
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Frau Ingrid Schmidt, findet es überaus gerecht, daß Arbeitnehmer wegen Bagatelldiebstählen fristlos entlassen werden können. Es sei schließlich unanständig, seinen Arbeitgeber zu beklauen. Ja, so kann man es durchaus sehen, wenn man seit 1985 die Vorteile ...