Datenschutz - gibts wohl nicht mehr!

27o8

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2 Mai 2006
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Hallo,

das beschäftigt mich jetzt schon seid einiger Zeit. Und zwar wurde vor ein paar Monaten bei uns im Dorf ein Raubüberfall auf ein Autohaus gemacht, die Kripo hat dann ermittelt, und eines Abends standen sie bei uns vor der Haustür und wollten reinkommen, ich mir nix dabei gedacht und sie reingelassen.

Dann fing die ganze Sache an:

"In der Zeit vom Überfall wurden Sie von einem Herr S. aus Frankfurt angerufen, dieser rief daraufhin eine andere unbekannte Person an, welche Sie einige Minuten später wiederrum anrief."
So dazu hab ich jetzt mal eine Frage:
Darf die Polizei ohne begründeten Verdacht einfach schauen mit wem ich wann telefoniert habe ? Weil alleine die Tatsache das ich zur Tatzeit mit jemandem telefoniert habe, ist jawohl kein begründeter Verdacht o_O.

Gruß
Gremlin
 
Datenschutz was ist das?

Ähm ich denk nicht das die Kripo ohne irgendeinen bestimmten Verdacht nachgeschaut hat die werden schon gewusst haben warum sie das machen.
Hast du nach den Grund für einen Verdacht gefragt?

Gruß Alex
 
Hast du nach den Grund für einen Verdacht gefragt?

Nö die haben aber gesagt die gehen allen Spuren nach, aber die sind ja wohl an meine Anruflisten gekommen, da wussten Sie ja noch garnicht ob ich da überhaupt telefoniert habe. Ich denke nicht das sie einfach zum Provider gehen und sagen "Eine Auflistung aller Gespräche zwischen 0 und 2 Uhr?".

Gruß
Gremlin
 
Vielleicht ist Herr S. einfach vorbestraft bzw. dringend tatverdächtig und ER wurde überprüft, wodurch du aufgrund der Zeit auch in Verdacht geraten bist, da durch die andere Person ein Zusammenhang bestand..
Geht ja nur um den Verdacht.
 
wurdest du jetzt festgenommen? nein.
solange es dazu gedacht ist, verbrecher zu fangen ist doch alles super :roll:
 
Tja Leute das wird das Problem der Zukunft werden.

Dadurch das die Leute immer mehr Daten über uns haben wird sowas öfters vorkommen. Die Rastern einfach und kommen so auf ein paar Personen und die werden genauer "durchsucht".

Aber wenn du nicht festgenommen wurdest und sie den Täter finden kannst du ja nur froh sein.

Gruß Alex
 
Aber wenn du nicht festgenommen wurdest und sie den Täter finden kannst du ja nur froh sein.

Gruß Alex

das eine hat mit dem anderen doch nix zu tun...
festgenommen wäre er sowieso nicht geworden, es geht hier ausschließlich um die "ausspionierung" rund um seine telefonliste von der polizei ohne (vermeindlich) jeden grund
 
[...] es geht hier ausschließlich um die "ausspionierung" rund um seine telefonliste von der polizei ohne (vermeindlich) jeden grund
Wieso ohne Grund? Wir kennen viel zu wenige Hintergründe um das beurteilen zu können.

Sicher sind die Beamten über eine andere Telefonüberwachung auf diesen Anschluss gestoßen und dann ist es logisch, dass da erstmal alles überprüft wird und das ist ja auch in Ordnung so.

Und wenn man mitten in der Nacht mehrmals telefoniert ist das sowieso ungewöhnlich.

Wenn die Polizei nichts unternimmt und nicht allen Spuren nachgeht, dann wird das nachher wieder in den Medien groß als Ermittlungspanne aufgezogen, weil die Täter über alle Berge sind. :-?
 
Wenn die Polizei nichts unternimmt und nicht allen Spuren nachgeht, dann wird das nachher wieder in den Medien groß als Ermittlungspanne aufgezogen, weil die Täter über alle Berge sind. :-?

Also ich kann nur aus AT-Sicht sagen, das die Polizei sogar tatverdächtigen Spuren nachgehen MUSS! Ohne Grund geht gar nichts mehr und da ich in auch in einem Gewerbe tätig bin wo DATENSCHUTZ noch groß geschrieben wird, kann ich euch sagen das, wenn kein Beschluss da ist, auch nichts herausgegeben wird und werden darf. Deshalb denke ich das es schon einen Grund gegeben hat, diese Telefonliste durchzusehen, soviel Unterschied wird wohl nicht sein zwischen DE und AT.

@hfkb
Genau so ist es, wenn man nach geht, wird gemotzt. Wenn nichts unternommen wird oder nicht jeder Spur nachgegangen wird, dann wird auch gemotzt. Man kann es einfach niemanden Recht machen.
 
Moin, moin
schau mal in Google und geb ein "gremlin klamm" oder nur gremlin.
Du wirst dich überall finden.
 
Und wenn man mitten in der Nacht mehrmals telefoniert ist das sowieso ungewöhnlich.
naja, ich telefoniere meistens nachts, bin ich jetzt ungewöhnlich ? 8)

Die Polizei stand wegen eines Telefonates auch bei mir mal vor der Tür, die wollten einfach nur einen Verdächtigen ausschließen ... der zur Tatzeit mit mir telefoniert hat ;)
 
Erstmal hättest du die gar nicht reinlassen sollen, kann sich für dich nur negativ auswirken. Die Durchsuchung deiner Telefondaten ist vermutlich auf "Gefahr im Verzug" zurückzuführen, die es laut BVG gar nicht mehr gibt... ist aber zur Polizei noch nicht durchgedrungen, wenn man dem lawblogger glauben darf. Gab da nen sehr interessanten Vortrag auf dem 23C3 (Link zu Video).
 
Danke für die Informationen, aber wenn ich die nicht reingelassen hätte, dann endet sowas meist schlimmer.

Aber da findest du keineswegs Daten die nicht jeder erfahren muss, sondern nur das was jeder wissen darf ;)

Gruß
Gremlin
 
In wieweit hätte das schlimmer enden sollen? Tür eintreten, Tränengasgranaten rollen über den Boden oder was? :ugly:

Wenn sie sich nur mit dir unterhalten wollen, können sie das auch an der Tür tun, wogegen auch nichts einzuwenden ist.
 
Hmmm ich seh schon, als Bürgerrechtler ist man hier auf verlorenem Posten :ugly:

Fragen können se immer, nur reinlassen muss man sie nicht. Wie ihr das handhabt, ist eure Sache :p
 
Zur Frage: sage ich nein

Grützi

Hier ein Auszug aus: www.bmwi.de

Telekommunikations-Überwachung
Die Telekommunikation unterlegt dem durch das Grundgesetz geschützten Fernmeldegeheimnis. Ausnahmen vom Fernmeldegeheimnis bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und sind eng begrenzt. Nach den Vorschriften der Strafprozessordnung, des Artikel 10-Gesetzes, des Zollfahndungsdienstgesetzes sowie nach gesetzlichen Vorschriften einiger Länder kann bei Ermittlungen wegen bestimmter schwerer Straftaten die Überwachung der Telekommunikation einzelner Personen angeordnet werden. Ferner kann zum Erkennen bestimmter Gefahren für die Bundesrepublik Deutschland die Überwachung der Telekommunikation eines (geringen) Teils bestimmter Telekommunikationsbeziehungen mit dem Ausland angeordnet werden (§§ 5 und 8 des Artikel 10-Gesetzes).

Nach § 110 des Telekommunikationsgesetzes ist der Betreiber einer Telekommunikationsanlage, mit der Telekommunikationsdienste für die ......
 
wenn ich mich nicht täusche, dann gehts da grade in dem abschnitt um das ABHÖREN einer leitung, nicht aber um den gesprächsnachweis..... davon abgesehen reicht für den einfachen gesprächsnachweis ein tatverdacht sicherlich schon aus und wenns nur einfach der grund ist, das HERR S als tatverdächtiger gilt.....
 
Eigentlich schon, aber währe ich Polizist würde ich auch fragen ob man rein darf, schon um raus zufinden ob er was zu verheimlichen hat ;)

Abgesehen davon, bin ich der Meinung das wenn etwas sein sollte, das nur mich und die Polizisten etwas angeht und nicht alle Nachbarn die vielleicht "lauschen" auch noch wissen, so etwas regelt man nicht grundsätzlich vor der Tür! So seh ich das zumindest!