Hallo zusammen.
Folgender Fall:
Ein Paar hat sich getrennt, haben aber eine gemeinsame Wohnung wo auch beide im Mietvertrag stehen. Nun möchte Person A in der Wohnung bleiben und B ausziehen. Der Vermieter sagt aber das A nicht alleine in der Wohnung bleiben kann da, seiner Meinung nach, die Liquidität nicht gewährleistet ist.
Wenn nun Person A der Person B ein Schriftstück unterschreibt dass diese nach dem Auszug von B alleine für die Wohnung sowie deren Kosten haftet, kann der Vermieter dann trotzdem im Falle eines Falles auf Person B "zugreifen" ?
Denn Person B wird keinen weiteren Mietvertrag unterschreiben solange dieser noch woanders in einem Mietvertrag steht.
Evtl. gibt es ja ein paar Erfahrungsberichte hier im Forum.
Folgender Fall:
Ein Paar hat sich getrennt, haben aber eine gemeinsame Wohnung wo auch beide im Mietvertrag stehen. Nun möchte Person A in der Wohnung bleiben und B ausziehen. Der Vermieter sagt aber das A nicht alleine in der Wohnung bleiben kann da, seiner Meinung nach, die Liquidität nicht gewährleistet ist.
Wenn nun Person A der Person B ein Schriftstück unterschreibt dass diese nach dem Auszug von B alleine für die Wohnung sowie deren Kosten haftet, kann der Vermieter dann trotzdem im Falle eines Falles auf Person B "zugreifen" ?
Denn Person B wird keinen weiteren Mietvertrag unterschreiben solange dieser noch woanders in einem Mietvertrag steht.
Evtl. gibt es ja ein paar Erfahrungsberichte hier im Forum.