Earnstar.de zahlt nicht aus

ThomasV

Member
14 Januar 2011
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Hallo,

auch nach knapp 8 Wochen zahlt Earnstar.de mir mein Geld nicht aus. Insgesamt 4 mal habe ich versucht Kontakt mit dem Inhaber aufzunehmen, aber keine Reaktion.

Auf den Seiten selbst steht geschrieben - Auszahlung nach 30 Tagen. In den meißt gestellten Fragen steht geschrieben - sollte nach 6 Wochen immer noch keine Auszahlung erfolgen bitte Kontakt mit uns aufnehmen. Genau das habe ich getan.

Für mich völlig unverständlich. Deswegen habe ich alle wichtigen Seiten und die Emails zusammen mit 2 Zeugen gesichert. Und mit geht es nicht um das Geld, sondern um das Prinzip. Für mich zählt was in den AGBs steht. Und daran muss der Inhaber sich halten oder die AGBs ändern. Ich werde auf allen mir bekannten Seiten darüber berichten, wenn der Inhaber weiterhin auf sturr stellt, denn so geht das nicht - weiterhin Werbung per Email verschicken aber auf die Fragen der User einfach nicht antworten.
 
Denke, das Du Dir bei Earnstar wirklich keine Gedanken machen musst.

Ich würde mir sogar sehr oft wünschen, das viele andere Anbieter die Zahlungsmoral von Earnstar an den Tag legen würden.
Habe bisher alle meine Auszahlungen in der angegebenen Zeit erhalten.

Mit Antworten auf Kontaktanfragen haben sie es allerdings wirklich nicht so, das durfte ich auch schon feststellen, allerdings ging es auch nicht um Auszahlungen.
Nur nach der, von Dir erwähnten Zeit solltest Du das Geld eigentlich schon haben, aber bei Earnstar sitzen auch nur Menschen (hoffe ich :LOL:) und es kann schon mal etwas übersehen werden. Deine Angelegenheit ist bestimmt nur ein Einzelfall aber nicht die Regel.

Grüße
Silverstar
 
Klar sind das auch nur Menschen und die können mal was übersehen. Allerdings bei 4 Anfragen per Email kann ich von etwas übersehen nicht mehr ausgehen. Eine Antwort hätte vollkommen gereicht, dann hätte ich hier gar nichts posten müssen.
 
Wieso rufst du nicht einfach mal dort an?

Nummer steht im Impressum, auch wenn dort steht "kein Support".
Lässt sich so wohl schneller klären.
 
... kenne das problem. hatte selbst im november eine auszahlung beantragt (24,62€). diese habe ich am 10.01.2011 erst bekommen. deswegen muß ich dir sagen: ruhige kugel schieben EARNSTAR rollt dich nicht, sondern zaHLT100pro.
 
Also ich habe meine Auszahlung am 05.01. beantragt.

Auf Mails wird nicht reagiert (nur 1x und das mit dem tollen Hinweis auf die AGB und die 30 Tage Bearbeitungszeit...von wegen 30 Tage!!!)...

:yawn:

Hat jemand von den Wartenden schon das Geld bekommen?
 
Ich habe letztens auch mal fast 2 Monate gewartet. Auch so Oktober bis Dezember ca. Aber meine 20 € kamen dann. Etwas Geduld. Ich bin auch der Meinung, lieber einmal etwas länger warten. Manch einer zahlt nie aus.
 
hab anfang letzen Jahres auch eine Auszahlung beantragt gehabt. ca. 2 Monate hat es gedauert. aber ich kann nicht klagen.
Ich würde sagen bei Earnstar ist die quote hoch das man an sein geld kommt ohne weitere schritte einzuleiten...
 
Hab am 12.01.2011 meine dritte AZ in Höhe von 26€ beantragt, seitdem hat sich der Status ''in Bearbeitung'' nicht verändert, auf Mails wird auch nicht geantwortet
Schade eigentlich, hielt Earnstar für einen der zuverlässigsten in der Scene, zumal meine erste Az innerhalb von 6 Tage Bearbeitet und Ausgezahlt wurde und bei der zweiten nicht mal 10 Tage auf meine Geld warten musste.
Aber wie man hier im Thread liest, bin ich nicht der einzige der so lange auf sein Geld warten muss.

so long...

EDIT:// so heute Antwort vom Support erhalten, das meine AZ in Bearbeitung ist, kurz darauf erhielt ich eine weitere Mail das die AZ in den kommenden Tagen ausgezahlt wird.
Geht doch :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe meine Auszahlung eine Woche verspätet bekommen,auf Anfrage wurde auch sofort geantwortet.Bisher hatte ich dort noch keine Probleme.
 
ich hatte noch nie Probleme mit Earnstar!

PS: 30 Tage sind nicht immer 30 Tage ;-) denkt auch mal an Werktage, sowas muss nicht zwingend dabei stehen. Bürozeiten sind ja auch von Montags bis Freitags... ;-)
 
ich hatte noch nie Probleme mit Earnstar!

PS: 30 Tage sind nicht immer 30 Tage ;-) denkt auch mal an Werktage, sowas muss nicht zwingend dabei stehen. Bürozeiten sind ja auch von Montags bis Freitags... ;-)

Geht aber nicht um Werktage sondern die gesetzliche Regelung besagt 30 Tage und da ist es egal,ob Feiertag oder ein Sonntag mit bei ist.

Link hab ich auch da, kann auf Anfrage nachgeliefert werden, bin grad zu faul um den raus zu suchen.
 
Geht aber nicht um Werktage sondern die gesetzliche Regelung besagt 30 Tage und da ist es egal,ob Feiertag oder ein Sonntag mit bei ist.

Wat für 'ne gesetzliche Regelung denn?

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Probleme bei der Auszahlung bei earnstar kann ich zur Zeit nicht bestätigen.

Letzte Auszahlung angefordert am: 19.03.2011

Auszahlungsanweisung Info von earnstar am: 18.04.2011

Auszahlung gebucht auf dem Konto: 19.04.2011
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earnstar AZ.JPG

Grüße von der Baustelle
 
Diese gesetzliche Vorgabe meine ich:

Nach der gesetzlichen Fälligkeitsregelung des § 286 Abs. 3 BGB kommt ein Schuldner in Verzug, wenn er nicht binnen 30 Tagen ab Fälligkeit und Erhalt einer Rechnung seiner Zahlungspflicht nachkommt.

Weichen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers so deutlich von diesem gesetzlichen Leitbild ab, weil er sich gegenüber seinem Vertragspartner ein Zahlungsziel von 90 Tagen einräumt, ist darin eine unangemessene Benachteiligung des Anderen zu sehen.
Eine solche Klausel ist demnach unwirksam.

Die gesetzliche Verzugsregelung soll gerade kleinere und mittlere Unternehmen schützen.

Dieser Gesetzeszweck würde durch die formularmäßige Vereinbarung eines derart "großzügigen" Zahlungsziels unterlaufen.

Eine solche Fristverlängerung kann nur durch eine Individualvereinbarung getroffen werden. Beschluss des OLG Köln vom 01.02.2006 11 W 5/06 OLGR Köln 2006, 271

Die erstellte Rechnung kommt ja nach der Beantragung zustande. Das allein genügt schon, denn somit stellt der User seinem Vertragspartner die Summe in Rechnung.
 
Die erstellte Rechnung kommt ja nach der Beantragung zustande. Das allein genügt schon, denn somit stellt der User seinem Vertragspartner die Summe in Rechnung.

Also so ganz kann ich dir da nicht zustimmen.
OK, wenn du bei mir (MultiPaidService) eine Auszahlung beantragst, erhälst du sofort eine Rechnung (Gutschrift) PDF und somit sind hier die 30 Tage in Kraft getreten.

Aber bei den meisten (z.B. auch bei meinem Netzwerk) erhälst du ja erst die Rechnung, wenn die AZ getätigt wurde.
Wenn es vor Gericht kommt, mußt du vorlegen können dass du ordnungsgemäß eine Rechnung erstellt hast und genau hier sehe ich den Knackpunkt.
Also wenn du auf die 30 Tage bestehst, mußt du bei einer Beantragung einer AZ gleichzeitig dem Betreiber eine ordentliche Rechnung zusenden.