Ausziehen unter 25

Wie kommst du darauf? Wenn sie zu hause wohnt, bekommt sie bis 25 Kindergeld und das kann sie nicht von den Eltern verlangen. Das steht den Eltern zu, da sie das Mädchen dann ja auch durchfüttern und beherbergen. Die Eltern können es dem Kind geben, müssen aber nicht. Nur wenn sie auszieht kann man da eventuell was machen.

Ja und wenn sie auszieht hat sie Anspruch auf dieses Geld. Da es den Eltern nicht mehr zusteht. Da der Staat das Geld in dem Fall ja zur Verpflegung des Kindes stellt. Ist das Kind ausgezogen bekommt es das Kind. Logisch oder?

LG

Igelchen
 
Jepp, wenn das "Kind" auszieht, kann es Abzweigung an sich selbst verlangen (Antrag erforderlich). Was aber nichts daran ändert, dass Kindergeld grundsätzlich eine Leistung an die Eltern ist!

Baffi