DENIC: .de Domains nun auch ein- oder zweistellig
16. Oktober 2009, 14:46 Uhr · Quelle: toptechnews.de
Millionen Deutsche waren in diesem Jahr auf der Suche nach einem neuen Auto - die staatliche Umweltprämie heizte die Nachfrage an. Die höchste Zahl an Neuzulassungen konnte dabei Volkswagen verbuchen. Wer sich allerdings vorher im Internet über die Angebote aus Wolfsburg informieren wollte, wunderte sich womöglich darüber, dass die Domain www.vw.de nicht existierte. Grund: Zwar versucht sich VW seit 2002 das Kürzel zu sichern. Jedoch verweigerte die deutsche Registrierungsstelle für Domains in Frankfurt am Main, DENIC eG, bisher den Eintrag der zweistelligen Kurz-URL. Mindestens drei Stellen waren seit 1997 für eine deutsche Webadresse notwendig. Nach langem Rechtsstreit und einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) ist nun Änderung in Sicht.
Startschuss 23. Oktober, 9 Uhr
Ab dem 23. Oktober, 9 Uhr, wird es offiziell möglich sein, ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains unter der Top-Level-Domain (TLD) .de zu registrieren. Auch Domains, die einem KFZ-Kennzeichen oder einer anderen TLD - etwa at oder uk - entsprechen, sind zukünftig freigegeben. Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z sowie weitere Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien. Eine Domain darf aber niemals mit einem Bindestrich beginnen oder enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle sind nicht zulässig. Die Maximallänge liegt pro Domain bei 63 Zeichen.
Die Registrierung erfolgt nach der Reihefolge der Anträge - Schnelligkeit zählt also. Für die Einführungsphase wird es laut DENIC ein spezielles System geben, welches eine zügige Bearbeitung garantieren soll. Antragstellung und Abwicklung übernehmen die meisten Webhoster oder auch manche Internetanbieter. Interessenten sollten sich dort im Vorfeld erkundigen.

Eine Klage von VW auf Registrierung von vw.de ebnet den Weg für kurze Domains in Deutschland.
Screenshot/Montage: onlinekosten.de
Hintergrund der Entscheidung ist eine Klage VWs gegen die DENIC aus dem Jahr 2004 beim Landgericht Frankfurt auf Zulassung der Kurz-Domain www.vw.de. Diese wurde zwar abgewiesen, Volkswagen ging allerdings beim Oberlandesgericht Frankfurt in Berufung.
Langer Streit um kurze Domains
Vier Jahre später wurde dem Anliegen des Autokonzerns durch eine Verurteilung der Registrierungsstelle zwar stattgegeben, jedoch wendete sich die DENIC mit einer Nichtzulassungsbeschwerde an den BGH. Diese wurde Ende September 2009 endgültig abgelehnt. Der Weg war damit frei für VW - und plötzlich ebenso für alle anderen Interessenten. Denn die DENIC versucht nun offenbar, ihre Niederlage mit einer allgemeinen Freigabe in einen Sieg zu verwandeln - und wirft alte Bedenken über Bord.
Sorgfältige Abwägung der Risiken
So wurde beim Thema Kurz-Domains bisher auf bestimmte Risiken, mögliche Fehlerszenarien sowie die Betriebssicherheit verwiesen. In der Zwischenzeit gab es nach Angaben der Frankfurter Domainwächter aber eine Vielzahl von Kontakten zu anderen internationalen Registrierungsstellen, deren Vergabepraxis bereits auf zweistellige Namen ausgerichtet ist. Zudem habe es eigene Tests und intensive Prüfungen gegeben.
Ob es trotz allem zu Problemen kommen wird, bleibt abzuwarten. So ist etwa eine Vereinfachung von Phishing-Attacken vorstellbar. Auch inwiefern bestimmte Kürzel das Interesse gewisser politischer Strömungen wecken werden und welche Reaktionen dies nach sich zieht, ist noch völlig offen.
Startschuss 23. Oktober, 9 Uhr
Ab dem 23. Oktober, 9 Uhr, wird es offiziell möglich sein, ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains unter der Top-Level-Domain (TLD) .de zu registrieren. Auch Domains, die einem KFZ-Kennzeichen oder einer anderen TLD - etwa at oder uk - entsprechen, sind zukünftig freigegeben. Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z sowie weitere Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien. Eine Domain darf aber niemals mit einem Bindestrich beginnen oder enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle sind nicht zulässig. Die Maximallänge liegt pro Domain bei 63 Zeichen.
Die Registrierung erfolgt nach der Reihefolge der Anträge - Schnelligkeit zählt also. Für die Einführungsphase wird es laut DENIC ein spezielles System geben, welches eine zügige Bearbeitung garantieren soll. Antragstellung und Abwicklung übernehmen die meisten Webhoster oder auch manche Internetanbieter. Interessenten sollten sich dort im Vorfeld erkundigen.

Eine Klage von VW auf Registrierung von vw.de ebnet den Weg für kurze Domains in Deutschland.
Screenshot/Montage: onlinekosten.de
Hintergrund der Entscheidung ist eine Klage VWs gegen die DENIC aus dem Jahr 2004 beim Landgericht Frankfurt auf Zulassung der Kurz-Domain www.vw.de. Diese wurde zwar abgewiesen, Volkswagen ging allerdings beim Oberlandesgericht Frankfurt in Berufung.
Langer Streit um kurze Domains
Vier Jahre später wurde dem Anliegen des Autokonzerns durch eine Verurteilung der Registrierungsstelle zwar stattgegeben, jedoch wendete sich die DENIC mit einer Nichtzulassungsbeschwerde an den BGH. Diese wurde Ende September 2009 endgültig abgelehnt. Der Weg war damit frei für VW - und plötzlich ebenso für alle anderen Interessenten. Denn die DENIC versucht nun offenbar, ihre Niederlage mit einer allgemeinen Freigabe in einen Sieg zu verwandeln - und wirft alte Bedenken über Bord.
Sorgfältige Abwägung der Risiken
So wurde beim Thema Kurz-Domains bisher auf bestimmte Risiken, mögliche Fehlerszenarien sowie die Betriebssicherheit verwiesen. In der Zwischenzeit gab es nach Angaben der Frankfurter Domainwächter aber eine Vielzahl von Kontakten zu anderen internationalen Registrierungsstellen, deren Vergabepraxis bereits auf zweistellige Namen ausgerichtet ist. Zudem habe es eigene Tests und intensive Prüfungen gegeben.
Ob es trotz allem zu Problemen kommen wird, bleibt abzuwarten. So ist etwa eine Vereinfachung von Phishing-Attacken vorstellbar. Auch inwiefern bestimmte Kürzel das Interesse gewisser politischer Strömungen wecken werden und welche Reaktionen dies nach sich zieht, ist noch völlig offen.

