Kindergeld - Werbungskosten

Steak

VfB-Fan
ID: 51362
L
25 April 2006
606
36
Hi, ich stehe vor einem Problem.. und zwar würde ich nach den Berechnungen wohl in 2010 kein Kindergeld mehr bekommen (Freibetrag: 8004 Euro, mein Überschlag abzgl 920 Euro Werbungskotenpauschale ca. 8100 Euro)
Das ist sehr ärgerlich, nicht nur, weil ich grad mal 100 Euro im ganzen jahr zu viel habe und mit deswegen ca. 2100 euro kindergeld wegfallen, sondern auch weil ich dann nur schwer über die Runden komme.
Hier mal ne kurze Rechnung:

Einkommen: ca. 660 Euro / Monat
Ausgaben:
375 Miete inkl. BK (und ich hab nur 1zimmer, 38m², ist halt hamburg)
70 Strom + heizung
20 wasser
10 gas
30 fahrkarte
20 handy
30 tel/inet
__________________
555 Euro

dazu die nicht notwendigen beträge:

25 euro mcfit+gewerkschaft

macht insgesamt 580 euro ausgaben, bleiben also noch 80 euro für essen/kleidung7haushalt/freizeit usw...

hat jemand eine idee, was ich alles absetzen könnte, um mehr als die 920 euro pauschale an werbungskosten zu haben und unter die grenze zu fallen für kindergeld?

ich hab momentan im jahr:
378 fahrkarte für arbeit
170 fahrkarten nach hause (eltern, berechnet 1x die woche hin und zurück)
20 euro schule kopierkosten
(neue bücher für die schule.. ?? vll. 50 euro)

aber das sind lange noch nicht über 920 euro :(



Ich sammel hier einfach mal Möglichkeiten, etwas abschreiben zu können:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
 
Zuletzt bearbeitet:
konkret helfen kann ich da nicht, aber würde bei Wegfall des Kindergelds nicht auch die Wohngeld-Stütze helfen?

Also dass du zum Bezahlen deiner Bude noch Wohngeld beantragen kannst, weil sich dein Lebensunterhalt sonst nicht finanzieren lässt. :-?
 
jup, würde mir nen bissl helfen und würde ich auch machen wenns ganich anders geht, da die ja aber immer so niedrige mietsätze haben würd mir das so vll knapp 100 euro bringen, also das kindergeld von 184 wär dann schon besser.
 
Milchmädchenrechnung...
Handy kannst du da sicherlich nicht abziehen, McFit (Fitnessstudio?) auch nicht.

375 Miete inkl. BK und dann noch extra Strom, Wasser, Heizung und Gas?

Hast du Versicherungen/ Ausgaben wie Altersversorge und Haftpflicht?
 
inkl. betriebskosten also alles was an nebenkosten anfällt außer was ich aufgezählt hab, ka was dadrunter fällt, zb. kabelanschluss, treppenhausstrom, gebäudehaftpflicht usw.

ja deswegen hab ich die gesondert gelistet, die anderen ausgaben sind notwendig.

haftpflicht bin ich noch bei meiner mutter mitversichert.
hausratversicherung hab ich noch 35 eur/jahr, sonst nichts, keine altersvorsorge etc.
 
Ist das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit? Dann bitte Deinen Arbeitgeber, Dir im Dezember 100 Euro weniger zu zahlen. Dann hast Du unter 8.000 im Jahr und bekommt weiter Kindergeld.

12*660 sind auch nicht 9.000, wo kommt der Rest her?

Marty
 
der rest ist urlaubs- und weihnachtsgeld, das ich natürlich nicht regelmäßig habe.
ich hab schon gefragt, das mit dem verzichten ist nich tmehr möglich, da auch dies als einkommen angerechnet werden würde, wenn mans legal macht.

also ich kann vermögenswirksame leistungen und berufsunfähigkeitsversicherung absetzen (bzw werden ja direkt vom einkommen abgezogen)
.. das is ja schonma ne chance.. bei VWL kann ich doch eh selbst bestimmen wieviel ich monatlich sparen möchte oder? (ab dem mindestbetrag natürlich)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Krankenversicherungsbeiträge kannst du auch abziehen und wenn ich mich jetzt nicht täusche auch einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge
 
hey, ja also nach meiner berechnung beträgt mein nettoeinkommen 8064 euro abzgl. pauschbetrag und damit bin ich 60 euro über der grenze :/

hey, vielen dank erstma an alle..

ist es korrekt, dass ich pauschal fahrtkosten zur arbeit pro km mit 30ct berechnen kann (einfache fahrt), auch wenn ich zb für meine monatskarte weniger bezahle?
 
Zuletzt bearbeitet:
hey, ja also nach meiner berechnung beträgt mein nettoeinkommen 8064 euro abzgl. pauschbetrag und damit bin ich 60 euro über der grenze
Moment, das Netto darfst Du nicht nehmen. Es gilt das Brutto minus einiger Bestandteile, aber nicht das Netto.

ist es korrekt, dass ich pauschal fahrtkosten zur arbeit pro km mit 30ct berechnen kann (einfache fahrt), auch wenn ich zb für meine monatskarte weniger bezahle?
Ja, als Werbungskosten und für die einfache Strecke. Aber auch nur, wenn Du tatsächlich fährst.

Marty
 
naja, da ich keine steuern zahle ist das netto bei mir das brutto minus sozialversicherungen, und die darf ich da abziehen.
dass ich wirklich fahre? naja mit der bahn fahr ich halt, oder bezieht sich die pauschale nur auf autofahrer
 
Is richtig, vom Bruttoeinkommen kannst du die Arbeitnehmeranteile zu den Sozialversicherungen abziehen, da ist die Kindergeldgrenze quasi das Nettoeinkommen. VL Leistungen (egal ob vom Arbeitsgeber oder freiwillig vom Arbeitnehmer) sind aber weder Werbungkosten oder sonst wie für die Kindergeldgrenze entscheidend, denn VL sind ganz normales Einkommen. Sozialabgaben- und Steuerpflichtig.
Für die Fahrtkostenpauschale müsstest du schon wirklich mit dem Auto fahren. Du musst die Kosten ansetzen die dir entstehen. Du fährst mit der Bahn, also keine km-Pauschale.
Ich denke das einfachste (und sicherste) wäre du gehst zu ner Bank oder ner Versicherung (bzw. sprich mal mit deinem Arbeitgeber mit wem er zusammenarbeitet) und schließ ne betriebliche Altersvorsorge ab, die du (wenigstens in den Jahren wo du wenig verdienst) mit ner Entgeltumwandlung besparst. Diese Umwandlung kannst du individuell anpassen, um ggf. Weihnachtsgelder, Boni oder sowas mit "aufzufangen" und die Beiträge senken dein Einkommen, womit du wieder unter die Grenze rutscht.
 
Für die Fahrtkostenpauschale müsstest du schon wirklich mit dem Auto fahren. Du musst die Kosten ansetzen die dir entstehen. Du fährst mit der Bahn, also keine km-Pauschale.
na toll^^, sonst hätte ich damit schon 920 euro alleine drin :(
Ich denke das einfachste (und sicherste) wäre du gehst zu ner Bank oder ner Versicherung (bzw. sprich mal mit deinem Arbeitgeber mit wem er zusammenarbeitet) und schließ ne betriebliche Altersvorsorge ab, die du (wenigstens in den Jahren wo du wenig verdienst) mit ner Entgeltumwandlung besparst. Diese Umwandlung kannst du individuell anpassen, um ggf. Weihnachtsgelder, Boni oder sowas mit "aufzufangen" und die Beiträge senken dein Einkommen, womit du wieder unter die Grenze rutscht.
naja ich bin bei nem großbetrieb und denke wenn die sowas nich von sich aus anbieten, wird das auch für mich nich möglich sein, hatte schonmal gefragt, nennt sich sowas dann direktversicherung oder so?
 
also ich hab folgendes gefunden:

# 30 Cent sind vom ersten Entfernungskilometer an zu berücksichtigen und nicht mehr nur unter Vorbehalt.
# Aufwendungen für Fahrten mit Bus und Bahn sind auch steuerlich abziehbar, soweit sie den als Entfernungspauschale absetzbaren Betrag (nach Entfernungskilometer) überschreiten.

demnach kann ich auch pro km absetzen..

?? VERWIRRT :D
 
Ich verstehe den Satz so dass du Bus/Bahn auch abziehen kannst, wenn sie TEURER sind als die km-Pauschale (Du sie aber nutzen musst weil kein Auto, kein Führerschein etc).
Anders herum, also wenn das Auto teurer ist als die Bahn, man das Auto aber gar nicht nutzt geht es glaube ich nicht. Bei dir ist Bahn ja aber günstiger als Auto vermute ich mal? Und du könntest das teurere nur ansetzen, wenn du es auch wirklich nutzt. Dazu gibt es aber soviele unterschiedliche Quellen und Aussagen, dass ich mir da auch nicht zu 100% sicher bin, am besten die Familienkasse anrufen und fragen was wirklich stimmt bzw. was die akzeptieren ;)
Gerade in großen Betrieben sollte es mit der Entgeltumwandlung keine Probleme geben. Ein Anrecht da drauf hat jeder Arbeitnehmer, egal ob großer und kleiner Betrieb (ausser ein evtl. vorhandener Tarifvertrag schließt dieses Recht aus, ist aber eher ungewöhnlich). Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es mehrere "Wege", die Direktversicherung z.B. wäre eine davon. Viele Arbeitgeber bieten das nur nicht von sich aus an, weil sie an sich keinen Nutzen davon haben, es ist nur arbeitsaufwändig und ich behaupte mal gerade kleine Betriebe kennen sich oftmals auch gar nicht genau damit aus, darum ist in vielen Betrieben das Informationsverhalten dazu nicht so ausgeprägt ;)
 
Für die Fahrtkostenpauschale müsstest du schon wirklich mit dem Auto fahren. Du musst die Kosten ansetzen die dir entstehen. Du fährst mit der Bahn, also keine km-Pauschale.
Es handelt sich um eine Entfernungspauschale, die auch geltend gemacht werden kann, wenn man zu Fuss gehen würde.

Setz die an und fertig. 230 Arbeitstage (-Krankheitstage) * 0,30 * x km einfache Strecke.

Marty
 
Hallo,

hattest Du eine außergewönliche Belastung zu tragen?
- Kauf von techn. Equipment für Ausbildung z.B. Notebook, Bücher, Fachzeitschriften
- Bewerbungskosten
- Umzug wegen Berufs-/Ausbildungsgründen
- Beerdigung von nahen Verwandten

Edit: Gerade gesehen: "fahrkarten nach hause"
- Hast Du eine doppelte Haushaltsführung?

Beste Grüße
 
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Hallo,

hattest Du eine außergewönliche Belastung zu tragen?
- Kauf von techn. Equipment für Ausbildung z.B. Notebook, Bücher, Fachzeitschriften
- Bewerbungskosten
- Umzug wegen Berufs-/Ausbildungsgründen
- Beerdigung von nahen Verwandten

Edit: Gerade gesehen: "fahrkarten nach hause"
- Hast Du eine doppelte Haushaltsführung?

Beste Grüße

hi, doppelte haushaltsführung nicht.
ich habe allerdings anschaffungen und umzug gehabt (notebook zb, ist auch wegen meines berufes gut absetzbar.. allerdings war das in 2008/2009 alles und es geht ja jetz ums kommende jahr 2010, oder ist das trotzdem noch anrechnungsfähig?)


toll, jetz hat mir die bei der familienkasse gesagt, die entferungspauschale gilt nur für pkw. hab aber bisher nirgendwo gefunden wo das genau steht.
was gilt denn jetzt? -.- immer das gleiche mit den ämtern^^

edit231634:
im werbungskostenantrag steht wort wörtlich:

Für jeden Tag, an dem die Ausbildungsstätte tatsächlich aufgesucht wurde, können für jeden vollen Kilometer zwischen Wohn- und Ausbildungsstätte unabhängig von der Art des benutzten Verkehrsmittels 0,30€ angesetzt werden.
[...Höchstebtrag: 4500€...]
Nur soweit ein eigener oder zur Nutzung überlassener PKW benutzt wird, kann auch ein höherer betrag angesetzt werden.


also für mich heißt das wieder, dass ich das auch wenn ich mit der bahn fahr so abrechnen kann
 
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