In welchem Gesetz steht das denn?Poste dazu mal bitte einen Link.
Wer schuldlos in einen Unfall verwickelt wurde, der kann meines Wissens nach auch nicht angeklagt werden.
Ich glaube er meint damit die Teilschuld. oder

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In welchem Gesetz steht das denn?Poste dazu mal bitte einen Link.
Wer schuldlos in einen Unfall verwickelt wurde, der kann meines Wissens nach auch nicht angeklagt werden.

Moin assactions, alter Grafikhase =)
ich hab auch mal jemanden geschlagen, zwar keine notwehr, da es um meine freundin ging ( ex nun ) die er sexuell missbraucht hat.
ich hab den kerl an die seite genommen, ihn gefragt was des alles solle, und als antwort kam halt nur, ich hab nix gemacht, bla bla.. da hab ich ihm die schnauze poliert und aufn Boden getreten.
Am Ende kam dann bei heraus, dass ich 40 Std. Sozialdienst ableisten durfte.
Also Sozialstunden könnten da vllt. auch herauskommen.
So far, fliege1![]()
Ich liebe es, immer halbe Berichte zu lesen zu bekommen, mit denen man herzlich wenig anfangen kann und die keine Diskussionsgrundlage darstellen.Naja, die Anzeige wurde fallengelassen, weil die Anzeige an sich genug an Erzieherischer Massnahme war, oder so.... Toller Rechtsstaat [...]
Was ja irgendwo auch logisch ist. Im Zweifel für den Angeklagten - nicht ohne Grund. Sonst könntest du ja einfach irgendetwas behaupten und jemanden anzeigen, obwohl du gar keine Zeugen hast.das is ja auch das problem bei sexueller belästigung, oder so... das musst du auch erstmal beweisen...
Durch den TOA soll versucht werden, Täter und Opfer, die dazu bereit sind, an einen Tisch zu bringen und ihnen unter Aufsicht eines neutralen Vermittlers die Möglichkeit zu geben, Art, Form und Umfang einer Wiedergutmachung des verursachten materiellen und immateriellen Schadens zu vereinbaren.
aber trotzdem... wie bitte soll man das denn beweisen??? stell dir vor, du wirst als frau sexuell belästigt. sagen wir nachts, und kein zeuge is in der nähe. der täter hinterlässt auch keine spuren, weil er dich ja nicht vergewaltigt hat... vielleicht hast du auch keine anderen verletzungen oÄ weil du dich nicht wirklich gewehrt hast, da du sowieso unterlegen gewesen wärest um den täter nich unnötig zu provozieren und weil du gedacht hast, dann ist es schneller vorbei...Was ja irgendwo auch logisch ist. Im Zweifel für den Angeklagten - nicht ohne Grund. Sonst könntest du ja einfach irgendetwas behaupten und jemanden anzeigen, obwohl du gar keine Zeugen hast.
na viel spaßNaja der Täter Opfer Ausgleich (TOA) ist nicht nur ein einfaches entschuldigen.
Du wirst mit einem Opfer und 2 Betreuern zusammensetzen, und ihr werdet über die Tat reden.
Sag ich ja.andererseits finde ich es natürlich auch irgendwie verständlich, dass man es beweisen muss, weil sonst könnte ja jede frau daher kommen und über irgendjemanden behaupten, er hätte sie belästigt.
Da hast du recht, aber dann darf man auch nicht wegen der Anzeige gegen ein selber meckern (Waffengesetz, gefährliche Körperverletzung)! und da spielt es keine rolle ob es Notwehr warDa hilft nur sich ausreichend mit Pfefferspray zu bewaffnen. Das ist zwar eigentlich verboten, aber irgendwie muss man sich ja zur Wehr setzen.
Da hilft nur sich ausreichend mit Pfefferspray zu bewaffnen. Das ist zwar eigentlich verboten, aber irgendwie muss man sich ja zur Wehr setzen.