Liquid0815
blog.stobbelaar.de
- 24 April 2006
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Doch kannst Du, du brauchst nur Beweise für die Zahlungsunfähigkeit. Diese ist natürlich am leichtesten mit einem Gerichtsurteil zu belegen, geht aber auch anders, mir fällt nur gerade kein Beispiel ein, aber eine Bilanz würde auchschon dienen, nur wenn jemand nicht selbst Insolvenz anmeldet sondern diese lieber verschleppt, dessen Bilanzen sind meist auch nicht ganz ordenlichBad_Boy schrieb:So (und nicht anders) kenne ich das auch. Ich glaube auch nicht, dass man diesen Weg überspringen kann.
edit: wie gesagt, ich bezweifle, dass es zu einem Insolvenzverfahren kommen wird, ich bezweifle auch, dass die Zahlungsunfähigkeit von diesen Peanuts, das ist eher Zahlungsunwilligkeit. Ich hoffe ich komm diese Woche noch dazu den Brief zu schreiben, will noch jemand, dass ich seine Forderungen darin erwähne - das Porto soll sich ja lohnen!