Gemeinsamer Mietvertrag: Schriftliche Einigung rechtens ?

Exolio

Codedealer
ID: 431023
L
12 März 2012
324
9
Hallo zusammen. :)

Folgender Fall:
Ein Paar hat sich getrennt, haben aber eine gemeinsame Wohnung wo auch beide im Mietvertrag stehen. Nun möchte Person A in der Wohnung bleiben und B ausziehen. Der Vermieter sagt aber das A nicht alleine in der Wohnung bleiben kann da, seiner Meinung nach, die Liquidität nicht gewährleistet ist.

Wenn nun Person A der Person B ein Schriftstück unterschreibt dass diese nach dem Auszug von B alleine für die Wohnung sowie deren Kosten haftet, kann der Vermieter dann trotzdem im Falle eines Falles auf Person B "zugreifen" ?

Denn Person B wird keinen weiteren Mietvertrag unterschreiben solange dieser noch woanders in einem Mietvertrag steht. ;)

Evtl. gibt es ja ein paar Erfahrungsberichte hier im Forum. :)
 
Achtung: ich bin kein Jurist.

Die Sache ist die: der Vermieter hat zunächst mal auf Basis des Mietvertrags Ansprüche gegen Euch beide. Es sei denn, im Mietvertrag ist das anders geregelt. Sprich: wenn A zahlungsunfähig ist, kann der Vermieter sein Geld von B einfordern.

Person A kann nur zwar gegenüber B erklären, für die Ansprüche des Vermieters einzustehen. Das bedeutet aber nur: wenn der Vermieter die Miete von B einfordert, kann B sie wiederum von A einfordern. Wenn A aber zahlungsunfähig ist, dann hat B Pech gehabt.

Mit anderen Worten: eine solche Erklärung hilft B nicht weiter.

Wie gesagt, nur meine laienhafte Meinung.

pco
 
Sehr schwierig, ihr haftet gesamtschuldnerisch (siehe Erklärung von pco) und damit das aufgelöst werden kann braucht ihr die Zustimmung vom Vermieter (sofern ihr nicht beide normal kündigt).

Der hat nun offensichtlich kein Intresse an der Zustimmung also entweder:
-zaubert ihr ein paar Argumente aus dem Hut die ihn überzeugen
- kündigt ihr beide
- muss einer halt im Mietvertrag stehen bleiben und ihr denkt über eine "interne Regelung" nach

..keine Rechtsberatung nur gefährliches Halbwissen
 
Eigentlich eine doofe Frage aber ich stelle sie trotzdem:

Alleine kann man nicht kündigen oder ?
Also das man alleine gekündigt und der Mietvertrag dann automatisch nach Ablauf der Kündigungsfrist alleine auf den anderen Partner läuft...:-?
 
Alleine kann man nicht kündigen oder ?
Also das man alleine gekündigt und der Mietvertrag dann automatisch nach Ablauf der Kündigungsfrist alleine auf den anderen Partner läuft...:-?
Nein, wenn der Vertrag von beiden abgeschlossen wurde, dann müssen auch beide Kündigen.

Allerdings ist Vertragsrecht im Allgemeinen eher kompliziert, von daher ist es schwer, irgendwelche allgemeingültigen Aussagen zu treffen ohne den Vertrag zu kennen. Da können einzelne Formulierungen viel ausmachen...

Bei sowas sollte man die paar Euro in einen halbwegs guten RA investieren...

Gruß Aru
 
Fakt ist einfach folgender: Solange die Mietzahlungen weiterhin getätigt werden, wird es der Vermieter sehr schwer haben, dich vor die Tür zu setzen.

Und wenn er denn endlich damit durch ist, ist bereits soviel Zeit vergangen, dass du in Ruhe eine neue Wohnung suchen konntest.
 
Fakt ist einfach folgender: Solange die Mietzahlungen weiterhin getätigt werden, wird es der Vermieter sehr schwer haben, dich vor die Tür zu setzen.
Aha... interessante Meinung. Zum Glück nur deine... ;)

Und wenn er denn endlich damit durch ist, ist bereits soviel Zeit vergangen, dass du in Ruhe eine neue Wohnung suchen konntest.
Wer sagt dir eigentilch, daß der TE, sofern überhaupt direkt involviert, nicht Person B ist?

Gruß Aru
 
Ich spreche ja nur von der Bürokratie in der BRD und insbesondere von der Langatmigkeit deutscher Gerichte.

Wer hier im Recht ist oder nicht, weiß ich auch nicht. Ich möchte ihm nur mitteilen, dass er keine Angst zu haben braucht, mir nichts dir nichts auf der Straße zu stehen. ;)
 
Ich spreche ja nur von der Bürokratie in der BRD und insbesondere von der Langatmigkeit deutscher Gerichte.
Da will ich gar nicht allgemein widersprechen, aber das hat wenig damit zu tun, ob weiter Miete gezahlt wird oder nicht.
Wie schon geschrieben, hängt hier viel von den genauen Umständen und dem Vertrag ab, es gibt also rechtlich mehrere mögliche Szenarien.
Würde z.B. kein Mietvertrag (mehr) bestehen, kann eine Räumungsklage aber auch innerhalb weniger Wochen durch sein...

Wer hier im Recht ist oder nicht, weiß ich auch nicht. Ich möchte ihm nur mitteilen, dass er keine Angst zu haben braucht, mir nichts dir nichts auf der Straße zu stehen. ;)
Ich zitiere mich mal unhöflicherweise selbst...
Wer sagt dir eigentilch, daß der TE, sofern überhaupt direkt involviert, nicht Person B ist?
Wäre ich Person A wüde ich mich auch eher entspannen, während sich Person B mit der Arschkarte schmückt ;)

Gruß Aru
 
Entschuldige, deinen TE-Frage habe ich übersehen. Aber das Posting von mir interessiert natürlich nur, wenn er die Person A wäre. Person B möchte ja ohnehin nicht mehr da wohnen.

Ich habe mir nicht mal so tiefe Gedanken darüber gemacht um darüber zu resümieren. Aber wenn die Miete nicht gezahlt wird, ist eine schnelle Räumungsangelegenheit wahrscheinlich schneller passiert, als wenn Miete gezahlt wird. (Wobei man sich da tatsächlich auch nicht absolut sicher sein kann, will man mal den ganzen Mietnomaden-Sendungen glauben schenken.)
 
Person B möchte ja ohnehin nicht mehr da wohnen.
Ich glaube du verstehst das Problem von Person B immer noch nicht... :think:

Aber wenn die Miete nicht gezahlt wird, ist eine schnelle Räumungsangelegenheit wahrscheinlich schneller passiert, als wenn Miete gezahlt wird. (Wobei man sich da tatsächlich auch nicht absolut sicher sein kann, will man mal den ganzen Mietnomaden-Sendungen glauben schenken.)
(Leider) Eben nicht...

Mietvertrag und Mietschulden haben erstmal nur wenig miteinander zu tun...
Evtl. Mietschulden heben einen Mietvertrag nicht automatisch und sofort auf. Solange ein Mietvertrag besteht ist eine Räumungsklage kaum möglich.

Um einen Mietvertrag außerordentlich fristlos kündigen zu können, müssen i.d.R. merhere (komplette) Monatsmieten offen sein (gesetzlich zwei, in älteren Verträgen oft noch 3 Monatsmieten), was ja auch grundsätzlich erstmal sinnvoll ist, leider aber auch ausgenutzt werden kan.

Der Vermiter muss also erstmal warten, bis der Mieter die "Voraussetzungen" für eine erfolgreiche Kündigung und anschliessende Räumungsklage selbst geschaffen hat. Je nach Vertrag und Findigkeit des Mieters können also locker zwei bis sechs Monate ins Land ziehen, bevor der Vermieter überhaupt kündigen kann.

Danach geht die Räumungsklage genauso schnell oder langsam wie in anderen Fällen auch...

Gruß Aru
 
Na, und was ist an meiner Aussage nun so grundlegend anders als an deiner?

Person B verstehe ich auch. Diese Person möchte keinen weiteren Mietvertrag unterschreiben, solange sie noch an einen anderen gebunden ist. Person B ist aber Mitmieter und kommt nur im gegenseitigen Einvernehmen schnell aus dem Mietvertrag.
Wenn Person A nun die Miete alleine weiterzahlen möchte und ein entsprechendes Einkommen nachweisen kann, könnte sich Person A auf die Aussage des Vermieters berufen, welcher "glaubt", dass eine einzelne Person nicht in der Lage zur ordentlichen Mietzahlung ist. In diesem Fall würde sicher der Mieter Recht bekommen, denke ich zumindest. Denn wenn der Vermieter sich nur auf die Liquidität beruft, hat er nicht genug Kündigungsgründe in der Hand im Falle einer bewiesenden ausreichenden Fianzierungsmöglichkeit der Person A.

Ehrlich gesagt, ich verstehe deine Intention gerade nicht, mit mir streiten zu wollen. Ich könnte mir meinen Teil denken, verdränge das aber, da ich an das was mir unweigerlich in den Kopf kommt, nicht glauben will.
 
Na, und was ist an meiner Aussage nun so grundlegend anders als an deiner?
Kurz zusammengefasst:

Du schrieb:
Fakt ist einfach folgender: Solange die Mietzahlungen weiterhin getätigt werden, wird es der Vermieter sehr schwer haben, dich vor die Tür zu setzen.
Ich schrieb:
Wie schon geschrieben, hängt hier viel von den genauen Umständen und dem Vertrag ab, es gibt also rechtlich mehrere mögliche Szenarien.
Würde z.B. kein Mietvertrag (mehr) bestehen, kann eine Räumungsklage aber auch innerhalb weniger Wochen durch sein...

Du schrieb:
Aber wenn die Miete nicht gezahlt wird, ist eine schnelle Räumungsangelegenheit wahrscheinlich schneller passiert, als wenn Miete gezahlt wird.
Ich schrieb:
...geht die Räumungsklage genauso schnell oder langsam wie in anderen Fällen auch
Ich sehe da schon eine gewisse Diskrepanz unserer Meinungen...

... Denn wenn der Vermieter sich nur auf die Liquidität beruft, hat er nicht genug Kündigungsgründe in der Hand im Falle einer bewiesenden ausreichenden Fianzierungsmöglichkeit der Person A.
Dein Fehler ist, daß du in die wenigen bekannten Fakten unheimlich viel rein interpretierst.

Es muss u.U., wie bereits angedeutet, gar nicht notwendig sein, Person A überhaupt zu kündigen... Das ist reine Spekulation von dir.

Ehrlich gesagt, ich verstehe deine Intention gerade nicht, mit mir streiten zu wollen. Ich könnte mir meinen Teil denken, verdränge das aber, da ich an das was mir unweigerlich in den Kopf kommt, nicht glauben will.
Zum einen will ich gar nicht streiten, sondern führe eine Diskussion im Sinne eines Diskussionsforums...

Zum anderen stören mich grundsätzlich solche unterschwellige Anschuldigungen, zumal ich gar nicht weiß auf was du hinaus willst.
Mit mir kannst du gerne offen sein, ich bin das auch... ;)

Gruß Aru
 
Zum anderen stören mich grundsätzlich solche unterschwellige Anschuldigungen, zumal ich gar nicht weiß auf was du hinaus willst.
Ich kann auch fehlinterpretieren. Und darum habe ich meine Gedanken nicht ausgesprochen und werde das auch momentan weiterhin nicht tun, da ich von meinen Gedanken nicht überzeugt bin.

Arusiek: Wenn du die Zusammenhänge zerpflückst, kommt selbstverständlich etwas anderes heraus, wie es gemeint war. :biggrin:
Meine Klammersetzung ist ja durchaus so gewollt gewesen und gleicht sich meiner Meinung nach größteils mit deiner. Lediglich mein erster Post war ein vollkommen anderer Inhalt als das, was du geschrieben hast.
 
Um mal klarheit zu bringen:
Ich bin person B :ugly:
Und das weder insolvent oder sonnst was. 8O
Ich will nur nicht in der jetzigen Wohnung bleiben. Leisten könnte ich mir diese ohne Probleme nur hat diese einen Garten und ich keine Zeit um mich um diesen zu kümmern. ;)

Person A ist meine Ex.
Man hat sich friedlich getrennt und wir Wohnen natürlich auch noch zusammen da ich, wie geschrieben, kein Bock habe in 2 mietverträgen zu stehen.

Also muss ich warten bis sie eine Wohnung gefunden hat damit wir beide ordentlich kündigen können...:(
 
Ich würde an deiner Stelle mal beim Mieterbund, Anwalt oder ähnlichem nachfragen, ob es nicht noch eine andere Möglichkeit zum Ausstieg aus dem Mietvertrag gibt. Schaden kann es ja nicht. Aber ansonsten ist es wahrscheinlich in der Tat so wie du schreibst. Außer deine Ex-Freundin ist in der Lage die Miete alleine zu stemmen und will das auch. So engstirnig kann der Vermieter doch dann nicht mehr sein, oder aber er hat in Wahrheit noch andere Gründe als nur die Angst um die Liquidität warum die Ex dann nicht mehr alleine dort wohnen dürfte.
 
[...] Aber ansonsten ist es wahrscheinlich in der Tat so wie du schreibst. Außer deine Ex-Freundin ist in der Lage die Miete alleine zu stemmen und will das auch. So engstirnig kann der Vermieter doch dann nicht mehr sein, oder aber er hat in Wahrheit noch andere Gründe als nur die Angst um die Liquidität warum die Ex dann nicht mehr alleine dort wohnen dürfte.

Wenn sie in der Lage ist, ist das schön und gut, hilft ihm aber nicht. Nur weil sie in der Lage ist, muss sie es ja nicht tun. Und dann hat er die A*schkarte und kann für eine Wohnung zahlen in welcher er nicht (mehr) wohnt. Darum geht es doch. Arusiek hat es vollkommen richtig gesagt: Beide haben den Vertrag unterzeichnet, beide müssen ihn auflösen. Ergo müssen sich beide etwas neues suchen, auch wenn sie morgen im Lotto gewinnt. Was sie könnte und will ist egal, es geht bei sowas um Fakten und nicht um Eventualitäten.
 
Ich kann auch fehlinterpretieren. Und darum habe ich meine Gedanken nicht ausgesprochen und werde das auch momentan weiterhin nicht tun, da ich von meinen Gedanken nicht überzeugt bin.
Dann möchte ich dich doch bitten, irgendwelche vagen Anspielungen ebenso für dich zu behalten ;)

Wenn du die Zusammenhänge zerpflückst, kommt selbstverständlich etwas anderes heraus, wie es gemeint war. :biggrin:
... Lediglich mein erster Post war ein vollkommen anderer Inhalt als das, was du geschrieben hast.
Eigentlich will ich da gar nicht groß weiter drauf rumreiten, aber nochmal zum Verständnis, weil es mir eben genau um diesen ersten Post ging... Wörtlich:
Fakt ist einfach folgender: Solange die Mietzahlungen weiterhin getätigt werden, wird es der Vermieter sehr schwer haben, dich vor die Tür zu setzen.
So allgemeine Aussagen, vor allem in Fällen wie hier, wo du kaum Fakten kennst, sind grundsätzlich gefährlich, weil sie immer potenziell falsch sind...

Ich würde an deiner Stelle mal beim Mieterbund, Anwalt oder ähnlichem nachfragen, ob es nicht noch eine andere Möglichkeit zum Ausstieg aus dem Mietvertrag gibt.
Genau das ist doch der Punkt... Wie jetzt schon mehrfach geschrieben, ist Vertragsrecht nicht wirklich einfach. Nur mal angenommen, eine der beiden (in dem Fall der TE) fände mit einem guten Anwalt eine Lücke, um "aus dem Mietvertrag auszusteigen", dann geht dieser nicht automatisch alleine auf den anderen über. Viel eher wäre der komplette Vertrag beendet, hinfällig, nichtig,...

Ohne gültigen Mietvertrag ist die Räumung einer Wohnung (evtl Härtefallreglungen mal ausser Acht gelassen) in zwei bis vier Wochen durch.

Außer deine Ex-Freundin ist in der Lage die Miete alleine zu stemmen und will das auch. So engstirnig kann der Vermieter doch dann nicht mehr sein, oder aber er hat in Wahrheit noch andere Gründe ...
Das hat mit engstirnig oder seinen Gründen nichts zu tun, sondern ist einfach sein gutes Recht (Vertragsfreiheit), das er hier in Anspruch nimmt. Er bräuchte seine Gründe nicht mal offen legen.

Um mal klarheit zu bringen:
Ich bin person B :ugly:
Was ich mir schon fast gedacht habe... ;)

Das ist halt, wie schon geschrieben, keine einfache Situation... Da du aber schreibst, daß ihr euch im Guten getrennt habt (soweit sowas überhaupt geht...), denke ich, ihr solltet auch da möglichst versuchen eine Lösung im beidseitigen Interesse zu finden.

Ob du da letztendlich wohnst ist eigentlich sogar egal. Du bist halt nur für irgendwelche Ansprüche, die sich aus dem Mietvertrag ergeben weiterhin für den Vermieter greifbar.
Per Vereinbarung, die du mit deiner Ex-Freundin abschließt, kannst du dich, um auf das ursprüngliche Thema zurückzukommen, dem nicht entziehen, sondern, wie afair schon geschrieben wurde, lediglich entstehende Ansprüche gesondert bei deiner Ex-Freundin geltend machen. Wobei ich mir da auch nicht zu 100% sicher wäre, aber das kommt wieder stark auf den genauen Inhalt des Vertrags an.

Die rechtlich sicherste Variante ist natürlich, ihr kündigt den Vertrag fristgerecht und zieht zu dem Termin beide aus.

Gruß Aru