News 33-Jähriger hatte 120 Mal S*x mit Elfjähriger - Für ihn war es Liebe

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 23.11.2012 um 15:46:00 Uhr veröffentlicht:
33-Jähriger hatte 120 Mal S*x mit Elfjähriger - Für ihn war es Liebe
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Weil ein 33-jähriger Mann eine Liaison mit einem elfjährigen Mädchen hatte, musste er sich diese Woche vor dem Landgericht Chemnitz verantworten. Beide hatten mehrmals S*x zusammen, die Eltern des Mädchens waren darüber informiert."Seit vielen Jahren ist er ein enger Freund der Familie. An Wochenenden besuchte er uns, blieb über Nacht und schlief in Franzis Zimmer", so ihre Mutter. Sie habe ihr aber gesagt, dass ihr Liebhaber für sie zu alt sei. Doch vor einem Jahr machte das Mädchen Schluss und suchte sich einen Gleichaltrigen. Weil der Mann dennoch nicht von dem Mädchen ablassen wollte, zeigte ihn die Familie schließlich an, laut Staatsanwaltschaft hatte er mindestens 120 Mal S*x mit dem Mädchen."Die Kleine hat sich in mich verliebt und ich mich in sie", sagte er vor Gericht. Das Urteil: fünf Jahre und vier Monate Haft.
 
aus dem grund sollten eltern, wo sowas zulassen ebenso bestraft werden.
Du kannst ja gern deine Meinung haben. Wäre das meine Tochter gewesen, hätte der Kerl sich schon beim ersten Mal ne Anzeige von mir eingefangen. Abgesehen davon ist das ein Offizialdelikt, wenn also eine Behörde Wind davon kriegt, muß sie von ganz allein die zuständige Polizei/Staatsanwalt einschalten, die dann auch ermitteln muß. Nur die Eltern des Mädchens, die müssen gar nix. Deinen eigenen Kindern darfst du Alk, Kippen und auch S*x incl. Pornos gucken erlauben. Das nennt sich Recht auf Erziehung. Das Jugendamt wird zwar not amused sein, wenn es das mitkriegt, aber strafrechtlich ist das nicht belegt.
 
Natürlich kann man drüber nachdenken. Wenn da jemand Anklage erhebt, was passiert dann? Das Kind wird von Psychiatern/Psychologen in die Mangel genommen, behauptet dann am Anfang erstmal, daß es doch gar nix böses getan hat ... und am Ende fühlt sich das Kind furchtbar und hat nen Knacks fürs Leben. Nebenbei ist das Kind noch für ne längere Zeit Vater und/oder Mutter los. DAS soll im Sinne des Kindeswohls sein?

Ich hab mich lange Zeit darüber gewundert, warum mißbrauchte Kinder ihre eigenen Eltern (auch Stief-Elternteile) über so lange Zeit nicht anzeigen wollen. Familie ist das einzig halbwegs beständige in diesen hektischen Zeiten, die täglich neue Herausforderungen an den Menschen stellen. Familie gibt man nicht einfach so auf.
 
Auch über diese Dinge kann man sicher nachdenken. Gerade weil eine differenzierende Betrachtung jeder Straftat geboten ist kommentiere ich eigentlich keine Fälle, die ich nur aus den Medien kenne.

Aber einfach so zu tun, als gäbe es keine strafrechtlichen Vorschriften für die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht ist sicher auch falsch.
 
Ich habe nicht gesagt, daß es keine Strafrechtsvorschriften bezüglich der Sorgepflicht bzw. deren Vernachlässigung gibt. Der 171er ist aber ein wahrer Gummiparagraph, denn was der Eine für richtig in der Erziehung ansieht, kann dem Anderen schon wieder ganz schön sauer aufstoßen. In Bayern z. B. wirste schon schief angesehen (und stehst damit unter verschärfter Beobachtung bis hin zur Denunziation), wenn du zwar (noch) Kirchenmitglied bist, dein Kind aber nicht taufen läßt. Über die afghanischen Kinderbräute (die dort ganz selbstverständlich sind) wollen wir gar nicht erst philosophieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber nicht auf die Eltern! Die haben ihr Kind nicht mißbraucht. Sie haben den Täter am Ende sogar angezeigt.
 
Aber nicht auf die Eltern! Die haben ihr Kind nicht mißbraucht. Sie haben den Täter am Ende sogar angezeigt.

Bei vielen anderen Vergehen wird Beihilfe oder Anstifung auch unter Strafe gestellt, hier eben leider nicht. Aber es ist bequem erst zu Applaudieren und wenn einem dann irgendetwas stinkt anzuzeigen. Traurig dass es für die Eltern eben keine Konsequenzen haben wird.

Zum Thema: Verdammt ... wer zählt denn bei 120x S*x mit?!
 
Ich glaube der Fall ist einfach so kurios und selten, dass der Gesetzgeber nie dran gedacht hat, diesen ins StGB aufzunehmen.

gruss kelle!
 
wer zählt denn bei 120x S*x mit?!
Entweder hat das Mädchen Einträge im Tagebuch gehabt, der Kerl hat's im Terminkalender angekreuzt, oder aber es wurde einfach geschätzt - von ... bis ... = 60 Wochen, 2 mal pro Woche.

Es ist ja weder Beihilfe noch Anstiftung. § 176 spricht zwar davon,
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
aber das gilt hier nicht. Es dulden heißt eben nicht, das Kind dazu zu "bestimmen". Mit "dazu bestimmen" ist gemeint, daß die Elterndem Kind den S*x quasi befohlen hätten. Haben sie aber nicht.

Kelle hat recht. Das ist wirklich so ungewöhnlich ... nicht für alles und jeden kann ein eigener § her. Wir haben jetzt schon zuviele §§.
 
Könnte man die Eltern nicht wegen Kindesgefährdung verknacken? Die Kleine hätte ja schwanger werden können (evtl. sogar mit Komplikationen/Tödlichem Ablauf) oder sich irgendeine eklige Krankheit holen können. Von ner 11-Jährigen darf man soviel Weitsicht vielleicht nicht erwarten, von den Eltern aber schon. Sie haben dem Kind also bewusst einer Gefahr ausgesetzt, als sie die Beziehung zuließen. Ganz normal können die Eltern jedenfalls nicht sein.