Ausziehen, Kaution weg + mehr?

Tja

Birnchen du bist doch Frau, denn weisst du doch wie es läuft. Frauen muss man nicht immer verstehen. Ich selbst als Mann, finde es nur irgendwann unansehnlich wenn ich ewig über ein mint-grünen Flur laufe, oder ewig in ein hellbeigen Wohnzimmer sitzen muss.

Es nervt irgendwie irgendwann. Im Garten pflanzt ihr doch auch jedes Jahr eure Blumen anders, um Abwechslung zu haben. Ein Auto wird doch auch alle 2-3 Jahre getauscht, da man was neues möchte.

Renovieren müssen wir wohl nicht, beide Nichtraucher, keine Tiere und keine Kinder. Man sieht auch nicht wirklich was von Abnutzung, aber ja es ist halt so.

Wertverfall ist doch klar, wenn ich ein Nachmieter suche und dieser ein tiptop Wohnung sieht. Super Zustand, neuste Wandanstriche bzw. Tapeten sehr guter Zustand beim Bodenbelag. Ist doch klar, das man sowas schneller und besser vermietet bekommt. Wenn zudem noch die Miertverhältnis nahtlos andocken, hat man als Vermieter recht geringe Renovierungskosten und kein Leerstand. Wir werden wenn es mit vermieten weitergeht, eh nicht mehr so ordentlich vermieten. Dann wird alles gefliesst, da Fliessen nicht verdrecken und beschädigte Fliesen zu Lasten des Mieters gehen. Es ist nicht so, das die Mieter an der Sache jetzt die Gewinner sind. Eher die großen Verlierer.

Lebenswerk naja, unser Geld ist zum Großteil dadrin und sollte die Altersvorsorge bilden.

Ja natürlich betreten wir jedes Jahr einmal unsere Wohnungen mindestens. Meistens eher 2-3 mal wenn evtl. Modernisierungen oder Reperaturen statt finden, finden müssen oder gehabt haben.

Da wir ein recht gutes Verhältnis zu unseren Mietern pflegen, ist es auch problemlos. Und ja fallen bei der Besichtigung Mängel auf, haben wir bisher dies immer mit einer Frist zur Behebung gehandhabt.

War bisher aber nur einmal, der Teppich in 2 Räumen, 2 Türzargen und die Abstellkammer auf den Flur. Da hat der ein Wasserschaden gehabt, den er nicht emeldet hat. Durch platzen eines Schlauches an der WAMA. Wir hatten nur die Mängel und Schäden aufgenommen und dokumentiert, und nach Behebung der Schäden dies sicher gestellt.

Ja
 
Birnchen du bist doch Frau, denn weisst du doch wie es läuft.
Nee sorry, weiß ich nicht. Mir gefallen meine weißen Wände auch noch nach 5 Jahren und die sind dann auch noch weiß. Mein Laminat behandle ich pfleglich, das wird auch nicht ausgetauscht.

Dir würd ich was husten, wenn du mir als Vermieter in meiner Wohnung vorschreiben würdest, welche Mängel ich zu beheben habe, solange ich noch nicht ausziehe.
 
Ja natürlich betreten wir jedes Jahr einmal unsere Wohnungen mindestens. Meistens eher 2-3 mal wenn evtl. Modernisierungen oder Reperaturen statt finden, finden müssen oder gehabt haben.

Ich hoffe nur, dass du die Wohnungsbegehung auch rechtzeitig bei deinen Mietern anmeldest und nicht auf einmal vor der Tür stehst. Bei dir könnt ich mir sogar noch vorstellen, dass du Schlüssel für die Wohnungen hast und dir selbst Einlass gewährst. Auch wenn es dein Eigentum ist, wäre das Hausfriedensbruch.

Wenn ich sowas wie dich als Vermieter hätte, würde ich wahrscheinlich nur noch den ganzen Tag mitm Kopf aufn Tisch knallen bzw wär erst gar nicht eingezogen. Da kann die Wohnung noch so top sein, aber dein Verhalten geht gar nicht.
 
Ja natürlich betreten wir jedes Jahr einmal unsere Wohnungen mindestens. Meistens eher 2-3 mal wenn evtl. Modernisierungen oder Reperaturen statt finden, finden müssen oder gehabt haben.

Sooft darfst die Mietwohnungen gar nicht betreten (zumindest nicht, wenn Du nach Reparaturen/Modernisierungen schauen willst). Wenn es um Kontrolle von Renovierungen/Reparaturen geht, darfst max. 1x alle 2 Jahre schauen kommen und dann auch nur die Arbeiten überprüfen und nicht die gesamte Wohnung. Und dann auch nur, wenn Du die Arbeiten selbst hast durchführen lassen bzw. beauftragt hast. Hat der Mieter selbst renoviert, dann hast schön draußen zu bleiben.

Bei mir könntest nackend Kopfstand vor der Tür machen - ich würde Dich eiskalt vor der Tür stehen lassen, wenn es keinen trifftigen Grund (im rechtlichen Rahmen) gibt, weswegen Du in meine Wohnung willst. Mieter haben Recht auf Privatsphäre und ein schnüffelnder Vermieter hat schön draußen zu bleiben. Die gesetzliche Bedingungen, wann Du als Vermieter die Wohnung betreten darfst, sind extrem eng gesteckt. Mal 2-3x im Jahr reinspazieren ist jedenfalls gar nicht in Ordnung.
 
Allgemeine Besichtigung
In Abständen von 1 bis 2 Jahren zulässig. Viele Urteile dazu z.B. LG Berlin WM 1980, 185 )

Dabei ist zu beachten, dass mindestens 24 Stunden vorher angekündigt wurde, bei berufstätigen sogar bis zu 4 Tage vorab!
Der Mieter muss, sollte ihm der besagte Termin ungelegen kommen, diesen auch nicht akzeptieren, in diesem Fall muss der Vermieter Ausweichstermine nennen.

Sollte ein Vermieter unbegründet die Wohnung öfters betreten, ist dieses unzulässig und unzumutbar, ein Mieter braucht den Vermieter dann nicht reinlassen, auch nicht nach vorheriger Ankündigung!

Grundlose Besichtigungen (wie hier bei unserem Spezialisten ja gegeben!) fallen dann hierrunter:
BVerfG vom 1 BvR 2285/03 vom 16.1.2004. Das Besichtigungsrecht ist stark eingeschränkt. Eine grundlose Besichtigung ist nicht möglich.

Und da ist es wohl eindeutig, dass sich unser Herr hier seeeehr weit aus seinem viel zu kleinen Fenster lehnt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Sollte ein Mieter unbegründet (Rauch aus der Wohung / Wasser läuft die Decken runter) die Wohnung öfters betreten, ist dieses unzulässig und unzumutbar, ein Mieter braucht den Vermieter dann nicht reinlassen, auch nicht nach vorheriger Ankündigung!
Paßt nicht zusammen. Kannst du das bitte korrigieren?
 
Wieso ist ein Betreten der Wohnung bei Rauch oder Wasser von der Decke denn unbegründet?
 
Hatte das so übernommen .. klingt aber wirklich etwas blöd formuliert .. ich lösche es mal raus, da der Sinn sonst verloren geht.
 
Weit gefehlt

Als Vermieter steht ein das Recht zu, die Wohnung einmal in Jahr zu begehen.

Termin müssen wir sogar 2 Wochen in vorraus nennen mit 2 Ausweichterminen.

Mit schnüffeln hat sowas nix zu tun, aber als Eigentümer muss man sich doch von Zeit zu Zeit mal ein Bild verschaffen.

Die Behauptung das ich mir Unwissenlich Zutritt verschaffen würde, bitte ich zu editieren da sowas strafbar ist zu behaupten.

Und ja wo ist das Problem? Wir können ja wohl kaum irgendwelche Arbeiten beauftragen ohne zu wissen was? Der Handwerker darf vorher nicht wissen wodrum es geht? Ich werde sicherlich nicht mal eben beim Klempner anrufen und sagen, das die Duschkabine getauscht werden muss ohne den Grund zu wissen. Ist sie tatsächlich defekt wird ein Termin mit den Klempner gemacht, wo wir, Handwerker und Mieter dabei sind. Etwas passendes ausgesucht(Mieter hatten wir mit entscheiden lassen), und die Arbeit wurde dann 4 Tage später ausgeführt. Und nun das Beste, da die Mieterin verhindert war, da nur vormittags möglich war, hat sie uns gebeten die Handwerker den Zugang zu gewähren. Komisch oder?

Ihr seit einfach nur zu sehr auf mich eingeschossen, weshalb ihr alles sucht um mich anzuprangern.

Übrigens ein wichtiger Grund zur Besichtung der Wohnung ist wohl Geschmackssache. Immerhin hat noch kein Mieter/in sich über eine Begehung einmal im Jahr beschwert. Warum auch? In den letzten Jahr haben wir angefangen, die Balkone fliesen zu lassen, wenn der Zustand es erfordert.

Uns interessiert es so gut wie garnicht ob es hygienisch rein ist, oder der Abwasch von vor 3 Tagen da steht. Uns geht es rein um die Immobilie.

Bei Birnchen wurde ja aufgequollnes Parkett/Laminat bemängelt, sowas ist interessanter. Nicht jeder Mieter, meldet jeden Schaden.

Wittis sei einfach ruhig und halt mal deine Füsse ganz still. Du behauptest seit Tagen das ich mich nicht an geltende Gesetze halte und drohst mir. Du solltest dein Anwalt mal kontaktieren, der dir sagt das sowas nicht rechtens ist.

Und das ist für alle, ich verbiete mir irgendwelche Behauptungen das wir gegen Rechte verstossen und nicht gesetzteskonform handeln. Aussagen wie, das wir sicherlich auch unberechtigt Zutritt zur Wohnung verschaffen sind, falsche Tatsachen und sind Ruf schädigend. Sowas kann man auch üble Nachrede oder Unterstellung nennen. Wer sich zu 100% sicher ist das er/sie den Anwalt zahlen kann, möge es mir einfach mitteilen. Ab Montag werde ich denn weitere Schritte einleiten. Sowas muss unterbunden werden.

Wittis bei dir ist der Bogen überspannt, entweder du zügelst umgehenst dein Ton, oder es kracht gewaltig.
 
Wittis bei dir ist der Bogen überspannt, entweder du zügelst umgehenst dein Ton, oder es kracht gewaltig.

Schnucki ... du drohst mir ständig, glaubst du, da mache ich mir ins Hemd?
Ich habe lediglich deine hier selbst gemachten Aussagen mit Fakten belegt, mehr nicht.
Wenn es dir nicht gefällt, dann ist das so, aber ein üble Nachrede ist es nicht, da ja nachweisbar diese Aussagen von dir hier gemacht wurden.

Auch wenn du es nachträglich alles rausslöscht, die Mods können jeden Post wiederherstellen, so dass die Richtigkeit meiner Bezüge zu deinen Posts ein nachweisbarer Fakt bleiben!

Ich wünsche dir also viel Spaß weiterhin .. und ja, ich werde auch gerne weiterhin Stellung zu deinen Posts beziehen, sofern es weiterhin notwendig ist, denn untersagen kannst du es mir nicht.
 
Dann editier du doch auch mal deine ganzen Aussagen! Mich als Vermieterschreck zu bezeichnen, obwohl du mich gar nicht kennst, ist auch Rufschädigung.
 
Als Vermieter steht ein das Recht zu, die Wohnung einmal in Jahr zu begehen.

Falsch. Dieses Recht steht Dir absolut nicht zu!

Termin müssen wir sogar 2 Wochen in vorraus nennen mit 2 Ausweichterminen.

Kokolores. Abgesehen von Ausnahmefällen (Feuer, Wasserrohrbruch) ist der Vermieter verpflichtet, seinen Besuch rechtzeitig vorher persönlich schriftlich beim Mieter anzumelden. Rechtzeitig heißt mindestens ein bis zwei Tage vorher oder - wenn der Mieter berufstätig ist - drei bis vier Tage vorher.

Mit schnüffeln hat sowas nix zu tun, aber als Eigentümer muss man sich doch von Zeit zu Zeit mal ein Bild verschaffen.
Nein, das Recht hast Du eben nicht.

Die Behauptung das ich mir Unwissenlich Zutritt verschaffen würde, bitte ich zu editieren da sowas strafbar ist zu behaupten.
Geht doch aus Deinem Gesabbel hervor, also musst Dich nicht aufregen, wenn andere falsch auf Deine falschen Formulirungen reagieren. Dann schreibe direkt deutlich, dann muss auch keiner etwas unterstellen.

Ihr seit einfach nur zu sehr auf mich eingeschossen, weshalb ihr alles sucht um mich anzuprangern.
Wer keift denn hier über Mieter? Du doch wohl? Damit bist total vom Thema des Threaderstellers abgekommen.

Wer sich zu 100% sicher ist das er/sie den Anwalt zahlen kann, möge es mir einfach mitteilen. Ab Montag werde ich denn weitere Schritte einleiten. Sowas muss unterbunden werden.

Wittis bei dir ist der Bogen überspannt, entweder du zügelst umgehenst dein Ton, oder es kracht gewaltig.
Droh Deine Großmutter. Willst uns hier etwas über Straftaten. Verleumdung und weißichwas für Scheiß erzählen, drohst aber in jedem zweiten Satz und machst Dich selbst erst recht strafbar. Kein Wunder, dass bei Dir kein Mieter klagt - die werden wohl auch alle bedroht werden, wenn sie es wagen auf zu mucken. :roll:

Boahhey, bin ich froh, dass ich bei Dir nicht zur Miete wohne...
 
So

Ich mach von meiner Seite aus jetzt Ende hier.

Ich drohe kein ohne Grund, dafür bin ich viel zu nett, hilfsbereit und menschlich. Ich hasse Streit und Stress.

Nein es steht am ANfang oder im anderen Thread, das wir alle Schlüssel aushändigen. Somit kein Zutritt möglich ist.

Als ganz dummes Beispiel, schlaf ich mit einer Frau gegen ihren Willen ist es eine Vergewaltigung. Ist es in beiderseitigen Einverständnis ist es ok.

Wenn beide Seiten mit den Mietvertrag und Mietverhältnis zufrieden sind, ist es ok.

Und ja ich würde kein von euch wollen, da ihr alle eher so wirkt als ob nur eine preiswerte Wohnmöglichkeit gesucht wird. Und ihr denkt nur an Möglichkeiten den Vermieter zu schädigen. Sowas krasses hab ich noch nie erlebt. Was mich mehr wundert das hier kein Vermieter sich mal zu Wort gemeldet hat. Mir würde spontan Marty einfallen der 2 Objekte besitzt und nur eins bewohnt.

Ja birnchen du spielst dich einfach so auf, das man das Gefühl bekommt das du nicht wirklich ein angenehmer Mieter wärst. Du bist 30, weiblich und magst weisse Wände? Ach ne und du magst den Streit mit Vermietern. Sehr unreif ... .

spockonline wow bei dir steht 45, normalerweise sind berufstätige Mieter in deiner Alterklasse die unproblematischten. Keine Rugestörungen oder so. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel, du schreibst hier so als ob dein einziges Ziel ist, dein Vermieter fertig zu machen.

Bei all den Geblubber hier, frage ich mich berechtigt warum? Wieso habt ihr keine Lust öfters zu renovieren? Warum geht ihr so auf Konfrontation mit ein Vermieter?

Wir haben kein Mieter getäuscht oder sonst was, jeder wusste was wir wollen. Und bisher hat kein Mieter sich beschwert. Warum auch wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Aus Vermieterkreisen, hab ich auch noch nie gehört das alle Mieter Sturmgelaufen sind. Hier in den Thread seit ihr ja alle aufgeblüht, wo die Aussage fiel das Mieter die nicht in der Lage sind ihre Wohnung jährlich zu renovieren, in mein Augen schon Mietnomaden sind.

Wären es eure Eigentumswohungen, denn würde viel mehr gemacht werden. Aber so liest man raus, das ihr es nicht einseht und einfach nur billig wohnen wollt.

So Thema ist aus für mich, sollte eigentlich seitdem Termin beim Anwalt für Mietrecht auch den letzten hier klar sein, das wir nicht unrechtsmäßig handeln. Wir hatten nur die festen Fristen als falsch drin. Der Rest war ok.
 
spockonline wow bei dir steht 45, normalerweise sind berufstätige Mieter in deiner Alterklasse die unproblematischten. Keine Rugestörungen oder so. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel, du schreibst hier so als ob dein einziges Ziel ist, dein Vermieter fertig zu machen.

Du hast wirklich null Ahnung Männeke. Weder von Vermieterrechten und- pflichten, noch von Menschen. *kopfschüttel* Ich wohne seit 12 jahren im gleichen Haus. Mein Vermieter wohnt direkt im Haus nebenan. In all den Jahren war er ein einziges Mal in meiner Wohnung und das auch nur auf meinem Wunsch hin, weil der Heizkörper defekt war. Das hat er sich angesehen, Monteur bestellt und gut war. Und wenn ich meinen Vermieter fertig machen würde, würde er mich nicht ehrenamtlich als Vorlestante in seinem Altenheim arbeiten lassen oder mir zum Geburtstag einen Kuchen backen lassen... überlege also, was Du für Unsinn Du von Dir gibst.

Vielleicht solltest Du Dich wirklich hier ausklinken und Deine Mieter nachschnüffeln gehen. Vielleicht hat ja einer die Brille nicht hochgeklappt beim Stehpinkeln... :ugly:
 
Mein Tipp wäre ganz allgemein, sich vielleicht bei Gelegenheit mal eine zweite Meinung einzuholen von einem anderen Anwalt. Wenn das, was Du geschrieben hast, so von dem Anwalt gesagt wurde, würde ich das sogar dringend empfehlen.

Das Mieter einen Teppich, den Du als Vermieter verlegt hast, erneuern müssen, kann ich mir nicht vorstellen. Für Bodenbeläge ist der Vermieter zuständig:

Landgericht Köln (AZ: 6 S 121/91) und auch das Landgericht Berlin (AZ: 62 S 394/95 - 10/96):
Vermietet ein Mieter Wohnungen mit Fußböden, so ist er auch verpflichtet diese zu erneuern, wenn sie verschlissen sind (Teppichboden ca. 10 Jahre).

Zu den Fristen für die Renovierung ist das doch ganz einfach zu regeln: "Der Mieter trägt die Kosten von Schönheitsreparaturen. Er hat diese Reparaturen durchzuführen, wenn sie erforderlich sind!". Dazu eine Porzentklausel beim Auszug und fertig. Eigentlich Standard und in den neuen Haus+Grund Verträgen passend drin.

Ach so: Ich hoffe, Deine Mieter sind nicht so blöd und stimmen einer Änderung des Mietvertrags zu. Deine bisher angegeben festen Fristen machen nämlich alle Klauseln hinsichtlich von Schönheitsreparaturen unwirksam. Damit gilt die gesetzliche Regelung und nach der bist Du als Vermieter für Renovierung zuständig. Du hast auch kein Recht auf Änderung des Mietvertrags.

Aber wie gesagt: Bei einem Anwalt warst Du schon. Entweder hast Du nicht alles richtig wiedergegeben oder Du solltest eine zweite Meinung einholen.

Und das meine ich gar nicht böse: Bisher hattest Du anscheinend Glück mit Deinen Mietern. Nicht das Du mal einen gerätst, der seine Rechte kennt.

Marty
 
Ja birnchen du spielst dich einfach so auf, das man das Gefühl bekommt das du nicht wirklich ein angenehmer Mieter wärst.
Bisher hat noch kein Vermieter die Frechheit besessen, mich zwingen zu wollen, jedes Jahr zu renovieren. Im Gegenteil, die sind alle zufrieden mit mir gewesen.

Du bist 30, weiblich und magst weisse Wände?
Ist das so ungewöhnlich? :hö:

Ach ne und du magst den Streit mit Vermietern. Sehr unreif ... .
Ich habe bisher genau 1 Mal mit einem Vermieter Streit gehabt, weil er der Meinung war, mich ein Jahr lang ohne Schlafzimmerheizung zu lassen, so daß meine Wände angefangen haben zu schimmeln. Wenn dann die Miete gekürzt wird, muß sich keiner wundern.

Wieso habt ihr keine Lust öfters zu renovieren? Warum geht ihr so auf Konfrontation mit ein Vermieter?
Warum soll ich renovieren, wenn es gar nicht nötig ist? Ich behandele meine Wohnung ordentlich, da brauch ich nicht jedes Jahr streichen. Und woraus schließt du, daß wir auf Konfrontation mit dem Vermieter gehen?
 
Mein Tipp wäre ganz allgemein, sich vielleicht bei Gelegenheit mal eine zweite Meinung einzuholen von einem anderen Anwalt. Wenn das, was Du geschrieben hast, so von dem Anwalt gesagt wurde, würde ich das sogar dringend empfehlen.

Das Mieter einen Teppich, den Du als Vermieter verlegt hast, erneuern müssen, kann ich mir nicht vorstellen. Für Bodenbeläge ist der Vermieter zuständig:



Zu den Fristen für die Renovierung ist das doch ganz einfach zu regeln: "Der Mieter trägt die Kosten von Schönheitsreparaturen. Er hat diese Reparaturen durchzuführen, wenn sie erforderlich sind!". Dazu eine Porzentklausel beim Auszug und fertig. Eigentlich Standard und in den neuen Haus+Grund Verträgen passend drin.

Ach so: Ich hoffe, Deine Mieter sind nicht so blöd und stimmen einer Änderung des Mietvertrags zu. Deine bisher angegeben festen Fristen machen nämlich alle Klauseln hinsichtlich von Schönheitsreparaturen unwirksam. Damit gilt die gesetzliche Regelung und nach der bist Du als Vermieter für Renovierung zuständig. Du hast auch kein Recht auf Änderung des Mietvertrags.

Aber wie gesagt: Bei einem Anwalt warst Du schon. Entweder hast Du nicht alles richtig wiedergegeben oder Du solltest eine zweite Meinung einholen.

Und das meine ich gar nicht böse: Bisher hattest Du anscheinend Glück mit Deinen Mietern. Nicht das Du mal einen gerätst, der seine Rechte kennt.

Marty

Marty du hast es falsch verstanden, der Mieter muss leider nur einmal mit ein Teppichshamponierer rüber. Das war alles, so die Aussage vom Anwalt. Den Boden müssen wir machen lassen, deswegen ist ja die Idee die Wohnung voll zu fliessen. Denn Fliesen werden nicht abgenutzt sondern gehen nur bei unsachgemäßer Nutzung kaputt.

Für Wände und Decken, muss der Mieter Sorge tragen das der Zustand mit Beendigung des Mietverhältnisses den ursprünflichen Zustand befindet. Das krasse ist, der kann 10 Jahre wohnen wie der letzte Assi, ich kann es sehen darf aber nix machen, da ich erst Schadenersatz stellen kann nach Auszug und verstreichen der Frist.

Und die Schönheitsreperaturklausel kann ruhig hinfällig sein, da der Mieter den Urzustand oder gleichwertigen Zustand nach Auszug sicherzustellen hat. Die Schönheitsreperaturklausel umfasst nur die Renovierungsfristen, Reperaturen bis 76€ bzw. max. 8% des jährlichen Miete. Es schützt den Mieter aber nicht, davor das er die Wohnung frisch renoviert abzugeben hat.

Jetzt aber wieder das Handicap für den Vermieter, es reicht sogar aus einmal alles weiss und gut.

Ja der gestrige Anwaltstermin hat mir extreme Magenschmerzen bereitet, da einfach der Mieter nur weiss streichen muss zum Auszug und einmal den Teppich tiefen reinigen. Nichtmal neu imprägnieren ist Pflicht.

Der Mieter ist wie die Made im Speck rechtlich, der Mieter kann losgehen und sein Vermieter auslachen das der so dumm war zu vermieten.

Ja wenn die nicht zustimmen, müsste die Wohnung einmal verkauft werden um ein neuen Mietvertrag aufsetzen zu können. Kündigen ist ja nur aus Gründen der Eigennutzung möglich, wo nachgewiesen werden muss das ein der Eigentümer oder direkter Angehörige diese bezieht.

Ja man kann es ganz genau so sagen, ich kann echt kotzen das in Deutschland der Mieter der Gewinner ist.

Und ja wir hassen weisse Wände, wirken kalt, unkreativ und billig.
 
Für Wände und Decken, muss der Mieter Sorge tragen das der Zustand mit Beendigung des Mietverhältnisses den ursprünflichen Zustand befindet. Das krasse ist, der kann 10 Jahre wohnen wie der letzte Assi, ich kann es sehen darf aber nix machen, da ich erst Schadenersatz stellen kann nach Auszug und verstreichen der Frist.
Hat deine Immobilie denn irgendeinen Wertverfall, wenn nur aller 10 Jahre gestrichen wird?

Nur weil ihr keine weißen Wände mögt, müssen andere die nicht auch hassen. Das ist doch euer Problem.