Selbstverwaltung / Deutsches Reich / BRD-GmbH

Aber de facto richtig.

Es ist auch sachlich richtig - allein wenn man sich die Definition einer Verfassung betrachtet, erfüllt das Grundgesetz alle rechtlichen Voraussetzungen, um eine Verfassung zu sein, auch ohne so genannt zu werden.

Aber die historische Begründung, warum die Bundesverfassung anno 1949 nicht so genannt wurde, wird von den Hobby-Staatstheoretikern gerne ignoriert...

Nebenbei - wie verhält es sich denn mit den 16 Länderverfassungen? Sind die auch ungültig? Ihr Reichstheoretiker, wie sieht es aus?
 
Auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichtes kann man unter „Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts“ (https://www.bverfg.de/organisation/aufgaben.html) nachlesen:

„Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen…“
„…Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.“ (2.3.08) Das Bundesverfassungsgericht wacht demnach nicht über die Einhaltung der „Verfassung“ sondern über die Einhaltung des „Grundgesetzes“.


Was ist ein Grundgesetz?
Ich zitiere im Folgenden aus der Rede des Abgeordneten Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 zum Thema: Was heißt eigentlich Grundgesetz?
„…Wenn man die Dokumente Nr. I und III liest, die die Militärbefehlshaber den Ministerpräsidenten übergeben haben, dann erkennt man, daß die Besatzungsmächte sich eine ganze Reihe von Sachgebieten und Befugnissen in eigener oder in konkurrierender Zuständigkeit vorbehalten haben. Es gibt fast mehr Einschränkungen der deutschen Befugnisse in diesem Dokument Nr. I als Freigaben deutscher Befugnisse!
Die erste Einschränkung ist, daß uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, daß wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluß der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen !
Die zweite Einschränkung ist, daß uns entscheidende Staatsfunktionen versagt sind: Auswärtige Beziehungen, freie Ausübung der Wirtschaftspolitik; eine Reihe anderer Sachgebiete sind vorbehalten. Legislative, Exekutive und sogar die Gerichtsbarkeit sind gewissen Einschränkungen unterworfen.
Die dritte Einschränkung: Die Besatzungsmächte haben sich das Recht vorbehalten, im Falle von Notständen die Fülle der Gewalt wieder an sich zu nehmen. Die Autonomie, die uns gewährt ist, soll also eine Autonomie auf Widerruf sein, wobei nach den bisherigen Texten die Besatzungsmächte es sind, die zu bestimmen haben, ob der Notstand eingetreten ist oder nicht.
Vierte Einschränkung: Verfassungsänderungen müssen genehmigt werden…

…Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn «vorläufig» lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut. Die Art und Weise, wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt darüber, wie die Hoheitsbefugnisse auf deutschem Boden verteilt sein sollen. Sie bestimmt auch darüber, was an den Grundrechten unserer Länderverfassungen effektiv und was nur Literatur ist. Diesem Besatzungsstatut gegenüber ist alles andere sekundär, solange man in Anerkennung seiner Wirklichkeit handelt. Nichts ist für diesen Zustand kennzeichnender als der Schluß-Satz in Dokument Nr. III, worin ausdrücklich gesagt ist, daß nach dem Beschluß des Parlamentarischen Rates und vor der Ratifikation dieses Beschlusses in den Ländern die Besatzungsmächte das Besatzungsstatut verkünden werden, damit das deutsche Volk weiß, in welchem Rahmen seine «Verfassung» gilt. Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muß man dagegen handeln wollen. Aber das wäre dann Sache des deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.
Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.
Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch ein Staatsfragment muß eine Organisation haben, die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden.“
Der Parlamentarische Rat hatte damals weder die Aufgabe noch die Möglichkeit eine Verfassung zu erarbeiten. Sie haben lediglich das gemacht, was in der „Haager Landkriegsordnung“ im Falle einer Besatzung vorgesehen ist:

„Artikel 43
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“
Daher stand in der Präambel des Grundgesetzes von 1949 auch das Grundgesetz sei beschlossen worden „um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“.
Hiermit ist eindeutig geklärt: Das Grundgesetz ist keine Verfassung und es gilt nur für eine Übergangszeit. Und – Mit dem Grundgesetz wurde kein Staat gegründet sondern ein Staatsfragment!
Ich zitiere weiter aus der Rede des Abgeordneten Carlo Schmid:

„Das Grundgesetz für das Staatsfragment muß gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: «an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.»
(Sehr richtig!)“
Im „Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz“ vom 12.5.1949 heißt es unter Punkt 2:


„Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144(1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde, nehmen wir an, dass Sie verstehen werden, dass wir verschiedene Vorbehalte machen müssen...“
Auch wenn die Militärgouverneure den Unterschied zwischen Grundgesetz und Verfassung häufig verwischen, so muss festgehalten werden, dass das Grundgesetz dem deutschen Volke nie zur Ratifizierung unterbreitet wurde. Dieser Zustand dauert seit 1949 an und somit haben wir auch keine Verfassung.
Das geht auch aus dem Art. 146 der alten Fassung des Grundgesetzes hervor. Dort hieß es:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Eine Verfassung gibt sich das Volk und nicht ein Parlamentarischer Rat der von Besatzungsmächten eingesetzt wurde. Daher hieß es damals auch „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ und nicht „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“.

Was ist eine Verfassung?
Ich erlaube mir weiter aus der Rede von Carlo Schmid zu zitieren:

„…Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberuft, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen.
Was heißt aber «Verfassung"? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.
Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen.
Ich glaube, daß man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn…“
Ein Volk, das sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, bildet keinen Staat im demokratischen Sinne.

Demnach stellt sich die Frage: Gibt es eine Fremdherrschaft oder ist die BRD ein souveräner Staat?

Die Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt belegen, dass die „alliierten Behörden“ damals und noch heute Rechte und Verpflichtungen haben. Hier Auszüge aus der „Vereinbarung vom 27./28.09.1990 zum Vertrag über die Beziehungen der BRD und den Drei Mächten“:

„Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft.“ (Bundesgesetzblatt 1990 Teil II, Seite 1386 ff., Teil I, Art. 2, Abs. 1)

Hier die entsprechenden Auszüge aus dem „2 + 4 Vertrag“:
„Art. 2: „Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft.“
Art. 4: „Alle Urteile und Entscheidungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtswirksam und rechtskräftig.
(Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1274 sowie BGBl. II 1994, S. 40 ff. und BGBl. II, S.1386)“
Noch in den Jahren 1990 und 1994 hatten die alliierten Behörden Einfluss auf das Deutsche Recht und daran hat sich bis heute nichts geändert.
 
Hach ist das Geil !!


Wo sind denn "Darkkurt" und Co die einem das widerlegen ??

Können sie leider nicht weil es fakten sind Deutschland wach auf !!


Und ist das Grundgesetz immernoch eine Verfassung ?? Ätsch Bätsch Schach und Matt


Hört endlich auf die Leute hier für Dumm zu erklären es ist wie es ist. Ich verweise auf Urkunde 146 alle zeichnen der Weg in die Freiheit !!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was soll ich denn schreiben, wenn du geflissentlich mehrere in diesem Kontext wichtige historische Daten und Fakten (zum Beispiel den Status Deutschland zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Grundgesetztes, von Geografischen Raum, in dem es seine Geltung fand, die Tatsache, dass die SPD bis 1969 an einer Wiedervereiningung mit der DDR glaubte und das sich erst mit Brandts Neuer Ostpolitik änderte) ignorierst? :yawn:

Google doch mal 5.5.1955, 03.10.1990 und 15.03.1991, das wären so die wichtigsten Termine zum Thema "Besatzungsstatut".

Du greifst irgendwelche historische Versatzstücke um deine These zu belegen, tust das aber ohne Kontext, weil das deiner These schon wieder widersprechen würde. Das ist unlauter, feige und vor allem unrichtig!

Aber beantworte doch mal bitte MEINE Frage - was ist mit den LANDESVERFASSUNGEN?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir erschließt sich bei der ganzen Diskussion nicht, welche Relevanz das hätte, wenn wir statt dem Grundgesetz eine Verfassung hätten. Mir stellen sich da einige Fragen: Was wäre denn jetzt anders; also wie hätte Deutschland entschieden, wenn es den Einfluß von den Siegermächten? Ist denn dieser Einfluss denn wirklich nachteilig zu bewerten? Ich mein, uns geht es besser als den Besatzern. Und wie wahrscheinlich ist es, dass die die Besatzungsmächte in Notfällen wieder die Gewalt an sich reißt.

Wo sind denn "Darkkurt" und Co die einem das widerlegen ??
Ich weiß nicht, wer Co ist und ich will dich auch nicht widerlegen, aber welche Relevanz die Rede Schnids heute noch hat, ist doch fragwürdig. Das, was er damals richtigerweise aufzählt, macht das Grundgesetz einer Verfassung nicht würdig. Aber der Großteil der Punkte ist überholt. Übrig bleibt nur noch, dass es nicht vom Volke beschlossen wurde und Vermutungen, dass die Siegesmächte auf deutsches Recht hat.

Kurz: Verfassung ist das falsche Wort für das Grundgesetz. Aber das ist auch der Schraubenzieher für den Schraubendreher. Weiß aber jeder, was gemeint ist und es handelt sich um eine identische Sache. :mrgreen:
 
Das Bundesinnenministerium stellt auf seiner Homepage fest:
“Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat….”
Da in den Ausweisen der BRD “Deutsch” steht müßte es also den Staat Deutsch geben.

Zur Aufklärung des Rätsels gehen wir auf die Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern denn da steht:
“Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.”

Die BRD / Bund und die Bundesländer sind förmlich, sachlich, rechtlich und örtlich nicht für die Staatsbürger und den tatsächlichen Staat Deutschland zuständig, deshalb können Sie dem Volk die Staatsangehörigkeit “DEUTSCHLAND” auch nicht in den Ausweisen / Pässen bestätigen.

Die BRD ist rechtlich nicht befugt, die inneren oder äußere Angelegenheiten des Staates Deutschland zu übernehmen.


Und dann mal nochwas bezüglich des Grundgesetzes:


Die alliierte Direktive 1067/ 6
“Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke der Befreiung, sondern als besetzter Feindstaat.”
Festgehalten in der UNO-Charta aus dem 26.06.1945 BGBL.1973 II 431 … zuletzt 1980 II 1252 – Artikel 53 – Feindstaatenklausel (Deutschland ist ein Feindstaat)
 
Kommst Du nicht selber irgendwann auf den Gedanken, dass es der eigenen Bildung nicht zuträglich ist, sein vermeintliches Wissen immer nur häppchenweise als Fragmente aus irgendwelchen Blogs versponnener Verschwörungstheoretiker zu sammeln? Ich habe bei Dir den Eindruck, Du sitzt abends vor Google, suchst nach "Deutscher Staat kann nicht sein", liest die Fundstellen, egal welchem Verfasser sie zuzueignen sind und nimmst das Gelesene als Wahrheit auf.

Das Du nach Ewigkeiten dann die Pointe lieferst mit der Staatsangehörigkeit im Personalausweis setzt dem die Krone auf. Hast Du das Argument mit dem "Personal" in dem Begriff "Personalausweis" auch schon gebracht?

Marty
 
Das Bundesinnenministerium stellt auf seiner Homepage fest:
“Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat….”
Da in den Ausweisen der BRD “Deutsch” steht müßte es also den Staat Deutsch geben.
Ich versteh nicht, was diese Wortglauberei soll. "Beklagst" du dich, dass wir nicht in Deutsch leben oder das du kein deutschlandischer Staatsbürger bist!?
In dem Zusammenhang frag ich mich, was die Amis, Russen oder Chinesen bei Staatsbürgerschaft stehen haben.
 
Ich habe vor Jahren tatsächlich mal einen deutschen Personalausweis gesehen, in dem unter Staatsangehörigkeit "Österreichisch" stand. Da hat ein Österreicher, der in Deutschland lebt und mit einer Deutschen verheiratet ist das Amt aufgesucht und gebeten ihm einen Ausweis auszustellen, der seine Personalien belegt. Dieser Bitte ist das Amt nachgekommen, hat einen Personalausweis ausgestellt und darin wahrheitsgemäß unter Staatsangehörigkeit "Österreichisch" eingetragen. (Das war noch so ein graues Bücherl...) Der Personalausweis dokumentiert letztlich den Kenntnisstand der Behörden über die Daten einer Person wie Name, Anschrift, Geburtsdatum etc.

Die Österreicher besitzen übrigens eine Urkunde, in der die Staatsbürgerschaft nachgewiesen wird, den sog. Staatsbürgerschaftsnachweis.

Man spricht von der "deutschen Staatsangehörigkeit", grammatikalisch ist "Staatsangehörigkeit" also mit dem Attribut "deutsch" näher bestimmt. Entsprechend wird im Ausweis unter der Rubrik "Staatsangehörigkeit" das korrekte Attribut "Deutsch" angegeben. Wer das grammatikalisch nicht auf die Rille bekommt, möge nochmal im Kindergarten anfangen richtig Deutsch zu lernen.
 
Kommst Du nicht selber irgendwann auf den Gedanken, dass es der eigenen Bildung nicht zuträglich ist, sein vermeintliches Wissen immer nur häppchenweise als Fragmente aus irgendwelchen Blogs versponnener Verschwörungstheoretiker zu sammeln? Ich habe bei Dir den Eindruck, Du sitzt abends vor Google, suchst nach "Deutscher Staat kann nicht sein", liest die Fundstellen, egal welchem Verfasser sie zuzueignen sind und nimmst das Gelesene als Wahrheit auf.

Das Du nach Ewigkeiten dann die Pointe lieferst mit der Staatsangehörigkeit im Personalausweis setzt dem die Krone auf. Hast Du das Argument mit dem "Personal" in dem Begriff "Personalausweis" auch schon gebracht?

Marty



Natürlich Diskreditierung ist das einzige was Leute wie du Marty können wenn Sie keine Argumente haben. Und da brauch man sich nicht auf Blogs etc. berufen steht doch auf den HP vom Bundesinnenministerium.

Man sollte Staatsangehörigkeit nicht mit Nationalität verwechseln. Meine Nationalität ist deutsch das wäre richtig aber meine Staatsangehörigkeit ist BRD normal und nicht Deutsch. Aber BRD kann da ja nicht stehen weil die BRD eine NGO ist.


Und @ Dubberle vielleicht solltest du nochmal in den Kindergarten. Im Pass der USA steht zum Beispiel United States of America und nicht amerikanisch !!
 
Man sollte Staatsangehörigkeit nicht mit Nationalität verwechseln.

Also in meinem Personalausweis steht: Staatsangehörigkeit / Nationality / Nationalité 8O

/e
Meine Nationalität ist deutsch das wäre richtig
Im Pass der USA steht zum Beispiel United States of America und nicht amerikanisch !!
Aber da steht Nationality und nicht Citizenship. Also ist United States of America doch falsch. :LOL:
 
Zuletzt bearbeitet:
Da Du schon auf dem Staatsministerium rumreitest: Wenn schon zitieren dann vollständig.

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Der Personalausweis weist es nicht nach, der Staatsangehörigkeitsausweis jedoch schon. Was ist jetzt also die Signifikanz dieses Zitats?


Zu dem Zitat des BMI:

“Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat….”

So ist es, und die "Zurordnung zum Staat Deutschland" heißt kurz "deutsche Staatsangehörigkeit", weil es kein Adjektiv "deutschländisch" gibt. So und nicht anders steht es übrigens auch überall auf den Seiten des BMI, die Du ja gerade als Quelle bemühen willst.