Hartz IV: Frage zum Zuverdienst

Nein, dein ALGI bekommst du schon, das steht dir ja zu (ist wie gesagt, eine Versicherungsleistung wie Rente oder Krankengeld)
Aber du hast ja ein Lebensminimum (351€?), Kosten Mite/ Betriebskosten....
Das macht dann, weiß nicht, vllt. zusammen 800€
Wenn das ALGI nicht dahin kommt, kannst oder solltest du auch ALGII beantragen.
 
Hallo!
Möchte hier noch einmal meine Anfangsfrage stellen, da diese noch nicht beantwortet ist.
Weiß jemand was ein Hartz4ler (Arbeitslosengeld2 Empfänger) dazu verdienen kann ohne etwas abgezogen zu bekommen.
Habe im Internet keine Seite finden können die diese Frage 100% beantwortet.

gruß stadtrally
 
Steht im 2. Posting :roll:
Ganz genau wird es da niemand sagen können (max. dein Berater bzw. Bearbeiter), ist immer situationsbezogen.
 
Ja, 1€-Jobs bis 130 € (gibt in bestimmten Altersgruppen unterschiedliche Freigrenzen)
Weiterhin bekommst du bei Festanstellung auch einen Grundfreibetrag von 100 €, d.h. ein Job für unter 100 € wird nicht unbedingt angerechnet.
Aber beides zusammen get nicht
;)

Gruß Werbemaster
 
Da ich jetzt auch in Kürze einen Hartz IV-Empfänger auf Zuverdienstbasis beschäftigen will, hab ich mich da mal schlau gemacht.

100 Euro sind frei je Monat, darüber darf er 15 5 behalten. wurde ja hier auch bereits geschrieben. Er darf auch nicht mehr als 14,9 h je Woche arbeiten.
 
Es sei denn, er nimmt diesen 1€-Job an, arbeitet dann 130 Stunden im Monat. Das ist IMHO der höchstmögliche Zuverdienst ohne Anrechnung. Dazu bekommt er auch noch das Fahrgeld in Höhe einer Monatskarte ÖPNV voll erstattet.
 
Danke euch die eine Seite hat mir da schon ein wenig weitergeholfen.
Hatte das beimersten mal nicht richtig verstanden bzw nicht geshen, aber der berechner ist gut.

gruß stadtrally
 
Also ich hab mal im Gesetz nachgeschaut und da steht drinnen

§ 30, SGB II:
Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem um die Absetbeträge nach §11 Abs. Nr. 1 - 5 bereinigten monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein Betrag
1. in Höhe von 15 vom Hundert bei einem Bruttolohn bis 400 €
2. zusätzlich in Höhe von 30 vom Hundert bei dem Teil des Bruttohlohns, der 400 Euro übersteigt und nicht mehr als 900 Euro beträgt und
3. zusätzlich in Höhe von 15 vom Hundert bei dem Teil des Bruttolohns, der 900 Euro übersteigt und nicht mehr als 1500 Euro beträgt
abzusetzen