new-sascha
Well-known member
- 6 Juli 2007
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Ich habe da mal eine Frage. Und zwar würde mich interessieren, ob mal von einem HartzIV Empfänger ein Kontoauszug von der ARGE gesehen wurde und wie diese "Einnahme" dort eingeschätzt wird???
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Daher ist die Kopie der Geldkarte sowie die Kopie der Krankenversicherungskarte unnötig. Kopie des Personalausweises und des Sozialversicherungsausweises ist rechtens. Die Kopien der Kontoauszüge letzten drei Monate kann die ArGe nur bei begründetem Verdacht auf Leistungsmissbrauch, hier Nebeneinnahmen, anfordern.
Bei gelegentlichen geringen Einnahmen gilt allerdings eine Bagatellgrenze von 50 Euro pro Jahr. Liegt die Summe solcher Einnahmen im Jahr unter dieser Grenze, werden sie nicht angerechnet. Dennoch müssen auch geringere Beträge gemeldet werden. Nur so kann ermittelt werden, ob die Bagatellgrenze auch unter Berücksichtigung anderer gelegentlicher Einnahmen in geringer Höhe nicht überschritten wird.