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Hallo wie im Titel beschrieben ist die Lage. Wollte einmal fragen, ob das generell erlaubt ist und wenn ja in welcher rubrik. Merci für antwort
Eben, beim indossieren wollen die Banken gerne einen Zeugen haben, wenn Du den einreichst, ist es die Mitarbeiterin.ja das stimmt wohl, habe aber gelesen, dass wenn ich unterschrieben habe und der kontobesitzer bei der einreichung unterschreibt geht das auch