Gemeinsamer Mietvertrag: Schriftliche Einigung rechtens ?

Dann möchte ich dich doch bitten, irgendwelche vagen Anspielungen ebenso für dich zu behalten ;)
Okey, wird eingehalten. Möglich, dass andere Situationen meine Gefühlslage in den letzten Tagen ein wenig beeinflusst haben. Allerdings habe ich ja auch nichts weiter erwähnt bzw. vorgeworfen. Daher bräuchte ich mich auch nicht erklären oder mich bei dir entschuldigen. Ich tue es dennoch.

Mein menschlischer Sachverstand sagt mir zumindest, dass ein berufen auf eine Liquidität vor Gericht nur dann tragen kann, wenn tatsächlich keine Liquidität vorhanden ist. Ganz egal was letztlich im Mietvertrag steht. Wenn der Vermieter einem Mieter nur aufgrund angenommener unpässlicher Liquidität kündigen will, hat er bereits verloren, wenn er sich vor Gericht nur auf diese eine Sache bezieht, der Mieter allerdings bewiesenermaßen finanziell abgesichert ist. Da bin ich mir sehr sicher.

Was alles andere zu dem Thema des Threaderstellers angeht, so mutmaße ich nicht weiter und halte mich an mein letzes Posting, in welchem ich den Rat von Menschen empfehle, die sich auch tagtäglich mit solchen Dingen befassen. Die können dann zumindest schwarz auf weiß eine Aussage tätigen.
 
Ganz egal was letztlich im Mietvertrag steht. Wenn der Vermieter einem Mieter nur aufgrund angenommener unpässlicher Liquidität kündigen will, hat er bereits verloren, wenn er sich vor Gericht nur auf diese eine Sache bezieht, der Mieter allerdings bewiesenermaßen finanziell abgesichert ist. Da bin ich mir sehr sicher.
Das Problem ist, daß du es immer noch nicht verstanden hast ;)

Im Moment besteht ein Vertrag mit Person A und Person B.
Wenn Person B aus dem Vertrag will, gibt es erstmal nur zwei Möglichkeiten. Entweder der Vermieter erklärt sich bereit den Vetrag zu ändern, so daß er nur noch auf Person A läuft, wozu er aber eben nicht verpflichtet ist. Oder eben beide, also Person A und Person B kündigen den Vertrag genauso gemeinschaftlich, wie sie ihn auch geschlossen haben. In dem Fall müsste Person A, sofern er/sie in der Wohnung bleiben will mit dem Vermieter einen neuen Vertrag schliessen, wozu dieser ebenfalls nicht verpflichtet ist.

Es geht hier um "einfaches" Vertragsrecht bzw. Vertragsfreiheit... Keine Kündigung (zumindest nicht von Seiten des Vermieters), kein Gericht, keine Klage...

Gruß Aru
 
Der TE hat natürlich eine andere Frage gestellt. Er hat aber auch auf den Grund der angekündigten Kündigung hingewiesen, welcher sich scheinbar rein auf die Liquidität beruft. Insofern erübrigen sich auch alle weiteren streitbaren Umstände, sollte der Vermieter diesen Grund der Kündigung als Vorwand nehmen wollen.

Der Vermieter sagt aber das A nicht alleine in der Wohnung bleiben kann da, seiner Meinung nach, die Liquidität nicht gewährleistet ist.

Ich habe sehr wohl verstanden worum es geht. Hör doch bitte ebenfalls auf, mir etwas zu unterstellen. Mir wird immer vorgeworfen, ich würde Unterstellungen tätigen, tatsächlich unterstellt man mir in letzter Zeit fast nicht mehr zählbares.
(Keine Ironie, Abwertung, Streit oder sonstiges negatives, wir beide sind hoffentlich erwachsen und Mann genug).

Lg Drangi :)
 
Er hat aber auch auf den Grund der angekündigten Kündigung hingewiesen, welcher sich scheinbar rein auf die Liquidität beruft. Insofern erübrigen sich auch alle weiteren streitbaren Umstände, sollte der Vermieter diesen Grund der Kündigung als Vorwand nehmen wollen.

Ich habe sehr wohl verstanden worum es geht.
Dann zitiere mir doch bitte mal die Stelle, bei der es um eine Kündigung seitens des Vermieters ging. Scheinbar hab ich das Posting überlesen :think:

Gruß Aru
 
Habe ich doch da oben. Die Aussage des Vermieters impliziert eine folgende Kündigung nach meiner Betrachtensweise.
 
Habe ich doch da oben. Die Aussage des Vermieters impliziert eine folgende Kündigung nach meiner Betrachtensweise.
Eben nicht... Genau das interpretierst du.

Wahrscheinlich hat der Vermiter überhaupt kein Interesse, daß der bestehende Vertrag überhaupt gekündigt wird.
Er will ihn lediglich nicht ändern. Und dazu besteht für ihn auch keinerlei rechtliche Verpflichtung.

Gruß Aru
 
Meiner Meinung nach spielt es aber keine Rolle, was er will oder nicht, da er diesen einen entscheidenden Satz gesagt hat. Er will den Vertrag aufgrund einer angenommenen fehlenden Liquidität nicht ändern. Zusätzlich impliziert nun mal eine solche Aussage letztlich auch eine Kündigung, oder aber beide Mieter müssten selbständig kündigen. Das aber will ja A nicht, sondern möchte in der Wohnung bleiben.

An dieser Aussage rüttel ich nicht, sondern empfehle jegliche weitere Diskussion dazu über einen Fachmann/frau zu führen.
 
k... letzter Versuch.
Er will den Vertrag aufgrund einer angenommenen fehlenden Liquidität nicht ändern.
Das ist Fakt... Wie schon geschrieben ist das aber auch sein Recht, keiner kann ihn zwingen einer Änderung während der Vertragslaufzeit zuzustimmen. Er braucht auch eigentlich keinen Grund anzugeben.

Zusätzlich impliziert nun mal eine solche Aussage letztlich auch eine Kündigung
Das ist reine Spekulation und imho unbegründet...

Warum sollte er denn aufgrund der abgelehnten Vertragsänderung beiden kündigen wollen?
Solange er seine Miete bekommt und es keine Probleme innerhalb der Hausgemeinschaft gibt kann er daran doch kaum Interesse haben.

Gruß Aru
 
Sein Recht spielt aber keine Rolle vor Gericht (im extremsten Fall), wenn er sich auf die angesprochene Liquidität beruft, A aber in der Lage ist, die Miete weiterhin zu zahlen. Er hat dann einfach den falschen Wortlaut bzw. die falsche Aussage (Anklage) getroffen. Ich weiß das so genau, da ich selber sehr häufig über so kleine Aussagen, die größten nicht vermuteten Rechtssprechungen nicht nur gesehen, sondern selber erhalten (und auch schon verloren) habe. Ich kenne die Deutsche Justiz ziemlich gut und wage daher diese These aufzustellen.

Warum sollte der Vermieter denn eine solche Aussage machen, wenn es ihm nicht um die Miete gehen würde? Einfach so in die Luft gesprochen wird diese Aussage nicht sein. Logisch ist nur eine folgende Kündigung bzw. eine Kündigung ebenfalls auch eine der Mieter. Mit Spekulationen hat das rein gar nichts zu tun.

Einer Vertragslaufzeit muss er in keinem Fall zustimmen, das wäre dann ja Gegenstand der zweiten Frage des TE. Da bin ich zu 100% deiner Meinung. Wenn der Vertrag abgelaufen ist, kann der Vermieter die größten Geschichten erzählen, dennoch ist der Vertrag abgelaufen und somit müssen die Mieter die Wohnung verlassen.
 
Sein Recht spielt aber keine Rolle vor Gericht
8O wtf? WAS DENN SONST?

Wer sollte denn überhaupt wegen was vor Gericht ziehen?

wenn er sich auf die angesprochene Liquidität beruft, A aber in der Lage ist, die Miete weiterhin zu zahlen. Er hat dann einfach den falschen Wortlaut bzw. die falsche Aussage (Anklage) getroffen.
Ich kenne die Deutsche Justiz ziemlich gut und wage daher diese These aufzustellen.
Aufgrund des ersten Teils dieses Zitats wage ich es, den zweiten Teil in Frage zu stellen...

Es wird aufgrund der aktuellen Sachlage nichtmal zu irgendeiner Gerichtsverhandlung kommen, wegen was denn auch? Wegen was sollte der Vermiter denn klagen?

Logisch ist nur eine folgende Kündigung bzw. eine Kündigung ebenfalls auch eine der Mieter. Mit Spekulationen hat das rein gar nichts zu tun.
Ähm. Ich glaube hier liegt dein Fehler... Der Vermieter kann ebensowenig einem der beiden Kündigen, wie einer der beiden alleine kündigen kann.
Solange Person B aber im Vertrag steht, gibt es doch aber keinen Grund beiden zu kündigen. Im Gegenteil... Der Vermiter kann jetzt eh' davon ausgehen, daß die Wohnung bald frei wid. Warum sollte er sich dann noch zusätzliche Arbeit und kosten für eine grund- und sinnlose und zudem kaum durchsetzaren Kündigung machen?

Gruß Aru
 
Recht und Anklage sind nicht gleich. Nach Recht kann nur recht gesprochen werden, wenn auch im Sinne des Rechts angeklagt wird. Wird aber eine angenomme Sache angeklagt, welche nicht den Tatsachen entspricht, zerfällt diese Anklage auch wieder. Denn es wurde nicht nach Recht, sondern nache einer Sache, die nichts mit dem Recht zu tun hat angeklagt. Wie ich das sonst noch ausdrücken soll, weiß ich gerade nicht.

A könnte sich aufgrund der Aussage des Vermieters weigern, auszuziehen, solange die Laufzeit des Mietvertrages nicht abgelaufen und A im Stande zu weiteren Zahlungen ist. Dort spätestens würde es zu einer Streitsache vor Gericht kommen, oder der Vermieter würde nichts gegen die Weigerung auszuziehen unternehmen.

Noch mal: Der Vermieter will A nur aus der Wohnung aufgrund angenommener fehlender Liquidität haben. Weitere Aussagen dazu sind in diesem Thread nicht ersichtlich!
 
Noch mal: Der Vermieter will A nur aus der Wohnung aufgrund angenommener fehlender Liquidität haben. Weitere Aussagen dazu sind in diesem Thread nicht ersichtlich!
Nein... Dem Vermieter ist es egal ob A in der Wohnung wohnt, solange B mit im Vertrag steht und somit finanziell greifbar ist. Ihm kann sogar egal sein ob B überhaupt da wohnt...

B kommt aus dem Vertrag ohne Zustimmung des Vermieters oder der gemeinsammen Kündigung mit A nicht raus.

Also nochmal die konkrete Frage, wegen was und gegen wen der Vermieter denn genau Klagen sollte...

Der einzige der hier überhaupt evtl. einen Grund und zumindest auch ansatzweise Erfolgschancen mit einer Klage hätte, wäre B.

Gruß Aru
 
Wir kommen nicht weiter, belassen wir es am besten bei unseren beiden Aussagen.

Aber so macht das schreiben wenigstens Freude. Immerhin haben wir es hier auf einige Postings geschafft, ohne Befürchtungen einer verschworenen Intervention haben zu müssen. Manchmal gehts bei Klamm.de auch noch. :biggrin:
 
Ich würde die Zeit anstelle von B dazu nutzen, A beim Suchen einer Wohnung zu helfen, damit beide ausziehen können. So wie es sich darstellt, wird der Vermieter einer Änderung des Mietvertrages nicht zustimmen. Eventuell könnte A versuchen, mit einem vernünftigen Bürgen den Vermieter zu überzeugen. Das sollte aber keinesfalls B sein, denn auch wenn man sich im Guten getrennt hat, würde ich mir sowas als Ex-Partner nicht ans Bein binden wollen.
 
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