Hallo,
das beschäftigt mich jetzt schon seid einiger Zeit. Und zwar wurde vor ein paar Monaten bei uns im Dorf ein Raubüberfall auf ein Autohaus gemacht, die Kripo hat dann ermittelt, und eines Abends standen sie bei uns vor der Haustür und wollten reinkommen, ich mir nix dabei gedacht und sie reingelassen.
Dann fing die ganze Sache an:
"In der Zeit vom Überfall wurden Sie von einem Herr S. aus Frankfurt angerufen, dieser rief daraufhin eine andere unbekannte Person an, welche Sie einige Minuten später wiederrum anrief."
So dazu hab ich jetzt mal eine Frage:
Darf die Polizei ohne begründeten Verdacht einfach schauen mit wem ich wann telefoniert habe ? Weil alleine die Tatsache das ich zur Tatzeit mit jemandem telefoniert habe, ist jawohl kein begründeter Verdacht
.
Gruß
Gremlin
das beschäftigt mich jetzt schon seid einiger Zeit. Und zwar wurde vor ein paar Monaten bei uns im Dorf ein Raubüberfall auf ein Autohaus gemacht, die Kripo hat dann ermittelt, und eines Abends standen sie bei uns vor der Haustür und wollten reinkommen, ich mir nix dabei gedacht und sie reingelassen.
Dann fing die ganze Sache an:
"In der Zeit vom Überfall wurden Sie von einem Herr S. aus Frankfurt angerufen, dieser rief daraufhin eine andere unbekannte Person an, welche Sie einige Minuten später wiederrum anrief."
Darf die Polizei ohne begründeten Verdacht einfach schauen mit wem ich wann telefoniert habe ? Weil alleine die Tatsache das ich zur Tatzeit mit jemandem telefoniert habe, ist jawohl kein begründeter Verdacht
Gruß
Gremlin
