Wie kommst du darauf? Wenn sie zu hause wohnt, bekommt sie bis 25 Kindergeld und das kann sie nicht von den Eltern verlangen. Das steht den Eltern zu, da sie das Mädchen dann ja auch durchfüttern und beherbergen. Die Eltern können es dem Kind geben, müssen aber nicht. Nur wenn sie auszieht kann man da eventuell was machen.
Ja und wenn sie auszieht hat sie Anspruch auf dieses Geld. Da es den Eltern nicht mehr zusteht. Da der Staat das Geld in dem Fall ja zur Verpflegung des Kindes stellt. Ist das Kind ausgezogen bekommt es das Kind. Logisch oder?
LG
Igelchen