiratete; es hätte keiner verlangt ein ehepaar zu trennen, weil jeder partner beim seinem geschwisterkind im zimmer leben soll...
wo sind wir hingekommen?
ich glaub einfah nicht dass sich das amt wirklich entblöden würde so was zu verlangen.

ist nicht witzig!
ich bin weit über das alter, bin nur zufällig auf den tread gestoßen....
 
birnchen schrieb:
Wenn sie wissen will, inwieweit das Amt helfen kann, soll sie das Amt fragen. Das ist die einfachste und schnellste Lösung. Hier kann ohnehin nur jeder von seinen eigenen Erfahrungen sprechen.
Recht hat sie.
Allerdings möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich zum Beispiel 'nen Schein vom Amt für Soziale Dienste (nicht zu verwechseln mit Sozialamt) brauchte, dass meine Wohnsituation "zu Hause" nicht tragbar ist. Jugendamt ist insofern sinnvoll als Ansprechpartner, wenn sie dann (bspw. ambulante) Betreuung in Anspruch nehmen möchte.
 
Also direkt ausziehen kann Sie ja ohne Probleme sobald Sie 18 ist, wer dann für den Lebensunterhalt etc aufkommt müßt Ihr dann schauen bzw euch an die Ämter wenden. Jedenfals seh ich da nicht sohn großes Problem wenn Sie mit 18 Auszieht.
 
Seit wann darf man denn unter 25 nicht ausziehen? Ich bin auch mit 18 zeitweise ausgezogen und habe deshalb keinerlei Probleme bekommen. :LOL:

Wenn Sie (was der Freund macht, spielt ja keine Rolle...) Ihren Lebensunterhalt finanzieren kann, kann Sie auch mit 18 ausziehen. Dass Sie Hartz4 bezieht, steht ja nirgendwo. Und wenn Sie arbeitet (400 EUR-Job, Ausbildung etc) und der Freund einen Mini-job hat, sollte das Geld ja auch für ne kleine Wohnung reichen...
 
Seit wann darf man denn unter 25 nicht ausziehen? Ich bin auch mit 18 zeitweise ausgezogen und habe deshalb keinerlei Probleme bekommen. :LOL:

Wenn Sie (was der Freund macht, spielt ja keine Rolle...) Ihren Lebensunterhalt finanzieren kann, kann Sie auch mit 18 ausziehen. Dass Sie Hartz4 bezieht, steht ja nirgendwo. Und wenn Sie arbeitet (400 EUR-Job, Ausbildung etc) und der Freund einen Mini-job hat, sollte das Geld ja auch für ne kleine Wohnung reichen...

Genau so isses Ausziehen kein Froblem, wer bzw wie die wohnung finanziert ist ne andere Frage ;). ich denke in eurem Fall wird das Amt was dazu tun,und eventuell deine Eltern.(Da leg ich mich aber nicht drauf fest.)
 
Seit wann darf man denn unter 25 nicht ausziehen? Ich bin auch mit 18 zeitweise ausgezogen und habe deshalb keinerlei Probleme bekommen. :LOL:

Wenn Sie (was der Freund macht, spielt ja keine Rolle...) Ihren Lebensunterhalt finanzieren kann, kann Sie auch mit 18 ausziehen. Dass Sie Hartz4 bezieht, steht ja nirgendwo. Und wenn Sie arbeitet (400 EUR-Job, Ausbildung etc) und der Freund einen Mini-job hat, sollte das Geld ja auch für ne kleine Wohnung reichen...

Oh Oh. Bitte nicht solche Desinformation.
Wenn jemand unter 25 Jahren ausziehen möchte und Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) beziehen will, ist das leider nicht so einfach wie Du das schilderst.

Natürlich kann jede(r) 18-jährige ausziehen, wenn sie/er selbst seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Das kann aber gerade die/derjenige, der Leistungen nach dem SGB II beziehen will, nicht. Und da ihr Freund, zu dem sie ziehen möchte, bereits Leistungen bezieht, müsste er den Zuzug auch angeben, will er keine Probleme mit seinem eigenen Anspruch bekommen.

Nochmal mein Appell, bevor Ihr Nägel mit Köpfen macht: Lasst Euch durch die örtliche SGB II-Stelle beraten.

Gruß

Baffi
 
Hallo,

nun ich möchte mich mit meinen Erfahrungen hier auch melden. Wie einige Postings davor schon ein User schrieb in der DDR,...

Ja das stimmt, auch ich habe schon mit frühen Jahren geheiratet, aber mal zu dem anderen. Sie kann bis zum Ende ihres 18 Lebensjahres noch Kindergeld beziehen, welches sie von den Eltern einverlangen und einbehalten darf.

Auch ist der Vater zu einem Unterhalt verpflichtet. Der Sohn einer guten Freundin von mir hat es auch geschafft vom Amt schon mit 17 Unterstützung zu bekommen, aber nur auf begrenzte Zeit. Das heist sie sollte schnell ihre Schule oder ihre Ausbildung zu Ende führen und sich dann eine Arbeit suchen.

Früher war es halt anders, aber wir leben ja in der jetztigen Zeit, außerdem verstehe ich nicht wie das Jugendamt bei soetwas zusehen kann wenn eine Frau oder wenn es auch schon in vergangener Zeit passiert ist einfach blutig geschlagen wird.


Im empfehle ihr einfach nur raus aus dem ganzen. Wenn der Freund eine Wohnung hat kann sie doch bei ihm unterkommen und notfalls hin und wieder kleine Jobs machen. Das dürfte für den Anfang genügen.

LG

Igelchen
 
Sie kann bis zum Ende ihres 18 Lebensjahres noch Kindergeld beziehen, welches sie von den Eltern einverlangen und einbehalten darf.
Wie kommst du darauf? Wenn sie zu hause wohnt, bekommt sie bis 25 Kindergeld und das kann sie nicht von den Eltern verlangen. Das steht den Eltern zu, da sie das Mädchen dann ja auch durchfüttern und beherbergen. Die Eltern können es dem Kind geben, müssen aber nicht. Nur wenn sie auszieht kann man da eventuell was machen.
 
das hört sich an wie zu alten ddr-zeiten: wo man geheiratet hat um ne wohnung zu bekommen!!! Scheidung von anfang an mit einkalkuliert.
[...]
wo sind wir hingekommen?
ich glaub einfah nicht dass sich das amt wirklich entblöden würde so was zu verlangen.

bin gerade mit meiner Freundin zusammengezogen im Frühjahr. Da sie ein Kind hat, sind wir von vornherein Bedarfsgemeinschaft - haben wir auch nie abgestritten. Da damit ihr Hartz IV-Zuschuss weggefallen ist da ich zuviel verdiene , wurde auch die Krankenversicherung nicht mehr bezahlt. (Muss man sich mal reinziehen, wir lagen 40 Euro über dem Hartz IV-Freibetrag für uns 3 - und dürfen deswegen nun 100 Euro Krankenkasse mehr bezahlen :ugly:)

Ich habe mit der AOK Mittelfranken telefoniert, ob es möglich wäre, die beiden mit in meine Familienversicherung reinzubekommen. Wäre ja nur logisch, da die Krankenversicherung aufgrund der Bedarfsgemeinschaft nicht weiterbezahlt wurde. Originalzitat aus dem Telefonat mit der extrem dreisten und superunhöflichen AOK-Mitarbeiterin:
Ich: wäre das möglich, die beiden familienzuversichern?
AOK: Ja wissen Sie eigentlich was das für Kosten wären wenn wir jede Bedarfsgemeinschaft umsonst versichern würden? Nicht vorzustellen!!!
Ich: Wissen Sie eigentlich was das für Kosten für UNS sind?
AOK: Naja, wenn Sie eh schon zusammenwohnen können Sie ja auch heiraten.

Ich habe das Gespräch höflich beendet und die Krankenkasse gewechselt.
 
@hairman:

Tritt Deinem SGB II- Sachbearbeiter auch noch mal in den Hintern (bildlich gesprochen), denn für Deinen Fall gibt es den § 26 Abs. 3 SGB II:

(3) Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden.

Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist.

Solltest Du natürlich bei Deiner neuen Krankenkasse bereits die Familienversicherung durch haben, würde ich mir den Streß nicht antun.

Gruß

BAffi

Wie kommst du darauf? Wenn sie zu hause wohnt, bekommt sie bis 25 Kindergeld und das kann sie nicht von den Eltern verlangen. Das steht den Eltern zu, da sie das Mädchen dann ja auch durchfüttern und beherbergen. Die Eltern können es dem Kind geben, müssen aber nicht. Nur wenn sie auszieht kann man da eventuell was machen.

Wobei die Regelung "bis 25" natürlich auch nur dann gilt, wenn das "Kind" noch in der Ausbildung ist...

Baffi
 
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