News 53-mal Geschlechtsverkehr mit der Stieftochter - Mann erhält ...

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25 April 2006
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[N] 53-mal Geschlechtsverkehr mit der Stieftochter - Mann erhält ...

Folgende News wurde am 17.02.2009 um 20:23:00 Uhr veröffentlicht:
53-mal Geschlechtsverkehr mit der Stieftochter - Mann erhält Bewährungsstrafe
Shortnews

Vor dem Amtsgericht Neuburg wurde das Urteil gegen einen 40-jährigen Reichertshausener gefällt. Der Mann, der mit seiner Stieftochter 53-mal S*x hatte, erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Zudem wurde ihm eine Geldstrafe von 2. 500 Euro auferlegt. 2002 heiratete der Mann die Mutter der heute 15-Jährigen. Als seine Stieftochter zwei war, stieß er zur Familie. Schon früh wurde ihm sexueller Missbrauch vorgeworfen, woraufhin er sich von dem Mädchen distanzierte. Schließlich näherten sich die beiden wieder an. Offenbar mit Zustimmung des Mädchens kam es zwischen dem Jahresanfang 2007 und dem Sommer 2008 zu 53-maligem Geschlechtsverkehr. Die Mutter des Mädchens ließ sich nicht scheiden. Das Mädchen wohnt mittlerweile in einem Jugendheim.
 
daymail schrieb:
@Cocaboy verteilt wohl gerne 0 Klammern an Leuten wie @Mork, nur weil er seine Meinung hier äußert? So unrecht hat er garnicht und das Mädchen wollte es sogar. Es kam ja nur zur Anzeige, weil die Eltern seiner Ehefrau es zur Anzeige brachten. Quelle mal lesen, dann evtl urteilen! Andere hätten mit Rachebewertung geantwortet, aber @Mork scheint nicht so einer zu sein, Respekt von mir :)

Das Kind war 1. du diesem Zeitpunkt 13 Jahre alt, wo es anfing 2. es ist der eigene Vater, auch wenn sie nicht Blutsverwandt sind.
 
Ob mit oder ohne Zustimmung - die Strafe ist zu milde. Was, wenn die Stieftochter irgendwann doch nicht mehr will (sollte sie das wirklich haben). Greift er sich dann das nächste Mädchen auf der Straße auf?
 
Wie kann irgendjemand auch nur im geringsten davon ausgehen, dass eine 13-Jährige auch nur ansatzweise die nötige geistige Reife hat zu solch einer "willentlichen" Entscheidung?
Nicht nur der Kerl gehört eingesperrt und kastriert..sondern auhc der Richter der dieses hirnrissige Urteil gesprochen hat!!
Wenn nun demnächst des Öfteren Mädchen die knapp in der Pupertät sind, sexuell missbraucht werden und dann genug eingeschüchtert werden vor Gericht(so es denn zu einer Verhandlung kommt) zu sagen:" Ich wollte es" oder gehen wir mal vom günstigsten Fall aus.. Sie wollten in ihren kindlichen Schwärmereien tatsächlich von einem Erwachsenen Mann angepackt werden, sind dann all diese Männer so mild zu bestrrafen?
Ist es nicht so, das ein Erwachsener in dem Moment die Einsicht haben MUSS , das er dieses Kind nicht anpacken darf.. einfach aus dem natürlichen Wissen heraus das es Unrecht ist und für dieses Kind schlimme Nachwirkungen haben kann / wird?
Und, wenn slebiger Mann dann ein 10 oder 8 Jahre altes Mädchen anpackt, und es sagt es wollte es, wird er dann auhc so milde bestraft?
Wenn einem Jugendlichen z.B. Drogen verkauft werden, wird so ein Dealer doch auch mit mehreren Jahren Zuchthaus bestraft. Heisst es dann auch beim nächsten Fall dieser Art, der Jugendliche wollte es?????
Sorry, aber dieses Urteil ist der blanke Hohn.
 
@gypsywoman: Würdest du, wenn sie 17 wäre auch so austicken? Nein? Warum nicht, sie wäre doch dann schließlich auch noch ein Kind...

Fakt ist das Alter sagt einen feuten Kerecht über die geistige Reife aus. Ob 13 oder 23 oder 53, in jeder Altersgruppe gibt es Menschen, die nicht beurteilen können was gut für sie ist und was nicht. Klar sind es bei höherem Alter immer weniger (bis zu einer gewissen Altersstufe :ugly:) aber Fakt ist, dass man jeden Menschen individuell beurteilen muss und wenn der Richter zu dem Schluss gekommen ist, dass Mädchen haben gewusst, was es macht und es trotzdem gewollt, würd ich den Mann auch nicht steinigen.

MfG
DeadMansHorror

P.S.: Was, wenn der Mann eine pedophile Neigung hat, die er aber eigentlich kontrollieren konnte, bis ihn das Mädchen so gereizt hat, dass er seine Triebe halt nicht mehr halten konnte. Es gibt viele Möglichkeiten, dass nicht nur der Mann schuld war an dem was passiert ist und nochmal genau so viele, dass es wirklich eine schöne Liebesbeziehung war.
Also bitte nicht urteilen ohne Informationen über das Mädchen und den Mann. Sowas muss wirklich von Fall zu Fall unterschieden werden ;)
 
Pfui Teufel! Schäm dich, so ein Verbrechen auch noch rechtfertigen zu wollen. Das ist ja wohl echt die Höhe! Es ist scheißegal, wie alt das Mädchen war und wie sehr sie es gewollt hat, es ist verboten. Niemand kann mir erzählen, daß ein 13jähriges Mädchen Lust hat, vom eigenen Vater mißbraucht zu werden.
 
Pfui Teufel! Schäm dich, so ein Verbrechen auch noch rechtfertigen zu wollen. Das ist ja wohl echt die Höhe! Es ist scheißegal, wie alt das Mädchen war und wie sehr sie es gewollt hat, es ist verboten. Niemand kann mir erzählen, daß ein 13jähriges Mädchen Lust hat, vom eigenen Vater mißbraucht zu werden.

Wo steht, sie wurde mißbraucht?

Das ist ja gerade der Punkt.

Wenn du mit deinem Mann schläfst ist es auch kein Verbrechen. Warum nicht? Einige Personen im Alter deines Mannes lassen sich leicht manipulieren und so "mißbrauchen". In der Familie ist es auch noch. Ergo: Was machst du dich nicht strafbar?

Ich versuch hier aber eigentlich gar nichts zu rechtfertigen, sondern lediglich zu zeigen, dass man einen differenzierten Blickwinkel haben muss.
Es ist einfach durchaus möglich, dass...
1. ... der Mann nicht alleine Schuld war. Falls das Mädchen ihn sexuell gereizt haben sollte (sich z.B. nackt vor ihm hingestellt hat) hätte der Mann natürlich so reif sein sollen, dass "Angebot" abzulehnen. Seine Schuld ist aber anders zu beurteilen, als wenn er das Mädchen genötig hat mit ihm zu schlafen, oder gar gezwungen.
Ähnliches Beispiel: Deine Mutter ist schwer krank, hat permanent Schmerzen und wünscht sich den Tod inständig über Wochen/Monate. Du tötest sie.
Natürlich ist das Mord. Aber sicherlich ist das anders zu bewerten, als wenn du einfach mal über die Straße läufst und dabei die erst beste Person, die dir über den Weg läuft, tötest.

2. ... das Mädchen geistig schon so weit entwickelt war, dass es von ihrerm Verhalten eher in den Bereich einer 20 jährigen einzuordnen wäre. Dann wäre es auch immernoch ein Verbrechen, gehört aber ganz anders bestraft, als wenn man mit einem Mädchen schläft, was den Geisteszustand eines typischen 13 jährigen Mädchens hat.

Fakt ist, wir wissen nichts über die Umstände. Ganz krass gesagt könnte es auch so sein, dass das Mädchen den Mann im Schlaf gefesselt hat und sie ihn dann vergewaltigt hat. (ist natürlich übertrieben, da das die Quelle sicherlich wiedergegeben hätte und es nebenbei erwähnt vielleicht sogar nichtmal eine Strafe für den Mann gegeben hätte, da dann sein einziges Verbrechen gewesen wäre das Verbrechen an ihm nicht zu melden). WIR WISSEN ES EINFACH NICHT.

Deshalb steht es auch außer Frage, dass wir das Urteil nicht fällen können. Das ist alles.

Wir können die Härte des Urteils weder rechtfertigen, noch widerlegen.

EDIT:
Niemand kann mir erzählen, daß ein 13jähriges Mädchen Lust hat, vom eigenen Vater mißbraucht zu werden.

Ich kann mir das auch nicht vorstellen, fakt ist aber es gibt alle möglichen merkwürdigen Menschen. Zum Beispiel auch solche, die geschlagen werden wollen. Nur weil es unseren Horizont des Vorstellenbaren übersteigt, heißt es noch lange nicht, dass andere diese Veranlagung nicht haben.
Sinngemäßes Zitat: "Egal, was man sich Abartiges ausdenkt. Nichts kann so abartig sein, dass es nicht irgendein Mensch irgendwo schon mal gemacht hat."
 
Ist S*x mit minderjährigen eigentlich nicht generell verboten :think:?

Und vor allem, wie kommt man auf die Zahl 53? Zählt jeder mit wie oft man S*x hat 8O?
 
Ähnliches Beispiel: Deine Mutter ist schwer krank, hat permanent Schmerzen und wünscht sich den Tod inständig über Wochen/Monate. Du tötest sie.
Natürlich ist das Mord. Aber sicherlich ist das anders zu bewerten, als wenn du einfach mal über die Straße läufst und dabei die erst beste Person, die dir über den Weg läuft, tötest.

Das ist echt pervers was du von dir gibst. Es ist egal, warum er mit ihr geschlafen hat. Es ist verboten und prägt das Leben dieses Kindes. Da kann keine Milde walten gelassen werden.

Sag mir, wie du beim oberen Beispiel reagieren würdest (als Richter).

Wenn du tatsächlich beide genau gleich bestrafen würdest, dann hast du einfach eine andere Rechtsauffassung als Ich (und nebenbei gesagt auch als der deutsche Staat). Wenn nicht, dann erläutere mir mal bitte, wo der Unterschied ist ;)
 
Wenn nicht, dann erläutere mir mal bitte, wo der Unterschied ist ;)
Der Unterschied is, dass das Kind noch jung is ;)

Ändere das Beispiel, dass nicht die Mutter krank is, sondern die 13jährige Tochter und das die getötet wird und im Gegenzug dazu, du dir jemanden auf dem nächsten Grundschulhof suchst. Dann passts und ich bin auf die Antwort gespannt.
 
Kann mir mal jemand den Sinn erklären, warum ich einen Mord/Totschlag mit Mißbrauch gleich setzen sollte? 8O

Was ist an der Tatsache nicht zu verstehen, dass das Kind minderjährig ist? Ob frühreif oder naiv, ob bla oder blub. Ist doch völlig egal. Das Alter zählt. Und dann noch Stiefvater. Also bitte, Bestrafung muss sein. Mir gefällt das Urteil auch nicht, mir gefallen so einige Urteile nicht, aber leider können wir nichts dran ändern.

Ich finde es jedoch äußerst erschreckend, dass hier der Täter ein bisschen als Opfer dargestellt wird, nach dem Motto er ist ein Mann und kann nichts dafür, wenn er "provoziert" wird und ihm sein bestes Stück aus der Hose rutscht. :roll:
Es ist ein Kind gewesen. Basta, da gibt es nur einen Täter - der Mann - und ein Opfer - das Kind -.
 
Wieso sollte ich meine 13jährige Tochter umbringen? :think:

Außerdem gibt es rein rechtlich einen Unterschied zwischen Totschlag und Mord aber Mißbrauch Minderjähriger bleibt trotzdem Mißbrauch, ob das Kind mitmacht oder nicht.

Kann mir mal jemand den Sinn erklären, warum ich einen Mord/Totschlag mit Mißbrauch gleich setzen sollte? 8O

Ein Kindesmißbrauch soll nicht mit einem Mord gleichgesetzt werden, aber es soll verdeutlicht werden, dass eine Straftat nicht immer gleich "schlimm" ist. Es ist etwas anderes, ob ich mit jemanden schlafe, weil er mich dazu reizt oder ob ich ihn dazu zwinge. Es ist etwas anderes, ob ich auf Bitte hin töte oder wahllos jemanden umbringe.

Zum Rest von Drachenjenny: :clap: :clap: :clap: Tolles Schwarz-Weiß denken. [...]

Ich bezweifel in diesem Fall nicht, dass der Mann eine Schuld trägt. Nur wie hoch diese ist ist ohne Informationen nicht zu messen.

dass hier der Täter ein bisschen als Opfer dargestellt wird, nach dem Motto er ist ein Mann und kann nichts dafür, wenn er "provoziert" wird und ihm sein bestes Stück aus der Hose rutscht.

Wo stelle ich den Täter als Opfer da? Also erstmal: Ich stelle ihn als gar nichts da (zumindest nicht absichtlich). Ich habe immer relativiert. Ich zeige lediglich auf, dass es auch andere Möglichkeiten als den Superbösewicht gibt. Die Möglichkeit, dass er einer ist, habt ihr ja schon genug ausgereizt :D

Zweitens: Ich würd den Mann tatsächlich etwas als Opfer darstellen, aber nicht, weil das Mädchen sich - unseren gesellschaftlichen Normen zufolge - falsch verhalten hat, sondern weil es niemals einen hundertprozentigen Täter und ein hunterprozentiges Opfer gibt. Auch wenn ich dafür jetzt auf den Deckel bekomme, aber es ist nunmal so, dass immer eine schir unendlich lange Erigniskette zu einer Tat gehört. Einfaches Beispiel: Ich gehe auf die Straße und sage: "Ich mag kein HipHop." Dann werd ich von einem "HipHopper" verprügelt. Klar, vor dem Gesetz bin ich das Opfer und er der Täter, aber irgendwas hab ich schon dazu beigetragen, dass er überhaupt der Täter wurde. Oder nicht?
Genau so, wenn mich jemand auf der Straße erschießt ohne, dass ich ihn vorher jemals gesehen habe. Ich war auf der Straße. Sonst hätt er mich nicht erschossen, also hab ich ein minimalchen zu meinem Mord beigetragen. (was natürlich - zurecht - vor Gericht nicht beachtet werden würde, aber das ist eine Sache des Gerichtes. Nicht der Gerechtigkeit)
Und wenn ich jetzt jemanden als "dummes Arschloch" bezeichnete und dann getöt werden würde, hätte ich sogar schon vor dem Gesetz ne kleine Mitschuld.
Würd ich ihm ins Gesicht schlagen und daraufhin mich eine Brücke runterschupsen wäre es höchstens noch fahrlässige Tötung. Da wäre Täter und Opferrolle dann schon enorm verschwommen.

Übrigens ist es sowieso interessant, dass das Gericht geistige Täterschaft (Beleidigungen etc.) nicht so schwer wiegt, wie körperliche. Dabei ist körperliche Täterschaft deutlich primitiver und damit kann hier tatsächlich ein "Zwang" vorliegen. Geistige Täterschaft hingegen ist wesentlich komplexer durchzuführen und damit ist ihr eigentlich viel mehr Kalkül zuzuordnen, weshalb sie logisch gesehen viel härter Bestraft werden müsste, da ihre Durchführung eine (fast immer) bewusste Handlung ist 8O.

Um die Diskussion mal vorranzubringen:
Ich würde euch einfach mal bitten nicht immer nur zu schreiben: "Du bist ja pervers es ist so und so" sondern wirklich auf meinen Beitrag einzugehen und mir einzelne Gedankengänge zu widerlegen; nochmal bei einigen nachzufragen. Genau so, wie ich das auch versuche. Ich versuche zu erklären, warum es - meiner Meinung nach - nicht so einfach ist, wie ihr es darstellt. Ihr sagt einfach "es ist so einfach" und zeigt aber nicht auf, wo meine Argumentation denn eine Schwäche hat (zumindest finde ich das in euren Beiträgen nicht).

[edit by darkkurt: :nö: so nicht!]