Bundesverfassungsgericht: Inzest bleibt in Deutschland strafbar

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klamm-Bot
25 April 2006
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Folgende News wurde am 13.03.2008 um 11:15:34 Uhr veröffentlicht:
Karlsruhe: Inzest bleibt in Deutschland strafbar
DPA-News

Karlsruhe (dpa) - Inzest bleibt in Deutschland strafbar. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag ist der Paragraf, der den Geschlechtsverkehr unter Geschwistern und anderen leiblichen Verwandten unter Strafe stellt, mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit wies das Karlsruher Gericht die Verfassungsbeschwerde eines wegen Inzests verurteilten Mannes aus Leipzig ab, der mit seiner Schwester vier Kinder hat. Nach den Worten des Zweiten Senats ist die Vorschrift durch das Ziel gerechtfertigt, die familiäre Ordnung vor schädigenden Wirkungen des Inzests zu bewahren. Kinder aus solchen Verbindungen hätten große Schwierigkeiten, ihren Platz im Familiengefüge zu finden. Hinzu komme, dass Kinder von Geschwisterpaaren ein erhöhtes Risiko hätten, schwerwiegende genetische Schäden zu erleiden. Der Gesetzgeber habe damit seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten. Der Vizepräsident des Gerichts, Winfried Hassemer, stimmte gegen die Entscheidung seiner sieben Kollegen. Die Berücksichtigung «eugenischer Gesichtspunkte» - also des Risikos von Genschäden - sei von vornherein verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Auch der Schutz der Familie werde mit der Norm nicht erreicht. «Es spricht viel dafür, dass die Vorschrift in der bestehenden Fassung lediglich Moralvorstellungen, nicht aber ein konkretes Rechtsgut im Auge hat. »Im konkreten Fall geht es um einen 1976 geborenen Mann und seine 1984 geborene Schwester, die getrennt aufwuchsen und sich erst im Jahr 2000 kennenlernten. Der Mann ist bereits mehrfach wegen der Beziehung verurteilt worden und sollte zuletzt eine zweieinhalbjährige Haftstrafe antreten, die aber mit Blick auf das Karlsruher Verfahren ausgesetzt worden war. Zwei der vier Kinder des Paares sind behindert.
 
Nicht, dass ich Inzest gut finden fürde, aber die Begründung finde ich mal mehr als dürftig...

Es spricht viel dafür, dass die Vorschrift in der bestehenden Fassung lediglich Moralvorstellungen, nicht aber ein konkretes Rechtsgut im Auge hat
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Der Satz triffts ziemlich gut meiner Meinung nach.
Andernfalls könnte man mit dieser Begründung ja auch Paaren, bei denen eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein behindertes Kind besteht, den Geschlechtsverkehr verbieten. Und dann ist als nächstes das Abtreiben von Kindern mit Behinderung noch Pflicht :roll:
 
Egal wie man nun zum Thema Inzest steht, aber die beiden können einem irgendwie leid tun.
Da lernt man jemanden kennen, verliebt sich in denjenigen, alles ist so wunderbar, man hat S*x, bekommt ein gemeinsames Kind..... und dann stellt sich heraus, dass man geschwisterlich verwandt ist. Ich kann mir gut vorstellen,d ass da erstmal eine Welt zusammenbricht. Okay, nun haben die beiden ja 4 Kinder. Nun frage ich mich strafrechtlich, ab wann die beiden denn wußten, dass sie Geschwister sind. In Deutschland ist es ja egal, ob es sich nun um direkte Geschwister oder Halbgeschwister handelt. Strafbar ist der S*x bei beiden Varaianten.

Interessant finde ich, dass es sich in Deutschland nur um einen Fall von Inzest handelt, wenn zwischen Verwandten 1. Linie sexueller Kontakt stattfindet. Cousins und Cousinnen dürfen lt. Zivilrecht in Deutschland heiraten und S*x haben. Nur die katholische Kirche spricht dagegen.

Gruß, Poo
 
Interessant finde ich, dass es sich in Deutschland nur um einen Fall von Inzest handelt, wenn zwischen Verwandten 1. Linie sexueller Kontakt stattfindet. Cousins und Cousinnen dürfen lt. Zivilrecht in Deutschland heiraten und S*x haben. Nur die katholische Kirche spricht dagegen.

Nuja, bei Cousin und Cousine sind die Genetischen Unterschiede eben größer und damit die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung beim Kind geringer.
 
[...] Da lernt man jemanden kennen, verliebt sich in denjenigen, alles ist so wunderbar, man hat S*x, bekommt ein gemeinsames Kind..... und dann stellt sich heraus, dass man geschwisterlich verwandt ist. [...]
Aber Du musst doch zugeben, dass hier genetisch irgendwas ohnehin schief gelaufen ist. Bei Tieren (also auch bei Menschen) wird die genetische Gleichheit "erschnüffelt". Soll bedeuten, dass ein Familienmitglied immer anders riecht, als jemand fremdes. Das ist ein guter biologischer Mechanismus, damit es eben nicht zu Inzest kommt und die Gene immer wieder neu gemischt werden. Von der Natur ist also geplant, dass ein ähnlicher Genpool immer vertraut, aber nicht sexuell attraktiv riecht.

Wenn da also jemand auf seine Schwester/Mutter/Tocher oder eben Bruder/Vater/Sohn klettert, ist sowieso irgendwas im Kopf kaputt. Und für solche Fälle gibt es halt Gesetze. Traurig, dass man dafür überhaupt Gesetze braucht, aber das Leben ist nunmal nicht perfekt...

Gruß,
Photon
 
Ja, das mit dem "Erschnüffeln" kenne ich auch. Man kann seine Blutverandten nicht riechen, manchmal sogar im nichtwörtlichen Sinne :)

Ich muss dabei aber immer an ein ganz konkretes Beispiel denken: Halbgeschwister, die sich nicht kennen, lernen sich aber auf einmal kennen.... und finden sich gegenseitig extrem anziehend. Doch können/dürfen/sollten sie einander nicht finden, da sie blutsverwandt sind. Manchmal kann das Leben grausam sein :-?

Ansich finde ich die Regelung/das Gesetz, so wie es ist schon in Ordnung. Damit bleibt der Genpool stabil und das Stärkste, Widerstandsfähigste kann sich zum Fortbestand der Art durchsetzen.

Gruß, Poo
 
Aber Du musst doch zugeben, dass hier genetisch irgendwas ohnehin schief gelaufen ist.
Bei dem Pärchen hier aus dieser News ist bei der geistigen Entwicklung zu früh der Stillstand eingetreten, deshalb funktionieren dort diese "Instinkte" evtl. nicht so ausgeprägt oder sogar gegensätzlich. Die Beiden gehören auch nicht gerade zu der Gruppe "Intelligenzbestien", um es mal harmlos auszudrücken.

Trotzdem sollten beide das Recht haben, zusammenleben zu dürfen, ohne dafür bestraft zu werden. Gesetze, die nur noch existieren, um irgendeine alte "Moral" zu erfüllen, gehören abgeschafft. Die Gefahr für genetische Defekte sind bei Kindern aus solchen Beziehungen deutlich höher, aber rechtfertigt das, ihnen das Zusammenleben zu verbieten? Darf der Staat demnächst Menschen, die Gendefekte haben, die vererbbar sind, jeglichen Verkehr mit anderen Menschen verbieten?

Marty
 
[...] Darf der Staat demnächst Menschen, die Gendefekte haben, die vererbbar sind, jeglichen Verkehr mit anderen Menschen verbieten?
Sie dürfen doch mit anderen Menschen am Straßenverkehr teilnehmen?! :LOL:

Ich weiß es nicht. Eigentlich bin ich sowieso ein Fan davon, wenn sich der Staat so wenig wie nur irgend möglich einmischt, also auch in diesem Fall. Du warst es mal, der zu mir sagte, dass dort, wo das normale Zusammenleben nicht funktioniert, Gesetze her müssen. Nun stellt sich die Frage in diesem Fall hier.

In meiner Parallelklasse war damals ein Typ, dessen Vater gleichzeitig sein Onkel war. Die Verhältnisse, aus denen er stammte, ähnelten schon sehr denen des vorliegenen Falls. Er hatte offensichtlich keine Trisomie 23, aber allgemein hatte er Konzentrationsschwächen und war auch nicht unbedingt der cleverste. Lieb und nett, aber ein bisschen blöd. Im Mittelalter wäre er der Dorftrottel gewesen und hätte Narrenfreiheit bekommen.

Was kann nun aber der Staat schon tun, um es zu verhindern? Doch eigentlich gar nichts, außer beide einzusperren. Naja, das ginge dann doch etwas zu weit. Zwangskastrationen sind verboten und psychologische Betreuung wird wohl kaum helfen. Ob der den beiden nun verbietet, zusammen zu leben oder nicht, spielt doch keine Rolle. Ich hatte auch schon S*x außerhalb des heimeligen Bettes. Und Gefängnisstrafen, wenn sie wieder schwanger wird, das Kind also schon in den Brunnen gefallen ist, bringt unter dem Strich auch nix. So gesehen kann der Staat sowieso nichts tun und muss mit ansehen, wie der Genpool seicht wird.

Gruß,
Photon
 
Du warst es mal, der zu mir sagte, dass dort, wo das normale Zusammenleben nicht funktioniert, Gesetze her müssen. Nun stellt sich die Frage in diesem Fall hier.
Hm, ich frage mich, wo das Zusammenleben der beiden gestört ist. Oder das Zusammenleben der Beiden mit anderen. Ich sehe da keinerlei Störung. Die Störung wird verursacht durch ein Gesetz, welches überflüssig ist. Der Mann muss jetzt ins Gefängnis, damit wird das Zusammenleben der beiden erheblich gestört. Und dabei hat er laut Richter nur gegen eine Moral verstossen.

Was kann nun aber der Staat schon tun, um es zu verhindern? Doch eigentlich gar nichts, außer beide einzusperren. Naja, das ginge dann doch etwas zu weit.
Genau das macht der Staat gerade. Und das halte ich für völlig übertrieben.

Und Gefängnisstrafen, wenn sie wieder schwanger wird, das Kind also schon in den Brunnen gefallen ist, bringt unter dem Strich auch nix.
Das ist ja der Witz an der Sache, der Staat kann erst bestrafen, wenn es zu spät ist und die Tat geschehen ist. Eigentlich auch vorher, Versuch ist auch strafbar. Aber wie beweist ein Staatsanwalt wohl den Geschlechtsverkehr, wenn er nicht dabei war? Also bleibt nur noch der Beweis durch ein gezeugtes Kind.

Und was hilft es den Kindern, wenn ihr Vater jetzt im Gefängnis sitzt?

Marty
 
Normalerweise ist es doch so, dass auch Geschwister zusammen leben dürfen, aber laut Gesetz keine Kinder zeugen dürfen. Heißt das nun auch, dass sie keinen S*x haben dürfen, oder wirklich nur keine gemeinsamen Kinder? :think:

Die beiden haben ja nun schon vier Kinder, wobei eines der Kinder von einem anderen Mann ist. Soweit ich mich erinnere, gab es bei ihnen mal die Überlegung der Sterilisation. Sollen sich doch beide sterilisieren lassen, zur Sicherheit, und gut ist. Niemand kann ihnen dann weiteren S*x nachweisen.

Gruß, Poo
 
[...] Genau das macht der Staat gerade. Und das halte ich für völlig übertrieben. [...] Und was hilft es den Kindern, wenn ihr Vater jetzt im Gefängnis sitzt?

Ja eben. Deswegen sollte man ernsthaft darüber nachdenken, ob in schweren Fällen nicht eine Zwangssterilisation des Vaters oder/und der Mutter gesetzlich möglich sein sollte. Weil den Kindern eben auch nicht geholfen ist, wenn sie ein Ohr auf der Nase tragen und auch sonst ganz schön mongoloid aussehen, völlig gleichgültig ob Papa nun im Knast sitzt oder nicht.

[...] Sollen sich doch beide sterilisieren lassen, zur Sicherheit, und gut ist. Niemand kann ihnen dann weiteren S*x nachweisen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass da auf "freiwilliger Basis" was zu machen ist. Die Tatsache, dass sie 4 Kinder (oder eben 3) Kinder zusammen haben zeigt doch deutlich, dass es keine ungewollten Schwangerschaften waren. Nur bin ich mir nicht sicher, dass den beiden überhaupt klar ist, welches Risiko sie eingehen. Entweder sie sind zu primitiv um es zu verstehen oder es ist ihnen egal. Jedenfalls weiß ich nicht, ob nicht vielleicht in der nächsten Generation schwere genetische Defekte auftreten können, die jetzt latent im Pool schlummern.

Gruß,
Photon
 
Irgendwie ist der Titel verwirrend. Jedesmal sehe ich nur die Stichworte "Karlsruhe" und "Inzest". Und dann denke ich immer an den User hier aus dem Board :mrgreen: :ugly:
 
Ja eben. Deswegen sollte man ernsthaft darüber nachdenken, ob in schweren Fällen nicht eine Zwangssterilisation des Vaters oder/und der Mutter gesetzlich möglich sein sollte.
Das wäre eine Alternative. Aber auch dann wäre es doch wieder nur eine Reaktion. Also erst möglich, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Und dann stellt sich noch die Frage, ob man solch ein Gesetz dann direkt so gestaltet, dass jede(r) Frau/Mann, die evtl. Gendefekte vererben, zwangssterilisiert. Und wenn ich mir diesen (meinen) Satz so durchlese, dann bekomme ich ganz schnell das kalte Kotzen. Weil nach meiner Meinung der Staat keinerlei Recht hat, festzulegen, wer sich fortpflanzen darf und wer nicht.

Jemandanderes schrieb:
das gesetz besteht auch um kinder vor missbrauch durch verwandte zu schützen. mit moralvorstellungen alleine hat das nichts zu tun.
Um Kinder zu schützen gibt es andere Gesetze und wenn schon der Richter nur noch von moralischer Grundlage spricht, was soll es dann sonst noch sein?

Marty
 
[...] Weil nach meiner Meinung der Staat keinerlei Recht hat, festzulegen, wer sich fortpflanzen darf und wer nicht.[...]
Eigentlich sehe ich es ja ganz genauso. Ich selbt möchte auch keinen genetischen Fingerabdruck in einer staatlichen Datenbank abgeben müssen, um dann entweder eine grüne Karte (ich darf Kinder haben) oder eine rote Karte (ich darf keine haben) zu bekommen.

Dann kann man aber Inzucht auch gleich gestatten oder zumindest nicht verbieten, weil es keine sinnvolle Handhabe dagegen gibt. Wo die Natur versagt, kann auch der Staat nix tun...

Gruß,
Photon
 
Dann kann man aber Inzucht auch gleich gestatten oder zumindest nicht verbieten, weil es keine sinnvolle Handhabe dagegen gibt. Wo die Natur versagt, kann auch der Staat nix tun...
Solange dieser Inzest unter Volljährigen und in beiderseitigem Einverständnis geschieht, sollte sich der Staat da tatsächlich raushalten, dieser Meinung bin ich.

Marty
 
Solange dieser Inzest unter Volljährigen und in beiderseitigem Einverständnis geschieht, sollte sich der Staat da tatsächlich raushalten, dieser Meinung bin ich.

Marty

Da bin ich anderer Meinung. Die Kinder leiden nur darunter und wo kommen wir hin wenn jeder mit seiner Schwester / jede mit seinem Bruder rumfickt... Auf dauer wird die Menschheit so aussterben.
Wenn inzest-Kinder rumlaufen wird das nur noch an die nächsten Generationen weitergegeben und dadurch leiden sogar noch die nächsten Generationen darunter, Krankheiten usw. werden sich weiter Aubreiten und wer weiß noch was noch kommt...
Das fängt bei paaar Leute an und es werden mehr und mehr...
 
Da bin ich anderer Meinung. Die Kinder leiden nur darunter und wo kommen wir hin wenn jeder mit seiner Schwester / jede mit seinem Bruder rumfickt...
Erstens: Deine Wortwahl ist miserabel. Zweitens: Es geht hier um einen Einzelfall, 99,999% der Deutschen kämen gar nicht auf die Idee, etwas mit ihren Geschwistern anzufangen.

Wenn inzest-Kinder rumlaufen wird das nur noch an die nächsten Generationen weitergegeben und dadurch leiden sogar noch die nächsten Generationen darunter, Krankheiten usw. werden sich weiter Aubreiten und wer weiß noch was noch kommt...
Wie erklärst Du dir dann, dass das paar auch zwei gesunde Kinder zur Welt gebracht hat, die überhaupt keinen Gen-Defekt aufweisen?

Marty
 
Solange dieser Inzest unter Volljährigen und in beiderseitigem Einverständnis geschieht, sollte sich der Staat da tatsächlich raushalten, dieser Meinung bin ich.

Marty

Der Meinung bin ich auch. Ich finde, der S*x an sich sollte nicht unter Strafe stehen. Doch bin ich auch der Meinung, aufgrund der Sicherung des Genpools, dass Blutsverwandte keine Kinder zeugen sollten.

Gruß, Poo
 
Zuletzt bearbeitet:
[...] Wie erklärst Du dir dann, dass das paar auch zwei gesunde Kinder zur Welt gebracht hat, die überhaupt keinen Gen-Defekt aufweisen?
Naja, es gab ja (selbstverständlich) keine genetische Untersuchung. Wer weiß schon, was da latent in den Genen schlummert...

Ich erinnere mich da an einen Fall, da hat ein weißes Paar ein fast negrides Kind bekommen. Zuerst hat man natürlich der Frau unterstellt, dass sie es mit der Treue nicht ganz so genau genommen hat. Ein Vaterschaftstest hatte aber ergeben, dass sowohl sie (logisch), als auch er zu etwa 99,9% die Eltern sind. Am Ende ist wohl heraus gekommen, dass vor einigen Generationen bei ihr ein Neger in der Familie war, dessen Eigenschaften aber nur latent weiter vererbt worden waren.

Bis heute habe ich zwar nur von diesem einen Fall gehört, zeigt mir aber, dass Genetik auch manchmal anders funktioniert, als "geplant". Wer weiß, ob so nicht beispielsweise auch Trisomie 21 vererbt werden kann. So gut ist die Genforschung ohnehin noch nicht. Man kann zwar Ohren auf dem Rücken von Mäusen wachsen lassen, aber Erbkrankheiten, wie mongoloide Idiotie oder andere latent in den Genen schlummernde Defekte, kann man meines Wissens nach noch immer nicht vollständig erkennen, schon gar nicht beseitigen.

Gruß,
Photon
 
Erstens: Deine Wortwahl ist miserabel. Zweitens: Es geht hier um einen Einzelfall, 99,999% der Deutschen kämen gar nicht auf die Idee, etwas mit ihren Geschwistern anzufangen.
Man weiß nie, und genau deshalb sollte es 1. strikt verboten sein und 2. keine Ausnahmen geben wie bei Patrick S. und Susan K.
Als unsere Urväter (okay, bin Schweizer aber in der Schweiz gibt es das Inzestverbot auch) diese Gesetze gemacht habe, haben sie sich was überlegt, was wir von uns nicht sagen können...

Wie erklärst Du dir dann, dass das paar auch zwei gesunde Kinder zur Welt gebracht hat, die überhaupt keinen Gen-Defekt aufweisen?
Sie haben 4 Kinder und nur 2 davon sind nicht behindert! 50%! HALLO? Wenn das Kind älter ist uns seine (Stief-)Eltern fragt wieso sie behidert sind... Was willst du sagen? Dass die echte Mutter mit ihrem Bruder gepiiept hat und deshalb der Storch dich nicht so mochte wie die anderen und dir deshalb diese Behinderung zugefügt hat?!

Durch das rumgepiiepe mit Geschwisterten leiden NUR die Kinder! 2 Kinderleben sind halbwegs im Eimer nur weil sie so stur und dumm waren!

Mein Gott.....

Anonyes Reno schrieb:
Aber wie sieht denn dein Vorschlag aus, was man mit Inzestkindern macht?
Gar keine zulassen. Kaum möglich die Gesetzesbrechung zu unterbinden aber einzige Möglichkeit.