15 Jahre Fahrverbot für Radfahrer

Helldoor

*Beta Draconis*
ID: 346081
L
26 März 2009
1.373
224
Berliner Kurier

Ein 24-jähriger Student fuhr Nachts mit dem Fahrrad von einer Studenten-Party nach Hause. Nachdem er eine Rote Ampel überfuhr und dabei von der Polizei beobachtet wurde, führte man eine Kontrolle des Alkoholwertes durch. Die Blutabnahme im Krankenhaus ergab einen Alkoholwert von 1,71 Promille.

Da er keinen Führerschein hatte, konnte man ihm diesen auch nicht abnehmen. Der Student wurde zu einer Strafe von 500 Euro verurteilt, die er auch bezahlte. Jedoch lehnte er die Aufforderung des Landratsamtes, sich einer MPU zu unterziehen, ab.

Nach Verstreichen der letzten Frist für die MPU verhängte die Fahrerlaubnisstelle Gießen ein amtliches Verbot, "fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge" zu bewegen, also auch Fahrräder und Skateboards darf er nicht mehr fahren. Das Verbot gilt bis April 2024.

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Krass, oder?
 
Stand im verlinkten Artikel. 25,00 € Geldbuße, falls er erwischt wird.

Habe ich auch noch nicht gehört, sowas. 15 Jahre find ich auch echt krass, dafür dass im Grunde nix passiert ist.
 
Ja, aber ...

Nach Verstreichen der letzten Frist für die MPU
auch nicht besonders schlau von ihm ;)

Ich frag mich schon seit ich weiß nicht wie lang, welche Konsequenzen besoffenes Fahrradfahren hat. Ich dachte immer, man könnte 1,6 Promille haben, ohne irgendwas befürchten zu müssen und nachdem ich heute mal diesen Fall zum Anlass genommen hab, etwas zu googeln, bin ich immer noch nicht viel schlauer.
Offenbar gibts ne ne Grenze, irgendwas über 1,6 Promille, bei der die MPU angeordnet wird und man dann aus irgendwelchen formalen Gründen den Führerschein abgenommen bekommt. Und ohne im Straßenverkehr auffällig zu sein, hat man unter 1,6 Promille nichts zu befürchten!?

Besoffen Radfahren ist natürlich in jedem Fall gefährlich ;)

Gruß
Surferer
 
Ja, aber ...


auch nicht besonders schlau von ihm ;)

Ich frag mich schon seit ich weiß nicht wie lang, welche Konsequenzen besoffenes Fahrradfahren hat. Ich dachte immer, man könnte 1,6 Promille haben, ohne irgendwas befürchten zu müssen und nachdem ich heute mal diesen Fall zum Anlass genommen hab, etwas zu googeln, bin ich immer noch nicht viel schlauer.
Offenbar gibts ne ne Grenze, irgendwas über 1,6 Promille, bei der die MPU angeordnet wird und man dann aus irgendwelchen formalen Gründen den Führerschein abgenommen bekommt. Und ohne im Straßenverkehr auffällig zu sein, hat man unter 1,6 Promille nichts zu befürchten!?

Besoffen Radfahren ist natürlich in jedem Fall gefährlich ;)

Gruß
Surferer

Ich meine, das uns in der Fahrschul-Theorie gesagt wurde, das es völlig egal ist, ob man besoffen Auto oder Rad fährt.. es hat exakt dieselben Konsequenzen (bezogen auf den Führerscheinentzug)..

LG
 
Vielleicht wirklich zu krass die Strafe, aber andererseits, er ist Verkehrsteilnehmer und hat einfach fahrlässig gehandelt. Wahrscheinlich würde man die Strafe als gerecht ansehen wenn etwas passiert wäre. Das sehe ich anders, denn muß immer erst etwas passieren?
Wenn man jemanden mit dem Auto erwischt der so voll ist, dann bekommt die Strafe eine andere Bedeutung. :roll:
Verkehrsteilnehmer ist er als Radfahrer und als Autofahrer, von daher finde ich die Strafe zwar fett aber absolut ok.
 
Er hat ja schon eine rote Ampel überfahren und kann von Glück sagen das nix passiert ist; und dieses "MPU-verweigern" zählt irgendwie noch extra. Da meinen die das er "zur Teilnahme am Straßenverkehr" ungeeignet ist", wird z.B. auch bei hartnäckigen Alkoholikern angewandt, und bei Leuten die in der MPU die Tendenz zur Selbstjustiz im Straßenverkehr durchscheinen lassen (Gewaltätig).
Ich möchte als Autofahrer nicht so einen "Verkehrsteilnehmer" vor den Kühler bekommen.
 
Grundsätzlich heisst StGB § 316:
§ 316 Trunkenheit im Verkehr
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

Als Fahrzeug gilt auch das Fahrrad - so schräg es auch tönt ;)

www.ramom.de schrieb:
Bei nicht-motorisierten (also erheblich langsameren) Fahrzeugen liegt die Grenze, ab der häufig eine MPU gefordert wird, ebenfalls bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert lässt die Fahrerlaubnisbehörde vor der Erst- oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis stets die Fahreignung überprüfen. Dazu ist ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung beizubringen. Ist der Fahrradfahrer (noch) im Besitz einer Fahrerlaubnis, wird diese entzogen, wenn das Gutachten nicht positiv ausfällt.
Wann jedoch diese MPU gefordert wird, ist nicht eindeutig festgelegt und hängt von den Umständen ab.

Eigentlich finde ich es in Ordnung, alkoholisierte Fahrer ab einem gewissen Promillensatz zu bestrafen. Aber ich denke nicht, dass ein Fahrradverbot sinnvoll geschweige denn realisierbar ist. Wie oft werden Fahrradfahrer angehalten? Ich schätze mal praktisch nie, und dass dann gar jemand auf die Idee kommt, der habe ein Verbot, ist nahezu unmöglich.
Ein Entzug des Autoführerscheines bei alkoholisiertem Zustand auf dem Fahrrad jedoch finde ich gerechtfertigt, nachvollziehbar und auch realisierbar ...

Gruess
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen,

Was ist unter 1,6 Promille?
Wenn ich zwei Bier getrunken habe und sagen wir über 0,5 Promille bin (mit dem Rad) ohne beim Fahren auffällig zu sein? Eine wirklich konkrete Antwort hab ich dazu immer noch nicht gefunden.


finanztip.de schrieb:
Als Autofahrer ist man ja ab 1.1 Promille absolut fahruntüchtig und ist, unabhängig davon, ob man einen Unfall baut oder nicht, seinen Schein los. Auf dem Fahrrad gilt das erst ab 1,6 Promille. Und die Grenzen von 0,5 und 0,8 Promille gelten überhaupt nur für Autofahrer und nicht für Radler.
Aber ein großer Vorteil ist das bei genauer Überlegung leider auch nicht. Denn sobald man unter Alkohol einen Unfall baut, reichen auch auf dem Fahrrad genauso wie am Steuer eines Autos schon 0,3 Promille aus, und der Schein ist weg.
Ist allerdings aus dem Jahr 2000, aber offenbar richtig.
Siehe auch https://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=721

Gruß
Surferer :D
 
gerecht?

Also ich finde Strafe muss auf jeden Fall sein.Er kann auch von Glück reden,dass nichts passiert ist.
Aber 15 Jahre für jemanden,der wie ich gehört habe noch nicht einmal den Führerschein hat,finde ich etwas hart.:roll:
Ich würde eher eine Aufklärung und eine hohe Geldstrafe verhängen,da er sein Fahrrad braucht. Die hohe Geldstrafe macht ihm als Student denk ich mehr aus.
Aber letztlich ist es nicht in unserer Hand:D
Hoffen wir das er das auf jeden Fall nicht wieder macht.
 
Er hatt ja auch die Möglichkeit diese Strafe zu umgehen.

MPU! Selber schuld sage ich da nur!
 
Mal ne blöde Frage: Würde einem Autofahrer im selben Zusammenhang dann ebenfalls der Führerschein und die Fahrerlaubnis für alle anderen Fahrzeuge für 15 Jahre abgenommen???
 
Mal ne blöde Frage: Würde einem Autofahrer im selben Zusammenhang dann ebenfalls der Führerschein und die Fahrerlaubnis für alle anderen Fahrzeuge für 15 Jahre abgenommen???

Wenn er, genau wie der Radfahrer, nicht zur MPU geht, ist es genau so.
Hier wird klar das kein Unterschied gemacht wurde. Hier zählt nur Teilnehmer im Strassenverkehr.
 
Das einige, das ich mich bei diesem Radfahrer frage ist, wie er mit 1.6 Promille es noch geschaffr hat, überhaupt zu fahren! Die Strafe ansich finde ich doch schon ziemlich hart, egal ob es nun den Radfahrer oder einen Autofahrer betrifft.
 
Nur mal so allgemein, wer bei rot über die Ampel geht, kann deswegen auch seinen Schein verlieren! Ich werde zwar immer wieder blöd angeschaut, wenn ich an einer unbefahrenen Straße an der roten Ampel stehen bleibe, aber das Risiko als Fußgänger meinen Führerschein zu verlieren is mir doch zu groß. :(
 
Berliner Kurier

Ein 24-jähriger Student fuhr Nachts mit dem Fahrrad von einer Studenten-Party nach Hause. Nachdem er eine Rote Ampel überfuhr und dabei von der Polizei beobachtet wurde, führte man eine Kontrolle des Alkoholwertes durch. Die Blutabnahme im Krankenhaus ergab einen Alkoholwert von 1,71 Promille.

Da er keinen Führerschein hatte, konnte man ihm diesen auch nicht abnehmen. Der Student wurde zu einer Strafe von 500 Euro verurteilt, die er auch bezahlte. Jedoch lehnte er die Aufforderung des Landratsamtes, sich einer MPU zu unterziehen, ab.

Nach Verstreichen der letzten Frist für die MPU verhängte die Fahrerlaubnisstelle Gießen ein amtliches Verbot, "fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge" zu bewegen, also auch Fahrräder und Skateboards darf er nicht mehr fahren. Das Verbot gilt bis April 2024.

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Krass, oder?

Ganz klar den Deutschen Staat mal seine Fingerchen Tod schlagen und mal vor dem Europäischen Gerichtshoft wegen einschränkung des europäischen Wettbwerbs und schweren Einbruch in die Menschrechte erfolgreich verklagen.

Erfolgsaussicht 100%

Der Deutsche Staat hat einfach zu viel Macht und führt sich in den EU wie eine Extrawurst mit Sonderrechten auf. Da hat der einzelne Bürger wie man sieht gar keine Rechte, die er durchsetzen könnte.

Gott sei Dank müssen sich deutsche Richter der EU unterordnen.

Ich finde wenn der deutsche Staat befugt ist EU Führerscheine oder das führen von nicht motorisierten Fahrzeugen verbieten darf, sollte man dies in der EU mit jedem deutschen Führerschein gleich verfahren.

Allen deutschen Führerscheinen verbieten im Ausland zu fahren. Wenn man sich das überlegt dann weis man mit welcher arroganten Frechheit hier Deutschland vorgeht.

Die MPU an für sich ist so wie so eine Menschensklaverei die in seiner Form verboten gehört. Nichts gegen eine MPU Anordnung. Aber dass ein Psychologe zu bestimmen hat, ob ein Mensch fahrtauglich ist oder nicht, oder ob dies eine Behörde tun darf ist das unqualifizierteste was es je geben kann.

Also ich bin PRO MPU aber sicher nicht wie sie in Deutschland findet. Das hat eben mit einer Feststellung der Fahrtauglichkeit überhaupt nichts zu tun. Das ist eine pro Mensch Beurteilung nach Werdegang und sozialem Umfeld. Das sind Unterstellungen.

Wer schon einmal bei einer MPU war, der weis wovon ich Rede. MPU befindet einen Menschen aus folgenden Gründen als Fahruntauglich, wenn eine Gruppe der Rückfallquote größer ist als die Erwartung.

Sprich wenn einer immer öfte mal Gas gegeben hat und dann mal bei der MPU sitzt fliegt er durch wall die Rückfallquote einen bestimmten Prozentsatz hat. Sprich auf den einzelnen kommt es nicht an. Alles reine Willkür und Geldmachererei. Das stellten nicht nur US Amerikanische Studien sondern auch EU Staaten fest.

Sprich dem Radfahrer ganz klar die MPU verweigern und sich vor dem europäischen Gerichtshof durchsetzen. Und auf die deutschen Pfeifen. Die sollen ihren Dreck selbst durchlaufen.

Auch ich bin den Weg erfolgreich gegangen. Sich also ja nicht von den deutschen zum Alkoholiker machen lassen!! Die behörden haben sich der EU unterzuordnen. Ich selbst habe 4 Jahr geklagt und hab dann beim Landratsamt angerufen und hab se alle ausgelacht, weil meine Fahrerlaubnis anerkannt werden musste.

Sich das ganze ja nicht gefallen lassen! Ich lass mir von den deutschen höchsten meine Socken beurteilen ob die nicht ne andere Farbe haben sollten. Aber unqualifizierte überteuerte Psychologen suche ich hier nie wieder auf.

Sorry wegen meiner Wut. Ich war vor 14 Jahren unter Alkoholeinfluss gefahren. 10 Jahre später sollte ich zur MPU. Der Grund für die Trunkenheit war, dass damals mit ner Freundin schluss war. Der Psychologe hat festgestellt, dass ich ein Alkoholiker sei, worauf meine Eltern Schuld hätten. :ugly::ugly::ugly: Ja ist echt wahr meine Mutter hat den TÜV Psychologen darauf hin erfolgreich Verklagt (Beleidigung (üble Nachrede))! Das ist die Wahrheit der deutschen MPU. Keine Ahnung haben die!!
 
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Nur mal so allgemein, wer bei rot über die Ampel geht, kann deswegen auch seinen Schein verlieren! Ich werde zwar immer wieder blöd angeschaut, wenn ich an einer unbefahrenen Straße an der roten Ampel stehen bleibe, aber das Risiko als Fußgänger meinen Führerschein zu verlieren is mir doch zu groß. :(

Wenn man als Fußgänger bei Rot über eine Ampel gehst, kriegt man ne Verwarnung, höchstens ein Bußgeld(bei Fremdgefährdung). Aber solange man es nicht regelmäßig macht(bzw. sich regelmäßig erwischen lässt), ist der Führerschein nicht in Gefahr. ;)
 
Wenn man als Fußgänger bei Rot über eine Ampel gehst, kriegt man ne Verwarnung, höchstens ein Bußgeld(bei Fremdgefährdung). Aber solange man es nicht regelmäßig macht(bzw. sich regelmäßig erwischen lässt), ist der Führerschein nicht in Gefahr. ;)

Das ist LEIDER Schwachsinn! Die MPU wird willkürlich angeordnet. Zum Beispiel wenn du mal gekifft hattest und die hatten dich mal aufgeschrieben (noch nicht mal veruteilt). Der Witz ist du warst aber nie unter Einfluss gefahren!

Schau doch mal ins MPU Forum. Das gibts welche die haben under Alkoholeinfluss eine Straftat begangen die nie mit dem Führen eines PKW zu tun hatte. Und deshalb zu MPU mussten.

Die meisten die den FS haben wissen das nur nicht. Deswegen wird nichts dagegen gemacht. Erst wenn man betroffen ist sieht man die Wahrheit übder diesen asozialen Vorgang des Staates.

Siehst ja was die mit dem Radfahrer gemacht haben!

Ebenso werden manche aggressive Menschen zu MPU angeordnet!

Sagen wir mal du rauchst nur mal einen Joint und wirst erwischt. Du aber noch nicht mal ins Auto gestiegen bist. Gut du bekommst deine Strafe so wie der Radfaherer. Gut du bekommst 2 Jahre lang Fahrverbot. Kann man alles nachvollziehen!!!! Dann musst du zu einer sau Tueren MPU, weshalb du 10 Jahre läufst, und sämtlich mit hypo teuren Tests ausgebeutet wirst jahre Lang und man unterstellt dir du Junkie bist etc... Das ist die Wahrheit der MPU! Es ist eine reine Geldmacherei!

Ich kann dir hierzu ein Gerichtsurteil von mir einscannen, das eine NEGATIVE MPU in eine POSITIVE umgewandelt hat, weil die Anordnung willkürlich getroffen wurde. Dahinter keine Beweise da waren, was mir unterstellt wurde, und demnach meine Fahrerlaubnis anzuerkennen war, die ich in der EU gemacht habe.

Aber ich musste 4 Jahre lang um mein Recht kämpfen.

Der Richter der ihm da Verbot mit dem Fahrrad zu fahren aufdrang sollte verklagbar sein. Dann würde ein Richter sich so ein scheiß nicht erlauben. Gegen Menschenrechte vorzugehen.

Das grenzt schon an Wahnsinn. Wenn die das in Frankreich gemacht hätten, hätten die Studenten die Strassen von Paris vor Wut abgebrannt. Aber nein die deutschen sind halt ne Extrawurst in der Welt!

Deswegen sag ich ja. Gott sei Dank gibt es einen europäischen Gerichtshof!
 
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