Eintrag #70, 07.10.2009, 04:21 Uhr

Harz4 Sanktionen Petition

ein kollegialer Aufruf an die Blogosphäre

By Frank Benedikt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von Euch haben sich schon mal mit dem Thema Hartz IV auseinandergesetzt, einige machen das sogar regelmäßig. Mit das Perfideste an dieser unsozialen Sozialgesetzgebung sind die sogenannten Sanktionen nach §31 SGB  II. Diese „Disziplinarmaßnahmen“ erlauben den JobCentern, den Leistungsempfängern (warum nicht gleich:„Almosen-empfänger“?) bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verstössen gegen die Auflagen und Forderungen „des Amtes“ die sogenannte „Leistung“ zu kürzen – im Extremfall (der leider beileibe kein Einzelfall ist – in 2008 trat er allein bei den unter 25-Jährigen rund 97.000 Mal ein) um 100%.

Dies bedeutet nichts anderes, als daß hilfebedürftigen Bürgern die am Existenzminimum(!) orientierte Leistung für drei Monate um 10, 30 oder eben gar um 100% gekürzt wird! Wennschon die Leistung, der sogenannte „Regelsatz“, gleichbedeutend mit dem staatlich festgelegten Existenzminimum ist – wo ist man dann, wenn man die Leistung gekürzt oder gar völlig gestrichen bekommt? Eben. Unterhalb des Existenzminimums, sprich: zum Verhungern verurteilt, wenn nicht Freunde, Verwandte, Volks- und Volxküchen und die nicht ganz unproblematischen Tafeln einspringen. Bei der hundertprozentigen Leistungskürzung gehen darüber hinaus auch die weiteren Leistungen, wie Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, sowie die Kosten der Unterkunft verloren; man steht also in diesem Falle ohne Krankenversicherung und Obdach da, wenn sich keine andere „Finanzierungsmöglichkeit“ findet. Soweit die (menschenunwürdige) Lage.

Genug!

Nun regt sich vermehrt Widerstand gegen diese Sanktionierungspraxis, es haben sich Einzelpersonen und auch Initiativen gefunden, die für eine Aussetzung oder Abschaffung der Sanktionen plädieren. Aktuell liegt beim Bundestag eine Online-Petition zur Abschaffung des Sanktionsregelwerkes auf, die noch bis zum 28.10.2009 mitgezeichnet werden kann. Der Hauptpetent, Ralph Boes, stellt darin fest, daß der § 31 SGB II „die Menschenwürde“ und „die Freiheit zur Entfaltung der Pesönlichkeit“ verletzte und dass „Abzüge vom absoluten Lebensminimum“ nur durch Hungern kompensiert werden könne. Bei 100% nützt auch das nichts mehr.  Leider hat diese Petition seit 20.8.2009 erst etwa 3.200 Mitzeichner gefunden – eine Schande ohnegleichen, wenn man bedenkt, daß es 2008 allein rund 789.000 direkt Betroffene gab!

Kompletter Artikel auf Dokument X

Informationen auf Bücher Rebell

Hier geht's zur Online Petition

Petition: Arbeitslosengeld II – Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II vom 20.08.2009
 
 (38) barank
 (36) ulkemein
 (58) kura
 (65) claridge
 (71) Tunichtgut
 (48) Weatherstorm
 (70) PoovieHammer
 (42) DNkRockzzzzZ
 (71) benno47
 (??) Reinhard1963

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