MaximoLider
Well-known member
- 2 Mai 2006
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maniwelt schrieb:Komisch, jetzt ist Paidkohle nicht erreichbar![]()
Wollte unbedingt sehen ob ich in Auszahlungsbereich wäre, und ob Sonderkündigung möglich ist....
Apropo Sonderkündigung, erklärt mir das einer ?
Allso wenn die AGB geändert wird hat der User ein Sonderkündigungsrecht! Da die Geschäftsgrundlage ( AGB ) nicht einseitig geändert werden kann, hat man eine Frist von 14 Tage dieser Änderung zu widersprechen und somit von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Hierbei ist es völlig egal ob etwas anderes in der AGB steht wie z.B " bei Widerspruch kann der User sein Account löschen - das Guthaben verfällt" usw.. Bei einer Sonderkündigung ist eine Auszahlungsgrenze hinfällig und es können keine "Gebühren" vom Betreiber erhoben werden.
Wird der Betrieb eigestellt, sollte man sein Geld einfordern! Es gibt keine rechtliche Grundlage das der Betreiber die Userguthaben unterhalb der Auszahlungsgrenze "behalten" kann!