Selbstverwaltung / Deutsches Reich / BRD-GmbH

Es gab im deutschen Reich aber kein Gesetz, dass diese Ernennung legitimiert hätte. Rechtliche Grundlage hatte diese Ernennung also nicht. Durften die Allierten dann davon ausgehen, dass sie trotzdem gültig ist?
Es gab kein Gesetz, das die Nachfolge überhaupt geregelt hätte. Nur den Willen von Adolf...

Dann hätte ja Klaus Müller aus Darmstadt sich zum Präsidenten ernennen können und kapitulieren.
Dönitz hat das ja nicht selber gemacht, sondern der Gefreite, und das noch zu seinen Lebzeiten. Und was er seinerzeit angeordnet hat, war für seine Lakaien Gesetz
 
Es gab kein Gesetz, das die Nachfolge überhaupt geregelt hätte. Nur den Willen von Adolf...
Es gab ein Gesetz von 1934, dass die Ämter des Reichspräsidenten und Kanzlers zusammenlegte und Adolf H****r diese Titel zuerkannte. In der deutschen Verfassung gab es danach keinen Reichspräsidenten mehr.

Dönitz hat das ja nicht selber gemacht, sondern der Gefreite, und das noch zu seinen Lebzeiten. Und was er seinerzeit angeordnet hat, war für seine Lakaien Gesetz
Es geht hier aber doch um Völkerrecht, nicht um Lakaien. Sonst hätte ja auch Klaus Müller Lakaien haben können.

Und niemand hat gegen Dönitz als Regierungschef protestiert!

Wer hätte gegen Klaus Müller protestiert?

Marty
 
Es gab ein Gesetz von 1934, dass die Ämter des Reichspräsidenten und Kanzlers zusammenlegte und Adolf H****r diese Titel zuerkannte...
... und damit wohl auch das recht, die Nachfolge zu Regeln - Lief in Kuba doch ähnlich. Raul Castro ist nicht gewählter Nachfolger seines Bruders, sondern bestimmter. Da er genug Rückhalt in der Partei hat, kann er sich als Nachfolger etablieren.
...In der deutschen Verfassung gab es danach keinen Reichspräsidenten mehr.
Siehe oben - Niemand hätte H****r es verbieten können, dieses Amt nach bzw. mit seinem Tod wieder einzuführen - die Frage ist nur, ob sich ein Dummer finden lässt, der es ende April '45 noch ausführen will...
Es geht hier aber doch um Völkerrecht, nicht um Lakaien. Sonst hätte ja auch Klaus Müller Lakaien haben können.
Was sagt denn das Völkerrecht, z.B. zu ähnlich gelagerten Fällen, wie z.B. das schon erwähnte Kuba? Ist Bastita doch Staatschef, oder doch Castro, bzw. sein Bruder?
Soweit die das Völkerrecht richtig deute, ist auch ein Putschist oder ein ernannter Nachfolger dann amtierendes Staatsoberhaupt, wenn er sowohl nach innen wie nach außen anerkannt ist. Und dieses Anerkenntnis muss in einer Diktatur zunächst von den Vertretern des Systems kommen, nicht vom Volk. Und am Ende des dritten Reiches fällt mir keiner ein, der Dörings Anspruch nur ein bisschen angefochten hätte: Goebbels hatte sich schon selbst subtrahiert, Göring stand unter Hausarrest, Himmler galt als Verräter, Speer hatte sich ebenso vom Acker gemacht. Die Partei als solche konnte nicht mehr funktionieren, soziale Strukturen waren kaum noch vorhanden. Da blieben nur die Streikräfte, und Leute wie Keitel und Jodl haben mehr oder weniger sklavisch ausgeführt, was "Führerbefehl" war. Die hätten wahrscheinlich auch Schäferhund Blondie als Führernachfolger akzeptiert....
Und nach außen hin waren die Alliierten doch froh, mit das überhaupt noch jemand da war, der Kapitulieren konnte...

Wer hätte gegen Klaus Müller protestiert?
Niemand, aber den hatte H****r ja auch nicht zum Nachfolger Staatsoberhaupt ernannt. Wie schon gesagt, ich glaube den meisten war es ganz lieb, am Ende nicht der Dumme zu sein, der die Katastrophe am Hacken hat. Goebbels war ja von H****r designierter Reichskanzler, und hat in seiner Freitod-Rechtfertigung ja noch von Befehlsverweigerung [sic!] geschrieben, die er durch seinen Selbstmord begehen würde.
 
... und damit wohl auch das recht, die Nachfolge zu Regeln - Lief in Kuba doch ähnlich. Raul Castro ist nicht gewählter Nachfolger seines Bruders, sondern bestimmter.
Raul war vorher Stellvertreter Fidels und ist (laut Wikipedia) am 24.02.2008 vom Parlament in seine Ämter gewählt worden, die er vorher, wegen Fidels Krankheit und seiner Funktion als Stellvertreter, schon ausgeführt hatte.

Siehe oben - Niemand hätte H****r es verbieten können, dieses Amt nach bzw. mit seinem Tod wieder einzuführen
Doch, die Verfassung. H****r musste doch auch ein Gesetz durch das Parlament bringen (und hat sogar einen Volksentscheid durchführen lassen) um die Ämter zusammenzulegen. Er hat sich bei den Gesetzen, die ihm seine Macht verliehen haben, schon an geltende Gesetze gehalten.

Ist Bastita doch Staatschef, oder doch Castro, bzw. sein Bruder?
Raul Castro ist Präsident des Staatsrates (Staatsoberhaupt) und Präsident des Ministerrates (Regierungschef). Wenn es Dir dabei um die Wahlen ginge, dann wäre Batista das falsche Beispiel.

Soweit die das Völkerrecht richtig deute, ist auch ein Putschist oder ein ernannter Nachfolger dann amtierendes Staatsoberhaupt, wenn er sowohl nach innen wie nach außen anerkannt ist. Und dieses Anerkenntnis muss in einer Diktatur zunächst von den Vertretern des Systems kommen, nicht vom Volk.
In diesem Fall hätte es wohl auch von den Allierten kommen müssen. Haben Sie die Regierung Dönitz denn anerkannt als legitime Regierung des Reiches?

Und nach außen hin waren die Alliierten doch froh, mit das überhaupt noch jemand da war, der Kapitulieren konnte...
Natürlich, und hätten Sie danach Deutschland als Staat aufgelöst und das Gebiet anderen Staaten zugeschlagen, hätte es doch auch seinen korrekten Weg gehen können und wir müssten heute nicht diskutieren.

Marty
 
Zuletzt bearbeitet:
Gesetz über den Neuaufbau des Reichs. vom 30. Januar 1934.
(...)
Artikel 4. Die Reichsregierung kann neues Verfassungsrecht setzen.
(...)
OK, Du bezeichnest dann das Testament Hitlers mit "durch die Reisregierung festgesetztes Verfassungsrecht"? Das würde ich allerdings bestreiten.

Marty
 
Raul war vorher Stellvertreter Fidels und ist (laut Wikipedia) am 24.02.2008 vom Parlament in seine Ämter gewählt worden, die er vorher, wegen Fidels Krankheit und seiner Funktion als Stellvertreter, schon ausgeführt hatte.
Mir fehlt ja nur noch das Schröderzitat vom "lupenreinen Demokraten", bzw. leicht abgewandelt zum "lupenreinen demokratischen Vorgang"...

Doch, die Verfassung. H****r musste doch auch ein Gesetz durch das Parlament bringen (und hat sogar einen Volksentscheid durchführen lassen) um die Ämter zusammenzulegen. Er hat sich bei den Gesetzen, die ihm seine Macht verliehen haben, schon an geltende Gesetze gehalten.
Eine Volksabstimmung? :LOL: du meinst wohl die letzte Reichstagswahl, die alles mögliche war, aber nicht mehr Verfassungskonform. Abgesehen davon ist es doch irrelevant, welche Gesetze galten, als H****r an die Macht kam, bzw. seine Macht konsolidierte, sondern welche galten, als er sich die Pistole an den Kopf hob...

Raul Castro ist Präsident des Staatsrates (Staatsoberhaupt) und Präsident des Ministerrates (Regierungschef). Wenn es Dir dabei um die Wahlen ginge, dann wäre Batista das falsche Beispiel.
Es ging mir nur um das plötzliche Ende seiner Amtszeit... ;).

Folgt man deiner Interpretation, bzw. deiner Argumentation, war oder ist weder Fidel noch Raúl legitimes Staatsoberhaupt Kubas...

In diesem Fall hätte es wohl auch von den Allierten kommen müssen. Haben Sie die Regierung Dönitz denn anerkannt als legitime Regierung des Reiches?
Offensichtlich, oder? Die Kampfhandlungen endeten mit der Kapitulation, die im Namen der Regierung Dönitz unterzeichnet wurde...

Natürlich, und hätten Sie danach Deutschland als Staat aufgelöst und das Gebiet anderen Staaten zugeschlagen, hätte es doch auch seinen korrekten Weg gehen können und wir müssten heute nicht diskutieren.
Was wäre der "korrekte" Weg denn gewesen? Aber bitte fang jetzt nicht an, vor dem Hintergrund des dritten Reiches von rechtsstaatlichen Prinzipien zu erzählen. Da käme ich mir irgendwie verhohnepipelt vor... :LOL:
 
Mir fehlt ja nur noch das Schröderzitat vom "lupenreinen Demokraten", bzw. leicht abgewandelt zum "lupenreinen demokratischen Vorgang"...
Das ist doch Blödsinn. Niemand redet doch von demokratischen Vorgängen. Aber auch Diktaturen haben Gesetze, die sie sich selber geben. Und auch die haben sich an ihre Gesetze gehalten.

H****r hat sich das Ermächtigungsgesetz von einem von ihm kontrollierten Parlament mit 2/3 Mehrheit beschlossen. Mit diesem Gesetz konnte H****r quasi alleine Gesetze erlassen. Diese musste er, laut Ermächtigungsgesetz nur formulieren, im Reichsgesetzblatt verkünden lassen und am nächsten Tag waren sie gültig.

Aber auch dieses Gesetz galt und wurde eingehalten. Es gab keine staatliche Anarchie, wo jeder Obernazi machen konnte was er wollte. Selbst alle Repressalien gegen Juden wurden in Gesetzen verfasst und veröffentlicht.

Eine Volksabstimmung?
In allen Quellen, die ich finde, steht "Volksabstimmung vom 19. August 1934"! Welche Quellen sagen, dass das eine Wahl war?

Folgt man deiner Interpretation, bzw. deiner Argumentation, war oder ist weder Fidel noch Raúl legitimes Staatsoberhaupt Kubas...
Ja, und was ändert das nun? Könnten wir über Kuba woanders diskutieren, das hatten wir im Geschichtsunterricht nicht.

Offensichtlich, oder? Die Kampfhandlungen endeten mit der Kapitulation, die im Namen der Regierung Dönitz unterzeichnet wurde...
Nein, eben nicht. Die Kapitulationserklärung ist die Kapitulation aller Wehrmachtsteile, die von der Wehrmachtsführung erklärt und unterzeichnet wurde. Im Vergleich dazu, hat zum Beispiel in Japan der Kaiser die Kapitulation des japanischen Staates erklärt, in Südvietnam die Regierung die Kapitulation Südvietnams. Und in Deutschland die Wehrmachtsführung die Kapitulation der deutschen Wehrmacht, nicht Deutschlands.

Und das ist das, was die "Es existiert noch ein Reich"-Erzähler als Argument bringen.

Was wäre der "korrekte" Weg denn gewesen? Aber bitte fang jetzt nicht an, vor dem Hintergrund des dritten Reiches von rechtsstaatlichen Prinzipien zu erzählen.
Dann lass ich es bleiben. Es gibt dafür in der Haager Landkriegsordnung und im Völkerrecht Vorgaben, wie das gemacht werden kann. Das wären dann aber rechtsstaatliche Vorgänge, die Du nicht lesen möchtest.

Sonst hätte ich jetzt etwas über Annexion geschrieben.

Marty
 
Aber auch Diktaturen haben Gesetze, die sie sich selber geben. Und auch die haben sich an ihre Gesetze gehalten.
Gut - Butter bei die Fische: Welches Gesetz regelte die Nachfolge im Deutschen Reich am 30.April 1945? Also an Welches Gesetz im Einzelnen musste sich H****r halten, um Goebbels zum Reichskanzler und Dönitz zum Reichpräsidenten bestimmen zu dürfen...?

...Ermächtigungsgesetz
Gutes Stichwort!

Mit diesem Gesetz konnte H****r quasi alleine Gesetze erlassen. Diese musste er, laut Ermächtigungsgesetz nur formulieren, im Reichsgesetzblatt verkünden lassen und am nächsten Tag waren sie gültig.

Aber auch dieses Gesetz galt und wurde eingehalten. Es gab keine staatliche Anarchie, wo jeder Obernazi machen konnte was er wollte. Selbst alle Repressalien gegen Juden wurden in Gesetzen verfasst und veröffentlicht.
Es geht aber nicht um "irgendwelche Obernazis", sondern um DEN Obernazi. die anderen Nazis, die Vor Ende seines Lebens (vor allem Kurz davor) gemacht haben, was sie wollten, wurden ihrer Ämter enthoben und aus der Partei ausgeschlossen, namentlich H. Göriung und und H. Himmler. Wer sagt denn, dass das Politische Testament in den Augen der damaligen Reichsführung (Ich meine die Entourage im Bunker) nicht Gesetzteskraft hatte? Das Gebiet, auf dem H****r kurz vor seinem Tod noch vollen Zugriff und absolute Befehlsgewalt hatte, waren ein QUardatkilometer Berliner Innenstadt. EIn Großteil des ehemaligen Reiches war schon besetzt, die Infrasturktur zerstört und die Administative zerschlagen.

In allen Quellen, die ich finde, steht "Volksabstimmung vom 19. August 1934"! Welche Quellen sagen, dass das eine Wahl war?
Ach so...Das Ermächtigungsgesetz (und die Gesetze gegen Kommunisten und Sozialdemokraten) galten seit 1933, deshalb hatte ich diese "Abstimmung" nicht auf dem Schirm. Ich habe mal einen Aufsatz über die Machtergreifung gelesen, in dem von einem "Volksabnicken" gesprochen wurde...;)

Nein, eben nicht. Die Kapitulationserklärung ist die Kapitulation aller Wehrmachtsteile, die von der Wehrmachtsführung erklärt und unterzeichnet wurde. Im Vergleich dazu, hat zum Beispiel in Japan der Kaiser die Kapitulation des japanischen Staates erklärt, in Südvietnam die Regierung die Kapitulation Südvietnams. Und in Deutschland die Wehrmachtsführung die Kapitulation der deutschen Wehrmacht, nicht Deutschlands.
Zum einen, weil die Alliierten das so wollten (und damit die Annexion Deutschland bewusst verhinderten), zum anderen, weil die Wehrmacht die einzige staatliche Institution war, die, wenn auch versprengt, noch eine funktionierende Hierarchie Staatlicher Organe darstellte. Der Vergleich mit Japan passt nicht, den Japan war zum Zeitpunkt der Kapitulation als Staat noch vollstänig intakt und war von keinerlei Truppen besetzt.

Dann lass ich es bleiben. Es gibt dafür in der Haager Landkriegsordnung und im Völkerrecht Vorgaben, wie das gemacht werden kann. Das wären dann aber rechtsstaatliche Vorgänge, die Du nicht lesen möchtest.

Sonst hätte ich jetzt etwas über Annexion geschrieben.

Das deutsche Reich wurde aber nicht annektiert:

„Die deutschen Streitkräfte zu Lande, zu Wasser und in der Luft sind vollständig geschlagen und haben bedingungslos kapituliert, und Deutschland, das für den Krieg verantwortlich ist, ist nicht mehr fähig, sich dem Willen der siegreichen Mächte zu widersetzen. Dadurch ist die bedingungslose Kapitulation Deutschlands erfolgt, und Deutschland unterwirft sich allen Forderungen, die ihm jetzt oder später auferlegt werden.“ ... „Es gibt in Deutschland keine zentrale Regierung oder Behörde, die fähig wäre, die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Ordnung, für die Verwaltung des Landes und für die Ausführung der Forderungen der siegreichen Mächte zu übernehmen.“...„Die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und die Provisorische Regierung der Französischen Republik übernehmen hiermit die oberste Regierungsgewalt in Deutschland, einschließlich aller Befugnisse der deutschen Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen oder Behörden der Länder, Städte und Gemeinden. Die Übernahme zu den vorstehend genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands.

("Berliner Erklärung" des Alliierten Oberkommandos vom 5. Juni 1945) Quelle

Dieses Vorgehen gilt als staatsrechtlich korrekt und ist damit auch das beste Argument für die Tatsache, das die Bundesrepublik Deutschland (in ihrer heutigen Form nach der Wiedervereinigung) das umbennante bzw. reorganisierte deutsche Reich und damit vollständiger Rechtsnachfolger des dt. Reiches ist.
 
Gut - Butter bei die Fische: Welches Gesetz regelte die Nachfolge im Deutschen Reich am 30.April 1945?
Letzen Endes reicht das Ermächtigungsgesetz. Das lies ja zu, dass er quasi im Alleingang gesetze erlies.

Es geht aber nicht um "irgendwelche Obernazis", sondern um DEN Obernazi.
Ändert das was, an der rechtlichen Wirkung seiner Taten? Natürlich hätte im deutschen Reich niemand gegen ihn geklagt, wenn er das Brot beim Bäcker ohne zu zahlen mitgenommen hätte. Trotzdem hätte er sich strafbar gemacht nach geltendem Recht.

Und nach geltendem Recht hätte er sein Testament als "Gesetz" im Gesetzesblatt veröffentlichen müssen, damit es Wirkung hat. Da das nicht passiert ist, hat es keine Wirkung. Es gibt Gesetze, die damals verfasst wurden, die heute noch Gültigkeit haben. Aber doch keine Gesetze, die H****r auf einer Serviette notiert hat, sondern nur solche, die nach damals geltendem Recht gültig waren.

Wer sagt denn, dass das Politische Testament in den Augen der damaligen Reichsführung (Ich meine die Entourage im Bunker) nicht Gesetzteskraft hatte?
Das spielt doch bei der Betrachtung keine Rolle, ob irgendwer das für ein Gesetz hielt... Viele taten das ja. Aber nur, weil man glaubt, das Testament wäre ein Gesetz, muss es das doch nicht auch sein.

Das Gebiet, auf dem H****r kurz vor seinem Tod noch vollen Zugriff und absolute Befehlsgewalt hatte, waren ein QUardatkilometer Berliner Innenstadt. EIn Großteil des ehemaligen Reiches war schon besetzt, die Infrasturktur zerstört und die Administative zerschlagen.
Korrekt, und deshalb war die Gesetzgebung eigentlich nicht mehr möglich. Aber das bedeutet doch nicht, dass man deshalb Gesetze anders erlassen konnte, als man selber ein paar Jahre vorher entschieden hatte.

Er hätte ja 1940 schon ein Gesetz erlassen und veröffentlichen können, das ihm das Recht gibt, Gesetze mündlich zu erlassen oder auf einer Serviette, durch Niederschrift und leises Vorlesen gültig. Dann wäre doch alles rechtens gewesen.

Ich habe mal einen Aufsatz über die Machtergreifung gelesen, in dem von einem "Volksabnicken" gesprochen wurde.
Das war ja auch nichts anderes als eine Volkskammerwahl in der DDR.

Wahlzettel:
Ich bin für das Gesetz ( )
Ich bin dagegen ( ) (bitte nach Stimmabgabe direkt beim freundlichen SA-Mann neben dem Ausgang melden)

Zum einen, weil die Alliierten das so wollten (und damit die Annexion Deutschland bewusst verhinderten)
Das ist doch der Punkt, sie wollten keine Annexion. Der deutsche Staat sollte weiterbestehen. Und das tat er dann wohl auch, auf dem Papier.

zum anderen, weil die Wehrmacht die einzige staatliche Institution war, die, wenn auch versprengt, noch eine funktionierende Hierarchie Staatlicher Organe darstellte.
Akzeptiere ich durchaus. Aber die Wehrmacht hatte keine Legitimation zu einer staatlichen Kapitulation, nur zu einer militärischen. Die staatliche hätte ja ein überlebendes Mitglied der Regierung unterschreiben können, es gab ja welche.

Das deutsche Reich wurde aber nicht annektiert
Du fragst mich, wie man es hätte richtig machen können, ich gebe das Stichwort und dann sagst Du, genaus das wurd je nicht gemacht. Was soll ich antworten: JA, EBEN! Das hätten sie aber machen müssen.

Dieses Vorgehen gilt als staatsrechtlich korrekt und ist damit auch das beste Argument für die Tatsache, das die Bundesrepublik Deutschland (in ihrer heutigen Form nach der Wiedervereinigung) das umbennante bzw. reorganisierte deutsche Reich und damit vollständiger Rechtsnachfolger des dt. Reiches ist.

Das hat selbst das Bundesverfassungsgericht ym 31.07.1973 schon verneint.

Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
 
Letzen Endes reicht das Ermächtigungsgesetz. Das lies ja zu, dass er quasi im Alleingang gesetze erlies.

Ändert das was, an der rechtlichen Wirkung seiner Taten? Natürlich hätte im deutschen Reich niemand gegen ihn geklagt, wenn er das Brot beim Bäcker ohne zu zahlen mitgenommen hätte. Trotzdem hätte er sich strafbar gemacht nach geltendem Recht.

Und nach geltendem Recht hätte er sein Testament als "Gesetz" im Gesetzesblatt veröffentlichen müssen, damit es Wirkung hat. Da das nicht passiert ist, hat es keine Wirkung. Es gibt Gesetze, die damals verfasst wurden, die heute noch Gültigkeit haben. Aber doch keine Gesetze, die H****r auf einer Serviette notiert hat, sondern nur solche, die nach damals geltendem Recht gültig waren.

Das spielt doch bei der Betrachtung keine Rolle, ob irgendwer das für ein Gesetz hielt... Viele taten das ja. Aber nur, weil man glaubt, das Testament wäre ein Gesetz, muss es das doch nicht auch sein.

Der letzte Satz kumuliert deine Ausfertigungen. Es stellt sich die Frage, ob das, was Landläufig als "Politisches Testament" bezeichnet wird, tatsächlich auch "nur" ein Testament war. Und wenn der Rest der Exekutive im Bunker es als Gesetz auffasste, ist es entscheidend für den weiteren Vorgang. Die Frage "korrekt oder nicht" stellt sich in den Tagen des Zusammenbruch doch nicht - es gibt viele Anordnungen Hitlers, die in den letzten Monaten vor Kriegsende als Gesetz angesehen wurden, ohne dass sie als solches Verabschiedet wurden.

Korrekt, und deshalb war die Gesetzgebung eigentlich nicht mehr möglich. Aber das bedeutet doch nicht, dass man deshalb Gesetze anders erlassen konnte, als man selber ein paar Jahre vorher entschieden hatte.
Es wundert mich - das du auf der einen Seite zugestehst, dass Hitlers Reich in den letzten Kriegstagen nicht mehr als Staat funktionieren konnte, auf der anderen Seite aber darauf bestehst, dass sämtlich Abläufe in der legislative und exekutive reibungslos funktionieren sollten.

Er hätte ja 1940 schon ein Gesetz erlassen und veröffentlichen können, das ihm das Recht gibt, Gesetze mündlich zu erlassen oder auf einer Serviette, durch Niederschrift und leises Vorlesen gültig. Dann wäre doch alles rechtens gewesen.
Ich kann mir vorstellen, dass viele in der Reichregierung auch eine vollgekritzelte Servierte Hitlers für ein Formal korrekt erlassenes Gesetz gehalten haben oder hätten. Warum also ein Gesetz erlassen, was legitimiert, was de Facto schon funktioniert? Du hast selbst schon mehrfach geschrieben - wo kein Richter, da kein Henker. Knackpunkt war ja nicht die Art wie, sondern von wem. Und diese Person war nun mal H****r.

Akzeptiere ich durchaus. Aber die Wehrmacht hatte keine Legitimation zu einer staatlichen Kapitulation, nur zu einer militärischen. Die staatliche hätte ja ein überlebendes Mitglied der Regierung unterschreiben können, es gab ja welche.
Es gab nur keinen Staat als solchen mehr... ;). Nur eine Regierung, die keine Macht hatte, abgesehen vom Oberbefehl über die Wehrmacht - Und den hatten Einzelpersonen wie Dönitz und Keitel nach Hilters Tod ohnehin. Es gab kein Staatsgebiet (Bis auf ein paar Baracken in Flensburg) und keine Staatsorgane mehr, bis auf die Teile der Wehrmacht, die noch nicht selber kapituliert hatten

Du fragst mich, wie man es hätte richtig machen können, ich gebe das Stichwort und dann sagst Du, genaus das wurd je nicht gemacht. Was soll ich antworten: JA, EBEN! Das hätten sie aber machen müssen.
Nein, ich frage Dich, warum sie es hätten machen müssen...

Das hat selbst das Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 schon verneint.
Ja, 1973. Damals gab es aber noch 2 deutsche Staaten, von daher war die Frage des "Rechtsnachfolgers" damals ein internationales Politikum und nicht eindeutig geklärt. Das Urteil wurde ja im Hinblick auf die Einigungsverträge gesprochen, und da hätte man ein Problem gehabt, wenn man die DDR höchstrichterlich für illegal erklärt hätte. Das mag heute anders aussehen - ein entspr. Urteil nach der Wiedervereinigung existiert meines Wissens nicht. Allerdings gibt es den einen oder anderen Vorgang, dass die Bundesrepublik (und nur sie) schon während der Teilung völkerrechtlich als Rechtsnachfolger angesehen wurde. In wie weit das relevant ist, kann ich nicht sagen.

Der Knackpunkt in dem Urteil ist für mich ein anderer, nämlich die Aussage, das die Bundesrepublik identisch mit dem deutschen Reich sei. Bedeutet für mich, das die Bundesrepublik kein "neuer" Staat ist (wäre die Grundvoraussetzung für die Annahme, dass das Reich noch existiert), sondern ein strukturell und räumlich veränderrtes deutsches Reich unter anderem Namen.
 
Nein, ich frage Dich, warum sie es hätten machen müssen...
Weil sie durch das, was sie gemacht haben, den Fortbestand des Deutschen Reiches zementiert haben. In der Berliner Erklärung wurde ja eben von den Allierten ausgedrückt, dass das Reich in seinen Grenzen fortbestehe und man nur die Regierungsaufgaben übernehmen würde.

Eine Annexion und z.B. ein Anschluss an Frankreich, Polen, Russland etc... hätte die Auflösung des Reiches bedeutet durch eine kriegerische Handlung.

Jetzt frage ich: Wann ist dieses in dieser Erklärung als vorhanden erklärte deutsche Reich aufgelöst worden? Wer hat wann die Auflösung beschlossen? Und wenn das niemand getan hat, warum sollte es dann das abstrakte Gebilde "Staat ohne Gebiet" nicht noch geben?

Der Knackpunkt in dem Urteil ist für mich ein anderer, nämlich die Aussage, das die Bundesrepublik identisch mit dem deutschen Reich sei. Bedeutet für mich, das die Bundesrepublik kein "neuer" Staat ist (wäre die Grundvoraussetzung für die Annahme, dass das Reich noch existiert), sondern ein strukturell und räumlich veränderrtes deutsches Reich unter anderem Namen.
Könnte man so interpretieren.

Marty
 
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Ich behaupte ja gar nicht, dass das Deutsche Reich aufgelöst wurde, sondern das es als Bundesrepublik weiterbesteht.


Das bedeutet im Endeffekt aber beides, das die Argumentation der "Provisorischen Reichregierungen" obsolet ist. Es gibt kein Deutsches Reich Parallel zur Bundesrepublik Deutschland, sondern einen einzigen Staat, der das eine war und das andere ist.