News 53-mal Geschlechtsverkehr mit der Stieftochter - Mann erhält ...

Mit dir zu diskutieren ist sinnlos. Deine Gedankengänge sind einfach nur krank! Ich weiß nicht, was dir in deinem Leben widerfahren ist, daß du behauptest, jemand der auf der Straße erschossen wird, hat Mitschuld, weil er auch die Straße gegangen ist, aber ich hoffe, dein Therapeut kann das wieder geradebiegen.

Ich bin raus.
 
Zum Rest von Drachenjenny: :clap: :clap: :clap: [...]

8O8O8O
Ich hab den Rest deines Postings nicht gelsen, denn weiter als bis hierher bin ich vor lauter Schock gar nicht mehr gekommen.

Wie kannst du es wagen? Wie kannst du einer Frau so eine bekloppte Frage stellen? [...] Wie kannst du erwarten, dass ich in diesem Fall objektiv jetzt hier irgendetwas schreiben kann? Ich weiß überhaupt nicht, was ich dazu sagen soll, mir hat es echt die Sprache verschlagen, vor soviel Unverfrohenheit und Unsensibilität!

[edit by darkkurt]
 
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War wirklich ein bisschen zu heftig, DeadMansHorror.

Fakt ist, dass es strafbar ist und das Urteil zu schwach! Wer weiß, mit wem er in Zukunft seine pedophilen Neigungen auslebt? :(
 
Mit dir zu diskutieren ist sinnlos. Deine Gedankengänge sind einfach nur krank! Ich weiß nicht, was dir in deinem Leben widerfahren ist, daß du behauptest, jemand der auf der Straße erschossen wird, hat Mitschuld, weil er auch die Straße gegangen ist, aber ich hoffe, dein Therapeut kann das wieder geradebiegen.

Er HAT Mitschuld. Diese schuld ist nur so aberwitzig, da ein Vorhandensein niemanden provizieren sollte, dass es in unserer Gesellschaft nicht als Schuld in dem Sinne definiert wird.

Ich meine, du kannst natürlich gerne ans Schicksal glaube, dann gibt es weder Schuld noch keine Schuld (weil dann ja alles so läuft, wie es halt laufen muss). Tust du das aber nicht, so ist sein rausgehen ein Faktor, warum er gestorben ist. Ein Faktor ist gleich eine Teilschuld.

Die Gesellschaft hat lediglich entschieden, dass diese Teilschuld zu vernachlässigen ist, da sie kein gewollter, verständlicher Akt der Provokation ist. Es wäre aber durchaus auch möglich, dass eine andere Gesellschaftsform besteht (wobei Gesellscahftsform hier sicherlich kein sinnvoller Begriff wäre) bei der z.B. immer der Ältere das Verbrechen begeht.
Kling aus unserer Gesellschaft absurd, aber auch nur, weil unsere Gesellschaft halt anders ist. Wäre unsere Gesellschaft die oben angesprochene würden wir über das hier herrschende System schmunzeln.

Ich muss sicherlich nicht zum Therapeuten, nur weil ich die ganze Wahrheit sehe ;).

Übrigens machst du es schon wieder. Du sagst, meine Gedankengänge seien krank. Krank würde aber bedeuten, dass sie Fehler aufweisen. Zeig mir diese Fehler doch bitte.

Ich erkläre dir, warum deine Gedankengänge nicht vollständig sind. Warum schaffst du das nicht bei meinen?

Und zu Drachenjenny: Ihr mögt ja keine Vergleiche, deshalb muss ich direkt werden. Anders gesagt: Wenn ein Kind in irgendeiner Weise ein Verbrechen an dir begeht, dann wirst du sicherlich nicht sagen: "es ist ein Kind, also bin ich schuld". Du würdest (sofern es denn offensichtlich ist, dass das Kind das Verbrechen begangen hat) das Kind anzeigen.
Damit will ich dir auch lediglich zeigen, dass Kinder eben nicht unbedingt unschuldig sind, bzw. nicht zumindest eine (eventuell sogar erhebliche) Teilschuld tragen.

Und zu cocaboy: WO IST DER MIST???
Drachenjenny schreibt:
Was ist an der Tatsache nicht zu verstehen, dass das Kind minderjährig ist? Ob frühreif oder naiv, ob bla oder blub. Ist doch völlig egal. Das Alter zählt.

Also: Ein Kind ist ein Kind und kann unmöglich schuld sein (oder ließt du da was anderes raus?)
Da ich diese Meinung nicht teilen kann, versuche ich Drachenjenny zu verdeutlichen, dass ein Kind eben nicht immer völlig unschuldig ist. Wie macht man das am besten? Indem man ein Bespiel gibt in dem die Idee ad absurdum geführt wird. Nichts anderes habe ich gemacht.

@Slayer: Warum ist das Urteil zu schwach. Auf welchen Fakten baust du auf? Den einzigen Fakt, den du hast ist, dass ein Mann mit einem jungen Mädchen geschlafen hat. Du weißt nicht, ob er es gezwungen hat (dann hast du recht), genötigt hat (dann hast du auch recht) oder ob nicht so war, dass der Mann erhelich provoziert wurde. Dann ist es sicherlich eine Frage, wie stark er proviziert wurde, wie das Urteil auszusehen hat. Wie schon gesagt. Nach der Quelle könnte es auch so sein, dass das Mädchen den Mann vergewaltigt hat (ist natürlich völlig theoretisch, fakt ist aber, wir wissen es nicht).


Und nochmal zu Drachenjenny (und eventuell auch andere):
Ich möchte mich entschuldigen, wenn ich dir zu persönlich geworden bin. Ich habe immer versucht sachlich zu bleiben, muss aber zugeben, dass wenn einem von allen Seiten vorgeworfen wird, man sei "krank" oder "pervers" oder schreibe einfach nur "scheiße", es doch recht schwer ist. (ist dann auch wieder interessant zu beurteilen, wer schuld ist. Bin ich schuld, weil ich diese Proviokation an mich rangelassen habt oder seit ihr schuld, weil ihr (ebenfalls?) persönlich geworden seit? Sicherlich tragen wieder beide Seiten eine Schuld.)
 
Du magst meine Ansicht nicht teilen, aber der Gesetzgeber schreibt vor, dass S*x mit Minderjährigen (siehe Link von theHacker) nun einmal strafbar ist.
Das ist ein FAKT.
Und da ist es völlig banane, wie, ob und warum das "Kind" mitschuld trägt (deiner Meinung nach) oder auch nicht.

Dein Beispiel mir gegenüber war völlig daneben, ob du dich entschuldigst oder nicht. Darüber solltest du wirklich einmal in Ruhe nachdenken.

Man kann auf normaler Ebene miteinander diskutieren, ob man nun einer Meinung ist oder nicht. Und ich habe mit keinem Wort erwähnt, dass du krank bist, sondern dass es mich allgemein erschreckt, dass in einem Fall von Kindesmißbrauch eine Teilschuld auf das Opfer abgewälzt wird.
Und deinen Standpunkt mit (für mich) blödsinnigen fiktiven Beispielen von: "was wäre wenn ..." zu verdeutlichen ist für mich keine Diskussionsbasis.

Hier gibt es weder fiktive noch Fallbeispiele, wie du schon sagtest, jeder Fall muss einzeln beleuchtet werden. Und in diesem Fall ist meine Meinung eben, dass für mich die Strafe eindeutig zu gering ist. Er hat eine Straftat begangen. Ein Mann hat sein "Dingens" in der Hose zu behalten, egal wie sehr er provoziert, genötigt oder sonstwas wird, wenn das Gegenüber minderjährig ist. FAKT. BASTA.
 
Hier gibt es weder fiktive noch Fallbeispiele, wie du schon sagtest, jeder Fall muss einzeln beleuchtet werden. Und in diesem Fall ist meine Meinung eben, dass für mich die Strafe eindeutig zu gering ist. Er hat eine Straftat begangen. Ein Mann hat sein "Dingens" in der Hose zu behalten, egal wie sehr er provoziert, genötigt oder sonstwas wird, wenn das Gegenüber minderjährig ist. FAKT. BASTA.

Und hier sehe ich eben den problematischen Widerspruch. Man muss jeden Fall einzeln betrachten. Genau. Wiso kannst du dann aber sagen, dass die Strafe zu gering ist, wo du von dem Einzelfall kaum etwas weißt.

Was ich aus dem Zitierten rauslesen, wenn man den ersten Satz weg lässt, ist, dass man jemanden, der mit seiner Stieftochter schläft sehr hart bestrafen muss. Unabhängig von der jeweiligen Situation. Das widerspricht aber doch dem ersten Satz?!

Vielleicht dürfte ich dir nochmal eine direkte Frage stellen?
Wie würdest du das Urteil beurteilen, wenn er eine nachgewiesen geistige Krankheit hätte, die ihm in der Gegenwart von Frauen/Mädchen völlig seinen Trieben hingegeben ist (wie unter einer Droge)?

Das "wenn" "wäre" "falls" muss ich leider verwenden, da eben nichts ist. Wir haben weder eine Chrakteristik des Mannes, noch eine des Mädchens, noch eine des Umfeldes der beiden.

Und ich wiederhole auch noch einmal gerne, dass ich nichts gegen eine Bestrafung des Mannes habe, da ich der Quelle nach nicht zweifel, dass er - in gewissem Maße - die Schuld trägt, das Geschehen also verhindern hätte können.
Ich bezweifel nur, dass die Strafe, die der Richter ausgesprochen hat, nicht die richtige ist. Das Gesetz schreibt nämlich nicht vor, dass bei jedem Verbrechen die Maximalstrafe verhängt werden muss.

Fakt ist, der Richter kennt nicht nur die Gesetze besser als wir, er kennt auch den Tathergang besser als wir. Folglich kann er auch besser entscheiden als wir. Oder warum nicht?
 
So richtig weiß ich jetzt wirklich nicht, worauf du hinauswillst.

Für mich ist eine Bewährungsstrafe nicht unbedingt eine Strafe. Ich bin aber kein Rechtsexperte.
Nach meiner Meinung sollte sexueller Missbrauch grundsätzlich mit Gefängnis bestraft werden. Wenn der Täter eine nachgewiesene Geisteskrankheit hat, dann sollte er in eine geschlossene Anstalt überwiesen und therapiert werden. Obwohl ich mir bei Pädophilen nicht sicher bin, ob man die überhaupt therapieren kann. Ich kann hier nicht auf: "was wäre wenn" antworten. In diesem Fall hat er keine Geisteskrankheit sondern er hat seinen Trieb nachgegeben ohne nachzudenken. Das ist keine Geisteskrankheit in meinem Augen, sondern nur Geilheit. :roll:

Ich bin im Grunde froh, dass ich solche Taten nicht entscheiden muss, ich kann mich nur darauf verlassen, dass unsere Justiz die gerechten Strafen verhängt. Leider - und das ist meine eigene Meinung - fallen viele Strafen in solch ähnlichen Fällen einfach zu gering aus.
Man darf niemals vergessen, dass ein Opfer ein Leben lang mit den Folgen zu leben hat. Und da sind solche Urteile nur Hohn und Spott für mich.
Ich habe hier in diesem Land das Recht, meine Meinung zu sagen und wenn ich finde, die Strafe ist zu gering, dann ist das so. Da muss man mir nicht damit kommen, dass ich unbedingt die ganze Wahrheit kennen muss.
Muss ich in diesem Fall wirklich nicht.
Sie war minderjährig. Die Verantwortung lag in diesem Fall voll auf der Seite des Erwachsenen. Von diesem Schwarz-Weiß-Denken lasse ich mich nicht abbringen. Auch wenn ein Richter anders entschieden hat. So kann ich doch anders darüber denken.

Wir Erwachsene haben unsere Kinder zu beschützen. Auch und manchmal gerade vor uns selbst.
 
Fakt ist aber es war Mißbrauch von Schutzbefohlenen, egal ob es die Tochter wollte oder nicht.

Danke cocaboy! Wenigstens einer der den Fakt erkennt!
Und zu DeadMansHorror: Auch wenn sie 17 wäre..ist sie imme rnoch nciht volljährig(siehe Gesetz) und auhc mit dem Alter weiss nciht jeder junge Mensch was gut oder richtig ist für sie/ihn.
Fakt ist, das dieses Mädchen 13!! Jahre alt ist. Auch wenn die kids heute frühreifer sind als vorige Generationen.. Der wesentlich Ältere Mann hätte..egal wie latent er phädophil war diesen Kontakt niemals ausnutzen dürfen..auch wenn das Mädchen Millionen mal zugestimmt hat!!!!! Sie ist noch ein KIND auch laut Gesetz, noch dazu ist sie seine Stieftochter!!!!!!Also auch noch Schutzbefohlene.. stell dir mal vor du hättest eine Tochter, die bei ihrer Mutter lebt udn deren Partner würde das mit deinem Kind machen!!!!
@theHacker.. schade das du mich nciht einbiuchten kannst aufgrund meiner Meinung!!! Ansonsten siehe die Antwort über diesen an dich gerichteten.. und dann urteile nochmal!
Ich steh dazu ein phädophiler Mensch ,d er sich nciht unter Kontrolle hat und sich an einem Kind vergeht..selbst wenn dieses eine "Zustimmung " dazu gab.. der sollte so behandelt werden das er nie!!! wieder die Gelegenheit dazu hat einem Kind sowas anzutun.
@ birnchen udn Drachenjenny... ihr habt hier meine volle Zustimmung in dem was ihr hier geschrieben habt...

[...]
@DeadMansHorror:

Verdammt ..ich brauch mir das nciht vorzustellen.. ich BIN als Kind von einem Erwachsenen mehrfach vergewaltigt worden.. und auhc er sagte er hätte meine Zustimmung gehabt udn weil ich ja vom körperlichen her so Erwachsen aussah wär es ihm ja auhc nciht zu verübeln.. WEISST du was?? Es hat mein ganzes verdammtes Leben geprägt!!
Und weisst du nochwas??
Als Erwachsene ist mir nochmal eine Vergewaltigung wiederfahren... ich hab mich gewehrt!! Und weisst du was..es hat nix gebracht ausser ein paar tiefe Schnittwunden eines Messers.. und es hat mein Leben noch mehr kaputt gemacht..
So, Resümee´... Jeder Mann der ein Kind in irgendeiner Weise Sexuell anmacht sollte eine verdammt hohe Strafe bekommen.. und ja verdammt..dieser Vergewaltiger ..und nix anderes ist er.. sollte nie wieder fähig sein einem anderen Menschen soetwas anzutun...Notfalls auch durch Kastration.
Mhh.. Wer auch immer das schrieb Mr. oder Mrs Anonymus.. (Achtung Ironie) Ja Handabhacken bei Dieben wär doch schon mal ne Überlegung wert..wer weiss.. evt würden dann die Diebstahlraten zurückgehen.

[edit by darkkurt]
 
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Wenn das ein einmaliges Vergehen gewesen wäre, dann könnte ich mit einer Bewährungsstrafe leben, so wie jeder Straftäter beim ersten Mal evtl. mit einer Bewährungsstrafe rechnen könnte.

Es geht hier aber um 53-fachen sexuellen Missbrauch einer minderjährigen Schutzbefohlenen. Ich finde es skandalös, da nur eine Bewährungsstrafe zu verhängen.

Und dabei ist es völlig egal, wie reif das Kind, wie anbiedernd oder sonstwas es war. Selbst, wenn sich das Kind nackt auf den Mann geschnallt hätte, hätte der sich zurückhalten müssen. Punkt. Aus.

Marty
 
Und zu DeadMansHorror: Auch wenn sie 17 wäre..ist sie imme rnoch nciht volljährig(siehe Gesetz)

Aber es stünde ihr frei, zu entscheiden, mit wem sie Geschlechtsverkehr haben möchte.

und auhc mit dem Alter weiss nciht jeder junge Mensch was gut oder richtig ist für sie/ihn.

Ich hab Leute in meiner Stufe, die sind 21 und fliegen durchs Abi, weil sie zu oft Party feiern. Auch die wissen nicht, was richtig für sie ist, da findest du in jeder Altersstufe welche.

Fakt ist, das dieses Mädchen 13!! Jahre alt ist.

FALSCH.

Wir wissen: heute 15.(Februar 2009)
So, nun hatten sie seit Anfang 2007 Geschlechtsverkehr. Was wenn das Mädchen im März 2008 14 wurde und sie danach Geschlechtsverkehr hatten?
Damit wäre das Mädchen zum zeitpunkt 14 geworden, daher wäre sie kein Kind sondern eine Jugendliche.
Übrigens trifft dieser Fall auf den Sommer 2008 definitiv zu. Daher tritt für diesen Fall
A und B "dürfen", solange der Täter dabei nicht "die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Opfers ausnutzt" (Anm: Der Täter ist immer der ältere).

ein. Die 53 muss man also differenzieren. Wie lange war es ein Kind(eventuell gar nicht) und wann wurde sie jugendlich, wie oft hatten sie wann S*x.

Sie ist noch ein KIND auch laut Gesetz, noch dazu ist sie seine Stieftochter!!!!!!

Sie ist 15 :roll: Was für dich alles Kinder sind...(das sieht das Gesetz glücklicherweise anders).
Dass er ihr Erziehungsberechtigter ist, ist ind er Tat natürlich problematisch.

Also auch noch Schutzbefohlene.. stell dir mal vor du hättest eine Tochter, die bei ihrer Mutter lebt udn deren Partner würde das mit deinem Kind machen!!!!

Stell dir vor...
Glücklicherweise urteilt unser Rechtssystem nicht nach solchen Grundsätzen :D
Wär ja noch schöner: stell dir vor, jemand vergewaltigt deine Frau. Der Betroffene würde den Vergewaltiger zussammenschlagen/umbringen oder sonstwie verletzen, aus Racheglüsten. Das Rechtssystem urteilt sachlich, objektiv. Daher sind "stell dir vor" Szenarien schwachsinnig, wenn sie Emotionen wecken sollen.

Ich steh dazu ein phädophiler Mensch ,d er sich nciht unter Kontrolle hat...

Anm: es heißt pedophil.
Und pedophile Menschen stehen auf Kinder, die keine weiblichen Merkmale aufweisen, sprich Brüste, Taillie, Po, Gesichtsform usw usf. (alles was halt mit der Pubertät kommt)
Du kannst mir nicht erzählen, dass ein 14 jähriges Mädchen aussieht wie ein 7 jähriges Kind?
Dieser Mann ist nicht pedophil. Er mag eventuell eine Neigung zu jugendlichen Mädchen haben, aber er mag sicherlich keine vorpubertären Mädchen, da hätte er früher eingreifen müssen.


und sich an einem Kind vergeht..selbst wenn dieses eine "Zustimmung " dazu gab.. der sollte so behandelt werden das er nie!!! wieder die Gelegenheit dazu hat einem Kind sowas anzutun.

„… so sollst du geben Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme.“ (Altes Israel)

"Wer ein Weib ansieht, ihrer zu begehren...Ärgert dich aber dein rechtes Auge, so reiß es aus und wirf's von dir. Es ist dir besser, daß eins deiner Glieder verderbe, und nicht der ganze Leib in die Hölle geworfen werde."(NT)

Glücklicherweise hat sich die Menschheit entwickelt. Rache ist kein objektives oder gar dem Allgemeinwohl dienendes Mittel für die Justiz. Der Fall muss sachlich, nach Gesetzen geführt werden und Vergeltung ist hier shclichtweg unangebracht. Es erstaunt mich, wie viele hier alte Mittelalternormen zurückhaben wollen.


So, Resümee´... Jeder Mann der ein Kind in irgendeiner Weise Sexuell anmacht sollte eine verdammt hohe Strafe bekommen..

Thema verfehlt? wer redet hier von Kindern? Zumindest zum 2. Zeitpunkt war es definitv kein Kind mehr! Was ist sexuell anmachen? Lüstern anschauen? Wo ziehst du die Grenze? wenn du in "irgendeiner Weise" sagst, dann muss diese Grenze aber verdammt tief liegen.

und ja verdammt..dieser Vergewaltiger ..und nix anderes ist er..

Das heißt, du machst keinen Unterschied zwischen: GV mit beidseitigem Einverständnis von 14 jähriger mit >21 jährigem und einem erzwungenen Geschlechtsverkehr, der nur durch Gewaltanwendung stattfindet?
Da sieht man erneut, wie deine Objektivität verloren gegangen ist.


Notfalls auch durch Kastration.
Dein Rechtssystem macht mir wirklich Angst. Ach ja: und schneidet den Dieben die Hand ab, den Autorasern den Fuß und den Schlägern beide Arme. Auf das das Land verstümmle.

Mal allgemein: Ihr kennt alle den fall nicht, ihr kennt weder den Mann, noch das Mädchen, aber urteilt, als wärt ihr der Richter!
Bei Minderjährigen wird immer ein Jugendberater angewendet, der wohl festgestellt haben wird, dass das Mädchen es auch wollte. Man weiß nichts über die Beweggründe beider Seiten, art des GV und Umstände. Man weiß definitv nicht, von welcher Seite die Initiative kam und kann das einfach alles nicht beurteilen.
ja, es gehört bestraft, wenn ein Erziehungsberechtigter mit seiner Tochter schläft, da er einfach ihr Vertrauen missbraucht.
Ja, S*x mit Kindern(<14!!!) gehört bestraft, komisch nur, dass das alle bei Marco W. anders sahen, da war er das Opfer, er wurde doch nur verführt von dieser Engländerin(die definitiv ein Kind war) und wurde in der bösen Türkei festgehalten!(Ironie off)
Man weiß nunmal hier nicht wann, wie, warum, wozu und vor Allem, wie alt das Mädchen jeweils war. Also überlassen wir das Urteilen bitte denjenigen, die etwas davon verstehen, den Richtern, die ausgebildet wurden. Und natürlich all den Psychologen, die die Vertrauenswürdigkeit der Menschen untersuchen. Aber diejenigen, die hier ohne jegliche Informationen nach höheren Strafen schreien, die sind natürlich viel kompetenter als alle Richter dieser Welt :roll:

Achja, bevor ihr jetzt sagt: hack nicht so auf dem Alter rum: es ist für die Justiz ein gewaltiger Unterschied zwischen 13 und 14 und da muss man eben dann auch genau sein.

Edit: An den Renomeeverteiler :D
Es steht nirgends, absolut nirgends im Artikel, dass der herr eine 2 Jährige vergewaltigt hat :D rofl Leseverständnis...
 
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@Slayer: Warum ist das Urteil zu schwach. Auf welchen Fakten baust du auf? [...]

Ich baue auf dem Fakt Gesetz auf. ;)

Anm: es heißt pedophil.

Jetzt lass ich mal den Humanisten 'raushängen ;):
Pädophil kommt aus dem Griechischen, von παῖς (pais) und φιλία (philia) und heißt Kinderfreundlichkeit. Alpha und Iota (hier: αῖ) werden meist als ä übersetzt. Somit heißt das doch pädophil. ;)
 
Jetzt lass ich mal den Humanisten 'raushängen ;):
Pädophil kommt aus dem Griechischen, von παῖς (pais) und φιλία (philia) und heißt Kinderfreundlichkeit. Alpha und Iota (hier: αῖ) werden meist als ä übersetzt. Somit heißt das doch pädophil. ;)

da hab ich wohl zu schnell getippselt. Ging mir nur um die dauernden Dreher wie ph usw.

btw: Auch wenn du die gesetze als Grundlgae hast, brauchst du Fallwissen, um die Sache beurteilen zu können ;) Anhand dieses Newsartikel kann man das Urteil schlecht kritisieren...
 
Jetzt lass ich mal den Humanisten 'raushängen ;):
[...] Somit heißt das doch pädophil. ;)


Da lass ich gleich mithängen:

Ich würde sogar sagen: pedophil meint einen Fußfetisch...;)


Zum Thema: worüber beschwert ihr euch alle? Wenn euch das Urteil nicht passt, dann holt psychologische Gutachten ein, beweist dem Gericht, dass keine Freiwilligkeit vorlag. Ein Richter kann nicht danach gehen, was er für richtig hält, was normalerweise den Leuten zuzutrauen ist, was die Allgemeinheit erwartet: er hat die ihm bekannten Daten auszuwerten und ein ihnen entsprechendes Urteil zu fällen - das hat er getan, und da besteht kein weiterer Diskussionsbedarf Ô.o
 
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Da lass ich gleich mithängen:

Ich würde sogar sagen: pedophil meint einen Fußfetisch...;)

Hm, Fuß heißt auf Griechisch aber πούς (pous), ποδός (Gen. podos). ;)

Auch wenn du die gesetze als Grundlgae hast, brauchst du Fallwissen, um die Sache beurteilen zu können Anhand dieses Newsartikel kann man das Urteil schlecht kritisieren...
Natürlich ist es schwer hier ein gerechtes Urteil zu fällen. Aber dass ein 40-jähriger 53-mal S*x mit einer 14-jährigen hat ist indiskutabel und zu verurteilen, mit mehr als einer Bewährungsstrafe!