HartzIV und Gewinne/bzw. Erlös verkaufen

Ich habe ja noch nie ALG II benötigt, weiß aber, dass man alle Einkünfte melden muss.
Das Klammlose verkaufen auch dazu gehört wusste ich wirklich nicht auch wenn du es nicht glaubst.
Nun wurd ich aber eines besseren belehrt und werd die Konsequenzen dafür tragen müssen.
 
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halli hallo,

ich sag das mal so, deine Kontauszüge, kannst du mit einreichen oder auch ausversehen "vergessen" Gibst du sie aber mit ab, dann auf keinen fall eine Begründung mit dazu schreiben, denn darauf wird man dich festnageln und du gibst ihnen Zeit sich etwas "gemeines" ausdenken. Obwohl Kontoasuzüge oft nur noch Verlangt werden, wenn ein "Verdacht" vorliegt. Biste in dieser Sache schon mal auffällig gewesen?

Dein Problem wird sein, das deine Ausgaben für Lose geringer sind als deine Einnahmen. Die Differenz davon werden sicherlich als Einkommen angerechnet, wobei auch wieder ein Freibetrag von 100 euro? Berücksichtigt werden müsste.

Ratschläge und Meinungen gibt es zu dem Thema viele im Internet, aber keiner wird dir weiterhelfen, höchstens dich beruhigen :) Da die ARGE in so einem Beispiel wie bei dir, immer eine Fallentscheidung trifft. Das heist, egal was im Netz steht, dein Sachbearbeiter wird entscheiden wie er für richtig empfindet. Dir bleibt aber immer die möglichkeit offen, dann auch Wiederspruch gegen diese Entscheidung einzulegen.

Im besten Falle kommt dir eine Idee, wie Gutschriften auf deinen Konto mit einer Vermögensumschichtung zu erklären währen.

(HiFi Anlage verkauft und statt Euros nur Lose bekommen, weil käufer dieser hatte kein Geld? )


Für den Handel bei iieehhbääy gibs da ja schon was brauchbares:

>>> Einnahmen aus dem Verkauf von Hausrat, persönlichen Gegenständen, Kleidung usw. stellen mitnichten ein anrechenbares Einkommen dar, sondern sind vielmehr als Vermögensumschichtung aufzufassen. Dies ergibt sich u.a. aus der Definition von Vermögen nach § 12 SGB II (identisch mit § 19 SGB XII). Bei einer Veräußerung eines Gegenstandes aus dem nicht einzusetzenden Vermögen handelt es sich also nicht um ein anzurechnendes Einkommen, sondern um eine Vermögensumschichtung, da der veräußerte Gegenstandstand aus dem nicht einzusetzenden Vermögen stammt.

Wichtig hierbei ist, daß die Einnahme der Veräußerung dem Verkehrswert des Gegenstandes entsprechen sollte - bei Alltagsgegenständen wie Büchern, Kleidung, Wäsche, Tonträgern usw. ist die Feststellung des Verkehrswertes lediglich durch Vergleich mit ähnlichen Angeboten möglich, wobei auf individuelle Eigenschaften des Gegenstandes wie Abnutzungszustand, Zubehör usw. geachtet werden sollte. Expertisen u.ä. kommen wohl nur für teurere Gegenstände oder Kfz12 in Betracht. Übersteigt die Einnahme aus dem Verkauf den Verkehrswert, könnte die Differenz zum Ertragswert (also der Überschuß) durchaus als anrechenbares Einkommen gewertet werden. Im umkehrten Falle, also bei einem Verkauf unter dem Verkehrswert, würde das Vermögen dementsprechend gemindert werden. Hierbei kommt jedoch aufgrund der Nichteinsetzbarkeit der hier behandelten Vermögenswerte eine sanktionierende Leistungsminderung nach §31 IV Nr. 1 u. 2 SGB II nicht in Betracht.

Für die Praxis ergibt sich damit die Antwort auf die häufig gestellte Frage insbesondere Alleinerziehender, die z.B. häufig gebrauchte Kinderkleidung oder Spielzeug bei ebay verkaufen, ob diese Verkäufe anrechenbares Einkommen darstellen, da dies verneint werden kann, sofern es sich um Verkäufe von Gegenständen aus den genannten Bereichen handelt. Aber selbst wenn man der häufigen behördlicherseits vorliegenden Rechtsauffassung folgen würde, daß ein Verkauf von Gegenständen aus dem Schonvermögen Einkommen wäre, müßte dieses entsprechend bereinigt werden durch die möglichen Absetzbeträge wie z.B. Werbungskosten; dazu gehören auch Kosten, die mit dem Erzielen des Einkommens zusammenhängen. Daß hier eine Bereinigung des Einkommens entsprechend vorgenommen werden kann ergibt sich aus § 11 I S. 1 SGB II, der Einkommen als Einnahmen in Geld oder Geldeswert definiert - eine Einkommensbereinigung kann also durchaus auch auf andere Einnahmen angewendet werden, die nicht durch Erwerbstätigkeit, sondern auf andere Weise erzielt werden.

Bei Ebay-Verkäufen lassen sich eine ganze Menge an Beträgen im Sinne von Werbungskosten absetzen (sofern man nicht die Werbungskostenpauschale vorzieht), insbesondere:
Porto,Verpackungsmaterial,Gebühren, Die verschiedenen kostenpflichtigen Zusatzoptionen bei Ebay, Wegekosten (z.B. die Fahrkarte, um zur Post zu fahren oder den entsprechenden Absetzbetrag von 6 Cent pro Kilometer bei Kfz-Nutzung) Anteilige Online-Gebühren, Zeitaufwand (für das Einstellen der Artikel, für Verpackung, Transport und Abwicklung des Verkaufs) Einkaufspreis des verkauften Artikels (z.B. Nachweis durch Kassenbon), Weiterhin können bei erzielten Einnahmen Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen abgesetzt werden, sofern sie gesetzlich vorgeschrieben oder dem Grund und der Höhe nach angemessen sind (§ 11 II Nr. 3 SGB II). Falls keine realen Beiträge nachweisbar sind, kann bei der Einkommensbereinigung auf die Versicherungspauschale von derzeit 30,- EUR zurückgegriffen werden
Hierzu ist noch anzumerken, daß sporadisch anfallende Einkünfte nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 der VO zu § 13 SGB II in Höhe bis zu 50,- EUR im Jahr nicht als Einkommen anzurechnen sind.

Bei einer Überprüfung der Kontoauszüge kam es insbesondere wegen Überweisungen von Käufern, die Gegenstände des nicht einzusetzenden Vermögens gekauft hatten, häufig dazu, daß hier ein anrechenbares Einkommen unterstellt wurde. Bei einer unsachgemäßen, für den Klienten ungünstigen Bewertung solcher Überweisungen durch die ARGE sollte stets darauf verwiesen werden, daß es sich hier nicht um anrechenbares Einkommen handelt, sondern um Vermögensumschichtung. Dies ergibt sich häufig schon aus den verkauften Gegenständen selbst (Hausrat, Dinge des persönlichen Bedarfs usw.)

Da die Verkäufe von Gegenständen aus dem nicht einzusetzenden Vermögen kein Einkommen darstellen, kann auch nicht von einer Änderung der Verhältnisse nach § 48 SGB I gesprochen werden, auch dann nicht, wenn es sich um häufigere Transaktionen oder um den Verkauf höherwertiger Gegenstände handelt, da sich die Vermögensverhältnisse nicht wirklich ändern. Demzufolge könnte auch eine Anzeige des Verkaufs beim zuständigen Amt nach § 60 I Nr. 2 SGB I unterbleiben, was aber im Sinne eines einvernehmlichen Verhältnisses zu prüfen wäre.>>>>

vielleicht hat ja noch wer ne brauchbare iddee um die Einnahmen zu "erklären" ansonsten bleibt dir übrig den Sachbearbeiter dei "Wahrheit" zu erzählen, was im Zweifel sicher immer besser ist, als bei Ihm im Büro zu sitzen und mit rumstottern nach Worten suchen :)

mfg tyy

p.s. nächste mal anderes konto benützen, reicht auch einkonto von der ... nee, verrat ich nicht -- schmunzel --
p.s.s versuch aber nicht den von der ARGE zu erklären, was Lose sind :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Biste in dieser Sache schon mal auffällig gewesen?
Nein noch nie.
Dein Problem wird sein, das deine Ausgaben für Lose geringer sind als deine Einnahmen. Die Differenz davon werden sicherlich als Einkommen angerechnet, wobei auch wieder ein Freibetrag von 100 euro? Berücksichtigt werden müsste.
Ja ist es weil ich ja einen Mini Job habe der schon angerechnet wird.

Im besten Falle kommt dir eine Idee, wie Gutschriften auf deinen Konto mit einer Vermögensumschichtung zu erklären währen.

(HiFi Anlage verkauft und statt Euros nur Lose bekommen, weil käufer dieser hatte kein Geld? )

Geht nicht da ich die Lose immer an ein und den selben Verkäufer verkauft habe und somit immer Euros auf meinem Konto zu sehen waren.
Das mit dem Ebay versteh ich leider nicht.
 
Das musst Du auch nicht verstehen. Lass Dir nicht von anderen jetzt einreden, wie Du das drehen kannst, damit es nicht angerechnet wird. Das kann im Zweifel nur in einer Straftat enden.

Gib die Kontoauszüge ab, warte ab, was passiert. Wenn die das anrechnen, sprich dann mit dem Berater und erkläre ihm die Situation.

Ich würde aber nicht auf Tipps anderer hören mit extra Konten etc., die nur dazu dienen, eine Straftat zu begehen. Die Anstiftung zu selbiger stellt evtl. auch schon eine dar.

Marty
 
Schreib keine Erklärung dazu. Entweder sie rechnen es dir an oder eben nicht. Falls doch, kannst du Ratenzahlung vereinbaren. Dagegen haben die eigentlich nie was. Ist ja logisch, kannst nicht alles auf einmal bezahlen.

Wenn du mit den Losen dahingegen Sachen kaufst, wird dir und kann dir niemand was nachweisen.
 
Schreib keine Erklärung dazu. Entweder sie rechnen es dir an oder eben nicht. Falls doch, kannst du Ratenzahlung vereinbaren. Dagegen haben die eigentlich nie was. Ist ja logisch, kannst nicht alles auf einmal bezahlen.

Wenn du mit den Losen dahingegen Sachen kaufst, wird dir und kann dir niemand was nachweisen.

Danke an die lezten 2 Poster.
War schon wieder hin und hergerissen.
Aber Rahi:Wenn ich für Lose süsses oder auch nen Stuhl bei Marcus Biehl kaufe dann ist das doch auch eine Sachleistung die ich für Lose kaufe.
Ich hab in nem anderen Forum gelesen das ich das dann auch angeben muss weil sich das dann ja um eine Ware handelt die einen Gegnwert hat.
 
Wenn du Ware gegen Lose eintauschst, fließt das nicht über dein Bankkonto => Sachbearbeiter sieht es nicht auf den Kontoauszügen.
Fällt nur auf, wenn du die Lose vorher verkaufst und mit den Euros shoppen gehst.

edit: okay, ob man es angeben muss, weiß ich auch nicht. Darum ging es dir ja
 
schmunzel

kaufst du lose, tauscht die in euro und kaufst davon wieder lose, und nimmst diese und kaufst damit eine nachttischlampe im bie..shop, hast du ein -nichtanrechenbares- vermögen erworben. keiner käme auf die idee dich zu belangen, wenn du bei dir um die Ecke in einen Laden gehst und dir etwas kaufst.

@marty:
kein einreden, sondern nur ein hinweis, da ja der handel mit lose auch eine vermögensumschichtung sein kann. ein extra konto zu besitzen ist nicht verboten, ausserdem fordern die von der ARGE fast ausschliesslich Auszüge vom Giro, aber selten eine auskunft über ein netseller konto. Zu Unrecht erworbene Geldleistungen von der Arge sind in diesem Fall maximal eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

wollt ich mal bemerken,

mfg tyy
 
Bringt mich jetzt bitte nicht alle durcheinander.
Ich geh jetzt meinen Weg.
Folgeantrag und sämtliche Kontoauszüge gehen an meinen Sachbearbeiter.
Ohne eine Erklärung und ich harre der Dinge die da kommen werden.(Bibber und bammel).
 
genau :)
davon reden wir doch hier die ganze zeit -grins-
kaffee trinken und abwarten, ändern kannste eh nix mehr.

mfg
tyy
 
ein extra konto zu besitzen ist nicht verboten,
Natürlich nicht. Aber dieses Konto einzurichten, um damit Einnahmen zu verschleiern, schon.

ausserdem fordern die von der ARGE fast ausschliesslich Auszüge vom Giro, aber selten eine auskunft über ein netseller konto.
Sie fordern hauptsächlich erst einmal Angaben über erzielte Einnahmen, die Kontoauszüge dienen als Nachweis. Und nur, weil man Einnahmen nicht auf dem Girokonto hat, müsste man sie trotzdem angeben, oder?

Zu Unrecht erworbene Geldleistungen von der Arge sind in diesem Fall maximal eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
Richtig. So wie bei Unicorn.

Aber: Sobald das vorsätzlich passiert, ist das ein Betrug und damit eine Straftat.

Marty
 
Richtig. So wie bei Unicorn

Heisst das auch in meinem Fall das ich eine Ordnungswiederigkeit begangen habe?
Ich kenne die Arge nicht und wohne in Niedersachsen.
Ich müsste schlichtweg ins Rathaus zum Amt 50.Sowas wie Arge kenn ich nicht.
Aber wird ja wohl schlichtweg egal sein da man es so oder so angeben muss wie ich vernommen hab.
Es gibt da ja sicherlich nur ein Gesetz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke an Rahi,Marty und Loshai.

Ich weiss nun was ich zu tun habe.

@ caprice: Genau dieser Spruch kam auch.

Nur in Form vom Rennomee und ohne Absender.

Ich bin jetzt raus hier.

Trotzdem nochmal danke an die drei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Heisst das auch in meinem Fall das ich eine Ordnungswiederigkeit begangen habe?
Sicher. Aber das hört sich schlimmer an, als es ist. Die werden Dir schon nicht zu viel abziehen oder Ratenzahlung akzeptieren. Immerhin hast Du Kinder zu versorgen und wie sähe denn der Sachbearbeiter aus, der Kindern das Geld kürzt...?

Und wenn sie das wirklich machen, dann melde dich mal bei mir.

Marty
 
Danke an die lezten 2 Poster.
War schon wieder hin und hergerissen.
Aber Rahi:Wenn ich für Lose süsses oder auch nen Stuhl bei Marcus Biehl kaufe dann ist das doch auch eine Sachleistung die ich für Lose kaufe.
Ich hab in nem anderen Forum gelesen das ich das dann auch angeben muss weil sich das dann ja um eine Ware handelt die einen Gegnwert hat.

Theoretisch sicherlich schon. Ehrlich gesagt, war das ein Teil des Konzepts, die Möglichkeit zu geben, was mit den Losen anstellen zu können, weil viele dürfen sie eigentlich hier nicht verkaufen, sonst gibts kräftig Probleme und da wir das Problem ebenfalls hatten, wollte ich zumindest eine Möglichkeit geben, dass wenn man z.B. Kinder immerhin irgendwas trotzdem sich den leisten kann.

Ich denke nicht, dass da irgendein Bußgeld zahlen musst, lediglich eine nachträgliche Anrechnung auf das HartzIV, was du bekommst und wie gesagt, zur Not vereinbarst du 12 Raten, weil es sonst bei dir nicht anders geht. Nichts zu danken! So eine Situation ist nicht einfach und man ist sicherlich verzweifelt und denkt sich dann, wozu das Ganze, jetzt ist das Geld, ein Haufen, einfach weg.
 
Ehrlich gesagt finde ich es sowohl naiv, als auch unverschämt, Hartz IV zu kassieren und dann zusätzlich noch Geld nebenbei durch Loseverkauf zu verdienen und zu denken, das wäre ok so. Ich meine, die 400 Euro in den 3 Monaten, die du zusätzlich hattest, sind 400 Euro, die der Steuerzahler nicht hätte an dich abdrücken müssen, sondern die anderswo hätten investiert werden können. Ich hätte auch gern mal 400 Euro zusätzlich, ohne dafür irgendwas machen zu müssen. Wieso sollte dir der Staat das Geld dann schenken?
 
ich frag mich vor allem...
du sagst, es ist ein weiterer Folgeantrag, daraus schließe ich, du beziehst schon länger (ergänzend) hartz4.
Hattest du vor den 3 Monaten auch Gewinne durch Loseverkäufe?
Als Sachbearbeiter würde ich da schon hellhörig werden, wenn über 3 Monate in einer gewissen Regelmäßigkeit Geld aufs Konto fließt und wohl vermuten, davor kam sicherlich auch schon was.
Mal allgemein an die gefragt, die sich damit auskennen:
Könnte der Sachbearbeiter auch ältere Kontoauszüge fordern?