ARGE und Klamm!

new-sascha

Well-known member
6 Juli 2007
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Ich habe da mal eine Frage. Und zwar würde mich interessieren, ob mal von einem HartzIV Empfänger ein Kontoauszug von der ARGE gesehen wurde und wie diese "Einnahme" dort eingeschätzt wird???
 
ich wurde auch mal angesprochen, warum ich von lukas klamm 15€ auf mein konto überwiesen bekommen habe. hab das dann kurz erklärt und dann war das ok. mit loseverkauf weiß ich nicht
 
Hallo
nach meinem Wissen werden nur regelmäßige Einkünfte zur Berechnung bewertet. Auch nur wenn es bestimmte Beträge übersteigt.

Unregelmäßige Einkünfte nicht solange sie abstimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten.

Soweit ich weiß müssten sie dann auch die Kosten dafür anerkennen

Was ich aber ganz genau weiß, das vorlegen von Kontoauszügen ist nicht erforderlich, darf nur im Ausnahme Fall gefordert werden. Zum Beispiel wenn ein begründeter Verdacht besteht das der Antragsteller Einkünfte verschweigt. Dieser Verdacht muss auch schriftlich begründet werden.
(Das wissen nur die meisten nicht)
Hier bitte nachlesen
Auszug
Daher ist die Kopie der Geldkarte sowie die Kopie der Krankenversicherungskarte unnötig. Kopie des Personalausweises und des Sozialversicherungsausweises ist rechtens. Die Kopien der Kontoauszüge letzten drei Monate kann die ArGe nur bei begründetem Verdacht auf Leistungsmissbrauch, hier Nebeneinnahmen, anfordern.

Bei Google gibt es noch ein Menge entsprechender Links bei dem Suchbegriff
ARGE und Kontoauszüge

Zu den Nebeneinkünften (Google mit den Suchbegriffen ARGE und Nebeneinkünfte)
sollte man hier nachlesen

Ein weiterer Auszug
Bei gelegentlichen geringen Einnahmen gilt allerdings eine Bagatellgrenze von 50 Euro pro Jahr. Liegt die Summe solcher Einnahmen im Jahr unter dieser Grenze, werden sie nicht angerechnet. Dennoch müssen auch geringere Beträge gemeldet werden. Nur so kann ermittelt werden, ob die Bagatellgrenze auch unter Berücksichtigung anderer gelegentlicher Einnahmen in geringer Höhe nicht überschritten wird.

Das dürfte bei den meisten Klammis der Fall sein.

Ich hoffe das ich dir damit weiter helfen konnte

MfG
Wolf
 
Danke...
Das war ziemlich aufschlussreich. Ich war mir nämlich nicht sicher, was einen dort erwarten könnte. Denn eventuell darf ich in absehbarer Zeit dort erstmalig vorstellig werden und habe erst im vergangenen Monat Auszahlungen erhalten. Bin nun etwas beruhigt und falls ich wirklich dorthin muß, brauche ich keine Sorgen wegen meiner Auszüge zu haben.