Haben Lose einen Wert? Kann ihnen einer zugesprochen werden?

Bloodh

Well-known member
3 August 2009
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Da ich gedenke gegen einen User eine Azeige (Unterschlagung) zu machen, benötige ich nun genauere Fakten.

Gab es schon Verhandlungen, in dem den Losen ein Mittelwert zugeordnet wurde? Wenn ja, gibt es Quellen etc.?

Wäre euch seh dankbar für konstruktive Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
 
Lose haben nach klamm.de keinen festen Wert.

Dennoch gab es in der Vergangenheit zahlreiche Gerichtsverfahren, was die Lose betrifft.
Ein Beispiel wäre der Loseverleih. Nur weil Lose keinen Wert haben, heißt es nicht, dass man nicht dafür bezahlen muss. Denn wenn man sich Lose leiht, dann ist man auch dazu verpflichtet sie zurückzuzahlen. Und wenn die Wiederbeschaffung der Lose nun einmal Geld kostet, dann muss man eben dafür aufkommen.

So ist es in etwa (grob vereinfacht).
 
Wäre nett wenn der offen bleiben könnte, mir gehts gerade ähnlich. Ich würde mich freuen, wenn jemand, der das schonmal selber durchgezogen hat, erfahrungen einbringen könnte. In meinem Fall geht es um Folgendes:

User schreibt mich über ICQ an, hinterlässt mir Telefonnummern (Handy und Home) und im Besitz seiner Adressdaten bin ich auch. Soweit so gut. Er bittet mich gegen diese Sicherheiten um eine Leihe, welche im Laufe des Abends in einen Kauf umgewandelt wird, da sein Händler Angaben zufolge nicht zu erreichen ist. Die Lose liefen über den Account eines anderen Users auf das er scheinbar zugriff hatte. Ich habe den betroffenden User kontaktiert und dieser hat mir beteuert, nichts von betrügerischen Absichten zu wissen (Bewertungen: über 30 , alle 5 Klammern). Mit dieser Referenz hatte der "andere" per ICQ auch geworben, den "eigentlichen" Inhaber des Kontos habe ich nun auch in meiner ICQ-Liste. Ich habe nun aber von einem Screen oder Geldeingang nichts gesehen, die Leihe hat am 3.2. stattgefunden.
Wie sollte nun weiter vorgegangen werden? Ich habe vor, ihn nach möglichkeit am Telefon zu erreichen, da er bei ICQ nicht mehr online kommt. Von dem Inhaber des Kontos weiß ich, dass die Lose bei Klamm-Spielbank eingezahlt udn beim Poker verzockt wurden. Kann ich auch ihn eventuell belangen, da er sein Konto ja scheinbar nicht gegen unberechtigten Zugriff gesichert hat?

Lg und danke für jeden Tipp, der solchen Usern das Handwerk legt, Arved
 
User schreibt mich über ICQ an, hinterlässt mir Telefonnummern (Handy und Home) und im Besitz seiner Adressdaten bin ich auch.

Herzlichen Glückwunsch, damit hast du ja wirklich viele Sicherheiten :LOL:
1:10 das die Daten frei erfunden sind oder ausm Telefonbuch stammen.

Jaja, beim Losewahn schalten einige ihr Gehirn aus :roll:
 
Nein. Er hat mich von beiden Nummern aus angerufen, die Rückwärtssuche im Telefonbuch gibt dieselbe Adresse heraus, die er bei seinem Moneybookers-Account verwendet hat. Gibt es außer "Ich hab´s gleich gesagt" Beiträgen (welche ich aber auch nicht übel nehme da es leider einfach zu oft so ist) noch hilfreiche Tipps?

Lg
 
Also, das Problem ist, dass du nichts in der Hand hast gegen ihn und ob die History von ICQ als Beweismittel genutzt werden kann ist fraglich!
Daher ist es an dieser Stelle ratsam, insbesondere wenn es sich um eine größere Losemenge handelt, einen Anwalt einzuschalten!
 
Ich habe schon von Fällen gehört bei denen die "besprochenen" Dinge im ICQ-Log als rechtsgültige (Kauf-)Verträge erklärt wurden...
 
Ich habe ja auch den eigentlichen Besitzer des Kontos als Zeugen. Zumindest die Rückgabe der Lose wird doch zu erwiken sein, werd mal einen Screen der Transaktionsliste anfertigen.

Danke für die bisherigen Beiträge!
 
Ja, dann müsstest du dich mal mit den Admins auseinander setzen und diese nach der IP fragen, die die Überweisung getätigt hat. Dann muss der Typ ausfindig gemacht werden und erst dann könntest du durch eine Gerichtsverhandlung an deine Lose kommen. Sollte er jedoch einen ausländischen Proxy zwischengeschalten haben, wirds etwas komplizierter
 
Ja, dann müsstest du dich mal mit den Admins auseinander setzen und diese nach der IP fragen, die die Überweisung getätigt hat.
Nein, so funktioniert das nicht. klamm.de darf nicht einfach Verbindungs- oder Adressdaten (sofern vorhanden) an Privatpersonen herausgeben - übrigens auch nicht an Anwälte.

Persönliche Daten können aufgrund eines richterlichen Beschlusses durch die Ermittlungsbehörden abgefragt werden, der in der Regel als Reaktion auf einen begründeten Strafantrag erfolgt. Das ist die einzige legale Möglichkeit der Datenweitergabe, die das BDSG zulässt.
 
Lose haben nach klamm.de keinen festen Wert.

Dennoch gab es in der Vergangenheit zahlreiche Gerichtsverfahren, was die Lose betrifft.
Ein Beispiel wäre der Loseverleih. Nur weil Lose keinen Wert haben, heißt es nicht, dass man nicht dafür bezahlen muss. Denn wenn man sich Lose leiht, dann ist man auch dazu verpflichtet sie zurückzuzahlen. Und wenn die Wiederbeschaffung der Lose nun einmal Geld kostet, dann muss man eben dafür aufkommen.

So ist es in etwa (grob vereinfacht).

kannst du bitte mal einen Fall benennen, wo jemand durch ein Gerichtsverfahren ohne vorherige Wertvereinbarung, seine Lose oder den Geldwert wieder bekommen hat. (ich meine jetzt ein wirkliches Gerichtsverfahren und keinen vorgerichtlichen Vergleich oder ein Mahnverfahren wo nicht darauf reagiert wurde)

Danke
 
Dazu ist anzumerken, dass wir uns eindeutig auf einen Kaufpreis von xx€ geeinigt haben. Mein Fall ist nun schon weiter, evtl. lässt sich doch noch alles so regeln...
 
kannst du bitte mal einen Fall benennen, wo jemand durch ein Gerichtsverfahren ohne vorherige Wertvereinbarung, seine Lose oder den Geldwert wieder bekommen hat. (ich meine jetzt ein wirkliches Gerichtsverfahren und keinen vorgerichtlichen Vergleich oder ein Mahnverfahren wo nicht darauf reagiert wurde)

Danke

Konkrete kann ich leider nicht nennen. Soweit ich weiß hatte ABC mal einige Gerichtsverfahren diesbezüglich der Lose erfolgreich gewonnen (wenn ich mich nicht irre). Der Wert der Lose wird dann später vom Gericht ermittelt. (Und irgendwer konnte doch auch kürzlich per Gericht Geld für die Lose von Logonaut zurückbekommen)

Ich schreib ihm mal eine PN.
 
Konkrete kann ich leider nicht nennen. Soweit ich weiß hatte ABC mal einige Gerichtsverfahren diesbezüglich der Lose erfolgreich gewonnen (wenn ich mich nicht irre). Der Wert der Lose wird dann später vom Gericht ermittelt. (Und irgendwer konnte doch auch kürzlich per Gericht Geld für die Lose von Logonaut zurückbekommen)

Ich schreib ihm mal eine PN.

leider habe ich davon nichts gehört oder gelesen,
bei Logonaut haben wohl Mahnverfahren gefruchtet. Von einem Gerichtsverfahren hat dort keiner etwas geschrieben.

vielleicht kann ja mal jemand (wegen meiner auch per PN) ein Aktenzeichen benennen, wo ein Gericht, ohne vorherige Wertvereinbarung, den Losen einen Geldwert gegeben hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, so funktioniert das nicht. klamm.de darf nicht einfach Verbindungs- oder Adressdaten (sofern vorhanden) an Privatpersonen herausgeben - übrigens auch nicht an Anwälte.

Das ist Quatsch! Er darf die Daten nicht an irgend einen Anwalt weiter geben. Wenn aber ein Tatbestand besteht, der von einem Anwalt zur Anzeige gebracht wird, muß er genau dies tun. Datenschutz hat nichts mit SCHUTZ VOR STRAFRECHT zu tun. Sondern Datenschutz dient nur dazu Daten nicht missbräuchlich, zu verwenden.

Ich hatte zum Beispiel jetzt erst einen Fall wo jemand sein Account hier auf Klamm gehackt wurde, und diese Lose zum Teil über meine Wechselstube gewechselt wurden. Jetzt hat der BEKLAUTE Recht zu erfahren wer das Vergehen durchgeführt hat. Da gibt es keinen Datenschutzpassus. Zur Strafverfolgung gibt es keinen Datenschutz und den gab es auch nicht. Und wenn ich die Herausgabe verweigere dann mache ich mich der Beihilfe schuldig.

Also wenn hier jemand sagen wir mal einen anderen betrügt, und der andere einen Anwalt (ist ein Prozessbevollmächtigter) beauftragt diese Person zu verklagen, dann muss man mit den Daten rausrücken. Was aber viele falsch verstehen, ist dass man diese Daten veröffentlicht. Weil das darf man nicht. Genau das ist Datenschutz.

Prozessbevollmächtigter haben immer RECHT auf die Daten, so lange man (einer der Prozessbevollmächtigte) ist und eine Strafrechtliche Verfolgung besteht. Und so lange ich keinen Anwalt beauftragt habe, bin ich selbst ein Prozessbevollmächtigter, so lange ich dies zur Anzeige gebracht habe. Sprich, alles was ich brauche ist LK nachzuweisen, dass ich eine Anzeige erstellt habe. Und schon stehen mir die Daten zur Strafverfolgung zu.

Zum anderen Fall. Lose sind wertlos. Denn Sie haben nur einen Sammlerwert. Wenn aber jemand jemanden Lose klaut / betrügt / abnimmt dann entsteht ein Schaden. Der so genannte Wiederbeschaffungswert. Und der ist einklagbar. Es entsteht ja ein Schaden. Ich muss jemanden Geld geben um mir die Lose weider zu beschaffen. Und genau dies ist einklagbar. Sprich ich kaufe mir die Lose nach, und hebe die Rechnung auf. Das ist mein Schaden!
 
.....Wenn aber ein Tatbestand besteht, der von einem Anwalt zur Anzeige gebracht wird, muß er genau dies tun. Datenschutz hat nichts mit SCHUTZ VOR STRAFRECHT zu tun. Sondern Datenschutz dient nur dazu Daten nicht missbräuchlich, zu verwenden.

ein anwalt wird aber hier garantiert KEINE daten bekommen,er kann in deinem namen anzeige erstatten und die POLIZEI bekommt dann die daten
 
Mein lieber ABC: Würdest du dich bitte erst einmal mit der Thematik vertraut machen, bevor du jemand anderen widerlegen möchtest? :roll:

Wenn aber ein Tatbestand besteht, der von einem Anwalt zur Anzeige gebracht wird, muß er genau dies tun.
Das ist meiner Meinung nach falsch. Ein Anwalt kann im Namen seines Mandanten Strafanzeige gegen unbekannt erstatten - das kann der Mandant auch selbst.
In einem solchen Fall könnte ein Ermittlungsrichter den Beschluss erlassen, dass klamm.de (bzw. ein anderer Anbieter) die Daten des Beschuldigten offenlegen muss, wenn ein Anfangsverdacht gegeben ist.

Und wenn ich die Herausgabe verweigere dann mache ich mich der Beihilfe schuldig.
Die Beihilfe ist lt. Definition lediglich möglich, solange die Tat noch nicht vollendet ist. Ich denke, wenn überhaupt, dann könnte man einer fiktiven Person in einem solchen Fall Strafvereitelung nachweisen.

Aber eben auch nur dann, wenn die erforderlichen rechtlichen Bedingungen zur Datenherausgabe gegeben wären.

Also wenn hier jemand sagen wir mal einen anderen betrügt, und der andere einen Anwalt (ist ein Prozessbevollmächtigter) beauftragt diese Person zu verklagen, [...]
Du wirfst eine ganze Menge Begriffe durcheinander, die erstmal nicht viel miteinander zutun haben.
Damit ein Anwalt ein Prozessbevollmächtigter wird, muss es erstmal einen Prozess geben, es muss (An-)Klage erhoben werden. Die Vollmacht bezieht sich lediglich auf seinen Mandanten; der Anwalt ist nicht plötzlich berechtigt, überall und nirgendwo nach Gutdünken diese und jene Daten zu beschlagnahmen :roll:.

Sprich, alles was ich brauche ist LK nachzuweisen, dass ich eine Anzeige erstellt habe. Und schon stehen mir die Daten zur Strafverfolgung zu.
Das stimmt so nicht, das habe ich weiter oben bereits ausgeführt.

raven
 
Sagen wir mal es so. Ich habe meinen Wissensstand gepostet, weil schon aus eigener Erfahrung auf dem Board von Tutorials.de durchgeführt und erkundigt. Und mag sein dass du da anderer Meinung bist. Das ist dir überlassen.

Auf jeden Fall ist Datenschutz dazu da, dass man Daten nicht missbraucht. Es dienst nicht dazu, die Aussage PFLICHT zu verweigern.

Um dir ein Konkretes Beispiel zu aufzuführen. Du betreibst eine Webseite. Über diese Webseite geschieht eine Straftat. Auf Grund deines Ranges / deines Status oder sonst auch immer kannst du Bezeugen wer hinter der Straftat steht. Du bist also zur Aussage verpflichtet, es sei den du hast Zeugnisverweigerungsrecht weil es zum Beispiel ein Angehöriger ist. Ansonsten musst du zur Strafverfolgung alles Preis geben.

Wie soll denn sonst eine Straftat verfolg werden können, wenn nur der Staatsanwalt die Daten einsehen dürfte? Da könntest du ja nichtmal einen Strafantrag stellen, weil da der Name drauf stehen muss! Der Staatsanwalt wenn es überhaupt soweit kommt und nicht die Polizei das schon erledigt hat tut genau das, (er gibt die Daten gleich an den Anwalt weiter)!

Dazu braucht man weder Staatsanwalt noch eine richterlichen Beschluss. Den braucht man nur, wenn der Webbi sich weigert die Daten heraus zu geben. Dann wir das richterlich angeordnet. (Zwangsmassnahme). Hat mit wollen rein garnichts zu tun. Ich habe das RECHT zu erfahren wer mich bestohlen hat. Und NIEMAND hat das RECHT den Dieb zu decken! So ist das im Recht. Ausnahme die, die Zeugnisverweigerungsrecht haben. Ansonsten darf im deutschen Recht niemand einen decken, da er sich sonst mit strafbar macht.

Ich hoffe du verstehst die Rechtslage. Datenschutz ist Datenschutz. Das ist wenn Doktor Emma jetzt wissen will wie ich heiße oder wo ich wohne. Dann hat er kein Recht dazu. Aber Datenschutz bedeutet nicht, dass man einen damit decken dürfte die Daten nicht heraus zu geben. Sobald die Anzeige gestellt ist, muss der Webmaster die Daten an alle Prozessbevollmächtigte (Polizei, Staatsanwalt, Anwalt, Betroffener, Richter) rausrücken. Tut er das nicht, dann kommt eine richterliche Anordnung dazu!
 
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