Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Betreuern, die sich Tag und Nacht um Pflegebedürftige kümmern, der Mindestlohn auch in Bereitschaftszeiten zusteht. Viele Familien befürchten nun das Ende der 24-Stunden-Pflege.
Wird wohl so kommen. Diese Menschen erwartet somit, bei ebenfalls hohen Kosten, die Unterbringung in einer für sie fremden Umgebung mit gelegentlichem Besuch einer Pflegekraft die noch viele andere mitbetreuen muss...