- Mindestlohn für Pflegekräfte: Das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts für Betroffene kaum umsetzbar
- Es bedeutet mehrere Tausend Euro für 24-Stunden-Dienste
- Schätzungsweise 300.000 Pflegekräfte aus Osteuropa arbeiten illegal in Privathaushalten
- Experten fordern: Sozialkassen müssen Familien mehr unterstützen
- Vorbild Österreich: Fast alle Betreuungskräfte arbeiten als Selbständige