Ich glaube der Fall ist einfach so kurios und selten, dass der Gesetzgeber nie dran gedacht hat, diesen ins StGB aufzunehmen.
gruss kelle!
An diesen konkreten Fall vielleicht nicht, aber
Könnte man die Eltern nicht wegen Kindesgefährdung verknacken? [...]
an diese allgemeine Konstellation schon. Ich hatte den § 171 zwar schon verlinkt, aber hier auch noch mal als Quote:
§ 171 StGB Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich werde mich auch weiterhin einer Meinung enthalten, ob das Verhalten der Eltern hier tatsächlich nach dieser Norm zu bestrafen ist (ich kenne den Fall eben nur aus einer kurzen News).
Grundsätzlich aber hat der Gesetzgeber durchaus an die Bestrafung von Eltern gedacht, die ihre Fürsorgepflicht verletzen.