Garantie: Geld zurück bei Kauf über eBay?

Benutzer-1170

abgemeldet
23 April 2006
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Hallo.

Ich habe mal eine Frage. Und zwar habe ich vor fast zwei Jahren eine Kamera bei eBay gekauft von FUJIFILM. Nun hat die Kamera immer einen Fehler und ist hundert Mal in Reparatur wegen eben dieses Problems. Rechtlich sind die zwei Nacherfüllungsversuche längst erreicht und ich könnte das Geld zurück fordern. Nur funktioniert das, wenn ich über eBay gekauft habe und wie? Problem ist, ich habe zwar Kamera und auch Garantiekarte bekommen, worüber die Reparaturen laufen, aber keinen Kaufbeleg. Und auch die eBay-Auktion wird wohl kaum Aufrufbar sein. Bestehen da irgendwelche Möglichkeiten? Danke.
 
aber keinen Kaufbeleg

wie du hast keine rechnung ? ohne die dürftest du die reparaturen aber selber zahlen oder nicht?
wenn du eine rechnung hast, weißt du doch, wer dir damals die cam bei eBay verkauft hat. und wenn es neuware war solltest du es umtauschen können, da die 2 jahre anscheinend noch nicht abgelaufen sind
 
Problem ist, ich habe zwar Kamera und auch Garantiekarte bekommen, worüber die Reparaturen laufen, aber keinen Kaufbeleg.
Und die Garantie ist zwei Jahre?

War das eine Privatauktion? Weil da muss ja sowieso gar nichts mehr zurückgenommen werden, steht ja mittlerweile auch fast immer drunter.

Die Auktion kannst du definitiv nicht mehr aufrufen, das geht nur 90 Tage nach Ende. Wenn du den Namen der Person oder des Händlers nicht mehr weißt kannst du es eh vergessen.
 
Und zwar habe ich vor fast zwei Jahren eine Kamera bei eBay gekauft von FUJIFILM.
Du hast eine Kamera ÜBER Ebay gekauft, nicht bei Ebay. Ebay ist nicht Dein Vertragspartner.

Nun hat die Kamera immer einen Fehler und ist hundert Mal in Reparatur wegen eben dieses Problems.
Also ein Mangel. Hast Du den beim Verkäufer beseitigen lassen oder bei Fuji. Wenn ersteres ist das gut, sonst nicht.

Rechtlich sind die zwei Nacherfüllungsversuche längst erreicht und ich könnte das Geld zurück fordern.
Nein, kannst Du nur, wenn der Verkäufer versucht hat, nachzubessern. Hier hat das aber der Hersteller.

Das Recht auf Wandlung gibt es nur bei Schmängelhaftung durch den Verkäufer, der Hersteller kann das in seinen Garantiebedingungen ausschliessen.

Also keine Chance mehr.

Marty