2 mal Anzeige wegen Körperverletzung

...der hat ein freund von mir angemacht ich hab mein freund weggezogen hab den typen die hand gegeben und darauf hin hab ich eine sitzen gehabt...

...ich stellte mich dazwischen konnte einem schlag ausweichen und gab dem typen auch eine...

wie blöd... Warum mischt du dich da ein? Wenn jemand irgendwen fragt was das soll ( bestimmt nicht grad nett ) musst du dich doch nicht dazwischen stellen... naja wünsche dir viel glück
 
wie blöd... Warum mischt du dich da ein? Wenn jemand irgendwen fragt was das soll ( bestimmt nicht grad nett ) musst du dich doch nicht dazwischen stellen... naja wünsche dir viel glück

Es ist doch klar, dass man seinen Freunden hilft bzw. versucht zu schlichten.

Was mich mal interessieren würde wie Notwehr konkret auszusehen hat ...
 
Was mich mal interessieren würde wie Notwehr konkret auszusehen hat ...

wirst du ohne jeglichen grund ausgeraubt oder geschlagen hilft nur kopfschuss.

aber leider bist du dann der böse täter der dem "opfer" am besten noch die ec karte und die pin hätte geben sollen.
ach und ne entschuldigung das du nur nen billiges handy hast oder nicht genug bargeld wäre auch sehr sinnvoll.
 
ohjeee... da sieht man mal, wie schnell das gehen kann...
ich kann dir da auch keinen rechtlichen rat geben, aber ich wünsch dir viel glück, dass es nich ganz so schlimm kommt... weil knast wünsch ich nach dem, was ich so gehöt habe niemandem... also viel glück!
 
wirst du ohne jeglichen grund ausgeraubt oder geschlagen hilft nur kopfschuss.

aber leider bist du dann der böse täter der dem "opfer" am besten noch die ec karte und die pin hätte geben sollen.
ach und ne entschuldigung das du nur nen billiges handy hast oder nicht genug bargeld wäre auch sehr sinnvoll.

:mrgreen: nein im Ernst ... wann darf ich eine Person überhaupt fest halten, bis die Polizei kommt o.ä. weil sonst ist des ja am Ende noch Freiheitsberaubung.
 
Da ich mich berufsbedingt sehr gut in diesem Bereich auskenne, kann ich Dir ein paar Sachen dazu sagen.

Sollten Deine Ausführungen der Richtigkeit entsprechen, dann kannst Du mangels "öffentlichen Interesse" mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen. Erstmal wirst Du von der entsprechenden Polizeidienststelle Post erhalten. Entweder musst Du Dich schriftlich äußern oder wirst zur Vernehmung auf die Wache geladen. Wenn die Vorfälle in Deiner Stadt waren, passiert vermutlich zweiteres. Du kannst Dich zu jedem Zeitpunkt anwaltlich beraten und vertreten lassen. Du musst auch keine Aussagen tätigen, dazu bist Du nicht verpflichtet.

Ich empfehle Dir, Dich mit Deinen Eltern zusammenzusetzen und über Euren Versicherungsschutz zu sprechen. Du sagst, dass Du nicht Rechtsschutzversichert bist. Brauchst Du auch nicht sein, da Du Schüler bist (laut Nickpage), vermutlich noch zu Hause wohnst und daher familienversichert bist. Dies gilt im übrigen auch so lange Du in einer Ausbildung bist.

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen und an die anderen Hobbyanwälte sei gesagt: einfach mal die... wenn man keine ahnung hat! ;)
 
Hättest besser sofort die Bullen angerufen und gesagt das dich jemand schlagen wollte und du Notwehr anwenden musst. Du stehst auf jeden Fall immer besser da wenn du die Polizei rufst und nicht erst auf eine Anzeige wartest um dich dann zu rechtfertigen warum du geschlagen hast... Besser extrem auf Opfer machen auch wenn es übertrieben ist, als nachher als Täter dazustehen :roll:

Naja wünsche dir noch viel Glück in der Angelegenheit!
mfg
Simon


[Edit]: Wenn mir schon jemand nen roten gibt dann kann er ja wenigstens seinen Namen dahinterschreiben... War auch nicht rot sondern schwarz ;-)

[Edit 2]: Noch ein anonymer roter^^: Renomeegeheule hat hier nix verloren. Dazu gibt´s einen Thread. Heulsuse.

Naja hier scheint ja jemand ziemliche Komplexe zu haben... :ugly:
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 223

Körperverletzung(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hat das deine Frage beantwortet? Und zu deiner Aussage:

ein schlag ins gesicht mehr nicht, verletzte ganbs auch nicht wirklich und die andere person war alkoholisiert

"Nur mal ein Schlag" selbst ein Schlag sind 2 Schläge zu viel. Verletzte gab es nicht????? Nach einem Schlag ins Gesicht? Ich glaube nicht das das so gut ausgeht. Ob der andere nun Alkohol getrunken hat spielt keine Rolle... wenn er dich angegriffen hätte, wäre es was anderes.​

nein im Ernst ... wann darf ich eine Person überhaupt fest halten, bis die Polizei kommt o.ä. weil sonst ist des ja am Ende noch Freiheitsberaubung.
Schonmal was vom Jedermannsgesetz gehört? Wenn jemand unter Verdacht steht eine Straftat begangen zu haben, darf jedermann (und jede Frau :ugly:) ihn festhalten bis die Polizei eintrifft.



Gruß
Gremlin​
 
Schonmal was vom Jedermannsgesetz gehört? Wenn jemand unter Verdacht steht eine Straftat begangen zu haben, darf jedermann (und jede Frau :ugly:) ihn festhalten bis die Polizei eintrifft.



Gruß
Gremlin​

Das ist so nicht ganz richtig ;) Du darfst nur dann jmd festhalten wenn du ihn bei einer Straftat erwischt hast. Nur jmd auf Verdacht feshalten klappt niciht so ;)
 
Und ohne Beweise stehst du ziemlich schlecht da.
mfg
Ohne mich hier auch in die Reihe der Hobbyanwälte einzugliedern... Man muss doch nicht seine Unschuldigkeit oder sonstwas beweisen. Die eigene Schuld muss einem erstmal bewiesen werden. Und solange du noch keine Aussage gemacht hast, die anderes beweist. Und wenn niemand Verletzungen davongetragen hat, sieht das doch schonmal ganz gut aus...
 
Da fällt mir grade nur eines ein:

Pack schlägt sich und verträgt sich ...

Und wer wegen einer Auseinandersetzung gleich zu den grün-weißen rennt gehört nochmal eine auf die nuss gegeben!

Hier gab es weder verletzte noch waren alle nüchtern , also was soll das Gepetze bei den "Beamten" wie im kindergarten?
 
Das ist schon schön in Deutschland.

Ich kann nicht viel dazu sagen, aber ich glaube nicht das viel kommen wird.

Aber so ist das in DE..

Gerichte sind überfüllt...alles wird nur noch angezeigt..echt schrecklich...

MfG
 
naja kA was da noch kommt, bin am mittwoch zur krippo fotos, fingerabdrücke und aussage machen, wenn ich was neues weiss sag ich bescheid
 
Na ja, Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Ein Fall aus meinem Bekanntenkreis, der mich wirklich schockiert hat:

Bei einem Bekannten wurde eingebrochen, mitten in der Nacht.
Der Bekannte schlief und wurde durch die Geräusche wach. Er bewaffnete sich mit einem Tennisschläger, den er gerade griffbereit hatte und überraschte den Täter in seiner Wohnung.
Die Lichtverhältnisse waren mehr, als mangelhaft.
Er setzte den Täter mit einem Schlag von hinten in die Beine und anschliessendem Arm auf den Rücken drehen ausser Gefecht. Seine Freundin rief sofort die Polizei und der Täter wurde verhaftet.

Das Ende vom Lied. Der Einbrecher wurde wegen des Einbruches verurteilt und mein Bekannter bekam eine Geldstrafe wegen Körperverletzung.
Die Begründung lautete auf Unverhältnismäßigkeit der Mittel, da er den Tennisschläger als Waffe eingesetzt hatte und der Einbrecher vollkommen unbewaffnet war.

Dies war allerdings absolut nicht ersichtlich.....mangels ausreichender Beleuchtung. Er hätte genausogut mit einem Sturmgewehr in der Wohnung rumlaufen können.

Dieser Fall hat mich unglaublich in meiner Einstellung zum deutschen Recht erschüttert.
 
das ist ja echt krass!
da sollte man sich als deutscher bürger am besten gar nicht mehr wehren, dann kann einem vor gericht auch nix passieren und am besten steckt man noch n bisschen schmerzensgeld ein... hey, es kann natürlich auch passieren, dass man dabei drauf geht... aber das risiko gehört dazu...
echt zum kotzen!!!!
 
is ja auch so, wenn man mit nem auto nen fahrradfahrer anfährt, der einem die vorfahrt genommen hat oder so, man also eig im recht ist, dann is man zwar im recht, kann aber noch zivilrechtlich angeklagt werden.
 
Moin assactions, alter Grafikhase =)

ich hab auch mal jemanden geschlagen, zwar keine notwehr, da es um meine freundin ging ( ex nun ) die er sexuell missbraucht hat.

ich hab den kerl an die seite genommen, ihn gefragt was des alles solle, und als antwort kam halt nur, ich hab nix gemacht, bla bla.. da hab ich ihm die schnauze poliert und aufn Boden getreten.

Am Ende kam dann bei heraus, dass ich 40 Std. Sozialdienst ableisten durfte.

Also Sozialstunden könnten da vllt. auch herauskommen.

So far, fliege1 ;)
 
[...] wenn man mit nem auto nen fahrradfahrer anfährt, der einem die vorfahrt genommen hat oder so, man also eig im recht ist, dann is man zwar im recht, kann aber noch zivilrechtlich angeklagt werden.
In welchem Gesetz steht das denn? 8O Poste dazu mal bitte einen Link.

Wer schuldlos in einen Unfall verwickelt wurde, der kann meines Wissens nach auch nicht angeklagt werden.