Abmahnung vom Vermieter

nein, es gibt keine zähleinrichtungen für strom, wasser oder heizung.

quasi flatrate :)


das ist dem Vermieter sein Problem

du darfst alle Geräte, die für den Hausgebrauch zugelassen sind, betreiben, bis zur maximalen Höchstlast, die für die Leitungen erlaubt ist (und die findest du spätestens nach Fliegen der Sicherung raus *g*)

Zum Betreten der Wohnung in deinem Fall, wenn ein Leck vorlag, du nicht da bist, ist es zulässig, für solche Fälle darf der Vermieter die Wohnung betreten, sollte sich aber mit einem zweiten Zeugen absichern, um eventuelle Forderungen deinerseits dann abzulenken.

@birnchen:
in Wohnblocks ist es nicht selten, dass die Heizungssysteme zB in verschiedenen Stränge unterteilt sind, die dann einzeln abgestellt werden können. In großen Häusern sind meistens einmalig von der Anlage selbst die Hauptstränge, die dann zB nochmals in Nebenstränge auf die Wohnungen verteilt werden können, je nach Größe der Wohneinheiten halt.
Dabei ist es dann teils so, dass diese Nebenstränge eben dann auch einzeln entwässert werden können, zB für einen Schadensfall.
In gut geplanten Wohnblocks sind solche Ventile und Ablässe aber meistens in Wartungsschächte oder wenigstens im Flur.

zur Sache selber:
Die Mietsache ist blabla

Selbst wenn du in der Wohnung ein Chaos³ hast, tut das der Mietsache keinen Abbruch, erst dann, wenn zB Essen und Co rumliegen würde, um Ungeziefer oder Schimmel anzuziehen.
Solange das aber nicht der Fall ist, ist alles andere deine persönliche Sache, da hat sich der Vermieter nicht einzumischen
Einzig in Gemeinschaftsräume darf er eingreifen, zB Waschkeller, gemeinschaftliche Gartenflächen, etc
 
Wenn die Leitungen zu schwach sind muss die Sicherung auslösen.
Falsch! Sicherungen wissen nicht, wann die Leitung zu klein bemessen ist. Diese Lösen nur aus, wenn der Auslösestrom erreicht/überschritten wird.

Sind die Leitungsquerschnitte zu klein sind, dann stimmt allerdings:
Tut sie das nicht ist das nicht nur ein Mangel sondern eine riesen große Brandgefahr

1,3kW bei 1,5qm Kabel, vermutlich mit 10 oder 16A abgesichert (wobei 16A bei 1,5qm schon Grenzwertig ist), hält sich noch im Rahmen. Zulässig sind in der Konstellation bis 2,2kW Leistung.

Ein "Beinahe"-Kurzschluss, ist quasi wie ein größerer Verbraucher, hier gilt das gleiche. Entweder wird der Auslösestrom erreicht, und die Sicherung fällt, oder sie wird nicht erreicht, dann passiert gar nichts, mittelfristig auch kein Leitungsbrand. Zu Leitungsbränden kommt es in den meisten Fällen nur, wenn die Sicherungen für die Leitungen zu groß gewählt wurden, oder diese defekt sind und überhaupt nicht mehr auslösen.


Wie ich aber grad les, beinhaltet die Miete auch eine Strompauschale. Wenn Dir soviel an einer klimatisierten Umgebung liegt, einige dich mit dem Vermieter, dass Du direkt vom Energielieferanten abgerechnet wirst. Dann zumindest kann Dir der Vermieter aus Kostengründen gar nix mehr da es ihn gar nicht mehr tangiert.


Was die geöffnete Wohnung betrifft: Wenn es tatsächlich ein Rohrbruch/Leck war, ist der Vermieter IMHO dazu berechtigt die Wohnung zu öffnen um Schadensbegrenzung zu betreiben, immerhin ist es SEIN Gut.
Nachtrag: Siehe Ausführungen von Wittis oben drüber.


Gruß
 
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In Mietobjekten muss der Vermieter aber einen e-check durchführen, um die Sicherheit der Anlage zu gewähren.
Dabei wird unter anderem geprüft, ob Leiterquerschnitte richtig gewählt und die Sicherungen korrekt dimensioniert sind

allerdings gilt das nicht bei Altbau, da greifen verschiedene Regelungen zum Bestandsschutz
 
hm, zum vereinarten termin zur nachkontrolle heue um 12 ist keiner erschienen...

ich glaub, ich hab jetzt noch ganz wichtige sachen zu erledigen und bin jetzt weg :ugly:

für den fall, dass der sichs noch überlegt und doch noch herkommt, lass ich dann mal die webcam auf autocapture. dann hab ich wenigstens gleich n foto für die polizei ;)
 
Das Verhalten gabs bei Internetflatrates am Anfang auch.
Man kann aber weil jede Wohnung einzeln abgesichert ist auch den Strom extra zählen. Kannst ihm anbieten, macht er es nicht kanns ihm auch egal sein.
1300W sind aber auch nicht sonderlich viel - das braucht auch so ein kleines Heizgerät.

Naja, Dir kanns egal sein, das sit so wieder der Punkt, wo ich doch ernsthaft über eine Rechtsschutzversicherung nachdenke... :roll:
Ich würde nicht gleich mit dem Gericht drohen, es sei denn man ist Anwalt. Ein Prozess sollte erst statt finden wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Es wird vom Gericht in Zivilsachen zuerst versucht einen Vergleich hinzubekommen und wenn es dazu kommt trägt jeder seine Kosten selbst. Bei Strafsachen ist das anders.
 
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Ich würde nicht gleich mit dem Gericht drohen, es sei denn man ist Anwalt. Ein Prozess sollte erst statt finden wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Es wird vom Gericht in Zivilsachen zuerst versucht einen Vergleich hinzubekommen und wenn es dazu kommt trägt jeder seine Kosten selbst. Bei Strafsachen ist das anders.
Klar, ich versuche meine Streitigkeiten immer als erstes persönlich zu klären, geht ja auch am schnellsten, aber oftmals scheitert so ein Gespräch an der Einsichtigkeit der Gegenseite. Tja, dann kommt ein befreundeter Anwalt ins Spiel, der ein Schreiben aufsetzt. Das hilft zu 99% :D Erst dann kommt das Gericht dran. Ich persönlich habe davon noch nie Gebrauch machen müssen, aber ich weiß leider auch zu gut, das einige Mitmenschen bestehende Gesetze nicht achten oder oftmals gar nicht kennen... :evil:
 
am 3.10 (Feiertag) um 12 Uhr iss ja auch ein reichlich merkwürdiger Termin, da kann man ja nicht von ausgehen das der ernst gemeint ist
 
Wieso wartest du am 3.10. auf deinen Vermieter, wenn du in deinem ersten Beitrag schreibst, er hätte sich für den 1.10. angemeldet?8O

setto
 
hab ich das garnicht erwähnt?

hab dem natürlich widersprochen, dass die in meine wohnung gehen und dann nen termin evreinbart, zu dem ich auch da bin.
und da kamen wir dann dann auf den samstag.
 
Wenn dein Vermieter so dreist ist, würde ich auch genau so kontern.
1. Anzeige bei der Polizei wegen Hausfriedensbruchs
(optional) 2. Dir fehlen xxx Euro, die bei dir in der Wohnung lagen
3. Schlösser tauschen

(Wir lernen bei der Bundeswehr auch nichts in die Hand zu nehmen, was wir nicht selbst abgelegt haben. Aus dem Grund den man bei Punkt 2 sieht.)

Wenn du das so durchführst, dann sieht das ziemlich übel für deinen Vermieter aus. Ich hätte da gar keinen Skrupel, schließlich respektiert dein Vermieter ja ganz offensichtlich weder deine Privatsphäre noch dein Eigentum!
Dreister geht's wirklich nicht :mad: