wieviel sind 500.000.000 millionen klammlose ?

Gilt? Wofür? Auch bei Tipp-,bzw. Denkfehler?

Du müsstest dem Verkäufer beweisen dass er mutwillig,zB. als Lockangebot gehandelt hat und mit Absicht die Mio. dahinter geschrieben hat.

Und das wird wahrlich schwer. ;)

Tschaet

es wurde in der überschrift geschrieben und in text das gleiche
wer weis ob da jemand was falsch zusammenkopiert hat oder so ...
das wird nicht mein problem sein ...
da sollen sich andere rum kloppen
hab ich im winter keine langeweile
bin ich im recht , schmeiss ich ne klamm.de party (aber nur wenn ich die kohle auch bekomme für die 499.999.500 millionen lose )


achja damit alle auch genau wissen worum es geht

ebay auktions überschrift

500.000.000 MILLIONEN KLAMM-LOSE

ebayauktion verkauftext

500.000.000 MILLIONEN KLAMM-LOSE 500.000.000 KLAMM-LOSE



- Zahlung per Vorab-Überweisung

- Die Bankdaten für die Überweisung werden in der Ebay-Kaufabwicklung angezeigt

- Bitte als Verwendungszweck die Ebay-Artikelnummer und die Klamm-ID angeben

- nach Zahlungseingang werden die Lose auf das Klamm-Konto des Käufers übertragen


VIEL SPASS BEIM BIETEN...
 
Ich hab mal ne andere Frage:

Wenn ich jetzt bei ebay Lose verkaufen will dann steht da irgendwie das ich die in der Kategorie nicht mehr verkaufen kann als normaler Verkäufer.

Dazu müsste ich erst ein gewerblicher Verkäufer werden?

Weiß jemand warum das jetzt nicht mehr geht? Oder welche Kategorie man jetzt auswählen kann um Lose zu verkaufen über ebay?

MFG
HansimWald
 
Ich hab mal ne andere Frage:

Wenn ich jetzt bei ebay Lose verkaufen will dann steht da irgendwie das ich die in der Kategorie nicht mehr verkaufen kann als normaler Verkäufer.

Dazu müsste ich erst ein gewerblicher Verkäufer werden?

Weiß jemand warum das jetzt nicht mehr geht? Oder welche Kategorie man jetzt auswählen kann um Lose zu verkaufen über ebay?

MFG
HansimWald

das haben die seid heute so
musst gucken wo die anderen privaten die auktionen jetzt einstellen ;)
 
OK thx für die Antwort.

P.S.: Hoffe das du dein Geld wieder bekommst.

Wenn nicht wäre das ja echt ne Riesensauerei:roll:

da hab ich keine angst :)
es geht ja auch nur ums prinzip ( auch wenn das manchmal scheisse ist )
mehr als auf fehler hinweisen kann ich nicht
und wenn man das nicht einsehen will das man ein fehler getan hat und den ohne ärger und kosten beseitigen hätte können ..
 
@germany Es gilt nicht was im Titel steht, sondern das, was in der Beschreibung steht! Das ist schon mal amtlich! Da gibt es schon Urteile drüber ;)
Und in der Beschreibung stehen halt zweierlei Dinge. Da hättest Du nachfragen können (müssen)
Du bist also nicht im Recht!
Zum zweiten ist es offensichtlich, dass man 500.000.000 Millionen Lose nicht für 120 Euro bekommt! Auch DA gibt es Rechtsurteile drüber!
 
Und in der Beschreibung stehen halt zweierlei Dinge. Da hättest Du nachfragen können (müssen)
Du bist also nicht im Recht!
Zum zweiten ist es offensichtlich, dass man 500.000.000 Millionen Lose nicht für 120 Euro bekommt! Auch DA gibt es Rechtsurteile drüber!

Wenn die Beschreibung in einem so elementaren Punkt widersprüchlich ist (mit dem Titel zusammen aber tendenziell eher mehr versprochen als geliefert wurde) hat der Käufer aber ein Recht auf Kaufrücktritt. Das wollte der Verkäufer ihm aber nicht eingestehen ;)
 
@germany Es gilt nicht was im Titel steht, sondern das, was in der Beschreibung steht! Das ist schon mal amtlich! Da gibt es schon Urteile drüber ;)
Und in der Beschreibung stehen halt zweierlei Dinge. Da hättest Du nachfragen können (müssen)
Du bist also nicht im Recht!
Zum zweiten ist es offensichtlich, dass man 500.000.000 Millionen Lose nicht für 120 Euro bekommt! Auch DA gibt es Rechtsurteile drüber!

Es ist wirklich mehr als offensichtlich. Das ist so, wie wenn du für 10 000 € einen neuen Ferrari kaufen möchtest, dieses Beispiel ist im Vergleich zur deiner Situation sogar noch zu bescheiden...
 
Wenn die Beschreibung in einem so elementaren Punkt widersprüchlich ist (mit dem Titel zusammen aber tendenziell eher mehr versprochen als geliefert wurde) hat der Käufer aber ein Recht auf Kaufrücktritt. Das wollte der Verkäufer ihm aber nicht eingestehen ;)

genau so hat mein bekannter es mir auch gesagt ...
und es gibt da auch einige urteile aber da werd ich spätestens montag abend was neues wissen ( weil da kann er mit nen paar höheren leutchen sprechen )
 
genau so hat mein bekannter es mir auch gesagt ...
und es gibt da auch einige urteile aber da werd ich spätestens montag abend was neues wissen ( weil da kann er mit nen paar höheren leutchen sprechen )

Würde ich auch so sehn , was versteigert wird zählt . Egal was die anderen bieten .

@germany
Und in der Beschreibung stehen halt zweierlei Dinge. Da hättest Du nachfragen können (müssen)

Müssen tut er schonmal nicht , hätte aber drauf afmerksamm machen können

@germany Es gilt nicht was im Titel steht, sondern das, was in der Beschreibung steht! Das ist schon mal amtlich! Da gibt es schon Urteile drüber ;)

Jep

Du bist also nicht im Recht!
Zum zweiten ist es offensichtlich, dass man 500.000.000 Millionen Lose nicht für 120 Euro bekommt! Auch DA gibt es Rechtsurteile drüber!

Nenne mal 1 § der das verbietet . Auktionen fangen meist klein an , 1 eu bsp.
wenn bei 120 schluß ist ist halt schluß
 
Würde ich auch so sehn , was versteigert wird zählt . Egal was die anderen bieten .



Müssen tut er schonmal nicht , hätte aber drauf afmerksamm machen können



Jep



Nenne mal 1 § der das verbietet . Auktionen fangen meist klein an , 1 eu bsp.
wenn bei 120 schluß ist ist halt schluß

Es gibt 100% einen § dafür, da bin ich mir absolut sicher.
 
Es gibt 100% einen § dafür, da bin ich mir absolut sicher.

Hmm , also ich bin mir nicht sicher . Kann ja nan haus verkaufen 3 zimmer 1 bad und ne küche mit garten (sagen wir geschätzt 1000m²

aber im wahren leben ist halt nen keller mit dazu folglich mehr wert . Also kammt auf dem text an und nicht auf "da bin ich mir absolut sicher"

Angaben müssen stimmen aber fallen sie 2 deutig aus , bekommt der käufer meistens das recht . Aber muss da sagen bin ebenfals auf 500mio ausgegangen . Beschreibung zählt halt siege ebayregel

dazu kommt ja noch das eine stornierung seitens verkäufer ausgeschlossen wurde .

Wenn s so undeutlich wird gebe ich es immer meinen Anwalt der wird ja auch dafür bezahlt
 
naja da der oder die verkäuferin darauf besteht das ich nur 500 million lose bekomme und sich an ebay wenden möchte ( was mir auch recht ist )
werde ich auch keine kaufrücktritt mehr gewähren
ab nun entscheiden andere leute :-?
 
ich wollte es ...
keine unkosten ...
ebay gebühren und co alles zurück ...
vieleicht sogar ne positive bewertung weil alles so reibungslos gelaufen ist ...
an mir hat es nicht gelegen ...
dieser thread währe nicht entstanden ...
naja ...
für heut geh ich jetzt ins bettchen
man liest sich morgen wieder
 
Hallo,

muss deine Träume ein wenig zerstören^^


Hier gilt meiner Meinung nach §119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums)

Allgemein gilt bei Anfechtungen:
Eine Anfechtung macht das Rechtsgeschäft von Anfang an nichtig.

Also würde hier der Kaufvertrag nichtig sein.



Grüße
--
Dies soll keine Rechtsberatung darstellen - sondern meine eigene Meinung.
 
Hallo,
muss deine Träume ein wenig zerstören^^
Hier gilt meiner Meinung nach §119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums)
Allgemein gilt bei Anfechtungen:
Eine Anfechtung macht das Rechtsgeschäft von Anfang an nichtig.
Also würde hier der Kaufvertrag nichtig sein.
Grüße
--
Dies soll keine Rechtsberatung darstellen - sondern meine eigene Meinung.

Recht hast du ;)
§119 BGB (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Er wird also wenn du auf Durchsetzung des Vertragsinhaltes bestehst das ganze Ding anfechten. Du kriegst dein Geld zurück und der ganze Vertrag ist ex tunc nichtig.

Prinzipienreiterei ist oft gut, aber nicht immer ;)
 
Ei, gut für ihn, dass er es eingesehen hat. Aber wieso übernimmst du noch die eBay-Gebühren? War doch sein Fehler.