Urteil: "Big Brother"-Gewinn muss versteuert werden

München (dts) - Die Teilnahme an der TV-Show "Big Brother" wird nicht als Spiel, sondern als Arbeit betrachtet. Das urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) am Mittwoch in München. Demnach handelt es sich bei der Teilnahme an der Show um eine "steuerpflichtige sonstige Leistung", das Preisgeld müsse daher als Einkommen versteuert werden.

Hintergrund des Urteils ist eine Klage des "Big Brother"-Gewinners von 2005. Er hatte gegen einen Bescheid des Finanzamtes Klage eingelegt, die der Finanzhof nun abwies. Nach dem Urteil könnten in Zukunft auch Teilnehmer von Castingshows wie "DSDS" oder "Germany`s Next Topmodel" zur Kasse gebeten werden.
DEU / Leute / Justiz / Steuern
06.06.2012 · 16:26 Uhr
[6 Kommentare]
 
Wallace wirft Scholz Führungsschwäche vor
London (dpa) - Der frühere britische Verteidigungsminister Ben Wallace hat Bundeskanzler Olaf […] (00)
«3 Body Problem» dominiert die Charts
Am 21. März 2024 veröffentlichte der Streamingdienst Netflix die erste Staffel von 3 Body Problem und […] (00)
Daniel Radcliffe und Jonathan Groff: Wichtige Rolle bei Hochzeit ihrer Freundin
(BANG) - Daniel Radcliffe und Jonathan Groff übernahmen bei der Hochzeit von Lindsay Mendez […] (00)
Primark treibt AB Foods zu neuen Höhen!
Angetrieben von Primarks Erfolg, stellt AB Foods einen neuen Rekord auf. Doch wie lange kann […] (00)
Logitech G – Außergewöhnliche Angebote an den Logi PLAY DAYS
Zu Ehren der beliebten G502 Gaming-Maus, die das Wort Innovation großschreibt und die Gaming- […] (00)
TV-Rechte-Streit von DAZN und DFL wird schärfer
Berlin (dpa) - Die Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem […] (02)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News