2 mal Anzeige wegen Körperverletzung

Moin assactions, alter Grafikhase =)

ich hab auch mal jemanden geschlagen, zwar keine notwehr, da es um meine freundin ging ( ex nun ) die er sexuell missbraucht hat.

ich hab den kerl an die seite genommen, ihn gefragt was des alles solle, und als antwort kam halt nur, ich hab nix gemacht, bla bla.. da hab ich ihm die schnauze poliert und aufn Boden getreten.

Am Ende kam dann bei heraus, dass ich 40 Std. Sozialdienst ableisten durfte.

Also Sozialstunden könnten da vllt. auch herauskommen.

So far, fliege1 ;)


Richtig so, wenn es um meine Freundin geht, da verstehe ich überhaupt keinen Spaß und wenn es um Frauen oder Mädchen geht allgemein auch nicht wenn die irgendwo belästigt werden.

Prinzipiell würde ich aber trotzdem immer die Polizei rufen, weil man einfach nie weiß was passiert.

N Kumpel und ich haben mal wegen nem richtigen Kleinscheiss die Polizei gerufen weil uns einer angemacht hat und Geld für ZIgaretten wollte, ich h#ätte ihm eine reingehauen aber mein Kumpel hat ihn laufen lassen und die Polizei gerufen. Er hatte sich alle möglichen Details gemerkt, ca 4 Wochen später kam dann Vorladung zum Gericht, weil die beiden noch 5 oder 6 weitere Sachen gemacht hatten, wir aber angeblich sehr gute Hinweise geliefert hätten, wie auch immer man das jetzt auslegen will. Aber die haben auf jeden Fall ihre gerechte Strafe bekommen. ( Die anderen Fälle waren übrigens erheblich schlimmer)

Manche Leute lassen sich 3 oder 4 Fahrräder klauen ohne was zu machen, stelle sich mal einer vor das Fahrrad wird gefunden und dann dort noch 5 andere Fahrräder die geklaut sind ( was mit sicherheit überprüft wird.).

Also gute Nacht
 
Ich hab mal nen Schläger angezeigt, der mich nur drei mal getroffen hat, weil ich weggegangen(gerannt) bin.
Naja, die Anzeige wurde fallengelassen, weil die Anzeige an sich genug an Erzieherischer Massnahme war, oder so.... Toller Rechtsstaat, der Typ prügelt sich weiter als wäre nichts gewesen.
 
das is ja auch das problem bei sexueller belästigung, oder so... das musst du auch erstmal beweisen...
wenn der typ sich weiter schlägt, können den doch andere anzeigen... und dann müsste das ne satte strafe geben...
 
Naja, die Anzeige wurde fallengelassen, weil die Anzeige an sich genug an Erzieherischer Massnahme war, oder so.... Toller Rechtsstaat [...]
Ich liebe es, immer halbe Berichte zu lesen zu bekommen, mit denen man herzlich wenig anfangen kann und die keine Diskussionsgrundlage darstellen.

Wir wissen weder etwas über das Alter des Jungen, geschweige denn über die näheren Umstände der Tat. :roll:

das is ja auch das problem bei sexueller belästigung, oder so... das musst du auch erstmal beweisen...
Was ja irgendwo auch logisch ist. Im Zweifel für den Angeklagten - nicht ohne Grund. Sonst könntest du ja einfach irgendetwas behaupten und jemanden anzeigen, obwohl du gar keine Zeugen hast.
 
So war heute bei der polizei, diese war sehr freundlich und nahm mir meine version ab und hofft das die anzeige fallen gelassen wird. Am ende der vernehmung fragte der polizist ob ich an einem "täter opfer ausgleich" interesse hätte, das heißt das ich mich warschnlich mit dem "opfer" zusammen setzen muss und mich entschuldigen sollte, desweiten werde ich wohl die kontaktlinse bezahlen muessen, die beim schlag verlohren gegangen ist.
 
Naja der Täter Opfer Ausgleich (TOA) ist nicht nur ein einfaches entschuldigen.

Du wirst mit einem Opfer und 2 Betreuern zusammensetzen, und ihr werdet über die Tat reden. Ofizielle Erklärung TOA:

Durch den TOA soll versucht werden, Täter und Opfer, die dazu bereit sind, an einen Tisch zu bringen und ihnen unter Aufsicht eines neutralen Vermittlers die Möglichkeit zu geben, Art, Form und Umfang einer Wiedergutmachung des verursachten materiellen und immateriellen Schadens zu vereinbaren.

Gruß
Gremlin
 
Was ja irgendwo auch logisch ist. Im Zweifel für den Angeklagten - nicht ohne Grund. Sonst könntest du ja einfach irgendetwas behaupten und jemanden anzeigen, obwohl du gar keine Zeugen hast.
aber trotzdem... wie bitte soll man das denn beweisen??? stell dir vor, du wirst als frau sexuell belästigt. sagen wir nachts, und kein zeuge is in der nähe. der täter hinterlässt auch keine spuren, weil er dich ja nicht vergewaltigt hat... vielleicht hast du auch keine anderen verletzungen oÄ weil du dich nicht wirklich gewehrt hast, da du sowieso unterlegen gewesen wärest um den täter nich unnötig zu provozieren und weil du gedacht hast, dann ist es schneller vorbei...
versuch das mal zu beweisen!!! da braucht man gar keine anzeige zu schalten... und der typ läuft weiter frei rum! und stellt vielleicht noch mehr solcher sachen an.
andererseits finde ich es natürlich auch irgendwie verständlich, dass man es beweisen muss, weil sonst könnte ja jede frau daher kommen und über irgendjemanden behaupten, er hätte sie belästigt.
aber für echte opfer is das echt schlimm!

Naja der Täter Opfer Ausgleich (TOA) ist nicht nur ein einfaches entschuldigen.

Du wirst mit einem Opfer und 2 Betreuern zusammensetzen, und ihr werdet über die Tat reden.
na viel spaß ;)
wobei es schon vernünftig is... ;)
 
andererseits finde ich es natürlich auch irgendwie verständlich, dass man es beweisen muss, weil sonst könnte ja jede frau daher kommen und über irgendjemanden behaupten, er hätte sie belästigt.
Sag ich ja. ;)

Wenn jemand verurteilt werden soll muss seine Straftat bewiesen werden, das ist in einem Rechtsstaat wie Deutschland so. Anders ist es ja auch nicht möglich.

So derbe es klingt, aber wenn ein Einbrecher keine Spuren hinterlässt kann er auch nicht verurteilt werden, genau wie jemand, der eine Frau nachts belästigt.

Da hilft nur sich ausreichend mit Pfefferspray zu bewaffnen. Das ist zwar eigentlich verboten, aber irgendwie muss man sich ja zur Wehr setzen.
 
Da hilft nur sich ausreichend mit Pfefferspray zu bewaffnen. Das ist zwar eigentlich verboten, aber irgendwie muss man sich ja zur Wehr setzen.
Da hast du recht, aber dann darf man auch nicht wegen der Anzeige gegen ein selber meckern (Waffengesetz, gefährliche Körperverletzung)! und da spielt es keine rolle ob es Notwehr war ;)
 
Pfeffersprays mit Zulassung sind in Deutschland als Tierabwehrspray frei erhältlich und dürfen in Notwehrsituationen auch gegen Menschen verwendet werden
Da hilft nur sich ausreichend mit Pfefferspray zu bewaffnen. Das ist zwar eigentlich verboten, aber irgendwie muss man sich ja zur Wehr setzen.