124spreepirat21. Juli 2006
....henker und richter in einer person - das kann verfahren drastisch abkürzen. in abwandlung des spruches "wo kein kläger, da kein richter" heisst es dann "wo kein angeklagter, da kein (teures) verfahren und demnach auch keine teure verwahrung": http: //www.freace.de/artikel/200607/210706a.html ...

Kommentare

2barank16. Mai 2021
Ganz Ok.
1k22422322. Juli 2006
Na man darf da nicht überstürzen - es geht in dem Artikel ja in erster Linie darum, dass gesetzlich für den Richter nichts gegen das Mitführen einer Waffe im Gerichtssaal spricht. Es steht nirgendwo, dass er davon auch Gebrauch machen darf/kann/soll. Es heißt ja auch, dass er die Waffe wohl besser nicht zeigen sollte. Also mal den Teufel nicht an die Wand malen.
wozu braucht er dann ´ne waffe, wenn er nicht davon gebrauch machen darf/kann/soll???? auch in den usa gilt: <link>